China: Seit einem Jahrzehnt willkürlich inhaftiert
Der Uigure Ekpar Asat (Archivbild)
© privat
Der Gesundheitszustand des inhaftierten uigurischen Geschäftsmanns Ekpar Asat verschlechtert sich zusehends. Er ist bereits seit einem Jahrzehnt willkürlich inhaftiert. Wegen "Anstiftung zu ethnischem Hass und ethnischer Diskriminierung" verbüßt er eine 15-jährige Haftstrafe, offenbar ohne dass ein Gerichtsverfahren stattgefunden hat.
Setzt euch für Ekpar Asat ein!
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Appell an
Chen Xiaojiang 陈小江
Secretary-General
Xinjiang Uyghur Autonomous Region Committee
2 Jiankang Lu, Urumqi 830002
Xinjiang Uyghur Autonomous Region
VOLKSREPUBLIK CHINA
Sende eine Kopie an
Botschaft der Volksrepublik China
S. E. Herrn Hongbo Deng
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com
Amnesty fordert:
- Lassen Sie Ekpar Asat unverzüglich frei und gewähren Sie ihm eine Entschädigung für seine jahrzehntelange Leidenszeit, wie es die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen in ihrer Stellungnahme 88/2022 gefordert hat, in der sie seine Inhaftierung als willkürlich und als Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte einstufte.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass Ekpar Asat in voller Übereinstimmung mit den Richtlinien der UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) behandelt wird. Schützen sei ihn insbesondere vor Folter und anderen Misshandlungen, wie schlechten Haftbedingungen, Unterernährung, mangelnde Gesundheitsversorgung und verlängerte Einzelhaft unter isolierten Bedingungen.
- Veranlassen Sie bis zu seiner Freilassung die Verlegung von Ekpar Asat aus dem Gefängnis in Aksu in ein Gefängnis in Urumqi und stellen Sie zudem sicher, dass er regelmäßigen und uneingeschränkten Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl sowie zu seiner Familie hat.
Sachlage
Es besteht große Sorge um den uigurischen Geschäftsmann Ekpar Asat (艾克拜尔-艾赛提), der wegen "Anstiftung zu ethnischem Hass und ethnischer Diskriminierung" eine 15-jährige Haftstrafe in einem Gefängnis in der Präfektur Aksu verbüßt. Es ist nicht bekannt, dass der Fall vor Gericht verhandelt wurde.
Die Haftbedingungen bleiben hinter den in internationalen Menschenrechtsabkommen festgelegten Standards zurück. So hat die Familie von Ekpar Asat berichtet, dass er von Januar 2019 bis mindestens 2021 in Einzelhaft unter isolierten Bedingungen gehalten wurde. In einem ersten Videogespräch, das seine Familie im Januar 2021 mit ihm führen konnte, wurde deutlich, dass der Gesundheitszustand von Ekpar Asat schlecht ist. Die Familie konnte sehen, dass er sehr viel Gewicht verloren hatte, blass aussah und schwarze Flecken im Gesicht aufwies. Zu den Ursachen könnten mangelnde Sonneneinstrahlung oder der fehlende Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung gehören.
Mitte des Jahres 2025 konnte ihn seine Familie zum ersten Mal besuchen. Die Reise von ihrem Wohnort zum Gefängnis in Aksu ist beschwerlich und dauert zwölf Stunden. Seine Schwester, Rayhan Asat, ist mehr denn je besorgt, dass die Haft schwerwiegende Auswirkungen auf seine körperliche und geistige Gesundheit hat.
Die chinesischen Behörden sollten seine willkürliche Inhaftierung dringend beenden und konkrete Schritte zur Umsetzung von UN-Empfehlungen unternehmen, einschließlich der Freilassung aller anderen Personen, die nur aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Sprache, ihrer religiösen Überzeugung oder kritischer Meinungsäußerungen inhaftiert sind.
Hintergrundinformation
Der uigurische Geschäftsmann und Philanthroph Ekpar Asat setzte sich für ältere Menschen und Kinder mit Behinderungen ein. Er entwickelte eine beliebte Social-Media-App, die Informationen zu einer Vielfalt von aktuellen und kulturellen Themen bereitstellte. Ekpar Asat "verschwand" im April 2016 und wurde später wegen "Anstiftung zu ethnischem Hass und ethnischer Diskriminierung" (民族歧视、煽动民族仇恨) zu einer 15-jährigen Haftstrafe verurteilt. Seine Familie hat nur durch einen Austausch zwischen den chinesischen Behörden und einigen US-Senator*innen im Dezember 2019 und Januar 2020 von seiner Verurteilung erfahren. Derzeit befindet Ekpar Asat sich in einem Gefängnis in der Präfektur Aksu in Xinjiang in Haft.
Im Januar 2021 konnte Ekpar Asat zum ersten Mal seit 2016 Kontakt mit seiner Familie aufnehmen. Bei einem dreiminütigen Videogespräch Ende Januar 2021 berichtete er seiner Familie, dass sich sowohl sein körperlicher als auch sein psychischer Zustand verschlechtert habe. Der Besuch im Gefängnis in Aksu im Jahr 2025 war für die Familie überaus wichtig. Allerdings steht zu befürchten, dass die Entfernung und die Reisekosten regelmäßige Besuche verhindern könnten – selbst wenn diese grundsätzlich von den chinesischen Behörden garantiert werden.
