Iran: auch Minderjährigen droht die Todesstrafe
Unter anderem diesen Männern droht in Iran die Todesstrafe.
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Nach wiederholten Drohungen, Hinrichtungsverfahren zu beschleunigen, haben iranische Gerichte im Februar 2026 mindestens acht Menschen zum Tode verurteilt. Mindestens 22 weitere Personen, darunter zwei Minderjährigen, droht ebenfalls die Todesstrafe. Sie stehen in beschleunigten, von Folter geprägten und grob unfairen Verfahren wegen angeblicher Straftaten, die sie während der Proteste im Januar 2026 begangen haben sollen, vor Gericht.
Setzt euch bitte für alle Menschen ein, denen wegen ihrer Teilnahme an Protesten die Todesstrafe droht.
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Head of Judiciary
Gholamhossein Mohseni Ejei
c/o Embassy of Iran to the European Union
Avenue Franklin Roosevelt No. 15
1050 Bruxelles
BELGIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Islamischen Republik Iran
S.E. Herrn Majid Nili Ahmadabadi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030–843 53 133
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie auf, die Schuldsprüche und Todesurteile unverzüglich aufzuheben, von der Verhängung von Todesurteilen abzusehen und dafür zu sorgen, dass alle, die einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt werden, ein faires Gerichtsverfahren nach internationalen Standards erhalten, ohne Rückgriff auf die Todesstrafe. Sorgen Sie auch dafür, dass Aussagen, die unter Folter oder anderen Misshandlungen oder ohne Anwesenheit eines Rechtsbeistands erlangt wurden, in den Verfahren nicht verwendet werden.
- Darüber hinaus fordere ich Sie auf, alle Gefangenen freizulassen, die allein wegen der Ausübung ihrer Menschenrechte wie den Rechten auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung inhaftiert sind, alle Inhaftierten vor Folter und anderen Misshandlungen zu schützen und Foltervorwürfen nachzugehen sowie Schicksal und Verbleib verschwundener Personen offenzulegen. Gewährleisten Sie Familien und Rechtsbeiständen eigener Wahl Zugang zu den Gefangenen und sorgen Sie dafür, dass Angeklagte sich angemessen verteidigen können und medizinisch versorgt werden. Gewährleisten Sie außerdem internationalen Beobachter*innen Zugang zu Hafteinrichtungen und Gerichtsverfahren.
Sachlage
Mindestens 30 Personen droht nach Informationen von Amnesty International wegen angeblicher Straftaten im Zusammenhang mit den Protesten im Januar 2026 die Hinrichtung. Darunter sind acht Personen, die innerhalb weniger Wochen nach ihrer Festnahme zum Tode verurteilt wurden: Saleh Mohammadi (18 Jahre), Mohammad Amin Biglari (19), Ali Fahim, Abolfazl Salehi Siavashani, Amirhossein Hatami, Shahin Vahedparast Kolor, Shahab Zohdi und Yaser Rajaifar. Zu den weiteren Personen, die in einem beschleunigten, grob unfairen Verfahren wegen Kapitalverbrechen vor Gericht stehen, gehören Mohammad Abbasi (55), Mohammadreza Tabary und drei Freunde: der 18-jährige Ehsan Hosseinipour Hessarlou und zwei 17-Jährige, Matin Mohammadi und Erfan Amiri, die als Minderjährige nach internationalem Recht nicht zum Tode verurteilt werden dürfen. Am 12. Februar 2026 teilte ein Richter des Revolutionsgerichts in Teheran 14 weiteren Personen, darunter dem 35-jährigen Demonstranten Abolfazl Karimi, mit, dass "sie zum Tode verurteilt werden" würden. Amnesty hat außerdem erfahren, dass der 18-jährige Danial Niazi einer Straftat angeklagt wurde, die im Iran mit der Todesstrafe geahndet werden kann. Zwei weitere Personen, der 18-jährige Shervin Bagherian Jebeli und der 24-jährige Amirhossein Azarpira, wurden bei der Vernehmung darüber informiert, dass ihnen die Todesstrafe droht. Amnesty International geht davon aus, dass die tatsächliche Zahl der von der Todesstrafe bedrohten Personen noch höher ist, da die Behörden die Familien systematisch davor warnen, sich zu äußern, den Inhaftierten während der Ermittlungen den Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigern und die von den Familien bestellten Rechtsbeistände in den Gerichtsverfahren nicht anerkennen.
