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Ägypten: Berufungsverfahren steht an
Badr Mohamed wurde im Januar 2023 in Ägypten in einem unfairen Verfahren zu fünf Jahren Haft verurteilt.
© Privat
Das Rechtsmittelverfahren von Badr Mohamed findet am 22. Dezember 2024 vor der Strafkammer des Kassationsgerichts statt. Er verbüßt derzeit eine fünfjährige Freiheitsstrafe, nachdem er im Januar 2023 in einem grob unfairen Verfahren verurteilt wurde. Die Anklagen bezogen sich auf seine Teilnahme an Protesten auf dem Kairoer Ramses-Platz im Jahr 2013, als er 17 Jahre alt war. Er wird im Gefängnis Badr 1 unter grausamen und unmenschlichen Bedingungen und ohne Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung festgehalten. Die ägyptischen Behörden müssen das Urteil aufheben und ihn unverzüglich freilassen.
Bitte setzt euch für Badr Mohamed ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Staatspräsident
Abdelfattah al-Sisi
President
Office of the President, Al Ittihadia Palace
Kairo
ÄGYPTEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
S. E. Herrn Dr.
Mohamed Abdelsattar Mohamed Elbadri
Stauffenbergstraße 6 – 7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie, den Schuldspruch gegen Badr Mohamed aufzuheben und ihn unverzüglich aus der willkürlichen Haft zu entlassen.
- Bis zu seiner Freilassung muss ihm umgehend Zugang zu seiner Familie, seinen Rechtsbeiständen und jeder benötigten medizinischen Versorgung gewährt werden. Seine Haftbedingungen müssen überdies den internationalen Standards zur Behandlung von Gefangenen entsprechen.
Sachlage
Badr Mohamed befindet sich willkürlich in Haft, seit er am 11. Mai 2020 vor den Augen seiner Frau, der Österreicherin Elena Pichler, festgenommen wurde. Er wurde am 12. Januar 2023 in einem grob unfairen Verfahren vor dem Strafgericht in Kairo zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die gegen ihn erhobenen Anklagen bezogen sich auf eine Protestveranstaltung vom 16. August 2013 auf dem Ramses-Platz. Der Prozess verstieß gegen mehrere Verfahrensrechte wie z. B. die Rechte auf angemessene Verteidigung, auf Gehör und Fairness vor Gericht, auf ein Verfahren vor einem zuständigen und unparteiischen Gericht, und auf das Befragen und Aufrufen von Zeug*innen. Während der gerichtlichen Anhörungen, die im Juni 2020 begannen, musste sich Badr Mohamed in einem Glaskasten aufhalten, von wo aus er dem Verfahren nicht vollständig folgen und sich nicht ausreichend Gehör verschaffen konnte. Vor und während der Gerichtsverhandlungen durfte er sich nicht privat mit seinem Rechtsbeistand besprechen.
Das Rechtsmittelverfahren von Badr Mohamed findet am 22. Dezember 2024 vor der Strafkammer des Kassationsgerichts statt. Gemäß Paragraf 111 des ägyptischen Kindergesetzes hat die Staatsanwaltschaft empfohlen, seine Haftstrafe auf drei Jahre zu reduzieren, da er während der Proteste im Jahr 2013 noch minderjährig war.
Badr Mohamed befindet sich im Badr-1-Gefängnis, das für seine unmenschlichen Haftbedingungen bekannt ist. Er wird in einer kleinen Zelle mit drei weiteren Personen festgehalten. Sie haben weder Betten und Bettzeug noch eine Heizung. Da sich das Gefängnis in der Wüste befindet, sind die Nächte besonders kalt. Außerdem haben die Gefangenen nur Zugang zu kaltem und schmutzigem Wasser, das kein Trinkwasser ist. Aufgrund der schlechten Haftbedingungen hat Badr Mohamed einen Hautausschlag entwickelt. Die Gefängnisbehörden geben ihm lediglich Schmerzmittel und zwingen ihn, bei Besuchen in der Gefängnisklinik Handschellen zu tragen. Badr Mohamed darf nur einmal im Monat kurze Familienbesuche empfangen, sodass ihm nur wenig Zeit für den Kontakt mit seiner dreijährigen Tochter Amina bleibt, was seine psychische Gesundheit stark beeinträchtigt. Gefängnisbesuche sind für die Familie extrem anstrengend, da sie 60 km von Kairo zum Gefängnis fahren und dann stundenlang warten müssen, nur um 30 Minuten zusammen verbringen zu dürfen. Jeder Besuch ist auf maximal zwei Personen beschränkt, was den Kontakt von Badr Mohamed zur Außenwelt weiter einschränkt.
