Journalisten freigelassen

Maziar Bahari und Mohammad Ghouchani wurden jeweils am 17. und 29. Oktober 2009 gegen Kaution freigelassen. Mindestens drei weitere Journalisten werden nach wie vor im Teheraner Evin-Gefängnis festgehalten, wo ihnen Misshandlungen drohen. Sie sind gewaltlose politische Gefangene.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei, The Office of the Supreme Leader, Islamic Republic Street, End of Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN (korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über die Website: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadeqh Larijani, Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh, Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri, Tehran 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über die Website:
http://www.dadiran.ir/tabid/81/default.aspx

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER IRANISCHEN JOURNALISTENVEREINIGUNG
Head of the Iranian Journalists’ Association
Rajabali Mazrooei, N°87, 7th St., Kabkanian St., Keshavarz Boulevard, Tehran, IRAN
Fax: (00 98) 21 896 35 39
E-mail: generalsecretary@aoij.org
(korrekte Anrede: Dear Mr Mazrooei)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. Dezember 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE

  • welcoming the release on bail of Mohammad Ghouchani and Maziar Bahari, and asking for details of any charges they may be facing;

  • calling on the authorities to release Bahman Ahmadi Amou’i, Saeed Laylaz and Keyvan Samimi Behbehani immediately and unconditionally, as they are being detained solely for their peaceful exercise of the right to freedom of expression;

  • urging the authorities to ensure they are not tortured or otherwise ill-treated, and that reports of torture or other ill-treatment are thoroughly investigated and anyone found responsible is brought to justice in fair proceedings.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS

  • Begrüßen Sie die Freilassung von Mohammad Ghouchani und Maziar Bahari gegen Kaution und erkundigen Sie sich nach den Anklagepunkten gegen sie.

  • Fordern Sie die sofortige und bedingungslose Freilassung von Bahman Ahmadi Amou’i, Saeed Laylaz und Keyvan Samimi Behbehani, da sie nur deshalb festgehalten werden, weil sie friedlich von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht haben.

  • Dringen Sie bei den Behörden darauf, sicherzustellen, dass die drei Männer weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt werden, und dass Berichte über Folter und andere Misshandlungen eingehend untersucht und die Verantwortlichen in einem fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden.

Sachlage

Der Herausgeber der Tageszeitung Etemad-e Melli, Mohammad Ghouchani, wurde in der Nacht des 29. Oktober freigelassen, zwei Monate nach der Zahlung einer Kaution von ca. 68.000 Euro. Maziar Bahari, ein für Newsweek tätiger kanadisch-iranischer Journalist, wurde gegen eine Kaution in Höhe von ca. 200.000 Euro freigelassen. Er durfte aus dem Iran ausreisen und kam drei Tage später, rechtzeitig zur Geburt seines ersten Kindes, in Großbritannien an.

Bahman Ahmadi Amou’i, der Ehemann der Journalistin Zhila Bani Ya’qoub (die am 19. August freigelassen wurde), wird seit seiner Festnahme am 20. Juni ohne Anklage festgehalten. Saeed Laylaz, der für die Zeitung Sarmayeh schreibt, erschien am 23. September vor der Abteilung 28 des Revolutionsgerichtes in Teheran, um Rechtsmittel gegen eine zweimonatige Verlängerung seines Haftbefehls einzulegen. Dies geschah trotz eines vorherigen Gerichtsbeschlusses über die Festlegung einer Kaution von ca. 136.000 Euro. Saeed Laylaz befindet sich nach wie vor in Einzelhaft, obwohl in einem Gerichtsbeschluss seine Verlegung in den offenen Trakt angeordnet worden war. Er durfte zu seinem Geburtstag am 1. Oktober mit seiner Familie telefonieren, und am 5. Oktober erhielt er kurz Besuch von seiner Frau.

Keyvan Samimi Behbehani, Herausgeber des verbotenen Magazins Nameh, wird im Trakt 209 des Evin-Gefängnisses in Einzelhaft festgehalten. Bei einem Besuch im August berichtete er seiner Familie, dass man ihn brutal geschlagen habe, und er im Gefängniskrankenhaus behandelt werden musste. Über Rouhollah Shahsavar weiß man mittlerweile, dass er am 25. Juni 2009 freigelassen wurde.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nachdem er 65 Tage in Einzelhaft im Evin-Gefängnis festgehalten worden war, wurde Bahman Ahmadi Amou’i Ende August in eine 3,5 m2 große Zelle im Trakt 209 des Gefängnisses verlegt, die er sich mit zwei weiteren Häftlingen teilt. Sein Anwalt konnte sich bis heute nicht mit ihm treffen oder Einsicht in seine Akte nehmen. Die Abteilung 2 des Revolutionsgerichtes hat bisher lediglich bestätigt, dass sein Fall Anfang Oktober untersucht wurde. Doch da das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei, erhalte sein Anwalt keine Einsicht in die Akte. Bahman Ahmadi Amou’i durfte bisher dreimal Besuch von seiner Familie empfangen.