Recherchen von Amnesty International zeigen, dass die Behörden Personen, die im Zusammenhang mit den Protesten festgenommen wurden, systematisch verschwinden lassen, in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt nehmen, foltern und anderweitig misshandeln, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Eine informierte Quelle berichtete, dass Sicherheitskräfte Ehsan Hosseinipour Hessarlou verprügelt und ihm eine Waffe in den Mund gesteckt hätten. Anderen informierten Quellen zufolge wurde Abolfazl Karimi geschlagen und ihm wurde die medizinische Versorgung seiner während der Proteste erlittenen Verletzungen durch Metallkugeln verweigert. Saleh Mohammadi wurde die Hand gebrochen, und Amirhossein Azarpira wurden durch Schläge Verletzungen im Gesicht zugefügt und Zähne abgebrochen. Einige derjenigen, denen die Todesstrafe droht, sehen sich mit der vagen und weit gefassten Anklage der "Feindschaft zu Gott" (moharebeh) konfrontiert. Ihnen wird vorgeworfen, Stützpunkte der Basidsch-Miliz in Brand gesetzt oder Sicherheitskräfte angegriffen zu haben. Andere werden beschuldigt, Sicherheitskräfte getötet zu haben. Die Behörden haben "Geständnisse" mehrerer Personen aus der Gruppe der 30 im Fernsehen ausgestrahlt und damit gegen die Unschuldsvermutung verstoßen. In einem Propagandavideo, in dem Shervin Bagherian Jebeli als schuldig dargestellt wird, Sicherheitskräfte getötet zu haben, hört man den 18-Jährigen fragen, was "Feindschaft zu Gott" bedeutet, was zeigt, wie schutzlos er ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand ist. Er bittet um Gnade, als der Verhörende ihm mitteilt, dass die Anklage die Todesstrafe nach sich zieht.
Hintergrundinformation
Am 18. Januar 2026 bezeichnete der Sprecher der Justiz, Asghar Jahangir, die Demonstrierenden als "Kriminelle", die "in kürzester Zeit" die "höchste Strafe [die Todesstrafe] für Feindschaft zu Gott" erhalten müssten.
Saleh Mohammadi wurde am 4. Februar 2026 vom Strafgericht Nr. 1 in Ghom zum Tode verurteilt, weniger als drei Wochen nach seiner Festnahme am 15. Januar 2026. Er wird beschuldigt, am Tod eines Sicherheitsbeamten während der Proteste in Ghom am 8. Januar 2026 beteiligt gewesen zu sein, was er bestreitet. Aus dem von Amnesty International eingesehenen Urteil geht hervor, dass er seine "Geständnisse" vor Gericht widerrufen und erklärt hat, sie seien unter Folter erzwungen worden, doch dies vom Gericht ohne weitere Untersuchung zurückgewiesen wurde. Saleh Mohammadi wird im Gefängnis in Ghom festgehalten. Mohammad Amin Biglari, Ali Fahim, Abolfazl Salehi Siavashani, Amirhossein Hatami, Shahin Vahedparast Kolor, Shahab Zohdi und Yaser Rajaifar wurden von der Abteilung 15 des Teheraner Revolutionsgerichts wegen "Feindschaft zu Gott" (moharebeh) zum Tode verurteilt, weil sie einen Stützpunkt der Basidsch-Miliz in Brand gesteckt haben sollen. Ihre Strafen wurden am 9. Februar 2026 verkündet, nicht mal einen Monat nach ihrer Festnahme im Januar 2026. Einer informierten Quelle zufolge fiel Mohammad Amin Biglari dem Verschwindenlassen zum Opfer, bevor er in das Gefängnis Ghezel Hesar in der Provinz Alborz gebracht wurde.
Ehsan Hosseinipour Hessarlou, Matin Mohammadi und Erfan Amiri stehen vor der Abteilung 26 des Revolutionsgerichts von Teheran unter Anklage. Am 14. Februar 2026 kündigten die staatlichen Medien ihren Prozess an und veröffentlichten ein Video, in dem Ehsan Hosseinipour Hessarlou in einem Gerichtssaal zu sehen ist, wie er Fragen eines Richters beantwortet, der von seiner Schuld ausgeht, und "gesteht", Molotowcocktails hergestellt und geworfen zu haben. Alle drei werden beschuldigt, während der Proteste in Pakdascht in der Provinz Teheran am 8. Januar 2026 an der Brandstiftung einer Moschee beteiligt gewesen zu sein, die als Basidsch-Stützpunkt diente. Bei dem Brand kamen zwei Mitglieder der Basidsch-Miliz ums Leben. Eine informierte Quelle berichtete, dass Basidsch-Milizionäre die Jugendlichen am 8. Januar vor dem Vorfall festgenommen hätten und dass Ehsan Hosseinipour Hessarlou nach Prügeln und Todesdrohungen mit vorgehaltener Waffe falsche "Geständnisse" abgelegt habe. Der Quelle zufolge weigerte sich der Vorsitzende Richter, mindestens drei von Ehsan Hosseinipour Hessarlous Familie ausgewählte Rechtsbeistände zur Verteidigung zuzulassen, und drohte ihnen. Außerdem hätten die Behörden ihm für die Verhandlung einen staatlich bestellten Rechtsbeistand zugewiesen, der ihn vor Gericht nicht verteidigte. Seine 17-jährigen Freunde und Mitangeklagten werden in einer Jugendstrafanstalt in der Provinz Teheran festgehalten. Auch ihnen droht die Todesstrafe. Das Völkerrecht verbietet die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftat unter 18 Jahre alt waren.
