UK: weitere Menschen festgenommen und angeklagt
© Amnesty International UK
Am 15. Juni bestätigte das britische Berufungsgericht das Verbot der Gruppe Palestine Action. Das Gericht kippte damit die Entscheidung des High Court, der im Februar geurteilt hatte, dass das Verbot rechtswidrig sei. Die basisdemokratische Initiative Defend our Juries führt derweil weiterhin Protestaktionen gegen das Verbot durch. Allein im Juli wurden mehr als 150 Menschen auf Grundlage von Antiterrorgesetzen festgenommen, weil sie friedlich gegen das Verbot protestiert und auf die Konsequenzen für die Meinungsfreiheit aufmerksam gemacht hatten.
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Appell an
Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
S. E. Herrn Andrew Jonathan Mitchell
Wilhelmstr. 70
10117 Berlin
Fax: 030-2045 7579
Amnesty fordert:
- Bitte handeln Sie entsprechend der menschenrechtlichen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs, indem Sie die Anklagen gegen all jene fallen lassen, die sich an den friedlichen Protesten gegen das Verbot von Palestine Action beteiligt haben, und indem Sie keine neuen Verfahren anstrengen.
Sachlage
Am 5. Juli wurden 14 Personen auf Grundlage von Antiterrorgesetzen festgenommen, nachdem sie in London einen symbolischen Protest veranstaltet hatten, um an den ersten Jahrestag des Verbots von Palestine Action zu erinnern. Am 30. Juli wurden bei einer Demonstration in London weitere 152 Personen festgenommen, 134 von ihnen wegen mutmaßlicher "Bekundung von Unterstützung für eine verbotene Gruppe" gemäß Paragraf 12 des Terrorismusgesetzes von 2000 (Terrorism Act). Zuvor hatte die Polizei die Wohnungen weiterer Aktivist*innen durchsucht und viele von ihnen festgenommen, weil sie online ähnliche Aktionen durchgeführt hatten.
Seit Palestine Action am 5. Juli 2025 als Terrororganisation eingestuft und verboten wurde, sind landesweit mehr als 3.500 Menschen festgenommen worden, weil sie sich an friedlichen Protestaktionen gegen das Verbot beteiligt haben. Die meisten Festnahmen erfolgten in Verbindung mit friedlichen Protestveranstaltungen, die von Defend Our Juries organisiert worden waren. Auf 16 dieser Veranstaltungen war Amnesty International mit Beobachter*innen präsent. Bisher sind landesweit etwa 1.200 Personen wegen terrorismusbezogener Straftaten gemäß Paragraf 12 bzw. 13 des Antiterrorgesetzes angeklagt worden. Und es werden weiterhin neue Anklagen gegen die festgenommenen Protestierenden erhoben.
Zu den friedlichen Protestaktionen von Defend our Juries gegen das Verbot von Palestine Action zählen u. a. Veranstaltungen, auf denen Unterstützer*innen öffentlich angeben, Mitglieder von Palestine Action zu sein, und gelegentlich andere dazu ermuntern, sich ebenfalls der Gruppe anzuschließen. Am 4. und 5. November geht der Fall vor den Obersten Gerichtshof. Bis dahin sind weitere friedliche Aktionen von Defend our Juries zu erwarten.
Die internationalen Menschenrechtsnormen, zu deren Einhaltung das Vereinigte Königreich verpflichtet ist, verlangen, dass Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung eindeutig gesetzlich verankert und für ein legitimes Ziel notwendig und verhältnismäßig sein müssen. Die Kriminalisierung von Äußerungen ist in diesem Zusammenhang nur dann zulässig, wenn mit diesen Äußerungen zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung aufgerufen wird. Die Unterstützung von Palastine Action allein erfüllt diese Kriterien nicht.
Hintergrundinformation
Defend Our Juries ist eine basisdemokratische Gruppe von Aktivist*innen im Vereinigten Königreich, die sich eindeutig gegen Gewalt positioniert. Seit Juli 2025 organisieren sie mehrere Massenaktionen des friedlichen zivilen Ungehorsams, um ihren Widerstand gegen das Verbot der Gruppe Palestine Action zum Ausdruck zu bringen.
