Jordanien: Haftstrafe wegen Facebook-Post bestätigt

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Der jordanische Aktivist Ayman Sanduka (undatiertes Foto)

Gegen Ende 2025 wurde in Jordanien das Urteil gegen Ayman Sanduka bestätigt. Er war zuvor wegen "Anstiftung zur Opposition gegen das politische System" zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil bezog sich auf einen Facebook-Post, den er im Oktober 2023 an den König gerichtet hatte. Darin hatte er die diplomatischen Beziehungen Jordaniens zu Israel kritisiert. Alle Anklagen gegen Ayman Sanduka müssen fallen gelassen werden. Er muss sofort und bedingungslos freigelassen werden, weil seine Inhaftierung willkürlich ist.

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Majestät,

der politische Aktivist und Mathematikprofessor Ayman Sanduka legte im September 2025 Rechtsmittel gegen seine Verurteilung ein. Im Dezember 2025 wies das Kassationsgericht diese Rechtsmittel ab. Damit muss Ayman Sanduka weiterhin seine fünfjährige Haftstrafe verbüßen. Das Staatssicherheitsgericht (SSC) hatte ihn nur deshalb verurteilt, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hatte.

Am 7. Januar 2025 verhängte das Staatssicherheitsgericht eine fünfjährige Gefängnisstrafe gegen Ayman Sanduka. Grundlage war ein Facebook-Post vom Oktober 2023, der an den König gerichtet war und die diplomatischen Beziehungen Jordaniens zu Israel kritisierte.

Im Juli 2025 entschied das Kassationsgericht, dass Ayman Sandukas Facebook-Post keine "Anstiftung zur Opposition gegen das politische System" darstellte. Stattdessen stufte das Gericht die Tat als "Beleidigung des Königs" ein. Diese Anklage kann lediglich mit einer Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis geahndet werden. Das Gericht ordnete deshalb eine Neuverhandlung an. 

Das Staatssicherheitsgericht war unter Paragraf 10(c) des SSC-Gesetzes rechtlich verpflichtet, dem Urteil des Kassationsgerichts vom Juli 2025 Folge zu leisten. Doch stattdessen bestätigte das Staatssicherheitsgericht am 15. September 2025 sein ursprüngliches Urteil, in dem Ayman Sanduka wegen "Anstiftung zur Opposition gegen das politische System" zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war.

Am 20. September 2025 legte der Rechtsbeistand von Ayman Sanduka gemäß Paragraf 204 der Zivilprozessordnung Rechtsmittel vor dem Kassationsgericht ein, um sich gegen diese Entscheidung zu wehren. Das Rechtsmittel wurde am 31. Dezember 2025 abgewiesen. Am 18. Februar 2026 reichte der Rechtsbeistand von Ayman Sanduka erneut Rechtsmittel ein und beantrage eine neue, umfassende Prüfung durch das Kassationsgericht.

Ich bitte Sie hiermit eindringlich, dafür zu sorgen, dass Ayman Sanduka unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird, da er nur deshalb verurteilt wurde, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat. 

Bis zu seiner Freilassung bitte ich Sie sicherzustellen, dass er vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe geschützt wird und dass er auf Anfrage oder bei Bedarf Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung erhält.

Hochachtungsvoll

Your Majesty

I am distressed to learn that political activist and mathematics professor Ayman Sanduka’s appeal to the Court of Cassation was rejected in December 2025, and that Ayman Sanduka is continuing to serve the five-year prison sentence handed down by the State Security Court (SSC) in September 2025, for exercising his right to freedom of expression. 

On 7 January 2025, the SSC convicted Ayman Sanduka in relation to a Facebook post addressed to you, the King, in October 2023, in which he criticized Jordan’s diplomatic relations with Israel. The SSC sentenced Ayman Sanduka to five years in prison.

In July 2025, the Court of Cassation ruled that Ayman Sanduka’s post did not amount to "incitement to oppose the political regime" but instead "fell under the lesser offense of 'insulting the King,’" which carries a maximum prison term of three years, and ordered the case to be retried. 

Under Jordanian law, the Court of Cassation is the highest civilian court in the Kingdom. The Jordanian Code of Civil Procedure provides that its judgments are not subject to appeal, with limited exceptions. 

The SSC was legally bound under Article 10(c) of the SSC Law to comply with the Court of Cassation’s July 2025 decision. However, instead, on 15 September 2025, the SSC upheld its original ruling convicting Ayman Sanduka of "incitement to oppose the political regime" and to 5 years in prison.

On 20 September, and pursuant to Article 204 of the Code of Civil Procedure, Ayman Sanduka’s lawyer appealed to the Court of Cassation. The appeal was rejected on 31 December 2025. On 18 February 2026, Ayman Sanduka’s lawyer submitted a further legal challenge, seeking a full bench at the Court of Cassation to reconsider. 

I urge you to ensure that Ayman Sanduka is immediately and unconditionally released as he has been convicted solely for exercising his right to freedom of expression. Pending his release, I urge you to ensure that he is protected from torture and other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment and has access to adequate medical care on request or as necessary.

Yours sincerely,

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Appell an

His Majesty King Abdullah II ibn Al-Hussein
Royal Hashemite Court
Amman
JORDANIEN

Sende eine Kopie an

Botschaft des Haschemitischen Königreichs Jordanien
S.E. Herrn Fayiz Farhan Saleh Khouri
Heerstr. 201
13595 Berlin

Fax: 030-3699 6011
E-Mail: berlin@fm.gov.jo


 

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie dringend auf, dafür zu sorgen, dass Ayman Sanduka unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird, da er nur deshalb verurteilt wurde, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat. 
  • Bis zu seiner Freilassung bitte ich Sie sicherzustellen, dass er vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe geschützt wird und dass er auf Anfrage oder bei Bedarf Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung erhält.

