Sieben Iraner freigelassen
Von den 13 inhaftierten iranischen JournalistInnen, für die sich Amnesty International seit der umstrittenen Präsidentschaftswahl am 12. Juni eingesetzt hat, sind sieben gegen Kaution freigelassen worden. Mindestens fünf befinden sich weiterhin in Haft. Sie sind gewaltlose politische Gefangene, die sich nur deshalb in Haft befinden, weil sie friedlich von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht haben.
Appell an
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street
End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über die Website: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch)
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadeqh Larijani
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über die Website:
http://www.dadiran.ir/tabid/81/Default.aspx
Auf der Website füllen Sie bitte die mit einem Sternchen markierten Textfelder unterhalb der E-Mail-Adresse info@dadiran.ir aus. In die erste Textzeile schreiben Sie Ihren Vor-, in die zweite Ihren Nachnamen. Die dritte Zeile (ohne Sternchen) bleibt leer. In der letzten Zeile geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Ihren Appelltext schreiben Sie bitte in die große Textbox darunter.
Sende eine Kopie an
PARLAMENTSSPRECHER
His Excellency Ali Larijani
Majles-e Shoura-ye Eslami
Baharestan Square
Tehran
IRAN
Fax: (00 98) 21 3355 6408
(korrekte Anrede: His Excellency)
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. Oktober 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE
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calling on the authorities to immediately and unconditionally release all the journalists listed above and anyone who has been arrested solely on account of his or her peaceful exercise of the right to freedom of expression, as they are prisoners of conscience;
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urging that the whereabouts of all those detained be clarified and that they be allowed immediate access to their family members, lawyers of their choice and to any medical treatment they may require, and that they be protected from all forms of torture or ill-treatment;
- calling on the authorities to remove unlawful restrictions on the freedoms of expression, association and assembly.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE UND E-MAILS, IN DENEN SIE
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die Freilassung gegen Kaution der sieben Journalisten (bitte namentlich anführen) begrüßen und sich nach Details über mögliche Anklagepunkte gegen sie erkundigen;
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die sofortige und bedingungslose Freilassung aller fordern, die allein deshalb inhaftiert bzw. vor Gericht gestellt wurden, weil sie friedlich gegen das umstrittene offizielle Ergebnis der Präsidentschaftswahl protestiert haben;
- die Behörden auffordern, allen anderen faire Gerichtsverfahren in Übereinstimmung mit international anerkannten Standards für faire Verfahren zu gewährleisten, ohne die Todesstrafe zu verhängen.
Sachlage
Unter den Freigelassenen befinden sich zwei Frauen: Zhila Bani Ya’qoub und Mahsa Amrabad. Zhila Bani Ya’qoub wurde am 19. August 2009 gegen eine Kaution von ca. 128.000 US-Dollar (ca. 90.000 Euro) aus dem Evin-Gefängnis in Teheran freigelassen. Sie ist Mitglied der Kampagne für Gleichberechtigung, die sich für die Rechte der Frauen einsetzt. Die schwangere Mahsa Amrabad wurde am 24. August gegen eine Kaution von ca. 200.000 US-Dollar (ca. 140.000 Euro) freigelassen. Mojtaba Pourmohsen, Herausgeber der Tageszeitung Gilan-e Emrooz, und Fariborz Soroush, freier Journalist, wurden am 29. Juni freigelassen. Iason Athanasiadis-Fowden, ein britisch-griechischer Journalist, kam am 5. Juli frei und befindet sich bereits außer Landes. Mostafa Qavanloo Qajar, ein Journalist des Monatsmagazins Sepideh Danaei, wurde am 6. Juli freigelassen. Abdolreza Tajik, Herausgeber des Wochenmagazins Farhikhtegan, kam am 29. Juli gegen Kaution frei.
Mindestens fünf weiteren Journalisten, die sich nach wie vor in Haft befinden, hat man rechtlichen Beistand verweigert. Zhila Bani Ya’qoubs Ehemann, Bahman Ahmadi Amou’i, befindet sich in Einzelhaft, konnte aber am 14. August mit seinen Familienangehörigen telefonieren. Der Herausgeber der Tageszeitung Etamad-e Melli, Mohammad Ghouchani, befindet sich im Evin-Gefängnis. Obwohl eine Kaution für seine Freilassung gezahlt wurde, erschien er am 25. August in einem im Fernsehen ausgestrahlten Gerichtsverfahren. Seine Familienangehörigen wurden über diesen Prozess nicht in Kenntnis gesetzt. Maziar Bahari, ein kanadisch-iranischer Staatsbürger, der für Newsweek als Reporter arbeitet, und Saeed Laylaz, der für die Tageszeitung Sarmayeh schreibt, waren nur zwei von Hunderten, die sich neben Mohammad Ghouchani vor dem Revolutionsgericht in Teheran verantworten mussten.
