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Saudi-Arabien: Manahel al-Otaibi sendet Hilferuf aus der Haft!

Die saudi-arabische Frauenrechtsaktivistin Manahel al-Otaibi
© Amnesty International / Privat
Für den 26. Mai 2025 ist eine Anhörung der Fitness-Influencerin und Feministin Manahel al-Otaibi vor dem saudi-arabischen Sonderstrafgericht angesetzt - Anlass unklar. Manahel al-Otaibi ist seit dem 16. November 2022 inhaftiert. Am 9. Januar 2024 verurteilte das Sonderstrafgericht sie wegen "terroristischer Straftaten" zu elf Jahren Haft. Sie stand anfangs wegen Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Cyberkriminalität unter Anklage, weil sie sich in ihren Tweets für die Rechte von Frauen eingesetzt hatte und Fotos von sich ohne Abaya (traditionelles Gewand) in einem Einkaufszentrum postete. Die saudischen Behörden haben sie gefoltert, anderweitig misshandelt und über längere Zeiträume "verschwinden" lassen.
Setzt euch für die Freilassung von Manahel al-Otaibi ein!
Appell an
Waleed Mohammed Al Smani
Minister of Justice
Postal Code 11472, P.O. Box 7775
Riad
SAUDI-ARABIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
S. E. H. R. H. Prinz
Abdullah Bin Khaled Bin Sultan Al Saud
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-889 251 79
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa
Amnesty fordert:
- Veranlassen Sie, dass Manahel al-Otaibi umgehend und bedingungslos freigelassen wird, da sie nur aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt wurde.
- Bis zu ihrer Freilassung muss ihr unverzüglich Zugang zu medizinischer Versorgung gewährt werden, und ihre Folter- und Misshandlungsvorwürfe müssen unparteiisch untersucht werden.
Sachlage
Manahel al-Otaibi konnte ihrer Familie mitteilen, dass für den 26. Mai 2025 wieder ein Verhandlungstermin vor dem Sonderstrafgericht (SCC) angesetzt ist. Ob es sich dabei um eine Berufungsverhandlung handelt, ist aufgrund der mangelnden Transparenz der saudischen Behörden unklar.
Das SCC wurde eingerichtet, um terrorismusbezogene Straftaten nach saudischem Recht zu verfolgen. Das Gericht führt grob unfaire Verfahren durch und verhängt jahrzehntelange Haftstrafen sowie Todesurteile für Menschen, die allein wegen ihrer Meinungsäußerung in Haft sind.
Am 9. Januar 2024 verurteilte das Sonderstrafgericht SCC Manahel al-Otaibi wegen "terroristischer Straftaten" zu elf Jahren Gefängnis, nachdem sie in einem Geheimverfahren gemäß der Paragrafen 43 und 44 des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus und seiner Finanzierung für schuldig befunden worden war. Die Familie von Manahel al-Otaibi hat keinen Zugang zu ihren Gerichtsunterlagen oder den gegen sie vorgelegten Beweisen.
Manahel al-Otaibi war am 16. November 2022 festgenommen und wegen Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Cyberkriminalität angeklagt worden, weil sie Hashtags zur Unterstützung der Frauenrechte getwittert und Fotos von sich selbst in "unanständiger" Kleidung in einem Einkaufszentrum gepostet hatte.
Manahel al-Otaibi war nicht nur monatelang Opfer des Verschwindenlassens, sondern wurde im al-Malaz-Gefängnis auch gefoltert und anderweitig misshandelt. Sie leidet an Multipler Sklerose, einer chronischen neurologischen Erkrankung. Im letzten Telefonat mit ihrer Familie am 11. Mai 2025 berichtete sie über starke Schmerzen in einem Bein. Sie erhält keine angemessene medizinische Versorgung.
Hintergrundinformation
Der Fall von Manahel al-Otaibi wurde zunächst vor dem Strafgericht in Riad verhandelt. Die Anschuldigungen gegen sie beruhen auf ihren Posts in den Sozialen Medien, die sich "gegen Vorschriften und Gesetze, die Frauen betreffen" richteten, unter anderem durch den Hashtag #EndMaleGuardianship. Laut den von Amnesty International eingesehenen Gerichtsdokumenten wurde Manahel al-Otaibi angeklagt, auf ihrem Twitter-Account "Inhalte zu veröffentlichen und zu verbreiten, die das Begehen öffentlicher Sünden beinhalten und Einzelpersonen und Mädchen in der Gesellschaft dazu anstiften, religiöse Grundsätze und soziale Werte zu verleugnen und gegen die öffentliche Ordnung und die öffentliche Moral zu verstoßen". Diese Anklagepunkte stellen einen Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Cyberkriminalität dar. Am 23. Januar 2023 entschied der Strafgerichtshof, dass er für diesen Fall nicht zuständig sei, und verwies den Fall an das Sonderstrafgericht (SCC) in der Hauptstadt Riad. Das SCC ist dafür bekannt, vage Bestimmungen aus den Gesetzen zur Bekämpfung von Internetkriminalität und Terrorismus anzuwenden, in denen friedliche Äußerungen mit "Terrorismus" gleichgesetzt werden. Amnesty International hat dokumentiert, dass alle Phasen eines Gerichtsverfahrens vor dem SCC durch Menschenrechtsverletzungen gekennzeichnet sind. Seit 2018 haben die saudischen Behörden immer wieder willkürlich Frauenrechtsaktivistinnen inhaftiert, die sich für die Abschaffung des männlichen Vormundschaftssystems und für das Recht auf Autofahren einsetzen. Die inhaftierten Feministinnen sollen während der Verhöre sexuell belästigt, gefoltert und in anderer Weise misshandelt worden sein. Gegen die freigelassenen Personen wurde ein Reiseverbot verhängt, und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ist eingeschränkt.
