Vereinigtes Königreich: Mehr als 500 weitere Festnahmen
Festnahme einer Demonstrantin bei einem propalästinensischen Protest in London am 11. April 2026
© Amnesty International UK
Am 11. April wurden über 500 Menschen festgenommen, weil sie friedlich gegen das Verbot der Gruppe Palestine Action demonstrierten. Organisiert wurden die Aktionen erneut von der basisdemokratischen Initiative Defend Our Juries. Seit Inkrafttreten des Verbots von Palestine Action Anfang Juli 2025 stieg die Zahl der Festnahmen im Vereinigten Königreich auf über 3300, mehr als 1200 Menschen wurden unter Antiterrorgesetzen angeklagt. Amnesty International fordert, diese Anklagen fallenzulassen.
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Appell an
Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
S. E. Herrn Andrew Jonathan Mitchell
Wilhelmstr. 70
10117 Berlin
Fax: 030-2045 7579
Amnesty fordert:
- Bitte handeln Sie entsprechend der menschenrechtlichen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs, indem Sie die Anklagen gegen all jene fallen lassen, die sich an den friedlichen Protesten gegen das Verbot von Palestine Action beteiligt haben, und indem Sie keine neuen Verfahren anstrengen.
Sachlage
Am 11. April wurden über 500 Menschen festgenommen, weil sie bei Protestveranstaltungen im ganzen Land friedlich gegen das Verbot der Gruppe Palestine Action demonstrierten. Seit Palestine Action am 5. Juli 2025 als Terrororganisation eingestuft und verboten wurde, sind landesweit mehr als 3300 Menschen festgenommen worden, weil sie sich an friedlichen Protestaktionen gegen das Verbot beteiligt haben. Die meisten Festnahmen erfolgten im Zusammenhang mit Protestveranstaltungen, die von der basisdemokratischen Gruppe Defend Our Juries organisiert worden waren.
Mit Stand vom 26. Mai 2026 sind landesweit mehr als 1.200 Personen unter Paragraf 12 und 13 des Antiterrorgsetzes aus dem Jahr 2000 wegen terrorismusbezogener Straftaten angeklagt. Den festgenommenen Personen drohen noch weitere Anklagen.
Amnesty International entsandte am 11. April Beobachter*innen zum Protest von Defend Our Juries auf dem Trafalgar Square in London. Dabei beobachtete Amnesty International, dass die Demonstrierenden, die Schilder mit der Aufschrift "Ich bin gegen Völkermord, ich unterstütze Palestine Action" trugen, sich völlig friedlich verhielten.
Die internationalen Menschenrechtsnormen, zu deren Einhaltung das Vereinigte Königreich verpflichtet ist, verlangen, dass Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung eindeutig gesetzlich verankert und für ein legitimes Ziel notwendig und verhältnismäßig sein müssen. Die Kriminalisierung von Äußerungen ist in diesem Zusammenhang nur dann zulässig, wenn mit diesen Äußerungen zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung aufgerufen wird. Die Unterstützung von Palastine Action allein reicht nicht aus, um diese Schwelle zu erreichen.
Der britische High Court entschied im Februar 2026, dass das Verbot von Palestine Action rechtswidrig sei, setzte die Wirksamkeit des Urteils jedoch bis zu einer Entscheidung des Berufungsgerichts aus. Diese wird für Juni erwartet. Nach dem Urteil hat die Polizei in England und Wales weiterhin friedliche Demonstrierende festgenommen. Dabei dehnte sie ihre Befugnisse so weit aus, dass der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit verletzt worden sein könnte.
Hintergrundinformation
Defend Our Juries ist eine basisdemokratische Gruppe von Aktivist*innen im Vereinigten Königreich, die sich eindeutig gegen Gewalt positioniert. Seit Juli 2025 organisierten sie mehrere Massenaktionen des zivilen Ungehorsams, um ihren Widerstand gegen das Verbot der Gruppe Palestine Action zum Ausdruck zu bringen.