Sachlage

Der politische Aktivist und Mathematikprofessor Ayman Sanduka legte im September 2025 Rechtsmittel gegen seine Verurteilung ein. Im Dezember 2025 wies das Kassationsgericht (höchste Berufungsinstanz) diese Rechtsmittel ab. Damit muss Ayman Sanduka weiterhin seine fünfjährige Haftstrafe verbüßen. Das Staatssicherheitsgericht (SSC) hatte ihn nur deshalb verurteilt, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hatte.

Am 7. Januar 2025 verhängte das Staatssicherheitsgericht eine fünfjährige Gefängnisstrafe gegen Ayman Sanduka. Grundlage war ein Facebook-Post vom Oktober 2023, der an den König gerichtet war und die diplomatischen Beziehungen Jordaniens zu Israel kritisierte.

Im Juli 2025 entschied das Kassationsgericht, dass Ayman Sandukas Facebook-Post keine "Anstiftung zur Opposition gegen das politische System" darstellte. Stattdessen stufte das Gericht die Tat als "Beleidigung des Königs" ein. Diese Anklage kann lediglich mit einer Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis geahndet werden. Das Gericht ordnete deshalb eine Neuverhandlung an. 

Nach jordanischem Recht ist das Kassationsgericht das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes. Die jordanische Zivilprozessordnung sieht vor, dass gegen Urteile dieses Gerichts keine Rechtsmittel eingelegt werden können – mit wenigen Ausnahmen. Das Staatssicherheitsgericht war unter Paragraf 10(c) des SSC-Gesetzes rechtlich verpflichtet, dem Urteil des Kassationsgerichts vom Juli 2025 Folge zu leisten. Doch stattdessen bestätigte das Staatssicherheitsgericht am 15. September 2025 sein ursprüngliches Urteil, in dem Ayman Sanduka wegen "Anstiftung zur Opposition gegen das politische System" zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war.

Am 20. September 2025 legte der Rechtsbeistand von Ayman Sanduka gemäß Paragraf 204 der Zivilprozessordnung Rechtsmittel vor dem Kassationsgericht ein, um sich gegen diese Entscheidung zu wehren. Das Rechtsmittel wurde am 31. Dezember 2025 abgewiesen. Am 18. Februar 2026 reichte der Rechtsbeistand von Ayman Sanduka erneut Rechtsmittel ein und beantrage eine neue, umfassende Prüfung durch das Kassationsgericht.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ayman Sanduka wurde am 18. Dezember 2023 zunächst von der Staatsanwaltschaft vorgeladen, weil er in Facebook-Beiträgen eine pro-palästinensische Haltung zum Ausdruck gebracht hatte, darunter auch einen Aufruf zu einem Generalstreik zur Unterstützung der Menschen im Gazastreifen. Am 21. Dezember 2023 wurde Ayman Sanduka vom Staatsanwalt des Staatssicherheitsgerichts vorgeladen und inhaftiert, weil er im Oktober 2023 einen Brief an den König von Jordanien auf Facebook gepostet hatte, in dem er die diplomatischen Beziehungen Jordaniens zu Israel kritisierte.

Laut seinem Rechtsbeistand ist Ayman Sanduka nach wie vor im Al-Tafilah-Gefängnis inhaftiert, das etwa 300 km von seiner Heimatstadt entfernt liegt. Dadurch kann seine Familie ihn nur selten besuchen. 

Ayman Sanduka war im Januar 2024 aus dem Marka-Gefängnis in das Al-Tafilah-Gefängnis verlegt worden. Sicherheitskräfte beleidigten und fesselten ihn während seiner Verlegung an Händen und Füßen. Am 24. Januar 2024 verurteilte ein Strafgericht Ayman Sanduka in einem anderen Fall nach dem neuen Gesetz über Cyberkriminalität wegen "Verleumdung einer offiziellen Stelle" zu drei Monaten Gefängnis. 

Am 12. Februar 2024 klagte der Staatsanwalt des Staatssicherheitsgerichts Ayman Sanduka wegen "Anstiftung zum Widerstand gegen das politische System" nach Paragraf 149 des Strafgesetzbuchs an. Am 7. Januar 2025 verurteilte das Staatssicherheitsgericht ihn wegen "Anstiftung zum Widerstand gegen das politische System" auf der Grundlage von Paragraf 149 des Strafgesetzbuchs und Paragraf 15 des Gesetzes über Cyberkriminalität zu fünf Jahren Gefängnis. Während das Urteil formal als fünfjährige Arbeitsstrafe gemäß Paragraf 149 verhängt wurde, entspricht dies in der Praxis einer Freiheitsstrafe.

Seit der israelischen Offensive im Oktober 2023 in Gaza haben die jordanischen Behörden weit gefasste Gesetze, darunter das Gesetz gegen Cyberkriminalität, verschärft, um Journalist*innen, Aktivist*innen und andere Personen ins Visier zu nehmen und zu schikanieren, die online die Regierungspolitik gegenüber Israel kritisieren. Amnesty International dokumentierte die Fälle von 15 Personen, die nach dem Strafgesetzbuch und dem Gesetz über Cyberkriminalität strafrechtlich verfolgt wurden, weil sie die Behörden online kritisiert hatten. In all diesen Fällen verletzten die Behörden die Rechte der Angeklagten: Sie nahmen sie z. B. ohne Haftbefehl fest, informierten sie nicht über die Gründe für ihre Vorladung oder die gegen sie erhobenen Anklagen, verhörten sie ohne Rechtsbeistand und übten während des Verhörs oder des Prozesses psychologischen Druck aus und wendeten Einschüchterungstaktiken an.