Xinjiang ist eine ethnisch äußerst vielfältige Region in China. Mehr als die Hälfte der dort lebenden 22 Millionen Menschen gehören zu überwiegend turksprachigen und meist muslimischen ethnischen Gruppierungen, darunter Uigur*innen (etwa 11,3 Millionen), Kasach*innen (etwa 1,6 Millionen) und andere Bevölkerungsgruppen, deren Sprachen, Kultur und Lebensweise stark von den Han-Chines*innen abweichen, die in China die Bevölkerungsmehrheit bilden. Es werden schätzungsweise eine Million Uigur*innen, Kasach*innen und Angehörige anderer mehrheitlich muslimischer Bevölkerungsgruppen in sogenannten Einrichtungen für "Transformation durch Erziehung" festgehalten. Die chinesischen Behörden bestritten bis Oktober 2018 die Existenz dieser "Umerziehungseinrichtungen". Danach erklärten sie, die Menschen seien freiwillig in diesen Lagern und würden eine Berufsausbildung erhalten. Ziel dieser Einrichtungen sei es, den Menschen eine technische und berufliche Ausbildung zu bieten und ihnen zu ermöglichen, eine Arbeit zu finden und sich zu "nützlichen" Bürger*innen zu entwickeln. Im Widerspruch zu diesen Erläuterungen stehen allerdings die Berichte von ehemaligen Insass*innen dieser Lager, die Schläge, Nahrungsentzug und Isolationshaft beschreiben.
Seit Chen Quanguo 2016 das Amt des Parteisekretärs der Autonomen Region Xinjiang angetreten hat, kann man an den Medienberichten ablesen, wie scharf die neu eingeführten Sicherheitsmaßnahmen sind. Im Oktober 2016 gab es zahlreiche Berichte darüber, dass die Behörden in der Region die Reisepässe von Uigur*innen konfisziert hatten, um ihre Bewegungsfreiheit weiter einzuschränken. Im März 2017 erließ die Autonome Region Xinjiang eine Verordnung zur "Entradikalisierung", die ein breites Spektrum an Handlungen beschreibt und diese als "extremistisch" einstuft und verbietet. Dazu zählen unter anderem "Verbreitung von extremistischem Gedankengut", die Verunglimpfung von staatlichen Radio- oder Fernsehsendern und die Weigerung, diese zu konsumieren, sowie das Tragen von Burkas oder "ungewöhnlichen" Bärten. Darüber hinaus zählen Widerstand gegen nationale Politik sowie das Veröffentlichen, Herunterladen, Aufbewahren und Lesen von Artikeln oder Publikationen und audiovisuellen Beiträgen mit "extremistischem Inhalt" zur Liste dieser "extremistischen" Handlungen. Aufgrund der Verordnung wurde zudem ein "Zuständigkeitssystem" eingerichtet, mit dem die "Antiextremismus-Arbeit" der Regierung in verschiedene Bereiche eingeteilt und jährlich überprüft wird.
China ist bisher den Aufforderungen der internationalen Gemeinschaft und auch Amnesty Internationals nicht nachgekommen, unabhängige Expert*innen uneingeschränkt nach Xinjiang einreisen zu lassen. Stattdessen versucht die chinesische Regierung, kritische Stimmen zu unterdrücken, indem sie nur sorgfältig ausgewählte Delegationen aus verschiedenen Ländern zu streng durchgeplanten und überwachten Besuchen nach Xinjiang einlädt.
Im Jahr 2021 stellte Amnesty International fest, dass China neben anderen schweren Menschenrechtsverletzungen mindestens folgende Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat: Folter, Inhaftierung und Verfolgung von Uigur*innen und anderen turksprachigen Muslim*innen in Xinjiang.
Im August 2022 veröffentlichte das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte einen lange erwarteten Bericht, in dem frühere Erkenntnisse von Amnesty International und anderen bestätigt wurden. Der Bericht macht deutlich, dass das Ausmaß der willkürlichen und diskriminierenden Inhaftierung und Behandlung von Uigur*innen, Kasach*innen und anderen überwiegend muslimischen Personen in Xinjiang als völkerrechtliches Verbrechen, und insbesondere als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, eingestuft werden kann. Im August 2024, zwei Jahre nach der Veröffentlichung des Berichts, gab das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte eine Erklärung ab, in der es betonte, dass in China trotz ihren klaren Anliegen und konkreten Empfehlungen "nach wie vor viele problematische Gesetze und politische Maßnahmen existieren".
Erst kürzlich forderte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte in seinem mündlichen Bericht an den Menschenrechtsrat vom Februar 2026 die chinesischen Behörden auf, "die Anwendung vager strafrechtlicher, administrativer und nationaler Sicherheitsbestimmungen zur Unterdrückung der friedlichen Ausübung von Grundrechten einzustellen ... und alle willkürlich Inhaftierten freizulassen". Er fügte hinzu, dass er "bedauerte, dass die Behörden früheren Empfehlungen und der Rechenschaftspflicht nicht nachgekommen sind, um die Rechte der Uigur*innen und anderer muslimischer Minderheiten in Xinjiang und der Tibeter*innen in ihren Regionen zu schützen".