Häftlinge des Trakts 209 des Evin-Gefängnisses dürfen nur dreimal pro Woche für jeweils höchstens 20 Minuten an die frische Luft. Sie haben nur eingeschränkt Zugang zu Toiletten und Duschen: Sie dürfen die Toiletten nur viermal pro Tag zu festgelegten Zeiten benutzen. Aus diesem Grund leiden viele Häftlinge unter Blasen- und Niereninfektionen. Der Zugang zu medizinischer Behandlung ist beschränkt und medizinische Versorgung wird manchmal verweigert, anscheinend um den Druck auf die Häftlinge zu erhöhen.

Nach der Bekanntgabe vom 13. Juni 2009, dass der amtierende Präsident Ahmadinejad die Wahl gewonnen hat, gingen Hunderttausende IranerInnen überall im Land auf die Straßen, um in Massenprotesten weitestgehend friedlich gegen das Wahlergebnis zu demonstrieren. Die iranischen Behörden schränkten daraufhin die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit drastisch ein. Kommunikationsmöglichkeiten und der Zugang zum Internet wurden blockiert oder massiv gestört. Iranischen Publikationen wurde verboten, Informationen über die Unruhen zu veröffentlichen, ausländische JournalistInnen wurden von den Straßen verbannt, ihre Visa nicht verlängert, andere wurden verhaftet oder des Landes verwiesen. Ca. 20 JournalistInnen, die seit den umstrittenen Wahlen festgehalten werden, sind vermutlich immer noch inhaftiert.

Als Reaktion auf die Massenproteste wurden zahlreiche Sicherheitskräfte eingesetzt, insbesondere die paramilitärische Basij-Miliz. Mindestens 4.000 Personen sollen in den drei bis vier Wochen nach der Wahl festgenommen worden sein, darunter auch bekannte politische Persönlichkeiten, die entweder den Präsidentschaftskandidaten Mir Hossein Mousavi und Mehdi Karroubi oder dem ehemaligen Präsidenten Khatami nahe stehen, der Mousavis Wahlkampf unterstützte. Einige MenschenrechtsverteidigerInnen und JournalistInnen wurden ebenfalls inhaftiert. Ihnen wurde der Zugang zu einer rechtlichen Vertretung verweigert, sie durften jedoch in den meisten Fällen von Familienangehörigen besucht werden. Seitdem wurden immer wieder Personen festgenommen, darunter auch Studierende, die seit Beginn des Semesters im September die Proteste auf dem Campus weitergeführt haben.

Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen die Demonstrierenden vor; dutzende wurden getötet und hunderte verletzt. Einige Demonstrieren de erlagen später ihren Verletzungen. Andere wurden verletzt und starben infolge von Folter im Gefängnis.

Die Massenprozesse gegen hunderte von Angeklagten, die am 4. August begannen, entsprachen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. So auch die jüngste Verhandlung vom 25. August. Die Gefangenen "gestanden" vage formulierte Anklagen, die oft keine erkennbaren Straftatbestände enthielten. Diese "Geständnisse", die offensichtlich unter Zwang erfolgten, wurden vor Gericht akzeptiert. Einige Angeklagte wurden bei ähnlichen "Geständnissen" gefilmt und die Aufnahmen vor der Verhandlung im Fernsehen ausgestrahlt. Mindestens vier Personen wurden bereits zum Tode verurteilt, vielen weiteren könnte die Todesstrafe drohen. Gegen Dutzende sollen Haftstrafen verhängt worden sein, darunter mindestens eine 15-jährige Haftstrafe.

Iranische Behörden haben bestätigt, dass zumindest einige dieser Gefangenen gefoltert oder in anderer Weise misshandelt wurden und dass in mindestens einem Gefangenenlager nahe Teheran, Kahrizak, Misshandlungen stattgefunden haben. Diese Einrichtung wurde nun auf Anordnung des Religionsführers Ayatollah Ali Khamenei geschlossen. Zwölf Polizeibeamte und ein Richter, die Gefangene nach Kahrizak überstellt haben, müssen sich Berichten zufolge wegen mutmaßlicher Beteiligung an den Misshandlungen vor Gericht verantworten. Am 9. September 2009 teilte Farhad Tajari, Mitglied eines parlamentarischen Sonderausschusses zur Untersuchung der Festnahmen, der Nachrichtenagentur Fars mit, dass sehr bald eine Gerichtsverhandlung stattfinden würde, in der die Gesetzesverstöße der Tatverdächtigen im Fall Kahrizak untersucht würden.

Am 7. September schlossen iranische Sicherheitskräfte die Büroräume des Ausschusses, der von Mehdi Karroubi und Mir Hossein Mousavi mitbegründet worden war. Sie konfiszierten die Aussagen von ZeugInnen zur Misshandlung von Häftlingen und Demonstrierenden. Amnesty International hat bereits die Sorge zum Ausdruck gebracht, dass dies zu Repressalien der Sicherheitskräfte gegen die ZeugInnen führen könnte.