UK: weitere Menschen festgenommen und angeklagt

Das Foto zeigt eine ältere Frau mit Palästinensertuch inmitten von uniformierten Sicherheitskräften. Sie reckt die linke Faust hoch.

Am 15. Juni bestätigte das britische Berufungsgericht das Verbot der Gruppe Palestine Action. Das Gericht kippte damit die Entscheidung des High Court, der im Februar geurteilt hatte, dass das Verbot rechtswidrig sei. Die basisdemokratische Initiative Defend our Juries führt derweil weiterhin Protestaktionen gegen das Verbot durch. Allein im Juli wurden mehr als 150 Menschen auf Grundlage von Antiterrorgesetzen festgenommen, weil sie friedlich gegen das Verbot protestiert und auf die Konsequenzen für die Meinungsfreiheit aufmerksam gemacht hatten.

Setzt euch für die

Bereits bei "Mein Amnesty" registriert? Dann bitte hier anmelden.
Meine Profildaten (Vorname, erster Buchstabe des Nachnamens) dürfen bei Aktionsteilnahme angezeigt werden.

Ja, ich will mich für die Menschenrechte einsetzen und stimme zu, dass die Initialen meines Vornamens und Nachnamens bei Aktionsteilnahme an den Adressaten übermittelt und diesem angezeigt werden. Ich bin mir bewusst, dass in Drittstaaten oft kein mit dem europäischen Datenschutz vergleichbarer Schutz meiner personenbezogenen Daten gegeben ist und dass mit der Offenlegung ggf. Rückschlüsse auf meine politische Meinung möglich sind. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen, jedoch nur mit Wirkung für die Zukunft. Weitere Hinweise in unseren Datenschutzhinweisen.

Hinweis: Vielen Dank für deine Unterstützung. Deine Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Anschrift und optional Telefonnummer) verwenden wir auch, um dir aktuelle Informationen über Menschenrechte und unsere Arbeit sowie die unserer Netzwerkpartner zuzuschicken, Veranstaltungen anzukündigen und zur Teilnahme an Aktionen, Petitionen oder zu Spenden aufzurufen. Du kannst dich jederzeit kostenlos und einfach von unseren Newslettern abmelden. Klicke dazu einfach auf den Abmeldelink in den Nachrichten (E-Mail oder WhatsApp), oder schreibe uns an info@amnesty.de. Mehr Informationen findest du in unseren Datenschutzhinweisen.

Dein Appell

In welcher Sprache möchtet du den Brief verschicken? Bitte auswählen

Sehr geehrte Frau Charteris,
Sehr geehrter Herr Herron,
Sehr geehrter Herr Parkinson,

am 15. Juni bestätigte das britische Berufungsgericht das Verbot der Gruppe Palestine Action. Das Gericht kippte damit die Entscheidung des High Court, der im Februar geurteilt hatte, dass das Verbot rechtswidrig sei. Die basisdemokratische Initiative Defend our Juries führt derweil weiterhin Protestaktionen gegen das Verbot durch. Allein im Juli wurden mehr als 150 Menschen auf Grundlage von Antiterrorgesetzen festgenommen, weil sie friedlich gegen das Verbot protestiert und auf die Konsequenzen für die Meinungsfreiheit aufmerksam gemacht hatten.

Bitte handeln Sie entsprechend der menschenrechtlichen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs, indem Sie die Anklagen gegen all jene fallen lassen, die sich an den friedlichen Protesten gegen das Verbot von Palestine Action beteiligt haben, und indem Sie keine neuen Verfahren anstrengen.

Mit freundlichen Grüßen

Dear Directors of Public Prosecutions for England and Wales, Northern Ireland and Lord Advocate,

Following the UK Court of Appeal’s 15 June ruling that overturned the High Court’s February decision that the proscription of Palestine Action was unlawful, grassroots campaigning group Defend our Juries (DoJ) has continued its campaign against the proscription. Their actions include peaceful protests and more recently supporters publicly stating that they were members of Palestine Action and, in some cases, encouraging others to join. More peaceful actions by DoJ are expected ahead of 4-5 November when the Supreme Court will hear the appeal against the proscription.

On 30 July, 134 people were arrested under Section 12 of the Terrorism Act 2000 for professing to be members of Palestine Action. Prior to this, police had raided and arrested the homes of other activists who had taken similar actions online. On 5 July, 14 activists arrested under the same legislation, after they staged a protest inviting police officers to join Palestine Action. 

