Gegen Kaution frei
Alfred Taban
© Amnesty International
Der Journalist Alfred Taban, Chefredakteur der englischsprachigen Tageszeitung Juba Monitor, wurde am 29. Juli gegen Kaution aus der Haft entlassen und sofort in das Universitätsklinikum in Juba eingewiesen. Am 30. Juli konnte er das Krankenhaus wieder verlassen und befindet sich seitdem zuhause. Bisher ist noch kein Datum für den Beginn seines Verfahrens festgesetzt worden.
Appell an
INNENMINISTER
Michael Tiangjiek Mut
Ministry of Interior
Ministries Road
Juba
SÜDSUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
MINISTER FÜR NATIONALE SICHERHEIT IM BÜRO DES PRÄSIDENTEN
Obote Mamur Mete
Ministry of National Security Service
in the Office of the President
Juba
SÜDSUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Sende eine Kopie an
INFORMATIONSMINISTER
Michael Makuei
Ministry of Information and Broadcasting
Ministries Road
Juba
SÜDSUDAN
E-Mail: makueimichael@yahoo.com
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SÜDSUDAN
I. E. Frau Sitona Abdalla Osman
Leipziger Platz 8
10117 Berlin
Fax: 030-206 445 91 9
E-Mail: info@embassy-southsudan.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. September 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, EMAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Lassen Sie bitte alle gegen Alfred Taban erhobenen Anklagen fallen.
- Bitte sorgen Sie zudem dafür, dass alle Gesetze, mit denen die friedliche Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung kriminalisiert wird, aufgehoben oder abgeändert werden.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Calling on the South Sudanese authorities to drop all charges against Alfred Taban.
- Calling on them to repeal or amend laws that criminalize the legitimate exercise of the right to freedom of expression.
Sachlage
Alfred Taban wurde am 29. Juli gegen Kaution aus der Haft entlassen. Er hatte sich seit dem 22. Juli im Gewahrsam der Polizei von Juba befunden. Direkt nach seiner Freilassung wurde er in das Universitätsklinikum der Stadt eingewiesen, da sich sein Gesundheitszustand seit seiner Festnahme stark verschlechtert hatte. Am 30. Juli konnte er jedoch wieder entlassen werden und befindet sich seitdem zuhause.
Alfred Taban wurde am 25. Juli angeklagt, gemäß den Paragrafen 75 und 76 des südsudanesischen Strafgesetzbuchs "falsche Aussagen gegen den Südsudan veröffentlicht oder kommuniziert" und "den Präsidenten beleidigt bzw. in seiner Autorität untergraben" zu haben. Bisher ist noch kein Termin für den Beginn seines Gerichtsverfahrens festgesetzt worden.
Amnesty International ist der Ansicht, dass Alfred Taban lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung angeklagt wurde.
Hintergrundinformation
Die Arbeitsbedingungen für Journalist_innen im Südsudan sind äußerst gefährlich. Sie werden regelmäßig eingeschüchtert, schikaniert, willkürlich inhaftiert, misshandelt und gefoltert. Auch kommt es zu außergerichtlichen Hinrichtungen. Der NSS hat zudem einige Zeitungsredaktionen geschlossen und mehrmals die gesamte Druckauflage bestimmter Zeitungen konfisziert. Durch diese Praktiken, die seit Beginn des bewaffneten Konflikts Mitte Dezember 2013 stetig zunehmen, werden das Recht auf freie Meinungsäußerung und der Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft immer stärker eingeschränkt.
Berichten zufolge wurde der Journalist Michael Christopher am 23. Juli 2016 von Angehörigen des sudanesischen Geheimdiensts NSS festgenommen. Michael Christopher arbeitet für die Tageszeitung al-Watan und hatte einen Artikel über die Stationierung regionaler Truppen im Südsudan veröffentlicht. Am 11. Juli 2016 wurde der Journalist John Gatluak Manguet allem Anschein nach von bewaffneten Männern ins Visier genommen und getötet, als es in Juba zu Zusammenstößen zwischen Anhänger_innen von Staatspräsident Salva Kiir und dem ehemaligen Vizepräsidenten Riek Machar kam. Der Journalist Peter Julius Moi wurde am 19. August 2015 in der Hauptstadt Juba erschossen, nur wenige Tage nachdem Präsident Salva Kiir damit gedroht hatte, Reporter_innen zu töten, die gegen das Land arbeiteten. Das Geheimdienstministerium und der Sprecher des Präsidenten sagten später, die Aussage sei aus dem Zusammenhang gerissen worden. George Livio, ein Journalist für Radio Miraya, befindet sich seit August 2014 ohne offizielle Anklage oder Gerichtsverfahren im Gewahrsam des NSS. Ihm wird offenbar vorgeworfen, mit Rebellen zusammengearbeitet zu haben.
Ein Gesetz vom Oktober 2014 erteilt dem NSS weitreichende Befugnisse. Demnach ist der nationale Sicherheitsdienst berechtigt, Bürger_innen festzunehmen, zu inhaftieren und Gegenstände zu konfiszieren. Mechanismen zur unabhängigen Überprüfung dieser Befugnisse oder ausreichende Schutzmaßnahmen gegen deren Missbrauch wurden in dem Gesetz jedoch nicht festgelegt. Das Gesetz macht keine genauen Angaben über zulässige Hafteinrichtungen und garantiert keine grundlegenden Rechte für ordnungsgemäße Gerichtsverfahren, wie zum Beispiel das Recht auf einen Rechtsbeistand oder das Recht, innerhalb eines vertretbaren Zeitraums ein Verfahren zu erhalten, wie eigentlich in der Übergangsverfassung des Südsudans festgelegt. Im März 2015 erklärte der Justizminister, dass der am 8. Oktober 2014 durch das Parlament verabschiedete Entwurf des Geheimdienstgesetzes Rechtskraft erlangt habe. Sowohl im Südsudan als auch auf internationaler Ebene gab es Widerstand gegen das Gesetz, und der Präsident unterzeichnete es nicht. Es ist zudem in weiten Teilen verfassungswidrig.
Amnesty International hat wiederholt empfohlen, die Befugnisse des NSS auf die Informationsgewinnung zu beschränken, wie es in der Übergangsverfassung des Südsudan von 2011 vorgesehen ist. Darin heißt es, der NSS solle sich auf "Informationsgewinnung, Analyse und Beratung der entsprechenden Behörden" konzentrieren. Die Befugnisse, Personen festzunehmen und zu inhaftieren, Durchsuchungen vorzunehmen, Besitz zu beschlagnahmen und Gewalt anzuwenden sollten dem NSS ausdrücklich vorenthalten werden und ausschließlich den zuständigen Strafverfolgungsbehörden vorbehalten bleiben.