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Verurteilt
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Am 23. Juni wurde der saudi-arabische Schriftsteller Dr. Zuhair Kutbi nach zweijähriger Haft entlassen. Er darf das Land nicht verlassen und nichts in den Sozialen Medien veröffentlichen. Die Bedingungen seiner Freilassung sind nicht bekannt.

Karte Saudi-Arabien
© Courtesy of the University of Texas Libraries
Der saudi-arabische Schriftsteller Dr. Zuhair Kutbi ist wegen Anklagen, die im Zusammenhang mit seinem friedlichen Aktivismus stehen, zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er könnte in der Haft gefoltert und anderweitig misshandelt werden und benötigt dringend medizinische Behandlung. Amnesty International betrachtete ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen.
Appell an
KÖNIG
His Majesty King Salman bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)
Twitter: @KingSalman
INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Minister of Interior, Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 403 3125
Sende eine Kopie an
PRÄSIDENT DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Bandar Mohammed 'Abdullah al-Aiban
Human Rights Commission
P.O. Box 58889, Riyadh 11515
King Fahd Road, Building No. 3, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 418 5101
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Awwad Saleh A Alawwad
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Februar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Dr. Zuhair Kutbi wurde am 21. Dezember 2015 vom Sonderstrafgericht in Riad (Specialized Criminal Court – SCC) zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 100.000 Riyal (etwa 24.500 Euro) verurteilt. Zudem darf er 15 Jahre lang nicht mehr als Schriftsteller aktiv sein,keine Medieninterviews geben und im Anschluss an seine Haftstrafe fünf Jahre lang nicht ins Ausland reisen. Das Gericht ordnete zudem an, dass er seine Konten in sozialen Medien löschen muss. Zwei Jahre seiner Haftstrafe wurden aufgrund seines gesundheitlichen Zustands zur Bewährung ausgesetzt. Sollte Dr. Zuhair Kutbi jedoch erneut "straffällig" werden, erklärte das Gericht, so würde die Bewährung widerrufen werden.
Das Sonderstrafgericht SCC, das für terrorismus- und sicherheitsbezogene Fälle zuständig und berüchtigt für Verstöße gegen Grundsätze der Fairness ist, befand Dr. Zuhair Kutbi für schuldig, gegen das Antiterrorgesetz von Saudi-Arabien, das Gesetz über terroristische Straftaten und deren Finanzierung und Paragraf 6 des Gesetzes gegen Internetkriminalität verstoßen zu haben. Er soll "die Öffentlichkeit aufgewiegelt", "Zweitracht gesät" und "den Respekt der Menschen vor der Rechtsstaatlichkeit verringert" haben.
Es wird davon ausgegangen, dass Dr. Zuhair Kutbi am 15. Juli 2015 wegen Aussagen festgenommen worden ist, die er am 25. Juni in der TV-Sendung Fi al-Samim (Auf den Punkt) gemacht hatte. Er kritisierte in der Sendung, die auf dem Satellitenkanal Rotana Khalijia ausgestrahlt wird, die politische Unterdrückung in Saudi-Arabien und sprach sich für Reformen aus, zu denen auch die Umwandlung des politischen Systems in eine konstitutionelle Monarchie gehörte.
Seit seiner Festnahme wurde er bereits in drei verschiedenen Hafteinrichtungen festgehalten, in denen man ihn verhörte und mutmaßlich misshandelte. Derzeit befindet er sich im Generalgefängnis von Mekka. Da er erst kurz vor seiner Festnahme wegen einer Krebserkrankung operiert wurde und unter Diabetes und Bluthochdruck leidet, benötigt er dringend medizinische Betreuung.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere Sie auf, Dr. Zuhair Kutbi sofort und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft ist.
- Stellen Sie sicher, dass Dr. Zuhair Kutbi bis zu seiner bedingungslosen Freilassung vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt wird, ihm unverzüglich jegliche benötigte medizinische Behandlung gewährt wird und er regelmäßigen Kontakt zu seiner Familie haben kann.
