Kritischer Gesundheitszustand

Hassan Mshaima
© privat
Dem gewaltlosen politischen Gefangenen Hassan Mshaima wird nach wie vor die erforderliche medizinische Versorgung verweigert. In den vergangenen zwei Monaten ist er aufgrund schwerer gesundheitlicher Probleme als Notfallpatient ins Krankenhaus eingewiesen worden. Es besteht große Sorge um seine Gesundheit.
Bitte setzt euch für Hassan Mshaima ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
Appell an
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
Sende eine Kopie an
Botschaft des Königreichs Bahrain
S. E. Herrn Abdulla Abdullatif Al Shaikh Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de
Amnesty fordert:
- Lassen Sie Hassan Mshaima bitte umgehend und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit inhaftiert ist. Zudem ist er wegen seines Alters und seiner Erkrankungen verstärkt in Gefahr, an Covid-19 zu erkranken.
- Gewähren Sie ihm bis zu seiner Freilassung bitte Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung, einschließlich verschriebener Medikamente und regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen.
Sachlage
Der Gesundheitszustand des Oppositionsaktivisten Hassan Mshaima hat sich in den vergangenen zwei Monaten stark verschlechtert. Er ist Diabetiker, litt in der Vergangenheit an Krebs und hat einige weitere chronische Erkrankungen, unter anderem ein Herzleiden. Am 19. Oktober verlegte ihn die Verwaltung des Jaw-Gefängnisses in ein Militärkrankenhaus, da er unter Bluthochdruck und Atemnot litt. Man sagte ihm, er müsse wegen seiner Diabeteserkrankung und des Bluthochdrucks von einem Spezialisten untersucht werden. Einen Termin beim Spezialisten erhielt er allerdings nicht. Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich weiter, so dass er am 10. November erneut ins Krankenhaus gebracht werden musste. Sechs Stunden später verlegte man ihn jedoch wieder zurück ins Gefängnis. Hassan Mshaima sagte seinem Sohn, dass die Ärzt_innen vermuteten, er habe einen Schlaganfall erlitten. Am 15. November wurde er von einem Kardiologen untersucht, der ihm Medikamente verschrieb.
Am 13. November erklärte das Innenministerium, Hassan Mshaima könne alle seine Rechte wahrnehmen, darunter auch das Recht auf eine umfassende Gesundheitsversorgung. Aufgrund seiner früheren Krebserkrankung muss sich Hassan Mshaima jedoch eigentlich alle sechs Monate einer Kontrolluntersuchung unterziehen, die auch eine spezielle Computertomographie (PET) umfasst. Seine letzte PET-Untersuchung fand allerdings im Oktober 2019 statt. Zudem hat er seit über vier Jahren keine endokrinologische Untersuchung wegen seiner Diabeteserkrankung mehr erhalten.
Hassan Mshaima war 2011 wegen seiner führenden Rolle bei den friedlichen regierungskritischen Massendemonstrationen in einem unfairen Verfahren zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im selben Gerichtsverfahren waren noch zwölf weitere Oppositionsaktivisten zu Haftstrafen zwischen fünf Jahren und lebenslang verurteilt worden. Zwei der Aktivisten sind inzwischen wieder freigelassen worden.
Hintergrundinformation
Hassan Mshaima ist Generalsekretär der verbotenen schiitischen Oppositionsgruppe al-Haq. Er wurde am 17. März 2011 festgenommen und gehört zu einer Gruppe von insgesamt 14 oppositionellen Aktivisten, die während der Demonstrationen in Bahrain zwischen dem 17. März und 9. April 2011 festgenommen wurden. In den meisten Fällen drangen mehrere Sicherheitskräfte mitten in der Nacht in das jeweilige Haus ein und brachten den Betroffenen an einen unbekannten Ort, wo er wochenlang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten wurde. Viele der 14 Gefangenen gaben an, während der ersten Tage in Haft gefoltert worden zu sein, als sie von Angehörigen des Geheimdienstes (National Security Agency – NSA) verhört wurden. Der Kontakt zu ihren Rechtsbeiständen wurde den Männern während der Verhöre direkt nach ihrer Festnahme untersagt. Das Verhör durch den Militärstaatsanwalt im Vorfeld des Gerichtsverfahrens fand in einigen Fällen in Gegenwart des jeweiligen Rechtsbeistands statt. Andere Angeklagte durften jedoch erst am ersten Gerichtstermin im Mai 2011 Kontakt zu ihren Rechtsbeiständen aufnehmen. Alle 14 Männer sahen im Gerichtssaal zum ersten Mal seit ihrer Festnahme ihre Angehörigen wieder. Am 22. Juni 2011 gab das Gericht für Nationale Sicherheit, ein Militärgericht, die Urteile bekannt. Es befand die Angeklagten unter anderem der "Bildung von Terrorgruppen mit dem Ziel, die Herrschaft des Königs zu beenden und die Verfassung zu verändern" für schuldig.
Sieben der 14 Angeklagten – Hassan Mshaima’, 'Abdelwahab Hussain, 'Abdulhadi al-Khawaja, Dr. 'Abdel-Jalil al-Singace, Mohammad Habib al-Miqdad, Abdel-Jalil al-Miqdad und Sa’eed Mirza al-Nuri – wurden zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilt. Jeweils 15 Jahre Haft ergingen gegen Mohammad Hassan Jawwad, Mohammad 'Ali Ridha Isma’il, Abdullah al-Mahroos und 'Abdul-Hadi 'Abdullah Hassan al-Mukhodher. Die beiden Angeklagten Ebrahim Sharif und Salah 'Abdullah Hubail al-Khawaja, der Bruder von 'Abdulhadi al-Khawaja, wurden zu jeweils fünf Jahren, Al-Hur Yousef al-Somaikh zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.
Am 28. September 2011 bestätigte das Berufungsgericht für Nationale Sicherheit, ein Militärberufungsgericht, in einer nur wenige Minuten dauernden Sitzung die Schuldsprüche und Urteile gegen die 14 oppositionellen Aktivisten. Am 30. April 2012 ordnete das Kassationsgericht in der bahrainischen Hauptstadt Manama ein neues Berufungsverfahren gegen die 14 Oppositionellen vor einem Zivilgericht an. Am selben Tag reduzierte das Kassationsgericht die gegen Al-Hur Yousef al-Somaikh verhängte zweijährige Haftstrafe auf sechs Monate. Da er die sechs Monate bereits verbüßt hatte, wurde er umgehend freigelassen. Die übrigen 13 Gefangenen blieben jedoch im Jaw-Gefängnis. Ihr Berufungsverfahren begann am 22. Mai 2012 vor einem Zivilgericht. Das Hohe Berufungsgericht für Strafsachen bestätigte die Schuldsprüche und Strafen am 4. September 2012, und am 6. Januar 2013 erhielt das Kassationsgericht diese Entscheidung aufrecht. Ebrahim Sharif kam am 19. Juni 2015 im Rahmen einer Begnadigung durch den König frei. Salah al-Khawaja wurde am 19. März 2016 aus der Haft entlassen, nachdem er seine fünfjährige Gefängnisstrafe verbüßt hatte.