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Ägypten: Willkürlich inhaftierte Männer gefoltert
© Amnesty International
Die ägyptischen Behörden gehen massiv gegen Angehörige der Ahmadi-Religion des Friedens und des Lichts vor. Im März 2025 nahmen Sicherheitskräfte mehr als ein Dutzend von ihnen willkürlich fest, allein weil sie friedlich ihr Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit wahrgenommen hatten. Seitdem sind sie inhaftiert. Mindestens drei – Hussein Mohammed Al-Tenawi, Omar Mahmoud Abdel Maguid und Hazem Saied Abdel Moatamed – wurden gefoltert und misshandelt. Sie werden unter grausamen Bedingungen im Gefängnis der Stadt 10 Ramadan bei Kairo festgehalten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, einer Gruppe anzugehören, "die gegen Gesetz und Verfassung verstößt".
Setzt euch für die Angehörigen der Ahmadi-Religion des Friedens und des Lichts ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.
Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Mohamed Shawky Ayyad
Office of the Public Prosecutor
Madinat al-Rehab
Cairo
ÄGYPTEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
S.E. Herrn
Dr. Mohamed Abdelsattar Mohamed Elbadri
Stauffenbergstraße 6-7, 10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de oder
secretariat@egyptian-embassy.de
Amnesty fordert:
- Lassen Sie Hussein Mohammed Al-Tenawi, Omar Mahmoud Abdel Maguid, Hazem Saied Abdel Moatamed und andere Angehörige der Ahmadi-Religion des Friedens und des Lichts, die nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit in Haft sind, umgehend und bedingungslos frei.
- Bis zu ihrer Freilassung müssen sie regelmäßigen Zugang zu ihren Rechtsbeiständen sowie zu angemessener Verpflegung und medizinischer Versorgung erhalten, gegebenenfalls auch in externen Krankenhäusern. Ihre Haftbedingungen müssen den internationalen Standards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen. Bitte sorgen Sie außerdem dafür, dass das Verschwindenlassen der drei Männer zu Beginn ihrer Haft untersucht wird. Leiten Sie eine unabhängige und unparteiische Untersuchung aller Folter- und Misshandlungsvorwürfe ein.
- Ich bitte Sie zudem eindringlich, Angehörige der Ahmadi-Religion nicht wegen der friedlichen Ausübung ihres Glaubens strafrechtlich zu verfolgen.
Sachlage
Die anhaltende willkürliche Inhaftierung von mehr als einem Dutzend Mitgliedern der Ahmadi-Religion des Friedens und des Lichts gibt Anlass zu großer Sorge. Berichten zufolge wurden mindestens drei von ihnen – Hussein Mohammed Al-Tenawi, Omar Mahmoud Abdel Maguid und Hazem Saied Abdel Moatamed – in der Haft gefoltert und anderweitig misshandelt.
Familienangehörige von zwei der Männer berichteten Amnesty International, dass diese zwischen dem 10. März und dem 8. April 2025 von Angehörigen des Geheimdienstes (National Security Agency - NSA) in dessen Haftanstalten gefoltert und anderweitig misshandelt wurden. Omar Mahmoud Abdel Maguid wurde mit Elektroschocks an den Genitalien und Stockschlägen auf den ganzen Körper gefoltert. In Folge einer daraus resultierenden Lendenwirbelsäulenverletzung kann er sich nur schwer bewegen. NSA-Angehörige folterten auch Hazem Saied Abdel Moatamed mit Elektroschocks an seinen Genitalien. Sie schlugen ihn mit einem eisernen Gegenstand so heftig, dass sie ihm eine Sehne der Hand durchtrennten. Seit der Festnahme verschlechterte sich der Gesundheitszustand von Hussein Mohammed Al-Tenawi so massiv, dass er dringend medizinisch behandelt werden muss.
Allen inhaftierten Angehörigen der Ahmadi-Minderheit wird von der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (SSSP) vorgeworfen, sich einer Gruppe angeschlossen zu haben, "die gegen die Bestimmungen der Verfassung und des Gesetzes verstößt", und zwar ausschließlich aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen. Hussein Mohamed Al-Tenawi wurde zusätzlich wegen "Gründung und Leitung einer Gruppe, die gegen die Verfassung und das Gesetz verstößt" angeklagt. Sie sind nach Paragraf 86bis des Strafgesetzbuchs angeklagt, der eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht, Hussein Mohamed Al-Tenawi drohen bis zu 15 Jahre Haft. Ihre Rechtsbeistände durften bei den ersten Verhören nicht dabei sein. Zwar können sie jetzt virtuell teilnehmen, doch ist es den Gefangenen nach wie vor nicht möglich, mit Rechtsbeiständen ihrer Wahl zu kommunizieren und sich mit ihnen zu beraten.
