Jordanien: Haftstrafe wegen Facebook-Post bestätigt
Der jordanische Aktivist Ayman Sanduka (undatiertes Foto)
© privat
Gegen Ende 2025 wurde in Jordanien das Urteil gegen Ayman Sanduka bestätigt. Er war zuvor wegen "Anstiftung zur Opposition gegen das politische System" zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil bezog sich auf einen Facebook-Post, den er im Oktober 2023 an den König gerichtet hatte. Darin hatte er die diplomatischen Beziehungen Jordaniens zu Israel kritisiert. Alle Anklagen gegen Ayman Sanduka müssen fallen gelassen werden. Er muss sofort und bedingungslos freigelassen werden, weil seine Inhaftierung willkürlich ist.
Setzt euch bitte für Ayman Sanduka ein.
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.
Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
His Majesty King Abdullah II ibn Al-Hussein
Royal Hashemite Court
Amman
JORDANIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft des Haschemitischen Königreichs Jordanien
S.E. Herrn Fayiz Farhan Saleh Khouri
Heerstr. 201
13595 Berlin
Fax: 030-3699 6011
E-Mail: berlin@fm.gov.jo
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie dringend auf, dafür zu sorgen, dass Ayman Sanduka unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird, da er nur deshalb verurteilt wurde, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat.
- Bis zu seiner Freilassung bitte ich Sie sicherzustellen, dass er vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe geschützt wird und dass er auf Anfrage oder bei Bedarf Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung erhält.
Sachlage
Der politische Aktivist und Mathematikprofessor Ayman Sanduka legte im September 2025 Rechtsmittel gegen seine Verurteilung ein. Im Dezember 2025 wies das Kassationsgericht (höchste Berufungsinstanz) diese Rechtsmittel ab. Damit muss Ayman Sanduka weiterhin seine fünfjährige Haftstrafe verbüßen. Das Staatssicherheitsgericht (SSC) hatte ihn nur deshalb verurteilt, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hatte.
Am 7. Januar 2025 verhängte das Staatssicherheitsgericht eine fünfjährige Gefängnisstrafe gegen Ayman Sanduka. Grundlage war ein Facebook-Post vom Oktober 2023, der an den König gerichtet war und die diplomatischen Beziehungen Jordaniens zu Israel kritisierte.
Im Juli 2025 entschied das Kassationsgericht, dass Ayman Sandukas Facebook-Post keine "Anstiftung zur Opposition gegen das politische System" darstellte. Stattdessen stufte das Gericht die Tat als "Beleidigung des Königs" ein. Diese Anklage kann lediglich mit einer Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis geahndet werden. Das Gericht ordnete deshalb eine Neuverhandlung an.
Nach jordanischem Recht ist das Kassationsgericht das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes. Die jordanische Zivilprozessordnung sieht vor, dass gegen Urteile dieses Gerichts keine Rechtsmittel eingelegt werden können – mit wenigen Ausnahmen. Das Staatssicherheitsgericht war unter Paragraf 10(c) des SSC-Gesetzes rechtlich verpflichtet, dem Urteil des Kassationsgerichts vom Juli 2025 Folge zu leisten. Doch stattdessen bestätigte das Staatssicherheitsgericht am 15. September 2025 sein ursprüngliches Urteil, in dem Ayman Sanduka wegen "Anstiftung zur Opposition gegen das politische System" zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war.
Am 20. September 2025 legte der Rechtsbeistand von Ayman Sanduka gemäß Paragraf 204 der Zivilprozessordnung Rechtsmittel vor dem Kassationsgericht ein, um sich gegen diese Entscheidung zu wehren. Das Rechtsmittel wurde am 31. Dezember 2025 abgewiesen. Am 18. Februar 2026 reichte der Rechtsbeistand von Ayman Sanduka erneut Rechtsmittel ein und beantrage eine neue, umfassende Prüfung durch das Kassationsgericht.
Hintergrundinformation
Ayman Sanduka wurde am 18. Dezember 2023 zunächst von der Staatsanwaltschaft vorgeladen, weil er in Facebook-Beiträgen eine pro-palästinensische Haltung zum Ausdruck gebracht hatte, darunter auch einen Aufruf zu einem Generalstreik zur Unterstützung der Menschen im Gazastreifen. Am 21. Dezember 2023 wurde Ayman Sanduka vom Staatsanwalt des Staatssicherheitsgerichts vorgeladen und inhaftiert, weil er im Oktober 2023 einen Brief an den König von Jordanien auf Facebook gepostet hatte, in dem er die diplomatischen Beziehungen Jordaniens zu Israel kritisierte.
Laut seinem Rechtsbeistand ist Ayman Sanduka nach wie vor im Al-Tafilah-Gefängnis inhaftiert, das etwa 300 km von seiner Heimatstadt entfernt liegt. Dadurch kann seine Familie ihn nur selten besuchen.
Ayman Sanduka war im Januar 2024 aus dem Marka-Gefängnis in das Al-Tafilah-Gefängnis verlegt worden. Sicherheitskräfte beleidigten und fesselten ihn während seiner Verlegung an Händen und Füßen. Am 24. Januar 2024 verurteilte ein Strafgericht Ayman Sanduka in einem anderen Fall nach dem neuen Gesetz über Cyberkriminalität wegen "Verleumdung einer offiziellen Stelle" zu drei Monaten Gefängnis.
Am 12. Februar 2024 klagte der Staatsanwalt des Staatssicherheitsgerichts Ayman Sanduka wegen "Anstiftung zum Widerstand gegen das politische System" nach Paragraf 149 des Strafgesetzbuchs an. Am 7. Januar 2025 verurteilte das Staatssicherheitsgericht ihn wegen "Anstiftung zum Widerstand gegen das politische System" auf der Grundlage von Paragraf 149 des Strafgesetzbuchs und Paragraf 15 des Gesetzes über Cyberkriminalität zu fünf Jahren Gefängnis. Während das Urteil formal als fünfjährige Arbeitsstrafe gemäß Paragraf 149 verhängt wurde, entspricht dies in der Praxis einer Freiheitsstrafe.
Seit der israelischen Offensive im Oktober 2023 in Gaza haben die jordanischen Behörden weit gefasste Gesetze, darunter das Gesetz gegen Cyberkriminalität, verschärft, um Journalist*innen, Aktivist*innen und andere Personen ins Visier zu nehmen und zu schikanieren, die online die Regierungspolitik gegenüber Israel kritisieren. Amnesty International dokumentierte die Fälle von 15 Personen, die nach dem Strafgesetzbuch und dem Gesetz über Cyberkriminalität strafrechtlich verfolgt wurden, weil sie die Behörden online kritisiert hatten. In all diesen Fällen verletzten die Behörden die Rechte der Angeklagten: Sie nahmen sie z. B. ohne Haftbefehl fest, informierten sie nicht über die Gründe für ihre Vorladung oder die gegen sie erhobenen Anklagen, verhörten sie ohne Rechtsbeistand und übten während des Verhörs oder des Prozesses psychologischen Druck aus und wendeten Einschüchterungstaktiken an.