Menschenrechtlerin weiterhin inhaftiert
Die gewaltlose politische Gefangene Ebtisam al-Saegh
© privat
Nach einem zweitägigen Hungerstreik, mit dem sie gegen ihre Haftbedingungen protestierte, ist die Menschenrechtsverteidigerin Ebtisam al-Saegh aus der Einzelhaft in eine andere Zelle verlegt worden. Amnesty betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene. Die Behörden haben erklärt, eine Untersuchung ihrer Vorwürfe über Folter und sexuellen Missbrauch während ihrer Haft im Mai einzuleiten.
Setzt euch für die Menschenrechtlerin Ebtisam al-Saegh ein!
Appell an
KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace, al-Manama
BAHRAIN
Sende eine Kopie an
MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450, al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 12 84
Twitter: @Khaled_Bin_Ali
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
Herrn Ahmed Mohamed Ahmed Almuharraqi
I. Sekretär (Geschäftsträger a.i.)
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de
Amnesty fordert:
- Bitte lassen Sie Ebtisam al-Saegh unverzüglich und bedingungslos frei, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit und ihrer Menschenrechtsarbeit festgehalten wird.
- Ich begrüße, dass der Ombudsmann des Geheimdienstes NSA eine Untersuchung der von Ebtisam al-Saegh erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe eingeleitet hat, bitte Sie jedoch, sicherzustellen, dass diese Untersuchung unparteiisch, unabhängig und zielführend ist und diejenigen, die unter Verdacht stehen, für Folterungen und Misshandlungen verantwortlich zu sein, in Verfahren, die internationalen Standards der Fairness entsprechen, strafrechtlich verfolgt werden.
Sachlage
Am 15. August wurde die Menschenrechtlerin Ebtisam al-Saegh aus der Einzelhaft verlegt. Zuvor war sie für zwei Tage in einen Hungerstreik getreten, um gegen ihre Inhaftierung in einer Einzelzelle im Frauengefängnis Isa Town in Manama zu protestieren, in der gewöhnlich sehr kranke Gefangene festgehalten werden. Ebtisam al-Saegh darf seitdem täglich mit ihrer Familie telefonieren und wöchentlich Besuche empfangen. Zudem wird sie nun regelmäßig zu medizinischen Untersuchungen gebracht. Am 24. August informierte der Ombudsmann des Geheimdienstes NSA den Ehemann von Ebtisam al-Saegh, dass seine Behörde eine Untersuchung der Vorwürfe über Folter und sexuellen Missbrauch, die in den Medien kursierten, eingeleitet habe.
Am 3. Juli war Ebtisam al-Saegh festgenommen worden, nachdem sie auf Twitter einen Beitrag über den Missbrauch der Insassinnen in der Frauenhaftanstalt in Madinat Isa (Isa Town) veröffentlicht hatte. Sie wurde an einem unbekannten Ort außerhalb des Gefängnisses verhört, wobei es sich um ein Gebäude des NSA in al-Muharraq gehandelt haben soll. Später wurde sie in der Frauenhaftanstalt in Einzelhaft festgehalten. Trotz mehrfacher Anträge erhielt sie während der Verhöre weder Zugang zu ihrem Rechtsbeistand noch zu ihrer Familie. Am 18. Juli wurde Ebtisam al-Saegh in Anwesenheit ihres Rechtsbeistands von der Staatsanwaltschaft für Terrorstraftaten angeklagt. Man wirft ihr vor, ihre Menschenrechtsarbeit als Deckmantel zu nutzen, um die NGO Alkarama Foundation mit Informationen und "Fake News" über die Situation in Bahrain zu versorgen, um so dem Ansehen des Landes im Ausland zu schaden. Ihre Haft wurde um weitere sechs Monate bis zum Abschluss der Ermittlungen verlängert.
Am 23. Juli wurde im Zuge einer gerichtsmedizinischen Untersuchung eine Fraktur in ihrer rechten Hand und eine gebrochene Rippe diagnostiziert, die auf ihre Haft und Folterung im Mai zurückzuführen sind. Amnesty International ist der Ansicht, dass ihre Festnahme in Zusammenhang mit ihrer Arbeit als Menschenrechtlerin steht.
