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Saudi-Arabien: Palästinenser weiter in Haft
In Saudi-Arabien inhaftiert: Der palästinensische Staatsbürger Hani al-Khudari. (Archivbild)
© privat
Der Palästinenser Dr. Hani al-Khudari ist immer noch in Saudi-Arabien inhaftiert, obwohl seine Gefängnisstrafe bereits am 28. Februar 2022 abgelaufen war. Während seiner Festnahme und Inhaftierung war er einer Reihe von schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt: Er war Opfer des Verschwindenlassens, wurde willkürlich ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft und in Isolationshaft gehalten und erhielt keinen Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung. Sein Vater, Dr. Mohammed al-Khudari, kam im Oktober 2022 frei – sieben Monate nach dem offiziellen Ende seiner Haftzeit. Zuvor war er drei Jahre lang willkürlich inhaftiert gewesen. Amnesty International fordert die Behörden Saudi-Arabiens auf, Dr. Hani al-Khudari sofort freizulassen. Bis zu seiner Freilassung muss ihm umgehend eine angemessene medizinische Versorgung gewährt werden
Appell an
His Majesty King Salman bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh
SAUDI-ARABIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
S.E. Herrn Mohammed Abdullah A. Al Dawas
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie, Dr. Hani al-Khudari umgehend freizulassen und seine Verurteilung und Haftstrafe aufzuheben.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass er unverzüglich in ein Krankenhaus verlegt wird, wo er die dringend benötigte fachärztliche Behandlung erhält.
Sachlage
Obwohl er seine Haftstrafe bereits am 28. Februar 2022 offiziell verbüßt hat, befindet sich Dr. Hani al-Khudari weiterhin in Haft im Abha-Gefängnis in der saudi-arabischen Provinz Asir. Die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen hatte in ihrem Bericht 34/2021 vom Oktober 2021 bereits festgestellt, dass die Menschenrechte von Dr. Hani al-Khudari schwer verletzt worden waren, so dass seine Inhaftierung als willkürlich einzustufen ist, und seine "umgehende und bedingungslose" Freilassung gefordert.
Das Sonderberufungsgericht (SCC) in Riad befürwortete am 28. Dezember 2021, die Haftstrafe von Dr. Hani al-Khudari auf drei Jahre inklusive der bereits im Gefängnis verbrachten Zeit zu verkürzen. Demnach hätte er am 28. Februar 2022 aus dem Gefängnis entlassen werden sollen.
Darüber hinaus braucht Dr. Hani al-Khudari dringend eine zahnärztliche Behandlung sowie einen Eingriff, um Gallenblasensteine zu entfernen. Laut Angaben seiner Familie kann dieser Eingriff nicht im Abha-Gefängnis durchgeführt werden, so dass Dr. Hani al-Khudari entlassen werden muss, um die benötigte medizinische Versorgung erhalten zu können. Es ist nicht das erste Mal, dass ihm die angemessene medizinische Versorgung verwehrt wird, die er benötigt. Die Haftbedingungen und der Umgang mit ihm im Gefängnis bedeuten für Dr. Hani al-Khudari großen Stress und psychologischen Druck. Ein solches Vorgehen der Behörden verstößt gegen das Verbot von Folter und anderen Arten der Misshandlung.
Hintergrundinformation
Die Palästinenser Dr. Mohammed al-Khudari und sein Sohn Dr. Hani al-Khudari waren am 4. April 2019 willkürlich festgenommen worden und befanden sich bis zum 8. März 2020 ohne Anklage in Haft. Beide erlebten schwerste Menschenrechtsverletzungen. Sie wurden willkürlich festgenommen und inhaftiert, fielen dem Verschwindenlassen zum Opfer und wurden ohne Kontakt zur Außenwelt und in Isolationshaft gehalten. Darüber hinaus wurden sie hinter verschlossenen Türen und in Abwesenheit ihrer Rechtsbeistände verhört. Im November 2020 wurden sie in das Abha-Gefängnis verlegt, in dem es an Fachärzt*innen und der notwendigen Standardversorgung fehlt.
