Vereinigtes Königreich: mindestens 600 weitere Festnahmen

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Eine Polizistin und drei Polizisten tragen eine Person weg.

Festnahme einer Person bei einem propalästinensischen Protest in der englischen Hauptstadt London (4. Oktober 2025)

Zwischen dem 18. und 29. November 2025 fanden weitere Proteste der basisdemokratischen Gruppe Defend Our Juries statt. Dabei wurden mindestens 600 Menschen festgenommen, weil sie friedlich gegen das Verbot der Gruppe Palestine Action demonstrierten. Damit stieg die Zahl aller Festnahmen im Vereinigten Königreich seit Inkrafttreten des Verbots Anfang Juli 2025 auf über 2700 an. Ungefähr 254 Personen sind seither unter den britischen Antiterrorgesetzen angeklagt worden, und vielen weiteren droht eine Anklage. Amnesty International fordert die zuständigen Behörden im Vereinigten Königreich auf, die bereits erhobenen Anklagen fallen zu lassen und keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen, weder gegen diese noch gegen andere Personen, die lediglich wegen der Ausübung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit festgenommen und angeklagt wurden.

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Dein Appell

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Sehr geehrter Herr Parkinson, sehr geehrter Herr Herron, sehr geehrte Frau Bain,

ich wende mich an Sie, weil ich über die Meldungen beunruhigt bin, dass zwischen dem 18. und 29. November 2025 mindestens 600 Menschen festgenommen wurden, weil sie bei Protestveranstaltungen im ganzen Land friedlich gegen das Verbot der Gruppe Palestine Action demonstrierten.

Am 26. und 27. November sowie am 2. Dezember fanden die ersten Anhörungen zur gerichtlichen Überprüfung des Urteils gegen Palestine Action statt. In den Royal Courts of Justice (Königlichen Gerichtshöfen) in London wird nun geprüft, ob das Verbot von Palestine Action als "terroristische" Gruppe berechtigt ist. Amnesty International hat im Rahmen dieses Verfahrens eine Stellungnahme eingereicht, die argumentiert, dass das Verbot unverhältnismäßig ist. Vor dem Hintergrund der gerichtlichen Überprüfung fanden die jüngsten landesweite Proteste statt.

Mit Stand vom 4. Dezember 2025 sind landesweit etwa 254 Personen unter Paragraf 12 und 13 des Antiterrorgsetzes aus dem Jahr 2000 wegen terrorismusbezogener Straftaten angeklagt. Die Prozesse sollen 2026 stattfinden, und den festgenommenen Personen drohen noch weitere Anklagen.

Amnesty International entsandte von August bis November Beobachter*innen zu den Protesten von Defend Our Juries. Bei allen Demonstrationen beobachtete Amnesty International, dass die Demonstrierenden, die Schilder mit der Aufschrift "Ich bin gegen Völkermord, ich unterstütze Palestine Action" trugen, sich völlig friedlich verhielten.

Die internationalen Menschenrechtsnormen, zu deren Einhaltung das Vereinigte Königreich verpflichtet ist, verlangen, dass Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung eindeutig gesetzlich verankert und für ein legitimes Ziel notwendig und verhältnismäßig sein müssen. Die Kriminalisierung von Äußerungen ist in diesem Zusammenhang nur dann zulässig, wenn mit diesen Äußerungen zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung aufgerufen wird. Die Unterstützung von Palastine Action allein reicht nicht aus, um diese Schwelle zu erreichen.

Bitte handeln Sie entsprechend der menschenrechtlichen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs, indem Sie die Anklagen gegen all jene fallen lassen, die sich an den friedlichen Protesten gegen das Verbot von Palestine Action beteiligt haben, und indem Sie keine neuen Verfahren anstrengen.

Mit freundlichen Grüßen

Dear Directors of Public Prosecutions for England and Wales, Northern Ireland and Lord Advocate,

Between 18 and 29 November, over 600 protesters were arrested for peacefully opposing the ban on the 'Palestine Action’ group at a series of peaceful protests organized by grassroots campaigning group 'Defend Our Juries’ (DOJ) across the UK.

Since the ban against 'Palestine Action’ came into effect on 5 July, over 2700 arrests of peaceful protesters have taken place across the country, simply for their engagement in acts of peaceful protest opposing the proscription. The majority of these arrests have followed protests organised by Defend Our Juries. 

