Journalist erhält Morddrohungen
Der iranisch-kanadische Newsweek-Journalist Maziar Bahari hat über Dritte Morddrohungen erhalten. Eine Person, die vermutlich einer iranischen Behörde angehört, hat dazu Kontakt zu einem Familienmitglied von Maziar Bahari aufgenommen. Er selbst war nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 als gewaltloser politischer Gefangener in Haft und verließ das Land nach seiner Freilassung.
Appell an
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street
End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über die Website (Englisch) http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter
GEHEIMDIENSTMINISTER
His Excellency
Hojjatoleslam Heidar Moslehi
Minister of Intelligence
Second Negarestan Street
Pasdaran Avenue
Tehran
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Sende eine Kopie an
LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh
Pasteur St, Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhuri
Tehran 1316814737
IRAN
Fax: (0098) 21 3390 4986
E-Mail: bia.judi@yahoo.com
(Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. Juni 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS
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Bringen Sie Ihre Sorge darüber zum Ausdruck, dass Maziar Bahari Drohungen von Personen erhalten hat, die iranische Beamte zu sein scheinen bzw. Personen, die im Auftrag der iranischen Behörden handeln, und ihn warnen, dass ihm etwas zustoßen könnte, wenn er nicht aufhört, sich kritisch zu den Menschenrechtsverletzungen im Iran zu äußern.
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Fordern Sie die iranischen Behörden auf, für Maziar Baharis Sicherheit zu sorgen, indem Ermittlungen zu den Drohungen gegen ihn aufgenommen und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden. Jeglicher Befehl, ihm Schaden zuzufügen oder ihn zu töten, muss aufgehoben werden.
- Erinnern Sie die iranischen Behörden daran, dass die UN-Grundsätze für die wirksame Verhütung und Untersuchung von außergesetzlichen, willkürlichen und summarischen Hinrichtungen die Garantie effektiver Schutzmaßnahmen durch gerichtliche oder andere Mittel "für Einzelpersonen oder Gruppen" fordern, "die in Gefahr sind, Opfer außergerichtlicher, willkürlicher oder summarischer Hinrichtungen zu werden, unter ihnen alle, die Morddrohungen erhalten haben".
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Expressing concern that Maziar Bahari has received threats from individuals believed to be Iranian state officials or individuals acting on behalf of the Iranian authorities warning him that he might be harmed if he does not stop speaking out against human rights violations in Iran;
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Calling on the Iranian authorities to ensure Maziar Bahari’s safety, by investigating the threats made against him and by bringing to justice anyone found to be responsible; any order to harm or kill him must be rescinded;
- Reminding them that the UN Principles on the Effective Prevention and Investigation of Extra-legal, Arbitrary and Summary Executions require the guarantee of effective protection through judicial or other means "to individuals or groups who are in danger of extra-legal, arbitrary or summary executions, including those who receive death threats".
Sachlage
Am 17. April 2010 erhielt ein Familienmitglied von Maziar Bahari einen Drohanruf. Der Anrufer sagte: "Ich rufe vom Gericht an... Sagen Sie Maziar, dass er bloß nicht glauben soll, wir kämen nicht an ihn heran, nur weil er sich außer Landes aufhält... Die Lage wird jetzt ernst. Es könnte ohne Vorwarnung zum Schlimmsten kommen." Laut Angaben von Maziar Bahari wurde er schon früher über Dritte gewarnt, sich nicht weiter öffentlich zu äußern, doch nun hat man sich zum ersten Mal an ein Familienmitglied gewandt.
Maziar Bahari wurde am 21. Juni 2009, kurz nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen im Iran, festgenommen. Am 17. Oktober 2009 ließ man ihn gegen Kaution frei und er konnte rechtzeitig zur Geburt seines ersten Kindes nach Großbritannien reisen. Zuvor hatte man ihn im August in einem Massenschauprozess öffentlich auftreten lassen. Seither lebt er im Ausland und äußert sich in der Öffentlichkeit über die andauernden Menschenrechtsverletzungen im Iran. In diesem Zusammenhang rief er zur Freilassung der Gefangenen auf, besonders der inhaftierten JournalistInnen. Nach seiner Freilassung schrieb er in einem Newsweek-Artikel, dass man ihm gedroht habe, falls er über die Haft spräche.
Nach seiner Freilassung gegen Kaution wurde Maziar Bahari für den 2. Mai zur Verhandlung vor Gericht vorgeladen. Ihm werden elf Anklagepunkte zur Last gelegt. Unter anderem "Verunglimpfung des Obersten Religionsführers", da er den Religionsführer in einer privaten E-Mail nicht als "Ayatollah" bezeichnet hatte, und "Verunglimpfung des Präsidenten", da jemand ein Foto von Präsident Ahmadinejad auf der Facebook-Seite von Maziar Bahari verlinkt hatte, was die Behörden als eine Beleidigung des Präsidenten auffassten.
