Journalist angeklagt

Karte Südsudan

Karte Südsudan

Der Journalist Alfred Taban, Chefredakteur der englischen Tageszeitung Juba Monitor, wurde am 22. Juli aus der Zentrale des südsudanesischen Geheimdienstes NSS in den Gewahrsam der Polizei in Juba verlegt. Ihm wird vorgeworfen, "falsche Aussagen gegen den Südsudan veröffentlicht oder kommuniziert" und "den Präsidenten beleidigt bzw. in seiner Autorität untergraben" zu haben.

Appell an

INNENMINISTER
Alfred Ladu Gore
Ministry of Interior
Ministries Road
Juba, SÜDSUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

MINISTER FÜR NATIONALE SICHERHEIT IM BÜRO DES PRÄSIDENTEN
Obote Mamur Mete
Ministry of National Security Service
in the Office of the President
Juba, SÜDSUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

INFORMATIONSMINISTER
Michael Makuei Lueth
Ministry of Information and Broadcasting
Ministries Road
Juba, SÜDSUDAN
E-Mail: makueimichael@yahoo.com

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SÜDSUDAN
I. E. Frau Sitona Abdalla Osman
Leipziger Platz 8
10117 Berlin
Fax: 030-206 445 91 9
E-Mail: info@embassy-southsudan.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. September 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, EMAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie Alfred Taban bitte umgehend und bedingungslos frei.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass er bis zu seiner Freilassung nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt wird. Gewähren Sie ihm außerdem Zugang zu seinen Angehörigen, einem Rechtsbeistand seiner Wahl und jeder benötigten medizinischen Versorgung.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Gesetze, mit denen die friedliche Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung kriminalisiert wird, aufgehoben oder abgeändert werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the South Sudanese authorities to immediately and unconditionally release Alfred Taban.

  • Urging them to ensure that pending his release, Alfred Taban is not subjected to torture and other ill-treatment and is allowed access to his family, a lawyer of his choosing and any medical care he may require.

  • Calling on them to repeal or amend laws that criminalize the legitimate exercise of the right to freedom of expression.

Sachlage

Alfred Taban wurde am 16. Juli gegen 16.00 Uhr von Angehörigen des südsudanesischen Geheimdienstes NSS festgenommen. Zuvor war er in die NSS-Zentrale im Stadtteil Jebel vorgeladen worden. Seine Festnahme hängt offenbar mit einem Artikel zusammen, den er am 15. Juli veröffentlichte und in dem es um die gewaltsamen Zusammenstöße in Juba am 7. Juli geht. Die Kampfhandlungen brachen aus zwischen Regierungstruppen, die Staatspräsident Salva Kiir unterstützen, und anderen Kräften, die dem ehemaligen Vizepräsidenten Riek Machar nahestehen. In dem Artikel erklärte Alfred Taban, beide Männer hätten bei der Umsetzung des Friedensabkommens vom August 2015 versagt, seien "auf ganzer Linie gescheitert" und sollten abgesetzt werden.

Alfred Taban wurde am 21. Juli von NSS-Angehörigen zunächst auf die Polizeiwache und dann zum Justizministerium gebracht. Keine dieser Institutionen konnte jedoch ein Verfahren gegen ihn einleiten, da der NSS keine rechtsgültigen Dokumente mit dem Festnahmedatum und Inhaftierungsgrund vorweisen konnte. Am 22. Juli wurde er schließlich in Polizeigewahrsam genommen, nachdem der NSS die erforderlichen Dokumente vorweisen konnte. Derzeit übernachtet er in einem "heißen" Büro auf der Polizeiwache. Er wurde am 25. Juli angeklagt, gemäß den Paragrafen 75 und 76 des südsudanesischen Strafgesetzbuchs "falsche Aussagen gegen den Südsudan veröffentlicht oder kommuniziert" und "den Präsidenten beleidigt bzw. in seiner Autorität untergraben" zu haben. Bei einem Schuldspruch würden ihm bis zu 20 Jahre Haft drohen. Eine Freilassung gegen Kaution ist bei diesen Anklagepunkten ausgeschlossen. Alfred Taban leidet an Diabetes und erlitt vor Kurzem einen Schlaganfall. Sein Gesundheitszustand verschlechtert sich zusehends. Am 25. Juli musste er eine Nacht im Universitätskrankenhaus Juba verbringen, nachdem man bei ihm eine Malaria-Erkrankung sowie einen hohen Blutzuckerspiegel und Bluthochdruck diagnostiziert hatte. Seitdem muss er regelmäßig für Injektionen in das Krankenhaus.