As of 4 December, approximately 254 individuals across the UK have been formally charged with terror- related offences, under either section 12 or section 13 of the UK’s 2000 Terrorism Act, with trials due to take place in 2026, and more charges are threatened against the arrested protesters.

Amnesty International sent observers to DOJ protests in several locations between August and November 2025. At each of these protests Amnesty International observed protesters holding 'I oppose Genocide, I support Palestine Action’ signs to be entirely peaceful.

Under international human rights law, to which the UK is bound, any restriction on the rights to freedom of expression and peaceful assembly must be lawful, necessary and proportionate to achieving a legitimate aim. Criminalising speech in this context is only permitted when it incites violence, hatred or discrimination. Expressing support for Palestine Action does not in itself meet this threshold.

I urge you to uphold UK’s human rights commitments and drop the charges and not pursue prosecutions against all those who participated in peaceful protests in support of 'Palestine Action’.

Yours sincerely,

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Appell an

Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
S. E. Herrn Andrew Jonathan Mitchell
Wilhelmstr. 70
10117 Berlin

Fax: 030-2045 7571

Amnesty fordert:

  • Bitte handeln Sie entsprechend der menschenrechtlichen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs, indem Sie die Anklagen gegen all jene fallen lassen, die sich an den friedlichen Protesten gegen das Verbot von Palestine Action beteiligt haben, und indem Sie keine neuen Verfahren anstrengen.

Sachlage

Zwischen dem 18. und 29. November 2025 wurden mindestens 600 Menschen festgenommen, weil sie bei Protestveranstaltungen im ganzen Land friedlich gegen das Verbot der Gruppe Palestine Action demonstrierten.

Am 26. und 27. November sowie am 2. Dezember fanden die ersten Anhörungen zur gerichtlichen Überprüfung des Urteils gegen Palestine Action statt. In den Royal Courts of Justice (Königlichen Gerichtshöfen) in London wird nun geprüft, ob das Verbot von Palestine Action als "terroristische" Gruppe berechtigt ist. Amnesty International hat im Rahmen dieses Verfahrens eine Stellungnahme eingereicht, die argumentiert, dass das Verbot unverhältnismäßig ist. Vor dem Hintergrund der gerichtlichen Überprüfung fanden die jüngsten landesweite Proteste statt.

Seit Palestine Action am 5. Juli 2025 als Terrororganisation eingestuft und verboten wurde, sind landesweit mehr als 2700 Menschen festgenommen worden, weil sie sich an friedlichen Protestaktionen gegen das Verbot beteiligt haben. Die meisten Festnahmen erfolgten im Zusammenhang mit Protestveranstaltungen, die von der basisdemokratischen Gruppe Defend Our Juries organisiert worden waren. 

Mit Stand vom 4. Dezember 2025 sind landesweit etwa 254 Personen unter Paragraf 12 und 13 des Antiterrorgsetzes aus dem Jahr 2000 wegen terrorismusbezogener Straftaten angeklagt. Die Prozesse sollen 2026 stattfinden, und den festgenommenen Personen drohen noch weitere Anklagen.

Amnesty International entsandte von August bis November Beobachter*innen zu den Protesten von Defend Our Juries. Bei allen Demonstrationen beobachtete Amnesty International, dass die Demonstrierenden, die Schilder mit der Aufschrift "Ich bin gegen Völkermord, ich unterstütze Palestine Action" trugen, sich völlig friedlich verhielten.

Die internationalen Menschenrechtsnormen, zu deren Einhaltung das Vereinigte Königreich verpflichtet ist, verlangen, dass Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung eindeutig gesetzlich verankert und für ein legitimes Ziel notwendig und verhältnismäßig sein müssen. Die Kriminalisierung von Äußerungen ist in diesem Zusammenhang nur dann zulässig, wenn mit diesen Äußerungen zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung aufgerufen wird. Die Unterstützung von Palastine Action allein reicht nicht aus, um diese Schwelle zu erreichen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Defend Our Juries ist eine basisdemokratische Gruppe von Aktivist*innen im Vereinigten Königreich, die sich eindeutig gegen Gewalt positioniert. Seit Juli 2025 organisierten sie vier Massenaktionen des friedlichen Ungehorsams, um ihren Widerstand gegen das Verbot der Gruppe Palestine Action zum Ausdruck zu bringen – drei Aktionen fanden am 9. August, 6. September und 4. Oktober in London und eine in Liverpool am 28. September statt. Die jüngsten Protestveranstaltungen waren ebenfalls friedlich und fanden vom 18. bis 29. November in verschiedenen Städten statt.

