Geschwister freigelassen
Diese Urgent Action ist beendet.

Die kubanische Hauptstadt Havanna (Archivfoto)
© Lode Rummens
Eine Familie bestehend aus vier Menschenrechtsverteidiger_innen wurde nach Castros Tod in Holguín im Südosten Kubas festgenommen. Die drei Geschwister hatten am 7. März einen Hungerstreik begonnen und sind nun unter Auflagen freigelassen worden. Ihre Mutter Maydolis Leyva Portelles, deren Hausarrest nicht aufgehoben wurde, ist weiterhin eine gewaltlose politische Gefangene und muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.
Appell an
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF Raúl Castro Ruz Presidente de la República de Cuba La Habana KUBA (Anrede: Su Excelencia / Your Excellency / Exzellenz) Fax: (00 41) 22 758 9431 (kubanische Vertretung in Genf) oder (00 1) 212 779 1697 (über die ständige Vertretung Kubas bei der UN) E-Mail: cuba@un.int
GENERALSTAATSANWALT Dr. Darío Delgado Cura Fiscal General de la República Fiscalía General de la República Amistad 552 e/Monte y Estrella Centro Habana, La Habana KUBA (Anrede: Sr. Fiscal General / Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER REPUBLIK KUBA S. E. Herrn René Juan Mujica Cantelar Stavanger Str. 20 10439 Berlin Fax: 030-916 4553 E-Mail: recepcion@botschaft-kuba.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. Mai 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Laut Angaben der Mutter Maydolis Leyva Portelles haben die kubanischen Behörden die Zwillingsschwestern Anairis und Adairis Miranda Leyva und ihren Bruder Fidel Manuel Batista Leyva nach einem längeren Hungerstreik am 2. April unter Auflagen (licencia extrapenal) auf freien Fuß gesetzt. Die Behörden gestatteten es Maydolis Leyva Portelles, die ihre Strafe im Hausarrest verbüßt, ihre drei Kinder noch am selben Tag im Krankenhaus zu besuchen.
Die drei Geschwister und ihre Mutter sind Menschenrechtsverteidiger_innen und wurden am 27. November 2016, zwei Tage nach Fidel Castros Tod, festgenommen. Am 7. März 2017 traten die Geschwister in den Hungerstreik. An diesem Tag mussten sie ihre Strafe wegen "Störung der öffentlichen Ordnung" und der "Verunglimpfung von Institutionen, Organisationen sowie Held_innen und Märtyrer_innen der Republik Kuba" antreten.
Dissident_innen werden auf Kuba häufig unter den Licencia-Extrapenal-Auflagen freigelassen. Dies ist eine Art Bewährung und bedeutet, dass die Anklagen nicht fallengelassen werden, die Verurteilten aber den Rest der Strafzeit außerhalb des Gefängnisses verbringen können. Einige Dissident_innen, die während der "Unterdrückungswelle" im Jahr 2003 festgenommen worden waren, wurden zum Beispiel unter dieser Bedingung freigelassen. Unter dieser Auflage können die kubanischen Behörden die Geschwister jedoch erneut festnehmen und zur Verbüßung ihrer Strafe inhaftieren.
Bis heute hat Maydolis Leyva Portelles keine Nachricht über die Aufhebung ihres Hausarrests erhalten. Sie ist weiterhin eine gewaltlose politische Gefangene und muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere Sie höflich auf, Maydoli Leyva Portelles umgehend und bedingungslos aus dem Hausarrest zu entlassen, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die sich nur deshalb in Haft befindet, weil sie friedlich von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hat.
- Bitte garantieren Sie die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs und Vereinigungsfreiheit auch für politisch Andersdenkende, Oppositionelle und Aktivist_innen und schaffen Sie bitte alle Gesetze ab, die diese Rechte unrechtmäßig einschränken.
[APPELLE AN]
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF Raúl Castro Ruz Presidente de la República de Cuba La Habana KUBA (Anrede: Su Excelencia / Your Excellency / Exzellenz) Fax: (00 41) 22 758 9431 (kubanische Vertretung in Genf) oder (00 1) 212 779 1697 (über die ständige Vertretung Kubas bei der UN) E-Mail: cuba@un.int
GENERALSTAATSANWALT Dr. Darío Delgado Cura Fiscal General de la República Fiscalía General de la República Amistad 552 e/Monte y Estrella Centro Habana, La Habana KUBA (Anrede: Sr. Fiscal General / Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
KOPIEN AN BOTSCHAFT DER REPUBLIK KUBA S. E. Herrn René Juan Mujica Cantelar Stavanger Str. 20 10439 Berlin Fax: 030-916 4553 E-Mail: recepcion@botschaft-kuba.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. Mai 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Die Festnahme von Anairis und Adairis Miranda Leyva, Fidel Manuel Batista Leyva und Maydolis Leyva Portelles fand in Holguín zusammen mit einer "Demonstration der Ablehnung" (acto de repudio) vor dem Haus der Familie statt. Diese Demonstrationen werden auf Kuba häufig von der Regierung organisiert. Nach Angaben von Maydolis Leyva Portelles, die zurzeit unter Hausarrest steht, waren bei der Festnahme viele Staatssicherheitsbeamt_innen in Zivil anwesend, darunter Angehörige des Staatsschutzes und des Militärs. Die Familie ist regierungskritisch eingestellt, bekannt für ihren Aktivismus und wird mit einer Reihe von politischen und Menschenrechtsbewegungen wie die Bewegung Movimiento Cubano de Reflexión in Verbindung gebracht. Laut der Website ist die Bewegung El Movimiento Cubano de Reflexión eine gewaltfreie Organisation, die darauf abzielt, die kubanische Bevölkerung zu mobilisieren, um einen gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen.
Maydolis Leyva Portelles und ihre Kinder wurden gemäß Paragraf 204 des kubanischen Strafgesetzbuchs angeklagt, der die "Verunglimpfung von Institutionen, Organisationen sowie Held_innen und Märtyrer_innen der Republik Kuba" unter Strafe stellt. Personen, die öffentlich Institutionen der Republik Kuba oder politische Organisationen oder kubanische Held_innen und Märtyrer_innen verunglimpfen, verleumden oder herabsetzen, können nach Paragraf 204 mit drei bis zwölf Monaten Gefängnis oder einer Geldstrafe belegt werden. Am 13. Januar 2017 hielt ein Gericht der zweiten Instanz die einjährige Gefängnisstrafe der drei Geschwister aufrecht, gestattete aber der Mutter, ihre Strafe im Hausarrest zu verbüßen, um für ihre Enkelkinder, die Kinder von Adairis Miranda Leyva, zu sorgen. Amnesty betrachtete die Geschwister und ihre Mutter als gewaltlose politische Gefangene, die lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert waren. Laut Angaben der Mutter waren die Geschwister am 7. März, dem Tag als sie zur Verbüßung der Strafe inhaftiert wurden, in den Hungerstreik getreten.
Nach dem Völkerrecht stellt der Einsatz von Verleumdungsgesetzen, mit dem Ziel, rechtmäßige Kritik an der Regierung oder Beamt_innen zu unterbinden, einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung dar.