Am 8. März 2020 wurden beide Männer im Rahmen eines Massenverfahrens gegen 68 Personen vor dem Sonderstrafgericht (SCC) angeklagt, "einer terroristischen Gruppe" beigetreten zu sein, womit offenbar die Hamas gemeint ist. Dr. Mohammed al-Khudari wird zudem beschuldigt, mehrere Führungspositionen innerhalb der Gruppe innegehabt zu haben. Während des Massenverfahrens kam es zu zahlreichen und schwerwiegenden Verletzungen ihrer Verfahrensrechte. Am 8. August 2021 verurteilte das SCC in Riad Dr. Mohammed al-Khudari zu 15 Jahren Gefängnis, wobei die Hälfte der Strafe wegen seines Alters erlassen wurde. Dr. Hani al-Khudari wurde zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, einschließlich der bereits verbüßten Haftzeit, anschließend soll seine Ausweisung aus Saudi-Arabien erfolgen. Nachdem die beiden Männer Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hatten, bestätigte das Berufungsgericht in Riad am 28. Dezember 2021 die Haftstrafe von Dr. Hani al-Khudari, reduzierte aber die Haftstrafe von Dr. Mohammed al-Khudari auf sechs Jahre, wobei wieder die Hälfte der Strafe aufgrund seines Alters erlassen wurde. Demnach hätten beide Männer am 28. Februar 2022 aus der Haft entlassen werden sollen. Obwohl Dr. Mohammed al-Khudari im Oktober 2022 auf freien Fuß kam, befindet sich sein Sohn Dr. Hani al-Khudari weiter in Haft.
Dr. Hani al-Khudari, der an Blutarmut leidet, benötigt dringend eine medizinische Behandlung, um Gallenblasensteine zu entfernen, die vor zwei Jahren entdeckt wurden. Darüber hinaus hatte er sich im Gefängnis mit COVID-19 infiziert und braucht aktuell auch dringend eine zahnärztliche Behandlung. Laut seiner Familie könnten die Gallenblasensteine, sofern sie nicht entfernt werden, zu einer schweren Beeinträchtigung der Leberfunktion führen. Das Gefängnis, in dem sich Dr. Hani al-Khudari befindet, kann den operativen Eingriff aber nicht durchführen und verweigert ihm eine angemessene medizinische Versorgung. Deshalb muss Dr. Hani al-Khudari entlassen werden, um eine medizinische Versorgung zu erhalten.
Am 19. Oktober 2021 veröffentlichte die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen ihren Bericht 34/2021, in dem sie die Haft von Dr. Mohammed al-Khudari und Dr. Hani al-Khudari als willkürlich einstufte. Darin fordert die UN-Arbeitsgruppe die saudi-arabischen Behörden auf, beide Männer umgehend und bedingungslos freizulassen, sodass beide die dringend benötigte medizinische Versorgung erhalten können, die ihnen laut Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie laut Grundsätzen 24 bis 35 der UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen (Nelson Mandela Regeln) zusteht. Die UN-Arbeitsgruppe forderte die saudi-arabischen Behörden in ihrem Bericht auch auf, beiden Männern ein Recht auf Entschädigung und Schmerzensgeld im Einklang mit dem Völkerrecht zu gewähren.
Die Festnahme und Inhaftierung der beiden palästinensischen Männer ist Teil eines Musters, nach dem die saudi-arabischen Behörden gegen palästinensische, jordanische und saudi-arabische Staatsangehörige vorgehen, die mutmaßlich mit der Hamas in Verbindung stehen.
Amnesty International hat dokumentiert, wie die saudi-arabischen Behörden seit 2011 regelmäßig das Sonderstrafgericht anrufen, um Andersdenkende systematisch zum Schweigen zu bringen. Es haben zahlreiche Prozesse stattgefunden, die weit hinter den internationalen Standards für faire Verfahren zurückbleiben und in denen Angeklagte zu bis zu 30 Jahren Haft und in einigen Fällen zum Tode verurteilt wurden. Grundlage waren vage formulierte Bestimmungen des Antiterrorgesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung von Internetkriminalität.