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Ägypten: inhaftierte Männer freilassen!

© Amnesty International, Foto: Norbert Ketter
Zwischen dem 8. und 14. März 2025 nahmen die ägyptischen Behörden mindestens vier Angehörige der Ahmadi-Religion des Friedens und des Lichts willkürlich fest, weil sie friedlich ihr Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit wahrgenommen hatten. Nachdem sie zunächst dem Verschwindenlassen zum Opfer fielen, wurden Hussein Mohammed Al-Tenawi, Omar Mahmoud Abdel Maguid und Hazem Saied Abdel Moatamed der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (SSSP) vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft warf den Männern vor, einer Gruppe anzugehören, "die gegen Gesetz und Verfassung verstößt". Sie wurden in Untersuchungshaft genommen und ihnen wird der Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl verweigert
Setzt euch für die Freilassung der drei Ahmadis ein!
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Dein Appell
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,
zwischen dem 8. und 14. März 2025 nahmen die ägyptischen Behörden mindestens vier Angehörige der Ahmadi-Religion des Friedens und des Lichts willkürlich fest, weil sie friedlich ihr Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit wahrgenommen hatten. Nachdem sie zunächst dem Verschwindenlassen zum Opfer fielen, wurden Hussein Mohammed Al-Tenawi, Omar Mahmoud Abdel Maguid und Hazem Saied Abdel Moatamed der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (SSSP) vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft warf den Männern vor, einer Gruppe anzugehören, "die gegen Gesetz und Verfassung verstößt". Sie wurden in Untersuchungshaft genommen und ihnen wird der Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl verweigert.
Lassen Sie Hussein Mohammed Al-Tenawi, Omar Mahmoud Abdel Maguid, Hazem Saied Abdel Moatamed und andere Angehörige der Ahmadi-Religion des Friedens und des Lichts, die nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit in Haft sind, umgehend und bedingungslos frei.
Bitte sorgen Sie dafür, dass das Verschwindenlassen der drei Männer untersucht wird.
Ich bitte Sie zudem eindringlich, Angehörige der Ahmadi-Religion nicht wegen der friedlichen Ausübung ihres Glaubens strafrechtlich zu verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Amnesty fordert:
- Lassen Sie Hussein Mohammed Al-Tenawi, Omar Mahmoud Abdel Maguid, Hazem Saied Abdel Moatamed und andere Angehörige der Ahmadi-Religion des Friedens und des Lichts, die nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit in Haft sind, umgehend und bedingungslos frei.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass das Verschwindenlassen der drei Männer untersucht wird.
- Ich bitte Sie zudem eindringlich, Angehörige der Ahmadi-Religion nicht wegen der friedlichen Ausübung ihres Glaubens strafrechtlich zu verfolgen
Sachlage
In Ägypten sind Angehörige der Ahmadi-Religion des Friedens und des Lichts willkürlich in Haft, weil sie friedlich ihr Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit wahrgenommen haben.
Am 11. März 2025 nahmen Polizeikräfte in Zivil die beiden Brüder Ahmed Mohammed Al-Tenawi und Hussein Mohammed Al-Tenawi ohne Haftbefehl bei sich zuhause in der Stadt Madinat as-Sadis min Uktubar (Gouvernement al-Dschiza) fest, wie ein Familienmitglied der Männer berichtete. Die beiden Männer sind Asylsuchende aus Syrien, die beim UN-Hochkommissar für Flüchtlinge registriert sind. Ahmed Mohammed Al-Tenawi wurde 28 Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt auf der Polizeiwache der Stadt festgehalten, bevor er am 9. April rechtswidrig nach Syrien abgeschoben wurde. Omar Mahmoud Abdel Maguid wurde am 10. März bei einer gewaltsamen Razzia in seinem Haus in Kairo festgenommen. Ein Familienmitglied berichtete, dass Polizeikräfte das Haus am selben Tag erneut durchsuchten, um auch den Schwager von Omar Mahmoud Abdel Maguid, Hazem Saied Abdel Moatamed, festzunehmen, der ebenfalls der religiösen Minderheit der Ahmadi angehört. Hazem Saied Abdel Moatamed war aus dem Haus geflohen, wurde jedoch nach Angaben seiner Familie am 13. März in Madinat al-Aschir min Ramadan (Gouvernement asch-Scharqiyya) festgenommen.