Am 26. und 27. November sowie am 2. Dezember 2025 fanden die ersten Anhörungen zur gerichtlichen Überprüfung des Urteils gegen Palestine Action statt. In den Royal Courts of Justice (Königlichen Gerichtshöfen) in London wurde geprüft, ob das Verbot von Palestine Action als "terroristische" Gruppe berechtigt ist. Amnesty International reichte im Rahmen dieses Verfahrens eine Stellungnahme ein, die argumentiert, dass das Verbot unverhältnismäßig ist. Vor dem Hintergrund der gerichtlichen Überprüfung fanden weitere landesweite Proteste statt.
Bei den Protestveranstaltungen wurden Menschen verschiedener Altersklassen, Berufsgruppen und ethnischer Herkunft festgenommen. Ältere Menschen machten einen erheblichen Teil der Festgenommenen aus. Die Protestierenden hatten friedlich ihre Empörung über den anhaltenden Völkermord Israels an den Palästinenser*innen im Gazastreifen zum Ausdruck gebracht, ein Standpunkt, den sie gemäß internationaler Menschenrechtsnormen vertreten und friedlich zum Ausdruck bringen dürfen. Zahlreiche Menschenrechtsgruppen, darunter auch Amnesty International, haben den anhaltenden Völkermord Israels an den Palästinenser*innen im besetzten Gazastreifen ausführlich dokumentiert.
Eine Strafverfolgung im Rahmen der Terrorismusgesetze kann, auch wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt, schwerwiegende und dauerhafte Folgen für den Einzelnen haben. Dazu gehören restriktive Kautionsbedingungen, Überwachung, Rufschädigung, Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und negative Folgen für Beschäftigung, Bildung und Reisen. Eine Verurteilung nach Gesetzen wie dem Terrorism Act 2000 hat sogar noch schwerwiegendere Folgen: eine lebenslange Registrierung als vorbestraft, Visa- und Einwanderungsprobleme, Verlust von Arbeitsmöglichkeiten, Berufszulassungen und Zugang zu Dienstleistungen sowie eine langfristige soziale Stigmatisierung und psychische Leiden. Wenn solche Strafverfolgungen aufgrund friedlicher Proteste und zivilen Ungehorsams erfolgen, haben sie eine abschreckende Wirkung – sie halten Menschen davon ab, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, Protest und politischen Aktivismus auszuüben, aus Angst, als "Terrorist*innen" kriminalisiert zu werden.
Es verstößt gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs zum Schutz der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, friedlich protestierende Menschen festzunehmen, nur weil sie Plakate mit dem Slogan "Ich bin gegen Genozid, ich unterstütze Palestine Action" hochgehalten haben. Demonstrierende haben das Recht, ihre Empörung über den anhaltenden Völkermord Israels an den Palästinenser*innen in Gaza friedlich zum Ausdruck zu bringen. Internationale Menschenrechtsverträge, die für das Vereinigte Königreich gelten, geben vor, dass Regierungen die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung nur in einem gewissen Rahmen rechtmäßig einschränken dürfen, wenn dies zur Erreichung eines legitimen Ziels erforderlich und angemessen ist. Um dies auf eine Unterstützungsbekundung für eine verbotene Organisation anzuwenden, müsste nachgewiesen werden, dass diese Bekundung geeignet ist, um andere unmittelbar zur Gewaltanwendung anzustiften. Im Rahmen einer solchen Beurteilung müssen auch die besonderen Umstände der Meinungsäußerung sowie das Verbot und die Art der verbotenen Organisation berücksichtigt werden. In diesem Fall ist es nicht gerechtfertigt, Unterstützungsbekundungen für Palestine Action grundsätzlich und durchgehend als Anstiftung zur Gewalt zu betrachten. Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geht hervor, dass Plakate als geschützte Formen der Meinungsäußerung gelten, sofern sie nicht unmittelbar und ausdrücklich zur Gewalt anstiften.
Es gibt keine hinreichende Grundlage dafür, den Teilnehmenden der Protestaktionen Anstiftung zu Gewalt, Hass und Diskriminierung vorzuwerfen.