Medizinische Versorgung verweigert

Hassan Mshaima'

Hassan Mshaima'

Hassan Mshaima’, einer der 13 inhaftierten bekannten Oppositionellen, berichtete seiner Familie, dass ihm die dringend benötigte medizinische Versorgung verweigert wird. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace, al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 45 87

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13, al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 26 61
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P. O. Box 450, al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1753 12 84
E-mail: minister@justice.gov.bh
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S.E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über
http://www.bahrain-embassy.de/kontakt

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. September 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte gewähren Sie Hassan Mshaima’ die erforderliche medizinische Behandlung seines rechten Ohres, einschließlich regelmäßiger Kontrolluntersuchungen in Krankenhäusern mit Fachabteilungen.

  • Bitte lassen Sie die 13 oppositionellen Aktivisten sofort und bedingungslos frei, da es sich bei ihnen um gewaltlose politische Gefangene handelt, die nur deshalb in Haft sind, weil sie ihre Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to provide Hassan Mshaima’ with medical care for his right ear and access to regular check-ups in specialized hospitals.

  • Urging them to release all 13 opposition activists immediately and unconditionally, since they are prisoners of conscience, convicted solely for peacefully exercising their rights to freedom of expression and assembly.

Sachlage

Hassan Mshaima’ ist Diabetiker und ehemaliger Krebspatient. Er rief seine Angehörigen aus dem Gefängnis Jaw an und klagte über heftige Schmerzen im rechten Ohr sowie einen übelriechenden Ausfluss seit über einer Woche. Die Gefängnisbehörden verweigern ihm jedoch eine medizinische Behandlung außerhalb des Gefängnisses, da er nicht bereit ist, die Häftlingskleidung zu tragen.

Der 65-jährige Hassan Mshaima’ leidet an mehreren Erkrankungen und muss regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen ins Krankenhaus. Im Februar 2013 hatte ein Gefängnisarzt erklärt, Hassan Mshaima’ müsse in einem Krankenhaus fachärztlich untersucht werden und wahrscheinlich sei eine Operation erforderlich. Die Gefängnisbehörden verweigern ihm jedoch den Transport zum Krankenhaus, solange er nicht bereit ist, die Häftlingskleidung zu tragen. 2011 wurde er während der Gerichtsverhandlung der 13 gewaltlosen politischen Gefangenen in einem Militärgericht von PolizeibeamtInnen geschlagen und getreten. Dabei wurde auch sein rechtes Ohr getroffen, das 2012 operiert werden musste.

Bis vor ungefähr zwei Wochen hatten sich die 13 inhaftierten oppositionellen Aktivisten geweigert, Häftlingskleidung zu tragen und machten geltend, dass diese nur von Straftätern getragen würde und somit dem Schuldeingeständnis gleichkäme, eine Straftat begangen zu haben. Seit Mitte März wurden ihnen Familienbesuche verweigert. Jedes Mal, wenn Angehörige der Männer am Gefängnis erschienen, wurde ihnen der Besuch mit der Begründung verweigert, die Gefangenen hätten "Gefängnisanordnungen nicht befolgt". Vor ungefähr zwei Wochen begannen 11 der 13 Inhaftierten, die Häftlingskleidung zu tragen, wahrscheinlich, weil ihre Familien Druck auf sie ausgeübt hatten. Hassan Mshaima’ und Dr. 'Abdel-Jalil al-Singace weigern sich jedoch weiterhin, Häftlingskleidung zu tragen.

Das Berufungsgericht für Strafsachen in der bahrainischen Hauptstadt Manama hatte die gegen 13 oppositionelle Aktivisten verhängten Haftstrafen am 4. September 2012 bestätigt. Sie waren schuldig befunden worden, "Terrorgruppen gegründet zu haben, um die königliche Regierung zu stürzen und die Verfassung zu ändern". Das Kassationsgericht bestätigte die Urteile am 7. Januar 2013.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 24. Januar 2013 besuchte eine Delegation von Amnesty International das Gefängnis Jaw in Manama und konnte mit Hassan Mshaima’ sprechen. Er beklagte sich über die medizinische Behandlung und sagte, sie sei ungenügend. Hassan Mshaima’ fürchtet, dass sein Krebs erneut ausgebrochen sein könnte, aber man halte ihm die Untersuchungsergebnisse vor, obwohl er darauf bestanden habe, sie zu erhalten. Er sagte: "Dies ist genauso Schikane, wie das Abdecken meines Gesichts, damit ich die Ärzte und das medizinische Personal bei der bis zu sechsstündigen Behandlung im Krankenhaus nicht sehe". Weitere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Bericht Freedom has a price": Two years after Bahrain’s uprising, http://amnesty.org/en/library/info/MDE11/005/2013/en.