Hintergrundinformation
Die gegen Badr Mohamed erhobenen Anklagen bezogen sich auf eine Protestveranstaltung vom 16. August 2013, als er 17 Jahre alt war. Amnesty International hat dokumentiert, dass die Sicherheitskräfte damals unverhältnismäßige Gewalt gegen Protestierende und Unbeteiligte einsetzten, was zum Tod von 97 Personen führte. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge hielt sich Badr Mohamed in der Nähe des Ramses-Platzes auf, als die Gewalt ausbrach, und rannte in die nahegelegene Al-Fath-Moschee, um dort Zuflucht zu suchen. Die Sicherheitskräfte durchsuchten daraufhin die Moschee, wo sich Dutzende Protestierende und Unbeteiligte aufhielten, von denen einige verletzt waren. Badr Mohamed und zahlreiche weitere Personen wurden festgenommen. Laut der von Amnesty International eingesehenen Verfahrensakte wurde Badr Mohamed als Verdächtiger im Fall 8615/2013 benannt und am 19. August 2013 ohne Rechtsbeistand vor der Staatsanwaltschaft von Al-Azbakeya verhört.
Badr Mohamed wurde willkürlich und gemeinsam mit Erwachsenen im Gefängnis Wadi al-Natrun nördlich von Kairo inhaftiert und drei Monate später in eine Hafteinrichtung für Jugendliche verlegt, wo er bis November 2013 festgehalten und dann gegen Kaution freigelassen wurde. Das Völkerrecht und internationale Standards sehen vor, dass Minderjährige nur als letztes Mittel festgenommen, festgehalten oder inhaftiert werden sollten. Wenn es zum Freiheitsentzug kommt, muss dieser regelmäßig geprüft und so kurz wie möglich gehalten werden. Wo möglich, sollten Alternativen zum Freiheitsentzug angewendet werden. Laut Angaben seiner Familie litt Badr Mohamed nach seiner Freilassung an einer posttraumatischen Belastungsstörung und tauchte unter, um einer weiteren Festnahme zu entgehen. Am 18. August 2017 wurde er in Abwesenheit zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Anklagen lauteten u. a. auf Mord an Polizist*innen, versuchten Mord, "Zerstörung von Staatseigentum", "Protestieren ohne Genehmigung", "Angriff auf Sicherheitskräfte" und "Behinderung der Arbeit nationaler Institutionen". Er wurde gemeinsam mit 493 weiteren Angeklagten in einem grob unfairen Massenverfahren vor Gericht gestellt, in dem 43 Personen zu lebenslanger Haft verurteilt wurden und 399 Menschen (darunter acht Minderjährige) Freiheitsstrafen zwischen fünf und 15 Jahren erhielten. Das von Amnesty International eingesehene Urteil berief sich stark auf Untersuchungen und Augenzeugenberichte von Sicherheitskräften und andere Staatsbediensteten.