Hintergrundinformation
Am 11. März 2025 nahmen Polizeikräfte in Zivil die beiden Brüder Ahmed Mohammed Al-Tenawi und Hussein Mohammed Al-Tenawi ohne Haftbefehl bei sich zuhause in der Stadt Madinat as-Sadis min Uktubar (Gouvernement al-Dschiza) fest, wie ein Familienmitglied der Männer berichtete. Die beiden Männer sind Asylsuchende aus Syrien, die beim UN-Hochkommissar für Flüchtlinge registriert sind. Ahmed Mohammed Al-Tenawi wurde 28 Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt auf der Polizeiwache der Stadt festgehalten, bevor er am 9. April rechtswidrig nach Syrien abgeschoben wurde. Omar Mahmoud Abdel Maguid wurde am 10. März bei einer gewaltsamen Razzia in seinem Haus in Kairo festgenommen. Ein Familienmitglied berichtete, dass Polizeikräfte das Haus am selben Tag erneut durchsuchten, um auch den Schwager von Omar Mahmoud Abdel Maguid, Hazem Saied Abdel Moatamed, festzunehmen, der ebenfalls der religiösen Minderheit der Ahmadi angehört. Hazem Saied Abdel Moatamed war aus dem Haus geflohen, wurde jedoch nach Angaben seiner Familie am 13. März in Madinat al-Aschir min Ramadan (Gouvernement asch-Scharqiyya) festgenommen.
Hussein Mohammed Al-Tenawi, Omar Mahmoud Abdel Maguid und Hazem Saied Abdel Moatamed fielen 29 bzw. 34 Tage dem Verschwindenlassen zum Opfer, bevor sie der Staatsanwaltschaft vorgeführt wurden. Die Familien der Männer erstatteten am 25. März Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein und erkundigten sich nach ihrem Verbleib, erhielten jedoch keine Antwort. Am 10. und 13. April 2025 brachten die Behörden die drei Männer zum Verhör vor die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (SSSP), ohne ihnen Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl zu gewähren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen und dutzenden weiteren Angehörigen der Religionsgemeinschaft vor, einer Gruppe anzugehören, "die gegen Gesetz und Verfassung verstößt".
Der Gesundheitszustand der Gefangenen gibt Anlass zu großer Sorge. Omar Mahmoud Abdel Maguid leidet unter Bluthochdruck und Kopfschmerzen. Die bereits bestehenden gesundheitlichen Probleme von Hussein Mohamed Al-Tenawi haben sich seit seiner Festnahme erheblich verschlimmert. Bereits vor seiner Inhaftierung litt er an einer Bandscheibenverletzung an der Halswirbelsäule und einer chronischen Nasennebenhöhlenentzündung, die behandelt werden müssen. Darüber hinaus sind die drei Gefangenen extrem harten Haftbedingungen ausgesetzt, einschließlich massiver Kälte in ihren Zellen, was zu wiederkehrenden, schweren Atemwegserkrankungen führte. Trotz ihres schlechten Gesundheitszustands, der eine dringende medizinische Versorgung erfordert, erhalten sie keine angemessene Behandlung. Auch die Verpflegung ist völlig unzureichend: Sie bekommen täglich lediglich ein paar Löffel Reis und wenige Brotstücke.
Religiöse Minderheiten wie koptische Christen, schiitische Muslime und Baha'i werden in Ägypten im Gesetz und in der Praxis diskriminiert. Angehörige religiöser Minderheiten, Atheist*innen und Angehörige anderer Gruppen, die keine staatlich anerkannten religiösen Überzeugungen vertreten, werden regelmäßig vom Geheimdienst vorgeladen und verhört oder sie werden anderweitig bedroht und schikaniert, z. B. von ihren Bildungseinrichtungen oder im Internet.
Die Ahmadi-Religion des Friedens und des Lichts wurde 1993 gegründet. Die Angehörigen der Religion folgen den Lehren von Imam Mahdi und glauben an Imam Ahmed al-Hassan als ihren göttlichen Führer. Die jüngste Unterdrückungswelle wurde ausgelöst, als ein Angehöriger der religiösen Minderheit Anfang März 2025 ein Werbebanner für einen Ahmadi-Fernsehsender an einer Fußgängerbrücke in Gizeh aufhängte. Amnesty International liegt ein Foto des Banners vor, auf dem der Kanal "Mahdi ist erschienen" (Zahra al-Mahdi), einem mit der Ahmadi-Religion verbundenen Fernsehsender, beworben wurde und ein Foto des Religionsführers abgebildet war.
Am 8. März 2025 wurde der Mann, die das Transparent aufgehängt hatte, von Sicherheitskräften festgenommen. Nach Angaben von Imran Ali, dem in Großbritannien ansässigen Bischof der Ahmadi-Religion in Ägypten, und einer weiteren Quelle wurde er noch am selben Tag ohne Anklage freigelassen. Offenbar identifizierten die Sicherheitskräfte Hussein Mohammed Al-Tenawi, Omar Mahmoud Abdel Maguid und Hazem Saied Abdel Moatamed anhand einer Telegram-Gruppe, die der Mann auf dem Handy hatte, das von den Sicherheitskräften kontrolliert wurde.
Am 22. April teilte Hussein Mohammed Al-Tenawi seinen Rechtsbeiständen mit, dass er im Gewahrsam des Geheimdiensts gefoltert worden war. Laut Angaben von Imran Ali waren im März in separaten Fällen mindestens vier weitere Angehörige der religiösen Minderheit festgenommen worden. Der in Großbritannien ansässige Bischof sagte, drei von ihnen hatten ihm per Handynachricht mitgeteilt, dass sie kurz vor der Festnahme stünden, und er hat seitdem nichts mehr von ihnen gehört.