Abolfazl Karimi steht derzeit in einem beschleunigten, von Folter geprägten und grob unfairen Verfahren zusammen mit 13 weiteren Angeklagten, die ebenfalls im Zusammenhang mit den Protesten festgenommen wurden, vor der Abteilung 15 des Revolutionsgerichts in Teheran. Eine informierte Quelle berichtete, dass Abolfazl Karimi am 6. Januar 2026 in Teheran festgenommen wurde, als er versuchte, zwei Frauen zu helfen, die Schussverletzungen an den Beinen erlitten hatten. Der Quelle zufolge schossen Sicherheitskräfte mit Metallkugeln auf ihn und nahmen ihn dann zusammen mit den beiden Frauen fest. Außerdem sei Abolfazl Karimi nach seiner Festnahme gefoltert und anderweitig misshandelt worden. So habe man ihn verprügelt, ihm die medizinische Versorgung seiner durch die Metallkugeln verursachten Verletzungen verweigert und ihn gezwungen, mit verbundenen Augen selbstbelastende Aussagen zu unterschreiben. Nach Informationen von Amnesty International teilte der Vorsitzende Richter der Abteilung 15 des Revolutionsgerichts Abolfazl Karimi und den 13 weiteren Personen während einer Online-Sitzung um den 12. Februar 2026 mit, dass sie "zum Tode verurteilt" würden. Darüber, welche Anklagen gegen die 14 Personen erhoben werden und wie der aktuelle Stand des Verfahrens gegen sie ist, liegen Amnesty International keine Informationen vor. Abolfazl Karimi ist derzeit im Gefängnis Ghezel Hesar inhaftiert.
Mohammad Abbasi wird wegen eines tödlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten am 7. Januar 2026 bei Protesten in Malard in der Provinz Teheran vor einem Revolutionsgericht in Teheran der Prozess gemacht. Staatlichen Medien zufolge wurde er weniger als zehn Tage nach dem Vorfall festgenommen, und sein Prozess begann am 27. Januar 2026. Die staatlichen Medien veröffentlichten ein Video der Verhandlung in Verbindung mit einer Darstellung, die sein Recht auf Unschuldsvermutung verletzt. In dem Video ist zu sehen, wie ein Angehöriger der Polizei ihn in einer Weise befragt, die seine Schuld voraussetzt. Er wird gezeigt, wie er "gesteht", ohne dass ein Rechtsbeistand zu sehen ist, der eingreifen oder seine Interessen vertreten würde. Shervin Bagherian Jebeli wurde am 12. Januar 2026 in Isfahan in der Provinz Isfahan festgenommen, als Sicherheitskräfte nachts seine Wohnung stürmten, ihn schlugen und an einen unbekannten Ort brachten, wie aus einer informierten Quelle hervorgeht. Eine Woche später strahlten staatliche Medien ein Propagandavideo aus, in dem Shervin Bagherian Jebeli, über dessen Verbleib in dieser Zeit noch nicht bekannt war, als schuldig dargestellt wurde, während der Proteste in Isfahan am 8. Januar 2026 vier Basidsch-Milizionäre getötet zu haben, was er bestreitet. Der Quelle zufolge hätten die Behörden ihn verprügelt, ihm den Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert und ihm mitgeteilt, dass ihm die Todesstrafe drohe. Am 3. Februar 2026 wurde er in das Gefängnis Dastgerd in Isfahan gebracht. Danial Niazi wurde am 12. Januar 2026 in Shirvan in der Provinz Khorasan Razavi gewaltsam festgenommen. Eine informierte Quelle berichtete, dass er innerhalb von 24 Stunden nach seiner Festnahme unter Folter zu einem "Geständnis" gezwungen wurde. Amirhossein Azarpira, der am 27. Januar 2026 in Zarinshahr in der Provinz Isfahan festgenommen wurde, wurde beim Verhör ebenfalls mit der Todesstrafe gedroht.