[APPELLE AN]
KÖNIG
His Majesty King Salman bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)
Twitter: @KingSalman
INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Minister of Interior, Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 403 3125
KOPIEN AN
PRÄSIDENT DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Bandar Mohammed 'Abdullah al-Aiban
Human Rights Commission
P.O. Box 58889, Riyadh 11515
King Fahd Road, Building No. 3, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 418 5101
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Awwad Saleh A Alawwad
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Februar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Die Behörden in Saudi-Arabien unterdrücken seit 2012 systematisch alle Formen der friedlichen Äußerung abweichender Meinungen und des friedlichen Aktivismus. Anfang 2014 waren die meisten der bekannten und unabhängigen Menschenrechtsverteidiger_innen des Landes inhaftiert, zum Schweigen gebracht oder gezwungen worden, ins Ausland zu fliehen. Der Großteil von ihnen war bereits mit willkürlichen Reiseverboten belegt worden und von Sicherheitskräften, insbesondere von Angehörigen des Geheimdiensts des Innenministeriums (General Directorate of Investigations – GDI, auch als al-Mabahith bekannt), eingeschüchtert und drangsaliert worden, bevor man sie strafrechtlich verfolgte und harte Strafen gegen sie erließ. Viele von ihnen wurden in grob unfairen Verfahren vor dem Sonderstrafgericht (Specialized Criminal Court – SCC) verurteilt, das für terrorismus- und sicherheitsbezogene Fälle zuständig ist.
Die systematische Unterdrückung von Menschenrechtsverteidiger_innen ist Teil eines umfassenden Vorgehens der saudi-arabischen Behörden, mit dem alle Formen der Kritik zum Schweigen gebracht werden sollen. So soll verhindert werden, dass von den Behörden begangene Menschenrechtsverletzungen direkt oder indirekt aufgedeckt werden. Zu den Menschen, die von den Behörden ins Visier genommen wurden, gehören die führenden Menschenrechtsverteidiger_innen des Landes, darunter Frauenrechtsaktivist_innen, sowie Angehörige von Personen, die Menschenrechtsverletzungen erlitten haben, saudi-arabische Schiiten, welche die Diskriminierung ihrer Gemeinschaft kritisieren, und jede Person, die mit internationalen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International in Kontakt steht.
Mitglieder der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte (ACPRA) erfahren dabei die Hauptlast der behördlichen Drangsalierungen. Acht der Gründungsmitglieder der Organisation befinden sich derzeit im Gefängnis und leisten entweder Haftstrafen ab oder warten auf das Ergebnis ihrer Wiederaufnahmeverfahren vor dem SCC. Lediglich zwei Mitglieder befinden sich auf freiem Fuß und warten ebenfalls auf die Entscheidung des SCC in ihren Fällen. Dr. Abdullah al-Hamid, Dr. Mohammad al-Qahtani, Dr. Suliaman al-Rashudi, Dr. Abdulkareem al-Khoder, Dr. Abdulrahman al-Hamid, Fowzan al-Harbi, Mohammed al-Bajad und Omar al-Sa'id leisten wegen ihres friedlichen Aktivismus derzeit Haftstrafen von bis zu 15 Jahren ab, auf die Reiseverbote von gleicher Dauer folgen werden.
Seit Februar 2014 nutzen die Behörden das neue Antiterrorgesetz, um weiterhin gegen Menschenrechtler_innen und friedliche Kritiker_innen vorzugehen. Bei mindestens zwei ACPRA-Mitgliedern wurden die Verfahren unter dem neuen Antiterrorgesetz vor dem SCC wieder aufgenommen. Dies geschah Jahre nachdem die Betroffenen bereits vor anderen Gerichten verurteilt worden waren und ihre Strafe wegen derselben Anklagen unter anderen Gesetzen angetreten hatten. Drei weitere ACPRA-Mitglieder wurden nach Verabschiedung des neuen Antiterrorgesetzes vor das Sonderstrafgericht gestellt, darunter auch Dr. Abdulrahman al-Hamid.
Die saudi-arabischen Behörden haben das Antiterrorgesetz bereits eingesetzt, um eine Reihe weiterer unabhängiger Menschenrechtsaktivist_innen und Regierungskritiker_innen zum Schweigen zu bringen und zu inhaftieren. Der Rechtsanwalt und Menschenrechtsverteidiger Waleed Abu al-Khair war der erste saudi-arabische Menschenrechtsverteidiger, der unter dem Antiterrorgesetz von 2014 verurteilt wurde. Das Sonderstrafgericht befand ihn wegen "Ungehorsams gegenüber dem Herrscher und Versuchs, seine Legitimität zu untergraben", "Kritik an der Justiz und Infragestellung der Integrität der Richter", "Gründung einer nicht genehmigten Organisation", "Schädigung des Rufs des Staates durch den Austausch mit internationalen Organisationen" und "Aufbereitung, Speicherung und Übermittlung von Informationen, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen" für schuldig und verurteilte ihn am 6. Juli 2014 zu 15 Jahren Haft, einem anschließenden Reiseverbot der gleichen Dauer und einer Geldstrafe. Weitere Informationen zu seinem Fall finden Sie in UA-098/14, online unter http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-098-2014-3/menschenrechtler-haft-angegriffen.