Lebenslange Haftstrafen bestätigt

Diese Urgent Action ist beendet.

Nach sehr unfairen Gerichtsverfahren waren in Oman 2018 sechs Männer wegen "Verletzung der Unabhängigkeit oder Einheit des Landes oder der Unantastbarkeit des Staatsgebiets" zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Obwohl nach den Verfahren glaubwürdige Berichte über Folter aufgetaucht waren, wies ein Berufungsgericht nun ihre eingelegten Rechtsmittel ab und bestätigte die Urteile ohne Prüfung des Einzelfalls. Grundlage für die Anklagen war die Internetnutzung der sechs Männer, die sich online über die omanische Provinz Musandam und die dort lebende ethnische Gruppe der Shihuh informierten. Das Einlegen weiterer Rechtsmittel ist nicht möglich.

Sachlage

Alle sechs Verurteilten gehören zur ethnischen Gruppe der Shihuh, was sich am Familiennamen al-Shahi zeigt. Vier von ihnen kommen aus der omanischen Provinz Musandam, zwei aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Musandam ist eine Exklave Omans, die etwa 100 Kilometer vom restlichen Staatsgebiet entfernt und von den Vereinigten Arabischen Emiraten umgeben ist. Die ethnische Gruppe der Shihuh lebt auf beiden Seiten der Grenze. Die sechs Männer wurden zwischen dem 27. August und 5. November 2018 zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt.

Die Urteile ergingen gemäß Paragraf 125 des Strafgesetzbuches, demzufolge eine Person, die "vorsätzlich eine Handlung begeht, die zur Verletzung der Unabhängigkeit oder Einheit des Landes oder der Unantastbarkeit des Staatsgebiets führt" mit einer lebenslangen Haft oder Hinrichtung bestraft werden soll. Zudem wurde Paragraf 19 des Gesetzes gegen Internetkriminalität angeführt, der die Veröffentlichung (und sogar den Besitz) von Online-Materialien unter Strafe stellt, die "die religiösen Werte oder die öffentliche Ordnung verletzen". Mohammed Abdullah al-Shahi wurde unter anderem vorgeworfen, dass er versucht habe, mit internationalen Organisationen – darunter auch Amnesty International – Kontakt aufzunehmen, um sich mit ihnen über die Menschenrechtslage in Musandam auszutauschen.

Mitgefangene der Verurteilten berichteten, dass deren "Geständnisse" durch Methoden der Weißen Folter erzwungen worden waren. So seien sie in Stresspositionen gezwungen worden, in denen sie drei bis sechs Tage lang verharren mussten, oder waren Angriffen auf die Sinnesorgane ausgesetzt (darunter Schlafentzug, lange Aufenthalte in grellem Licht oder völliger Dunkelheit und/oder eine längere Beschallung mit Lärm). Einige der Männer konnten anschließend kaum mehr laufen, einer von ihnen musste zur Behandlung in ein Polizeikrankenhaus gebracht werden.

Nach ihrer Verurteilung wurden die sechs Männer in das Zentralgefängnis von Oman in Samail gebracht, das in den Bergen westlich von Maskat liegt. Die dortigen Haftbedingungen sind schlecht. Diabetiker_innen bekommen keine angemessene Verpflegung, die Gefangenen erhalten nur einmal im Jahr eine neue, bereits getragene Uniform und Kranke bekommen statt der ihnen verschriebenen Medikamente nur Arzneimittel aus der schlecht ausgestatteten Gefängnisapotheke. Rashed Saeed al-Shahi, Mohammed Abdullah al-Shahi und Mohammed Sulaiman al-Shahi verbrachten mehrere Wochen in Einzelhaft, momentan befinden sie sich in einem Zellenblock mit etwa 220 Gefangenen. Im Januar wurde den sechs Gefangenen drei Wochen lang der Kontakt zu ihren Angehörigen verweigert.

Nach ihrer Verurteilung legten alle Sechs Rechtsmittel dagegen ein. Diese wurden von einem Berufungsgericht am 29. Januar summarisch, also ohne Einzelfallprüfung, abgewiesen. Im Vorfeld der Entscheidung hielt das Gericht keine ordentlichen Sitzungen ab und keiner der Betroffenen wurde über das Urteil informiert. Erst als sich einer der Rechtsbeistände Wochen später nach dem aktuellen Stand des Verfahrens erkundigte, teilte ihm das Gericht die Entscheidung mit. Das Einlegen weiterer Rechtsmittel ist nicht möglich.

Mitglieder von Amnesty International haben mit Briefen an die omanischen Behörden gegen die Haftbedingungen der sechs Männer protestiert und das Internationale Sekretariat hat den Fall offiziell bei der Menschenrechtskommission von Oman zur Sprache gebracht. Amnesty International wird die Situation der sechs Männer weiterhin genau beobachten und sich für die Freilassung der Gefangenen einsetzen.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.

Weitere Informationen zu UA-121/2018 (MDE 20/8642/2018, 21. Juni 2018 und MDE 20/9127/2018, 21. September 2018).