Am 26. und 27. November sowie am 2. Dezember 2025 fanden die ersten Anhörungen zur gerichtlichen Überprüfung des Urteils gegen Palestine Action statt. In den Royal Courts of Justice (Königlichen Gerichtshöfen) in London wurde geprüft, ob das Verbot von Palestine Action als "terroristische" Gruppe berechtigt ist.
Auch im Jahr 2026 wurden weiterhin groß angelegte Protestaktionen organisiert, u. a. nach der Entscheidung des allEntscheidung wurde das vorherige Urteil des High Court vom Februar 2026 gekippt, in dem das Verbot für rechtswidrig erklärt worden war. Am 30. Juli 2026 gestattete der Oberste Gerichtshof die Einlegung eines Rechtsmittels; die Anhörungen sind für den 4. und 5. November angesetzt.
Auf den meisten von Defend our Juries organisierten Protesten hielten die Teilnehmenden Schilder hoch, auf denen stand: "Ich bin gegen Völkermord. Ich unterstütze Palestine Action". Defend our Juries führt seit der jüngsten Gerichtsentscheidung im Juni weiterhin Protestaktionen gegen das Verbot durch. Dabei geben Unterstützer*innen online und auf Protestveranstaltungen an, Mitglieder von Palestine Action zu sein, und ermuntern in einigen Fällen andere dazu, der Gruppe beizutreten.
Eingangs wurde der Großteil der Personen, die Plakate hochhielten, festgenommen, und fast ein Drittel von ihnen wurde gemäß Paragraf 13 des Terrorismusgesetzes angeklagt. Darauf stehen bis zu sechs Monate Gefängnis. Seit Juli 2026 jedoch werden die meisten Protestierenden unter Paragraf 12 des Terrorismusgesetzes festgenommen, wodurch ihnen bis zu 14 Jahre Haft drohen könnten.
Es verstößt gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs zum Schutz der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, friedlich protestierende Menschen festzunehmen, nur weil sie Plakate mit dem Slogan "Ich bin gegen Völkermord, ich unterstütze Palestine Action" hochgehalten haben. Demonstrierende haben das Recht, ihre Empörung über den anhaltenden Völkermord Israels an den Palästinenser*innen in Gaza friedlich zum Ausdruck zu bringen.
Amnesty International ist der Ansicht, dass es nicht als Straftat eingestuft werden darf, wenn jemand angibt, Mitglied von Palestine Action zu sein oder andere dazu ermuntert, die Gruppe zu unterstützen. Dies leitet sich aus internationalen Menschenrechtsnormen ab, die auf das Vereinigte Königreich anwendbar sind, und gilt insbesondere angesichts der Tatsache, dass es sich hier um eine friedliche politische Kampagne handelt, die das auf Terrorvorwürfen basierende Verbot anprangert und auf die schädlichen Folgen für die Meinungsfreiheit im Land aufmerksam macht.
Internationale Menschenrechtsverträge, die für das Vereinigte Königreich gelten, geben vor, dass Regierungen die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung nur in einem gewissen Rahmen rechtmäßig einschränken dürfen, wenn dies zur Erreichung eines legitimen Ziels erforderlich und angemessen ist. Um dies auf eine Unterstützungsbekundung für eine verbotene Organisation anzuwenden, müsste nachgewiesen werden, dass diese Bekundung geeignet ist, um andere unmittelbar zur Gewaltanwendung anzustiften. Im Rahmen einer solchen Beurteilung müssen auch die besonderen Umstände der Meinungsäußerung sowie das Verbot und die Art der verbotenen Organisation berücksichtigt werden. In diesem Fall ist es nicht gerechtfertigt, Unterstützungsbekundungen für Palestine Action grundsätzlich und durchgehend als Anstiftung zur Gewalt zu betrachten. Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geht hervor, dass Plakate als geschützte Formen der Meinungsäußerung gelten, sofern sie nicht unmittelbar und ausdrücklich zur Gewalt anstiften.
Es gibt keine hinreichende Grundlage dafür, den Teilnehmenden der Protestaktionen Anstiftung zu Gewalt, Hass und Diskriminierung vorzuwerfen.