Hussein Mohammed Al-Tenawi, Omar Mahmoud Abdel Maguid und Hazem Saied Abdel Moatamed fielen 29 bzw. 34 Tage dem Verschwindenlassen zum Opfer, bevor sie der Staatsanwaltschaft vorgeführt wurden. Die Familien der Männer erstatteten am 25. März Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein und erkundigten sich nach ihrem Verbleib, erhielten jedoch keine Antwort. Am 10. und 13. April 2025 brachten die Behörden die drei Männer zum Verhör vor die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (SSSP), ohne ihnen Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl zu gewähren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen und zehn weiteren Angehörigen der Religionsgemeinschaft vor, einer Gruppe anzugehören, "die gegen Gesetz und Verfassung verstößt". Sie alle befinden sich derzeit im Gefängnis der Stadt Madinat al-Aschir min Ramadan in Untersuchungshaft.
Hintergrundinformation
Religiöse Minderheiten wie koptische Christen, schiitische Muslime und Bahai werden in Ägypten im Gesetz und in der Praxis diskriminiert. Angehörige religiöser Minderheiten, Atheist*innen und Angehörige anderer Gruppen, die keine staatlich anerkannten religiösen Überzeugungen vertreten, werden regelmäßig vom Geheimdienst vorgeladen und verhört oder sie werden anderweitig bedroht und schikaniert, z. B. von ihren Bildungseinrichtungen oder im Internet.
Die Ahmadi-Religion des Friedens und des Lichts wurde 1993 gegründet. Die Angehörigen der Religion folgen den Lehren von Imam Mahdi und glauben an Imam Ahmed al-Hassan als ihren göttlichen Führer. Die jüngste Unterdrückungswelle wurde ausgelöst, als ein Angehöriger der religiösen Minderheit Anfang März 2025 ein Werbebanner für einen Ahmadi-Fernsehsender an einer Fußgängerbrücke in Gizeh aufhängte. Amnesty International liegt ein Foto des Banners vor, auf dem die Frequenz "Mahdi ist erschienen" (Zahra al-Mahdi), einem mit der Ahmadi-Religion verbundenen Fernsehsender, beworben wurde und ein Foto des Religionsführers abgebildet war.
Am 8. März 2025 wurde der Mann, die das Transparent aufgehängt hatte, von Sicherheitskräften festgenommen. Nach Angaben von Imran Ali, dem in Großbritannien ansässigen Bischof der Ahmadi-Religion in Ägypten, und einer weiteren Quelle wurde er noch am selben Tag ohne Anklage freigelassen. Offenbar identifizierten die Sicherheitskräfte Hussein Mohammed Al-Tenawi, Omar Mahmoud Abdel Maguid und Hazem Saied Abdel Moatamed anhand einer Telegram-Gruppe, die der Mann auf dem Handy hatte, das von den Sicherheitskräften kontrolliert wurde.
Ahmed Al-Tenawi, einer der beiden syrischen Asylsuchenden, wurde am 9. April 2025 rechtswidrig nach Syrien abgeschoben, nachdem er am 11. März zusammen mit seinem Bruder Hussein Mohammed Al-Tenawi festgenommen worden war. Am 22. April teilte Hussein Mohammed Al-Tenawi seinen Rechtsbeiständen mit, dass er im Gewahrsam des Geheimdiensts gefoltert worden war. Er sagte auch, dass die Bedingungen im Gefängnis schlecht seien; er erhalte nicht genügend Nahrung und ihm werde der Zugang zu medizinischer Versorgung verwehrt. Omar Mahmoud Abdel Maguid und Hazem Saied Abdel Moatamed sind nach Angaben ihres Rechtsbeistands ebenfalls gefoltert worden, unter anderem mit Elektroschocks.
Laut Angaben von Imran Ali waren im März in separaten Fällen mindestens vier weitere Angehörige der religiösen Minderheit festgenommen worden. Der in Großbritannien ansässige Bischof sagte, drei von ihnen hatten ihm per Handynachricht mitgeteilt, dass sie kurz vor der Festnahme stünden, und er hat seitdem nichts mehr von ihnen gehört.