Verfahren vertagt

Das Berufungsgericht von Maskat hat seine Entscheidung im Fall von drei Journalisten der Tageszeitung Azamn auf den 12. Dezember vertagt. Bei einem Schuldspruch drohen ihnen bis zu drei Jahre Gefängnis. Sollten die Journalisten inhaftiert werden, wären sie als gewaltlose politische Gefangene zu betrachten.

Appell an

JUSTIZMINISTER
Sheikh Abdul Malik al-Khalili
Ministry of Justice, PO Box 354
RUWI PC 112
Muscat, OMAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Twitter: @moj_gov

INNENMINISTER
His Excellency
Hamoud bin Faisal bin Said Al Busaidi
Ministry of Interior, PO Box 127
Ruwi 112
Muscat, OMAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Dr 'Isa Bin Sa’id Sulayman al-Kiyumii
Muscat, OMAN
E-Mail: über das Kontaktformular: http://www.ohrc.om/website_complaintsadden.php?language=en
Fax: (00 968) 24 2189 06

BOTSCHAFT DES SULTANATS OMAN
Herr Hamood Ali Ahmed Al Rumhi
Gesandter (Geschäftsträger a.i.)
Clayallee 82, 14195 Berlin
Fax: 030-8100 5199
E-Mail: botschaft-oman@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Dezember 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Heben Sie bitte die unfairen Verurteilungen gegen Ibrahim al-Maamari, Youssef al-Haj und Zaher al-Abri auf, da die drei Journalisten allein für die friedliche Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung bestraft werden. Sollten sie inhaftiert werden, würde Amnesty International sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten.

  • Bitte respektieren und schützen Sie das Recht auf freie Meinungsäußerung und sorgen Sie dafür, dass alle Gesetze, mit denen die Wahrnehmung dieses Rechts kriminalisiert wird, geändert oder aufgehoben werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Omani authorities to ensure the unfair convictions of Ibrahim al-Maamari, Youssef al-Haj and Zaher al-Abri, are quashed as all three journalists are being punished for the peaceful exercise of their right to freedom of expression and if detained, they would be considered prisoners of conscience.

  • Urging them to respect and protect the right to freedom of expression, including by repealing or amending all legislation that criminalizes this right.

Sachlage

Ibrahim al-Maamari, Youssef al-Hajj und Zaher al-Abri, Journalisten der mittlerweile geschlossenen Tageszeitung Azamn, erschienen am 17. November vor dem Berufungsgericht der omanischen Hauptstadt Maskat. Die Urteilsverkündung war für diesen Tag erwartet worden, wurde dann jedoch aufgrund der anstehenden Feierlichkeiten zur Unabhängigkeit des Oman und zum Geburtstag des Sultans auf den 12. Dezember vertagt. Der Prozess gegen die drei Journalisten basierte auf zahlreichen vage formulierten Anklagen, bei denen es sich nicht um international anerkannte Straftaten handelte. Im Berufungsverfahren wurde den Angeklagten nicht gestattet, bestimmte Zeug_innen in den Zeugenstand zu rufen, darunter der Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs. Zudem wurden ihnen Informationen vorenthalten, die für ihre Verteidigung wichtig gewesen wären. Ibrahim al-Maamari, Youssef al-Hajj und Zaher al-Abri machten außerdem während des gesamten Verfahrens geltend, dass die Staatsanwaltschaft die gegen sie erhobenen Anklagen nicht mit den nötigen Beweisen untermauert habe.

Am 26. September 2016 verurteilte das Gericht Erster Instanz in der omanischen Hauptstadt Maskat den Chefredakteur der Tageszeitung Azamn, Ibrahim al-Maamari, sowie den stellvertretenden Chefredakteur der Zeitung, Youssef al-Haj, zu je drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe. Sie waren auf der Grundlage des omanischen Gesetzes gegen Internetkriminalität sowie dem Presse- und Publikationsgesetz wegen "Untergrabung des Ansehens des Staates" und weiteren Anklagen schuldig gesprochen worden. Die Kaution im Falle eines Berufungsverfahrens wurde auf 50.000 Omanische Rial (etwa 120.000 Euro) pro Person festgelegt. Das Gericht verurteilte außerdem den Journalisten Zaher al-Abri wegen "Missbrauchs des Internets" zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe. Zudem bestätigte das Gericht die von der Regierung angeordnete dauerhafte Schließung der Zeitung Azamn. Das Berufungsverfahren gegen die drei Journalisten begann am 10. Oktober. Ibrahim al-Maamari und Youssef al-Haj wurden per Gerichtsbeschluss freigelassen, nachdem ihre Kaution auf je 2.000 Omanische Rial (etwa 4.800 Euro) herabgesetzt worden war. Zaher al-Abri war bereits am 22. August gegen eine Kaution von 1.000 Omanischen Rial (etwa 2.400 Euro) für die Dauer des Berufungsverfahrens freigekommen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im September 2011 verurteilte ein Gericht erster Instanz Ibrahim al-Maamari zu zwei Monaten Gefängnis und ordnete die Schließung der Zeitung Azamn für einen Zeitraum von einem Monat an, nachdem im Mai 2011 ein Artikel veröffentlicht worden war, der als beleidigend für den Justizminister erachtet wurde. Im Januar 2012 bestätigte ein Berufungsgericht das Urteil, setzte es jedoch nicht um, da die Zeitung eine offizielle Entschuldigung veröffentlicht hatte.