Amnesty International ist der Ansicht, dass Alfred Taban lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert und angeklagt wurde, und betrachtet ihn daher als gewaltlosen politischen Gefangenen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Arbeitsbedingungen für Journalist_innen im Südsudan sind äußerst gefährlich. Sie werden regelmäßig eingeschüchtert, schikaniert, willkürlich inhaftiert, misshandelt und gefoltert. Auch kommt es zu außergerichtlichen Hinrichtungen. Der NSS hat zudem einige Zeitungsredaktionen geschlossen und mehrmals die gesamte Druckauflage bestimmter Zeitungen konfisziert. Durch diese Praktiken, die seit Beginn des bewaffneten Konflikts Mitte Dezember 2013 stetig zunehmen, werden das Recht auf freie Meinungsäußerung und der Raum für die Zivilgesellschaft immer stärker eingeschränkt.

Berichten zufolge wurde der Journalist Michael Christopher am 23. Juli von Angehörigen des sudanesischen Geheimdiensts NSS festgenommen. Michael Christopher arbeitet für die Tageszeitung al-Watan und hatte einen Artikel über die Stationierung regionaler Truppen im Südsudan veröffentlicht. Am 11. Juli wurde der Journalist John Gatluak Manguet allem Anschein nach von bewaffneten Männern ins Visier genommen und getötet, als es in Juba zu Zusammenstößen zwischen Anhänger_innen von Staatspräsident Salva Kiir und dem ehemaligen Vizepräsidenten Riek Machar kam. Der Journalist Peter Julius Moi wurde am 19. August 2015 in der Hauptstadt Juba erschossen, nur wenige Tage nachdem Präsident Salva Kiir damit gedroht hatte, Reporter_innen zu töten, die gegen das Land arbeiteten. Das Geheimdienstministerium und der Sprecher des Präsidenten sagten später, die Aussage sei aus dem Zusammenhang gerissen worden. George Livio, ein Journalist für Radio Miraya, befindet sich seit August 2014 ohne offizielle Anklage oder Gerichtsverfahren im Gewahrsam des NSS. Ihm wird offenbar vorgeworfen, mit Rebellen zusammengearbeitet zu haben. Amnesty International setzt sich im Rahmen einer Urgent Action für ihn und 30 weitere Männer ein (siehe UA-087/2016-3, unter: www.amnesty.de/urgent-action/ua-087-2016-3/todesfall-haft).

Ein Gesetz vom Oktober 2014 erteilt dem NSS weitreichende Befugnisse. Demnach ist der nationale Sicherheitsdienst berechtigt, Bürger_innen festzunehmen, zu inhaftieren und Gegenstände zu konfiszieren. Mechanismen zur unabhängigen Überprüfung dieser Befugnisse oder ausreichende Schutzmaßnahmen gegen deren Missbrauch wurden in dem Gesetz jedoch nicht festgelegt. Das Gesetz macht keine genauen Angaben über zulässige Hafteinrichtungen und garantiert keine grundlegenden Rechte für ordnungsgemäße Gerichtsverfahren, wie zum Beispiel das Recht auf einen Rechtsbeistand oder das Recht, innerhalb eines vertretbaren Zeitraums ein Verfahren zu erhalten, wie eigentlich in der Übergangsverfassung des Südsudans festgelegt. Im März 2015 erklärte der Justizminister, dass der am 8. Oktober 2014 durch das Parlament verabschiedete Entwurf des Geheimdienstgesetzes Rechtskraft erlangt habe. Sowohl im Südsudan als auch auf internationaler Ebene gab es Widerstand gegen das Gesetz, und der Präsident unterzeichnete es nicht. Es ist zudem in weiten Teilen verfassungswidrig.

Amnesty International hat wiederholt empfohlen, die Befugnisse des NSS auf die Informationsgewinnung zu beschränken, wie es in der Übergangsverfassung des Südsudan von 2011 vorgesehen ist. Darin heißt es, der NSS solle sich auf "Informationsgewinnung, Analyse und Beratung der entsprechenden Behörden" konzentrieren. Die Befugnisse, Personen festzunehmen und zu inhaftieren, Durchsuchungen vorzunehmen, Besitz zu beschlagnahmen und Gewalt anzuwenden sollten dem NSS ausdrücklich vorenthalten werden und ausschließlich den zuständigen Strafverfolgungsbehörden vorbehalten bleiben.