14 bekannte oppositionelle Aktivisten waren zwischen dem 17. März und dem 9. April 2011 festgenommen worden. In den meisten Fällen drangen mehrere Sicherheitskräfte mitten in der Nacht in das jeweilige Haus ein und brachten den Betroffenen an einen unbekannten Ort. Dort wurden die Männer dann wochenlang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Mehrere der 14 Gefangenen gaben an, während der ersten Tage in Haft gefoltert worden zu sein, als sie von Angehörigen des Geheimdienstes (National Security Agency – NSA) verhört wurden. Der Kontakt zu ihren Rechtsbeiständen wurde den Männern während der Verhöre direkt nach ihrer Festnahme untersagt. Manche von ihnen konnten ihren Rechtsbeistand während des Verhörs durch den Militärstaatsanwalt sehen, das noch vor dem Gerichtsverfahren stattfand. Andere jedoch durften erst am ersten Gerichtstermin im Mai 2011 Kontakt zu ihren Rechtsbeiständen aufnehmen. Alle 14 Männer sahen im Gerichtssaal zum ersten Mal seit ihrer Festnahme ihre Angehörigen wieder.

Am 22. Juni 2011 gab das Gericht für Nationale Sicherheit, ein Militärgericht, die Urteile bekannt. Es befand die Angeklagten unter anderem der "Bildung von Terrorgruppen mit dem Ziel, die Herrschaft des Königs zu beenden und die Verfassung zu verändern", für schuldig. 7 der 14 Angeklagten Hassan Mshaima’, 'Abdelwahab Hussain, 'Abdulhadi al-Khawaja, Dr. 'Abdel-Jalil al-Singace, Mohammad Habib al-Miqdad, Abdel-Jalil al-Miqdad und Sa’eed Mirza al-Nuri wurden zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilt. Jeweils 15 Jahre Haft ergingen gegen Mohammad Hassan Jawwad, Mohammad 'Ali Ridha Isma’il, Abdullah al-Mahroos und 'Abdul-Hadi 'Abdullah Hassan al-Mukhodher. Die beiden Angeklagten Ebrahim Sharif und Salah 'Abdullah Hubail al-Khawaja, der Bruder von 'Abdulhadi al-Khawaja, wurden zu jeweils fünf Jahren, Al-Hur Yousef al-Somaikh zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Am 28. September 2011 bestätigte das Berufungsgericht für Nationale Sicherheit, ein Militärberufungsgericht, in einer nur wenige Minuten dauernden Sitzung die Schuldsprüche und Urteile gegen die 14 oppositionellen Aktivisten. Am 30. April 2012 ordnete das Kassationsgericht in der bahrainischen Hauptstadt Manama ein neues Berufungsverfahren gegen die 14 Oppositionellen vor einem Gericht der zivilen Justiz an. Am selben Tag reduzierte das Kassationsgericht die gegen Al-Hur Yousef al-Somaikh verhängte zweijährige Haftstrafe auf sechs Monate. Da er die sechs Monate bereits verbüßt hatte, wurde er umgehend freigelassen. Die übrigen 13 Gefangenen blieben jedoch im Gefängnis Jaw. Ihr Berufungsverfahren vor einem Gericht der zivilen Justiz begann am 22. Mai 2012.

Am 14. Juli 2012 wies das Berufungsgericht die Presse an, im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen die 13 Männer keine Informationen zu veröffentlichen. Das Gericht erklärte außerdem, dass weitere Anhörungen des Falles hinter verschlossenen Türen stattfinden würden. Die endgültige Entscheidung in dem Fall sollte am 14. August bekannt gegeben werden, die Verhandlung wurde jedoch auf den 4. September vertagt. Dr. Ghanim Alnajjar, ein international anerkannter Menschenrechtsexperte, der das Verfahren für Amnesty International beobachtete, sagte: "Die Entscheidung, das endgültige Urteil zu vertagen, ist nicht gerechtfertigt und kommt einer Rechtsverweigerung gleich". Amnesty International beauftragte Ahmad Nashmi al-Dhaferi, einen kuwaitischen Anwalt, mit der Prozessbeobachtung des Verfahrens am 4. September. Weitere Informationen zu diesem und anderen Fällen finden Sie in dem englischsprachigen Bericht Flawed Reforms: Bahrain fails to achieve Justice for protesters, http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE11/014/2012/en.