Am 28. Juli 2016 wurde Ibrahim Al-Maamari von der omanischen Staatssicherheit vorgeladen und festgenommen. Er hatte am 26. Juli einen Artikel veröffentlicht, in dem der Präsident des Obersten Gerichtshofs des Oman sowie der Präsident des Justizrats beschuldigt wurden, Gerichtsurteile zum Vorteil einflussreicher Beamt_innen zu beeinflussen. Er wurde gemäß den Paragrafen 25 und 29 des Presse- und Publikationsgesetzes aus dem Jahr 2016 wegen "Störung der öffentlichen Ordnung" und "Veröffentlichung von Informationen über einen Zivilrechtsfall" angeklagt. Außerdem wurde er wegen "Untergrabung des Ansehens des Staates und seines Status" nach Paragraf 135 des omanischen Strafgesetzbuches angeklagt. Zudem wurde ihm gemäß Paragraf 19 des Gesetzes gegen Internetkriminalität vorgeworfen, mit seinen Veröffentlichungen die öffentliche Ordnung gefährdet zu haben.

Zaher al-Abri, der ebenfalls bei Azamn arbeitete, wurde am 3. August festgenommen, nachdem er sich in einer Twitter-Nachricht zur Festnahme seines Kollegen Ibrahim al-Maamari geäußert hatte. Youssef al-Haj kam am 9. August in Haft, nachdem er eine Reihe von Artikeln veröffentlicht hatte, die sich auf Exklusivinterviews mit dem Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs des Oman stützten. Darin wurden die Korruptionsvorwürfe aus dem Artikel von Ibrahim al-Maamari bestätigt. Am selben Tag ordnete das Geheimdienstministerium die Schließung der Zeitung Azamn und ihrer Website an.

Youssef al-Haj litt während seiner Inhaftierung unter Kurzatmigkeit und hatte mehrere Asthmaanfälle. Außerdem leidet er an einem Bandscheibenvorfall, der ihm schwere Rückenschmerzen verursacht. Aus Protest gegen die fehlende medizinische Behandlung trat er für einige Tage in den Hungerstreik. Aufgrund seines Gesundheitszustands wurde Youssef al-Haj zwischen dem 20. und 25. September im Krankenhaus Royal Oman Police Hospital in Maskat behandelt. Anschließend brachte man ihn wieder ins Gefängnis zurück.

Während der gesamten Dauer ihres Gewahrsams wurden die drei Männer in fensterlosen Zellen in Einzelhaft gehalten. Sie durften sich zum ersten Mal am 15. August mit ihren Rechtsbeiständen treffen, dem Tag, an dem ihr Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht begann. Am 26. September wurden Ibrahim al-Maamari und Youssef al-Haj zu je drei Jahren Haft und Geldstrafen verurteilt, und die Kaution im Falle eines Berufungsverfahrens wurde auf 50.000 Omanische Rial (etwa 120.000 Euro) pro Person festgelegt. Zaher al-Abri wurde zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt. Das Berufungsverfahren gegen die drei Journalisten begann am 10. Oktober. Ibrahim al-Maamari und Youssef al-Haj wurden per Gerichtsbeschluss freigelassen, nachdem ihre Kaution auf je 2.000 Omanische Rial (etwa 4.800 Euro) herabgesetzt worden war. Bei der zweiten Anhörung am 7. November wurde der 17. November als Tag der Urteilsverkündung festgelegt.

Im März 2016 wies die Regierung des Oman Empfehlungen zurück, die im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat zur Wahrung der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit gemacht worden waren. Unter anderem war empfohlen worden, zivilgesellschaftliche Organisationen zu unterstützen. Die Regierung des Oman nahm einige Empfehlungen zur Überprüfung derjenigen Rechtsvorschriften an, die den Schutz der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nicht sicherstellen, lehnte andere jedoch ab.