Hintergrundinformation
Ebtisam al-Saegh ist eine 48-jährige bahrainische Menschenrechtsverteidigerin und arbeitet mit der bahrainischen Nichtregierungsorganisation Salam for Democracy and Human Rights (SALAM DHR) zusammen. Am 3. Juli um 23.45 Uhr wurde sie festgenommen, nachdem etwa 25 in Zivil gekleidete und maskierte Angehörige der Kriminalpolizei ihr Haus in Jid Ali, südlich der Hauptstadt Manama, gestürmt hatten. Die Beamt_innen legten keinen Haftbefehl vor, konfiszierten das Mobiltelefon von Ebtisam al-Saegh und ihren Personalausweis und führten sie ab. Man gestattete ihr, ihre Medikamente mitzunehmen. Sie trat umgehend in einen Hungerstreik, um gegen ihre Inhaftierung, das Verbot des Kontakts zu ihrer Familie und die Tatsache zu protestieren, dass ihr Rechtsbeistand nicht bei den Verhören anwesend sein durfte, obwohl dies mehrfach beantragt worden war. Früher an diesem Tag hatte Ebtisam al-Saegh auf Twitter einen Beitrag über die Misshandlung von Frauen durch den bahrainischen Geheimdienst und den Missbrauch weiblicher Häftlinge in einer Frauenhaftanstalt in Madinat Isa veröffentlicht. Für diese Taten von Angehörigen des Geheimdienstes hatte sie den König von Bahrain verantwortlich gemacht.
Seit Juni 2016 haben die bahrainischen Behörden ihr hartes Vorgehen gegen mutmaßliche Regierungskritiker_innen noch intensiviert. Dutzende Menschenrechtsverteidiger_innen und politische Aktivist_innen wurden von den bahrainischen Behörden daran gehindert, nach Genf in die Schweiz zu reisen, um an den Sitzungen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen teilzunehmen. Ende April 2017, im Vorfeld der regelmäßigen Überprüfung der bahrainischen Menschenrechtslage durch den UN-Menschenrechtsrat am 1. Mai, wurden mindestens 32 mutmaßliche Regierungskritiker_innen zum Verhör bei der Staatsanwaltschaft vorgeladen und den meisten wurde "illegale Versammlung in Duraz" vorgeworfen.
Ebtisam al-Saegh wurde an einem unbekannten Ort außerhalb der Hafteinrichtung verhört. Am Abend des 10. Juli verschlechterte sich während eines Verhörs der Gesundheitszustand von Ebtisam al-Saegh drastisch. Die Symptome waren Herzrhythmusstörungen, ein Taubheitsgefühl in der linken Hand, niedriger Blutzuckerspiegel, niedriger Blutdruck und ein angeschwollener Magen infolge ihres Reizdarmsyndroms. Man brachte sie zur Behandlung ins Krankenhaus des Innenministeriums in al-Qalaa, wo das medizinische Personal ein EKG (Elektrokardiogramm) durchführte und ihr eine glukosehaltige Infusion legte, um den Blutzuckerspiegel zu erhöhen. Danach wurde sie aus dem Krankenhaus entlassen und weiterhin verhört. Berichten zufolge wurde sie regelmäßig von mutmaßlichen Angehörigen des Geheimdienstes zwischen 12 und 13 Stunden am Tag an einem unbekannten Ort verhört und später in ihre Einzelzelle in der Frauenhaftanstalt in Madinat Isa zurückgebracht. Am 1. August beendete Ebtisam al-Saegh ihren Hungerstreik, nachdem sie von Familienangehörigen besucht werden durfte.
Ebtisam al-Saegh war bereits einige Wochen zuvor, am 26. Mai, festgenommen und in einer Dienststelle des Geheimdienstes in al-Muharraq verhört worden. Wie sie Amnesty International berichtete, wurden ihr unmittelbar nach ihrer Ankunft die Augen verbunden und in den darauffolgenden Stunden wurde sie sexuell missbraucht, am ganzen Körper geschlagen und in den Magen getreten. Während des siebenstündigen Verhörs musste sie die meiste Zeit stehen. Man befragte sie zu anderen, ihr bekannten Menschenrechtler_innen und zu den Protesten von Duraz: Dort hatten Sicherheitskräfte am 23. Mai bei einem Angriff auf Protestierende fünf Personen getötet. Außerdem wurde Ebtisam al-Saegh zu ihrer Teilnahme am Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im März in Genf verhört, wo sie über Menschenrechtsverletzungen in Bahrain berichtet hatte. Man sagte ihr, sie solle ihre Menschenrechtsarbeit einstellen, andernfalls würde man sie weiterhin im Visier behalten. Der Geheimdienst entließ Ebtisam al-Saegh gegen 23 Uhr. Sie stand zu dem Zeitpunkt unter Schock und wurde mit Nervenzusammenbruch im Krankenhaus behandelt. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Stellungnahme von Amnesty International vom 31. Mai 2017: Woman Human Rights Defender tortured and sexually assaulted as Bahrain renews campaign to silence peaceful critics (https://www.amnesty.org/en/documents/mde11/6392/2017/en/).
Die Alkarama Foundation ist eine Nichtregierungsorganisation mit Sitz in der Schweiz, die sich für den Schutz von Opfern von Menschenrechtsverletzungen in der arabischen Welt einsetzt. Im November 2014 veröffentlichten die Vereinigten Arabischen Emirate eine Liste mit Organisationen und Gruppierungen, die als 'terroristisch' eingestuft werden; unter ihnen die Alkarama Foundation.