Bei den Protestveranstaltungen wurden Menschen verschiedener Altersklassen, Berufsgruppen und ethnischer Herkunft festgenommen. Ältere Menschen machten einen erheblichen Teil der Festgenommenen aus. Die Protestierenden hatten friedlich ihre Empörung über den anhaltenden Völkermord Israels an den Palästinenser*innen im Gazastreifen zum Ausdruck gebracht, ein Standpunkt, den sie gemäß internationaler Menschenrechtsnormen vertreten und friedlich zum Ausdruck bringen dürfen. Zahlreiche Menschenrechtsgruppen, darunter auch Amnesty International, haben den anhaltenden Völkermord Israels an den Palästinenser*innen im besetzten Gazastreifen ausführlich dokumentiert.

Eine Strafverfolgung im Rahmen der Terrorismusgesetze kann, auch wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt, schwerwiegende und dauerhafte Folgen für den Einzelnen haben. Dazu gehören restriktive Kautionsbedingungen, Überwachung, Rufschädigung, Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und negative Folgen für Beschäftigung, Bildung und Reisen. Eine Verurteilung nach Gesetzen wie dem Terrorism Act 2000 hat sogar noch schwerwiegendere Folgen: eine lebenslange Registrierung als vorbestraft, Visa- und Einwanderungsprobleme, Verlust von Arbeitsmöglichkeiten, Berufszulassungen und Zugang zu Dienstleistungen sowie eine langfristige soziale Stigmatisierung und psychische Leiden. Wenn solche Strafverfolgungen aufgrund friedlicher Proteste und zivilen Ungehorsams erfolgen, haben sie eine abschreckende Wirkung – sie halten Menschen davon ab, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, Protest und politischen Aktivismus auszuüben, aus Angst, als "Terrorist*innen" kriminalisiert zu werden.

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Antiterrorgesetzen zur Festnahme und Strafverfolgung von friedlichen Protestierenden ist fragwürdig, da der High Court kürzlich mit der gerichtlichen Überprüfung des Urteils gegen Palestine Action begonnen und diese noch nicht abgeschlossen hat. In Anbetracht dessen wären weitere Festnahmen als ein rücksichtsloser Einsatz von Polizeibefugnissen zu betrachten und möglicherweise rechtswidrig. Es gibt keine hinreichende Grundlage dafür, den Teilnehmenden der Protestaktionen Anstiftung zur Gewalt vorzuwerfen. Folglich ist ihre Festnahme nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch ein klarer Verstoß gegen die Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs unter internationalen Menschenrechtsnormen. Die Einstufung dieser Menschen als "Terrorist*innen" ist zutiefst unangemessen und absurd.

Es verstößt gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs zum Schutz der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, friedlich protestierende Menschen festzunehmen, nur weil sie Plakate mit dem Slogan "Ich bin gegen Genozid, ich unterstütze Palestine Action" hochgehalten haben. Demonstrierende haben das Recht, ihre Empörung über den anhaltenden Völkermord Israels an den Palästinenser*innen in Gaza friedlich zum Ausdruck zu bringen. Internationale Menschenrechtsverträge, die für das Vereinigte Königreich gelten, geben vor, dass Regierungen die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung nur in einem gewissen Rahmen rechtmäßig einschränken dürfen, wenn dies zur Erreichung eines legitimen Ziels erforderlich und angemessen ist. Um dies auf eine Unterstützungsbekundung für eine verbotene Organisation anzuwenden, müsste nachgewiesen werden, dass diese Bekundung geeignet ist, um andere unmittelbar zur Gewaltanwendung anzustiften. Im Rahmen einer solchen Beurteilung müssen auch die besonderen Umstände der Meinungsäußerung sowie das Verbot und die Art der verbotenen Organisation berücksichtigt werden. In diesem Fall ist es nicht gerechtfertigt, Unterstützungsbekundungen für Palestine Action grundsätzlich und durchgehend als Anstiftung zur Gewalt zu betrachten. Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geht hervor, dass Plakate als geschützte Formen der Meinungsäußerung gelten, sofern sie nicht unmittelbar und ausdrücklich zur Gewalt anstiften.