Ägyptische Sicherheitskräfte nahmen Badr Mohamed am 11. Mai 2020 vor den Augen seiner österreichischen Frau während eines Ramadan-Fastenbrechens (Iftar) fest. Er wurde im Juli 2020 zur Neuverhandlung vor eine Terrorismusabteilung des Kairoer Strafgerichts geladen. Nach Angaben der Rechtsbeistände wurden jeden Monat weitere Angeklagte festgenommen bzw. weitere Personen dem Fall hinzugefügt, was die Gerichtsverfahren erheblich verzögerte. Mitte 2022 lehnte der Vorsitzende Richter die Anträge der Rechtsbeistände ab, Zeug*innen zu benennen oder Beweise erneut zu prüfen. Das Neuverfahren fand zunächst in einem Gerichtssaal im Tora-Gefängniskomplex und dann in einem Gerichtssaal im Badr-Gefängniskomplex statt. Am 12. Januar 2023 wurde Badr Mohamed unter anderem wegen "Teilnahme an einer illegalen Versammlung", "Gewaltanwendung in Verbindung mit vorsätzlichem Mord", "versuchtem Mord", "Zerstörung von öffentlichem Eigentum", "versuchtem Einsatz von Sprengstoff und Besitz von Schusswaffen und Messern" zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Ähnlich wie bei dem ursprünglichen Urteil vom August 2017 stützte sich der Vorsitzende Richter bei der Wiederaufnahme des Verfahrens auf geheime Berichte der Sicherheitskräfte, zu denen die Angeklagten und ihre Rechtsbeistände keinen Zugang haben, sowie auf Zeugenaussagen von Polizist*innen und anderen Sicherheits- oder Regierungsbeamt*innen. Die Rechtsbeistände gaben zu bedenken, dass keine Beweise für die angebliche Teilnahme Badr Mohameds an Protesten oder Gewalttaten vorgelegt wurden. Amnesty International erfuhr von Badr Mohameds Rechtsbeiständen, dass das Gericht die Aussagen von Zeug*innen der Verteidigung, er habe nicht an den Protesten teilgenommen, nicht zuließ.
Amnesty International hat von Menschenrechtsorganisationen und anderen informierten Quellen erfahren, dass sich mindestens Dutzende von Gefangenen im Gefängnis Badr 1 seit Anfang Juni 2024 im Hungerstreik befinden, um gegen ihre grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen zu protestieren. Ausgelöst wurde der Hungerstreik offenbar durch den starken Anstieg der Temperaturen auf über 40 °C, die Weigerung der Gefängnisbehörden, den Gefangenen Ventilatoren zur Verfügung zu stellen, und die von der Regierung als Reaktion auf die Energiekrise landesweit eingeführten täglichen Stromabschaltungen. Die Häftlinge protestieren auch gegen den fehlenden Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung und gegen die von ihnen und ägyptischen Menschenrechtsaktivist*innen als erniedrigend empfundenen Leibesvisitationen, die von den Gefängnisbeamt*innen durchgeführt werden, wenn die Häftlinge ihre Zellen verlassen, um beispielsweise an einer Sitzung zur Verlängerung der Untersuchungshaft teilzunehmen oder die Gefängnisklinik aufzusuchen. Weitere häufig genannte Beschwerden betreffen die Misshandlung von Familienangehörigen bei Gefängnisbesuchen, einschließlich der Tatsache, dass sie gezwungen werden, stundenlang in der Sonne zu warten, die Kürzung der Zeit für Aktivitäten, die den Gefangenen außerhalb der Zelle zugestanden wird, sowie die Einschränkung von Familienbesuchen. Einige der Hungerstreikenden protestieren auch gegen ihre lange Untersuchungshaft, die in manchen Fällen die nach ägyptischem Recht zulässige Höchstdauer von zwei Jahren überschritten hat. Nach Angaben von Menschenrechtsgruppen haben die Verantwortlichen des Gefängnisses Badr 1 als Reaktion auf den Hungerstreik zusätzliche Strafmaßnahmen ergriffen und etwa 50 Gefangene in weiter entfernte Gefängnisse im Gouvernement al-Minya (etwa 280 km südlich von Kairo) und im Gouvernement al-Wadi al-Jadid (etwa 620 km südwestlich von Kairo) verlegt. Aktivist*innen zufolge verhängten die Gefängnisbehörden Strafmaßnahmen gegen die verbleibenden Gefangenen im Gefängnis Badr 1, die an dem Hungerstreik beteiligt waren oder ihn unterstützten, und schnitten ihnen absichtlich den Zugang zu Strom und Wasser ab, was einen Verstoß gegen das absolute Verbot von Folter und anderen Misshandlungen darstellt.