Since the ban against 'Palestine Action’ came into effect on 5 July 2025, over 3500 arrests of peaceful protesters have taken place across the country simply for their engagement in acts of peaceful protest opposing the proscription. The majority of these arrests have taken place at, or followed peaceful protests, organised by Defend our Juries, at 16 of which Amnesty International deployed protest observers. To date, approximately 1200 individuals across the UK have been formally charged with terror-related offences under section 12 or section 13 of the UK’s 2000 Terrorism Act, and more charges continue to be brought against the arrested protesters.

Under international human rights law, to which the UK is bound, any restriction on the rights to freedom of expression and peaceful assembly must be lawful, necessary and proportionate to achieving a legitimate aim. Criminalising speech in this context is only permitted when it incites violence, hatred or discrimination. Expressing support for Palestine Action, professing membership or inviting support for the group does not in itself meet this threshold.

I urge you to uphold the UK’s human rights commitments by dropping the charges and not pursuing prosecutions against all those who have participated in peaceful protests in support of 'Palestine Action’.

Yours sincerely,

Du möchtest dein Schreiben lieber per Brief, Fax oder mit deinem eigenen E-Mail-Programm versenden?

Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.

Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.

Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.

Bitte abschicken bis: 20.02.2027

Appell an

Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
S. E. Herrn Andrew Jonathan Mitchell
Wilhelmstr. 70
10117 Berlin

Fax: 030-2045 7579

Amnesty fordert:

  • Bitte handeln Sie entsprechend der menschenrechtlichen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs, indem Sie die Anklagen gegen all jene fallen lassen, die sich an den friedlichen Protesten gegen das Verbot von Palestine Action beteiligt haben, und indem Sie keine neuen Verfahren anstrengen.

Sachlage

Am 5. Juli wurden 14 Personen auf Grundlage von Antiterrorgesetzen festgenommen, nachdem sie in London einen symbolischen Protest veranstaltet hatten, um an den ersten Jahrestag des Verbots von Palestine Action zu erinnern. Am 30. Juli wurden bei einer Demonstration in London weitere 152 Personen festgenommen, 134 von ihnen wegen mutmaßlicher "Bekundung von Unterstützung für eine verbotene Gruppe" gemäß Paragraf 12 des Terrorismusgesetzes von 2000 (Terrorism Act). Zuvor hatte die Polizei die Wohnungen weiterer Aktivist*innen durchsucht und viele von ihnen festgenommen, weil sie online ähnliche Aktionen durchgeführt hatten.

Seit Palestine Action am 5. Juli 2025 als Terrororganisation eingestuft und verboten wurde, sind landesweit mehr als 3.500 Menschen festgenommen worden, weil sie sich an friedlichen Protestaktionen gegen das Verbot beteiligt haben. Die meisten Festnahmen erfolgten in Verbindung mit friedlichen Protestveranstaltungen, die von Defend Our Juries organisiert worden waren. Auf 16 dieser Veranstaltungen war Amnesty International mit Beobachter*innen präsent. Bisher sind landesweit etwa 1.200 Personen wegen terrorismusbezogener Straftaten gemäß Paragraf 12 bzw. 13 des Antiterrorgesetzes angeklagt worden. Und es werden weiterhin neue Anklagen gegen die festgenommenen Protestierenden erhoben.

Zu den friedlichen Protestaktionen von Defend our Juries gegen das Verbot von Palestine Action zählen u. a. Veranstaltungen, auf denen Unterstützer*innen öffentlich angeben, Mitglieder von Palestine Action zu sein, und gelegentlich andere dazu ermuntern, sich ebenfalls der Gruppe anzuschließen. Am 4. und 5. November geht der Fall vor den Obersten Gerichtshof. Bis dahin sind weitere friedliche Aktionen von Defend our Juries zu erwarten.

Die internationalen Menschenrechtsnormen, zu deren Einhaltung das Vereinigte Königreich verpflichtet ist, verlangen, dass Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung eindeutig gesetzlich verankert und für ein legitimes Ziel notwendig und verhältnismäßig sein müssen. Die Kriminalisierung von Äußerungen ist in diesem Zusammenhang nur dann zulässig, wenn mit diesen Äußerungen zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung aufgerufen wird. Die Unterstützung von Palastine Action allein erfüllt diese Kriterien nicht.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Defend Our Juries ist eine basisdemokratische Gruppe von Aktivist*innen im Vereinigten Königreich, die sich eindeutig gegen Gewalt positioniert. Seit Juli 2025 organisieren sie mehrere Massenaktionen des friedlichen zivilen Ungehorsams, um ihren Widerstand gegen das Verbot der Gruppe Palestine Action zum Ausdruck zu bringen.

