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DEINE SPENDE WIRKT!
Gegen Kaution freigelassen
Ibrahim al-Maamari, der Chefredakteur der Tageszeitung Azamn, und Youssef al-Haj, der stellvertretende Chefredakteur von Azamn, wurden am 10. Oktober aus der Haft entlassen, nachdem das Berufungsgericht von Maskat die Kautionssumme reduziert hatte. Die nächste Anhörung in ihrem Gerichtsverfahren ist auf den 7. November festgesetzt worden.
Appell an
JUSTIZMINISTER
Sheikh Abdul Malik al-Khalili
Ministry of Justice, PO Box 354
RUWI PC 112
Muscat
OMAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Twitter: @moj_gov
INNENMINISTER
His Excellency
Hamoud bin Faisal bin Said Al Busaidi
Ministry of Interior, PO Box 127
Ruwi 112
Muscat
OMAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Dr 'Isa Bin Sa’id Sulayman al-Kiyumii
Muscat
OMAN
E-Mail: über das Kontaktformular: http://www.nhrc.om/website_complaintsadd.php?language=en
Fax: (00 968) 24 2189 06
BOTSCHAFT DES SULTANATS OMAN
Herr Hamood Ali Ahmed Al Rumhi
Gesandter (Geschäftsträger a.i.)
Clayallee 82
14195 Berlin
Fax: 030-8100 5199
E-Mail: botschaft-oman@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. November 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS, FAXE, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Heben Sie bitte das Urteil gegen Ibrahim al-Maamari, Youssef al-Haj und Zaher al-Abri auf, da die drei Journalisten allein für die friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung bestraft werden.
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Sollten sie erneut inhaftiert und verurteilt werden, würden Amnesty International sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten.
- Bitte respektieren und schützen Sie das Recht auf freie Meinungsäußerung und sorgen Sie dafür, dass alle Gesetze, mit denen die Wahrnehmung dieses Rechts kriminalisiert wird, geändert oder aufgehoben werden.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the Omani authorities to immediately quash the convictions of Ibrahim al-Maamari, Youssef al-Haj and Zaher al-Abri, as all three journalists are being punished for the peaceful exercise of their right to freedom of expression and if convicted, or otherwise detained again, they would be considered prisoners of conscience.
- Urging them to respect and protect the right to freedom of expression, including by repealing or amending all legislation that criminalizes this right.
Sachlage
Ibrahim al-Maamari und Youssef al-Haj wurden am 10. Oktober gegen Kaution aus der Haft entlassen, nachdem das Berufungsgericht der Hauptstadt Maskat die Kautionssumme von 50.000 Omanischen Rial (etwa 116.000 Euro) auf 2.000 Rial (etwa 4.700 Euro) reduziert hatte. Ihr Kollege und Mitangeklagter Zaher al-Abri war gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 1.000 Rial (etwa 2.350 Euro) am 22. August freigelassen worden. Die Anhörung des Schlussplädoyers der Verteidigung vor dem Berufungsgericht ist für den 7. November angesetzt worden.
Der Chefredakteur der Tageszeitung Azamn, Ibrahim al-Maamari, war am 28. Juli festgenommen worden, nachdem er am 26. Juli einen Artikel veröffentlicht hatte, in dem der Präsident des Obersten Gerichtshofs des Oman sowie der Präsident des Justizrats beschuldigt wurden, Gerichtsurteile zum Vorteil einflussreicher Beamt_innen zu beeinflussen. Zaher al-Abri, der ebenfalls bei Azamn arbeitete, wurde am 3. August festgenommen, nachdem er sich in einer Twitter-Nachricht zur Festnahme seines Kollegen Ibrahim al-Maamari geäußert hatte. Youssef al-Haj, der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung, kam am 9. August in Haft, nachdem er eine Reihe von Artikeln veröffentlich hatte, die sich auf Exklusivinterviews mit dem Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs des Oman stützten. Darin wurden die Korruptionsvorwürfe aus dem Artikel von Ibrahim al-Maamari bestätigt.
Am 26. September verurteilte das Gericht Erster Instanz in der omanischen Hauptstadt Maskat Ibrahim al-Maamari und Youssef al-Haj zu je drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe. Sie waren auf der Grundlage des omanischen Gesetzes gegen Internetkriminalität sowie dem Presse- und Publikationsgesetz wegen "Untergrabung des Ansehens des Staates" und weiteren Anklagen schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte außerdem den Journalisten Zaher al-Abri wegen "Missbrauchs des Internets" im Zusammenhang mit einer Twitter-Nachricht, die er nach der Festnahme seines Kollegen Ibrahim al-Maamari veröffentlicht hatte, zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe. Zudem bestätigte das Gericht die von der Regierung angeordnete dauerhafte Schließung der Zeitung Azamn.
Hintergrundinformation
Im September 2011 verurteilte ein Gericht erster Instanz Ibrahim al-Maamari zu zwei Monaten Gefängnis und ordnete die Schließung der Zeitung Azamn für einen Zeitraum von einem Monat an, nachdem im Mai 2011 ein Artikel veröffentlicht worden war, der als beleidigend für den Justizminister erachtet wurde. Im Januar 2012 bestätigte ein Berufungsgericht das Urteil, setzte es jedoch nicht um, da die Zeitung eine offizielle Entschuldigung veröffentlicht hatte.
Am 28. Juli 2016 wurde Ibrahim Al-Maamari von der omanischen Staatssicherheit vorgeladen und festgenommen. Ein Angehöriger der Staatsanwaltschaft erklärte, dass er sich gemäß den Paragrafen 25 und 29 des Presse- und Publikationsgesetzes aus dem Jahr 2016 wegen mehrerer Anklagen vor Gericht verantworten müsse, die mit bis zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe geahndet werden können. Außerdem sei er wegen "Untergrabung des Ansehens des Staates und seines Status" nach Paragraf 135 des omanischen Strafgesetzbuches angeklagt. Zudem werde ihm ein Vergehen gemäß Paragraf 19 des Gesetzes gegen Internetkriminalität vorgeworfen, weil seine Veröffentlichungen die öffentliche Ordnung gefährdet hätten.
Youssef al-Haj leidet seit seiner Inhaftierung unter Kurzatmigkeit und hatte bereits mehrere Asthmaanfälle. Außerdem leidet er an einen Bandscheibenvorfall, der ihm schwere Rückenschmerzen verursacht. Aus Protest gegen die fehlende medizinische Behandlung trat er für einige Tage in den Hungerstreik. Aufgrund seines Gesundheitszustands wurde Youssef al-Haj zwischen dem 20. und 25. September im Krankenhaus Royal Oman Police Hospital in Maskat behandelt. Anschließend brachte man ihn wieder ins Gefängnis zurück.
Im März 2016 wies die Regierung des Oman Empfehlungen zurück, die im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat zur Wahrung der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit gemacht worden waren. Unter anderem war empfohlen worden, zivilgesellschaftliche Organisationen zu unterstützen. Die Regierung des Oman nahm einige der Empfehlungen zur Überprüfung der Rechtsvorschriften an, die den Schutz der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nicht sicherstellen, lehnte andere jedoch ab.