Ihnen wird vorgeworfen, Proteste gegen das Ergebnis der Präsidentschaftswahl organisiert zu haben. Das iranische Fernsehen strahlte das "Geständnis" von Maziar Bahari aus, in dem er erklärte, an einer "samtenen Revolution" teilgenommen zu haben. Keyvan Samimi Behbehani, Herausgeber des verbotenen Magazins Nameh, wird im Trakt 209 des Evin-Gefängnisses festgehalten. Seine Familienangehörigen konnten ihn zweimal besuchen. Über Rouhollah Shahsavar liegen Amnesty International keine weiteren Informationen vor.
Hintergrundinformation
Nach der Bekanntgabe vom 13. Juli 2009, dass der amtierende Präsident Ahmadinejad die Wahl gewonnen hat, gingen Hunderttausende IranerInnen überall im Land auf die Straßen, um in Massenprotesten weitestgehend friedlich gegen das Wahlergebnis zu demonstrieren. Die iranischen Behörden schränkten daraufhin das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit drastisch ein. Kommunikationsmöglichkeiten und der Zugang zum Internet wurden blockiert oder massiv gestört. Iranischen Publikationen wurde verboten, Informationen über die landesweiten Unruhen zu veröffentlichen, ausländische JournalistInnen wurden von den Straßen verbannt, ihre Visa nicht verlängert, andere wurden verhaftet oder des Landes verwiesen.
Als Reaktion auf die Massenproteste wurden zahlreiche Sicherheitskräfte eingesetzt, insbesondere die paramilitärische Basij-Miliz. Mindestens 4.000 Personen sollen in den drei bis vier Wochen nach der Wahl am 12. Juli festgenommen worden sein, darunter auch bekannte politische Persönlichkeiten, die entweder den Präsidentschaftskandidaten Mir Hossein Mousavi und Mehdi Karroubi oder dem ehemaligen Präsidenten Khatami nahe stehen, der Mousavis Wahlkampf unterstützte. Einige MenschenrechtsverteidigerInnen und JournalistInnen wurden ebenfalls inhaftiert. Ihnen wurde der Kontakt zu RechtsanwältInnen verweigert, sie konnten aber in den meisten Fällen von Familienangehörigen besucht werden.
Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen die DemonstrantInnen vor; Dutzende wurden getötet und einige Hundert verletzt. Einige DemonstrantInnen erlagen später ihren Verletzungen. Andere wurden verletzt und starben infolge von Folter im Gefängnis.
Die Massenprozesse gegen Hunderte von Angeklagten, die am 1. August begannen, entsprachen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. So auch die jüngste Verhandlung vom 25. August. Die Gefangenen "gestanden" vage formulierte Anklagen, bei denen es sich oft nicht um erkennbare Straftaten handelte. Diese "Geständnisse", die offensichtlich unter Zwang erfolgt waren, wurden vom Gericht akzeptiert. Einige Angeklagte wurden bei ähnlichen "Geständnissen" gefilmt und die Aufnahmen noch vor der Verhandlung im Fernsehen ausgestrahlt. Einigen der Angeklagten könnte nun die Todesstrafe drohen.
Iranische BeamtInnen haben bestätigt, dass zumindest einige dieser Gefangenen gefoltert oder in anderer Weise misshandelt wurden und dass in mindestens einem außerhalb von Teheran gelegenen Gefangenenlager, Kahrizak, Misshandlungen stattgefunden haben. Am 29. Juli ordnete Religionsführer Ayatollah Ali Khamenei die Schließung der Hafteinrichtung an. Der Leiter einer Hafteinrichtung und drei Wachmänner, die vermutlich in Kahrizak gearbeitet haben, sollen aus dem Dienst entlassen und möglicherweise inhaftiert worden sein. Am 15. August teilte Parviz Sorouri, Leiter des parlamentarischen Sonderausschusses zur Überwachung von Verhaftungen, die nach der Wahl stattfanden, der "Islamic Labour News Agency" mit, dass zwölf Polizeibeamte und ein Richter, die Gefangene nach Kahrizak überstellt haben, verhaftet und angeklagt werden würden, weil "das Gefangenenlager für Drogendealer vorgesehen ist."
Amnesty International liegen Berichte vor, die eine Erklärung von Mehdi Karroubi bestätigen, dass sowohl männliche als auch weibliche Gefangene von iranischen Sicherheitskräften gefoltert und vergewaltigt wurden. Seine Vorwürfe wurden zunächst von Farhad Tajari, Mitglied eines parlamentarischen Sonderausschusses, bestritten. Am 26. August jedoch wandte sich ein weiteres Mitglied des Ausschusses an die Website "Parleman News" und teilte – unter der Bedingung anonym zu bleiben – mit, dass "wir definitiv von der Vergewaltigung von Gefangenen mit Schlagstöcken und Flaschen wissen."