Vor ihrem jüngsten Verschwindenlassen zwischen dem 15. Dezember 2024 und dem 15. März 2025 hatten die saudischen Behörden Manahel al-Otaibi bereits vom 5. November 2023 bis April 2024 über fünf Monate lang "verschwinden" lassen. Am 14. April 2024 konnte sie ihre Familie kontaktieren und ihr mitteilen, dass sie mit einem gebrochenen Bein in Isolationshaft im al-Malaz-Gefängnis festgehalten wird. Sie sei brutal geschlagen worden und habe keinen Zugang zu medizinischer Versorgung.
Nachdem sie einige Zeit später erneut einen Monat lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten worden war, konnte Manahel al-Otaibi im September 2024 endlich Kontakt zu ihrer Familie aufnehmen. Sie berichtete, einen ganzen Monat lang in Einzelhaft gehalten worden und Schlägen durch Gefängniswärter*innen und Mitgefangene ausgesetzt gewesen zu sein. Sie erzählte ihrer Familie, dass sie gezwungen werde, Toiletten zu putzen, und dass die Gefängnisbehörden sie zwar kurzfristig aus der Einzelhaft entlassen hätten, um mit ihnen Kontakt aufzunehmen, dass ihr aber die Rückkehr in die Einzelhaft drohe. Ihre Schwester Fawzia al-Otaibi sagte gegenüber Amnesty International, sie sei der Ansicht, dass der einzige Grund, warum Manahel al-Otaibi schließlich ein Telefonat erlaubt wurde, der war, ihrer Familie die Botschaft zu übermitteln, sich nicht mehr öffentlich über ihre Inhaftierung zu äußern.
Die Multiple Sklerose entwickelte Manahel al-Otaibi nach Angaben ihrer Familie, nachdem sie der Festnahme ihrer älteren Schwester Mariam al-Otaibi beigewohnt hatte. Mariam al-Otaibi, eine prominente Menschenrechtsverteidigerin, die sich für die Abschaffung des männlichen Vormundschaftssystems einsetzt, wurde 2017 104 Tage lang inhaftiert, weil sie sich für die Rechte der Frauen stark gemacht hatte. Sie unterliegt weiterhin einem Reiseverbot und Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Die zweite Schwester von Manahel al-Otaibi, Fawzia al-Otaibi, wurde ebenfalls wegen ihres feministischen Engagements angeklagt.
In dem Verfahren gegen Manahel al-Otaibi, das die Staatsanwaltschaft vor dem Strafgerichtshof in Riad eingeleitet hatte, beschuldigte sie auch ihre Schwester Fawzia, "eine Propagandakampagne zu führen, die saudische Mädchen dazu anstiftet, religiöse Grundsätze zu verleugnen und gegen die Sitten und Gebräuche der saudischen Kultur zu rebellieren", und einen Hashtag zu verwenden, "der für die Befreiung und die Abschaffung der männlichen Vormundschaft wirbt". In dem von Amnesty International eingesehenen Gerichtsdokument heißt es, dass für Fawzia al-Otaibi ein gesonderter Haftbefehl ergehen würde. Fawzia al-Otaibi floh 2022 aus Furcht vor einer Festnahme aus dem Land.
In einem ähnlichen Fall wie dem von Manahel al-Otaibi verurteilte das SCC am 25. Januar 2023 Salma al-Shehab, eine Doktorandin der Universität Leeds und Mutter von zwei Kindern, im Rechtsmittelverfahren zu 27 Jahren Haft, gefolgt von einem 27-jährigen Reiseverbot. Das SCC sprach Salma al-Shehab in einem grob unfairen Gerichtsverfahren wegen terrorismusbezogener Vorwürfe schuldig, weil sie auf Twitter Beiträge zur Unterstützung von Frauenrechten veröffentlicht hatte. Am 25. September 2024 wurde Salma al-Shehabs Strafe von 27 Jahren und einem anschließenden 27-jährigen Reiseverbot auf vier Jahre Haft und weitere vier Jahre Bewährung herabgesetzt. Am 10. Februar 2025 wurde sie freigelassen, da sie ihre Haftstrafe verbüßt hatte.
Seit 2013 hat Amnesty International die Fälle von 86 Personen dokumentiert, die wegen der Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung strafrechtlich verfolgt wurden, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, friedliche politische Aktivist*innen, Journalist*innen, Dichter*innen und Geistliche. Unter ihnen waren 40 Personen, die wegen ihrer friedlichen Meinungsäußerung in den Sozialen Medien strafrechtlich verfolgt wurden. Amnesty International ist bewusst, dass die tatsächliche Zahl derartiger Strafverfolgungen vermutlich wesentlich höher ist.