Hintergrundinformation
In einem Newsweek-Artikel schrieb Maziar Bahari nach seiner Freilassung, dass ihm einer der Verhörenden für den Fall, dass er über seine Haft spräche, gedroht hatte: "Wir können Menschen in eine Tüte stecken, wo auch immer sie auf dieser Welt stecken... Uns kann niemand entkommen." (Den Artikel finden Sie unter http://www.newsweek.com/id/223862).
Viele IranerInnen, die im Ausland leben, werden direkt oder per Telefon bedroht. So wurde zum Beispiel der in Kanada lebende aserbaidschanische Aktivist Fakhteh Zamani von Unbekannten in Telefonanrufen mit dem Tod bedroht. Teilnehmende an einem 2009 vor den Büros von Amnesty International in Großbritannien abgehaltenen Protest gegen die Gewaltakte im Iran berichteten Amnesty, dass Unbekannte, die ihres Erachtens Angehörige der iranischen Geheimdienste sind, an den Protesten teilnahmen und einige der Demonstrierenden verbal bedrohten. IranerInnen, die nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 das Land verlassen haben und im Ausland Asyl suchen, haben Amnesty International berichtet, dass sie von Unbekannten, die sie für Angehörige der iranischen Sicherheitskräfte halten, angesprochen und von ihnen auf Persisch beispielsweise mit "Glaub nicht, das du hier sicher bist" bedroht wurden.
Die iranischen Behörden schikanieren auch häufig Familienmitglieder von im Ausland lebenden RegierungskritikerInnen oder Personen, die sich kritisch zu den Menschenrechtsverletzungen äußern. So wurde beispielsweise Noushin Ebadi, die Schwester der Nobelpreisträgerin Shirin Ebadi, am 28 Dezember 2009 für fast drei Wochen inhaftiert. Damit sollte vermutlich Druck auf Shirin Ebadi, die sich im Ausland aufhält, ausgeübt werden, sich nicht weiter zu den Menschenrechtsverletzungen im Iran zu äußern. Shirin Ebadi hat in den vergangenen Jahren viele Morddrohungen erhalten und geht davon aus, dass verleumderische Presseartikel über sie dazu dienen könnten, den Weg für ihre Tötung zu ebnen. Im Mai 2009 nahm man Abdolzahra Vashahi, Vater von Reza Vashahi, fest und hielt in mehrere Tage in Haft. Beide sind Angehörige der arabischen Minderheit der Ahwazis im Iran. Abdolreza Vashahi hatte zuvor Anrufe erhalten, in denen man drohte, ihn festzunehmen, falls sein Sohn seine Menschenrechtsarbeit nicht einstelle. Reza Vashahi gehört der Menschenrechtsorganisation für iranische Minderheiten in Großbritannien (Iranian Minorities Human Rights Organization) an.
Familienangehörige von Menschen, die ins Ausland geflohen sind, sind möglicherweise auch davon bedroht, ihr Zuhause zu verlieren, wenn sie den Behörden ihre Häuser überschrieben haben, um ihre Angehörigen gegen Kaution aus dem Gefängnis zu holen.
Zudem sind Oppositionelle in der Vergangenheit im In- und Ausland Opfer von staatlichem Mord geworden, allem Anschein nach durch iranische BehördenvertreterInnen. Die Häufigkeit ließ nach, als Ende der 1990er Jahre die als "Serienmorde" an SchriftstellerInnen und anderen bekannt gewordenen staatlichen Morde in den 1990er Jahren enthüllt wurden. Für nähere Informationen siehe Victims of Human Rights Violations, November 1993, Al Index: MDE 13/10/93; Iran: Official secrecy hides continuing repression, Mai 1995 Index: MDE 13/02/95, Iran: "Mykonos" trial provides further evidence of Iranian policy of unlawful state killings, 10. April 1997, Index: MDE 13/15/97 und Iran: alarming pattern of killings and "disappearances", 11. Dezember 1998, Index MDE 13/025/1998.
In den UN-Grundsätzen für die wirksame Verhütung und Untersuchung von außergesetzlichen, willkürlichen und summarischen Hinrichtungen (angenommen vom Wirtschafts- und Sozialausschuss der Vereinten Nationen am 24. Mai 1989 in der Resolution 1989/65 und bestätigt von der UN-Generalversammlung am 15. Dezember 1989 als Resolution 44/162) heißt es:
"Regierungen sollen alle außergesetzlichen, willkürlichen und summarischen Hinrichtungen verbieten und sicherstellen, daß derartige Hinrichtungen auf der Grundlage ihrer Gesetzgebung als Straftat gelten und durch angemessene Strafen, die die Schwere der Tat berücksichtigen, geahndet werden. ... Derartige Hinrichtungen dürfen unter keinen Umständen durchgeführt werden ...dieses Verbot ist gegenüber einem von einer Regierung erlassenen Dekret als höherrangig anzusehen." (Grundsatz 1)
"Alle Einzelpersonen und Gruppen, die in Gefahr sind, Opfer außergesetzlichen, willkürlicher oder summarischer Hinrichtungen zu werden, unter ihnen alle, die Morddrohungen erhalten haben, sollten durch gerichtliche oder andere Mittel effektiv geschützt werden." (Grundsatz 4)