Am 26. und 27. November sowie am 2. Dezember 2025 fanden die ersten Anhörungen zur gerichtlichen Überprüfung des Urteils gegen Palestine Action statt. In den Royal Courts of Justice (Königlichen Gerichtshöfen) in London wurde geprüft, ob das Verbot von Palestine Action als "terroristische" Gruppe berechtigt ist. 

Auch im Jahr 2026 wurden weiterhin groß angelegte Protestaktionen organisiert, u. a. nach der Entscheidung des allEntscheidung wurde das vorherige Urteil des High Court vom Februar 2026 gekippt, in dem das Verbot für rechtswidrig erklärt worden war. Am 30. Juli 2026 gestattete der Oberste Gerichtshof die Einlegung eines Rechtsmittels; die Anhörungen sind für den 4. und 5. November angesetzt.

Auf den meisten von Defend our Juries organisierten Protesten hielten die Teilnehmenden Schilder hoch, auf denen stand: "Ich bin gegen Völkermord. Ich unterstütze Palestine Action". Defend our Juries führt seit der jüngsten Gerichtsentscheidung im Juni weiterhin Protestaktionen gegen das Verbot durch. Dabei geben Unterstützer*innen online und auf Protestveranstaltungen an, Mitglieder von Palestine Action zu sein, und ermuntern in einigen Fällen andere dazu, der Gruppe beizutreten.

Eingangs wurde der Großteil der Personen, die Plakate hochhielten, festgenommen, und fast ein Drittel von ihnen wurde gemäß Paragraf 13 des Terrorismusgesetzes angeklagt. Darauf stehen bis zu sechs Monate Gefängnis. Seit Juli 2026 jedoch werden die meisten Protestierenden unter Paragraf 12 des Terrorismusgesetzes festgenommen, wodurch ihnen bis zu 14 Jahre Haft drohen könnten.

Es verstößt gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs zum Schutz der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, friedlich protestierende Menschen festzunehmen, nur weil sie Plakate mit dem Slogan "Ich bin gegen Völkermord, ich unterstütze Palestine Action" hochgehalten haben. Demonstrierende haben das Recht, ihre Empörung über den anhaltenden Völkermord Israels an den Palästinenser*innen in Gaza friedlich zum Ausdruck zu bringen. 

Amnesty International ist der Ansicht, dass es nicht als Straftat eingestuft werden darf, wenn jemand angibt, Mitglied von Palestine Action zu sein oder andere dazu ermuntert, die Gruppe zu unterstützen. Dies leitet sich aus internationalen Menschenrechtsnormen ab, die auf das Vereinigte Königreich anwendbar sind, und gilt insbesondere angesichts der Tatsache, dass es sich hier um eine friedliche politische Kampagne handelt, die das auf Terrorvorwürfen basierende Verbot anprangert und auf die schädlichen Folgen für die Meinungsfreiheit im Land aufmerksam macht.

Internationale Menschenrechtsverträge, die für das Vereinigte Königreich gelten, geben vor, dass Regierungen die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung nur in einem gewissen Rahmen rechtmäßig einschränken dürfen, wenn dies zur Erreichung eines legitimen Ziels erforderlich und angemessen ist. Um dies auf eine Unterstützungsbekundung für eine verbotene Organisation anzuwenden, müsste nachgewiesen werden, dass diese Bekundung geeignet ist, um andere unmittelbar zur Gewaltanwendung anzustiften. Im Rahmen einer solchen Beurteilung müssen auch die besonderen Umstände der Meinungsäußerung sowie das Verbot und die Art der verbotenen Organisation berücksichtigt werden. In diesem Fall ist es nicht gerechtfertigt, Unterstützungsbekundungen für Palestine Action grundsätzlich und durchgehend als Anstiftung zur Gewalt zu betrachten. Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geht hervor, dass Plakate als geschützte Formen der Meinungsäußerung gelten, sofern sie nicht unmittelbar und ausdrücklich zur Gewalt anstiften. 

Es gibt keine hinreichende Grundlage dafür, den Teilnehmenden der Protestaktionen Anstiftung zu Gewalt, Hass und Diskriminierung vorzuwerfen.