Amnesty Journal Russische Föderation 23. September 2013

Alles unter Kontrolle

Schikanen gegen Minderheiten, langjährige Haftstrafen für Oppositionelle: Mit aller Macht versucht die russische Regierung, jede kritische Regung in der Gesellschaft zu unterbinden.

Von Peter Franck

Begleitet von Massenprotesten gegen die Ergebnisse der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen trat Präsident Wladimir Putin im Mai 2012 seine dritte Amtszeit an. Seitdem ist es noch schwerer geworden für die Menschenrechte in Russland. Hielten sich russische Behörden bereits zuvor oft nicht an geltende Gesetze, so ist seither zu beobachten, dass die Gesetze der menschenrechtswidrigen Praxis angepasst werden: Die Vorschriften über Nichtregierungsorganisationen, die Bestimmungen über Landesverrat und zum Demonstrationsrecht wurden verschärft. Außerdem wurden ein Gesetz gegen die Propaganda "nicht-traditioneller" sexueller Beziehungen und das sogenannte "Blasphemiegesetz" verabschiedet.

Darüber hinaus gehen die Behörden mit großer Härte gegen Einzelne vor. Die Verurteilungen der Frauen von "Pussy Riot", die strafrechtliche Verfolgung führender Persönlichkeiten der Opposition wie Alexej Nawalny, die Stilisierung der Proteste am Bolotnaja-Platz zu "Massenunruhen" samt einer entsprechenden Strafverfolgung der Demonstranten sind dafür Beispiele. Insgesamt geht es der "Macht" offenbar um Einschüchterung und um eine staatliche Kontrolle aller gesellschaftlichen Aktivitäten.

Vor der Sommerpause 2012 hatte das Parlament neue Bestimmungen über "Nichtkommerzielle Organisationen" beschlossen, die im November vergangenen Jahres in Kraft traten und als "Agentengesetz" bekannt geworden sind. Danach sind russische NGOs, die meist als "Nichtkommerzielle Organisationen" gemeldet sind, verpflichtet, sich beim Justizministerium als "ausländische Agenten" registrieren zu lassen, wenn sie aus dem Ausland finanziell unterstützt werden und "politisch tätig" sind (Amnesty Journal 4-5/2013). Zunächst blieb unklar, ob es der Staat bei einer bloßen Drohgebärde belassen würde.

Am 14. Februar 2013 beendete Putin jedoch alle Spekulationen, als er in Anwesenheit des Chefs des Inlandsgeheimdienstes FSB eine Rede vor Offizieren der Sicherheitskräfte hielt. Darin forderte er sie auf, die russische Bevölkerung zu schützen. So wie niemand das Recht habe, Hass zu säen, die Gesellschaft aufzuwiegeln und das Leben, das Wohlergehen sowie den Frieden von Millionen von Bürgern zu gefährden, habe niemand das Monopol, für die russische Gesellschaft zu sprechen. Dies gelte vor allem für Organisationen, die vom Ausland finanziert würden und ausländischen Interessen dienten.

Das Signal wurde verstanden. Am 11. März 2013 gab eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft bekannt, dass ihre und andere Behörden mit einer groß angelegten Überprüfung von NGOs beginnen würden. In der Folge erschienen überall im Land Vertreter unterschiedlichster Behörden bei Hunderten von NGOs, darunter Beamte der Generalstaatsanwaltschaft, des Justizministeriums, der Steuerbehörden, des föderalen Migrationsdienstes, des föderalen Verbraucherschutzdienstes, des Katastrophenschutzministeriums und des FSB.

Sie tauchten bei den Organisationen auf und forderten die Übergabe verschiedenster Papiere. Alles war von Interesse: Buchhaltungsunterlagen, Dokumente, die den Brandschutz betreffen, Veröffentlichungen, um nach Anhaltspunkten für extremistische Straftaten zu suchen. Betroffen waren bekannte Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, Umweltgruppen und religiöse Organisationen bis hin zur katholischen Kirche. In Deutschland erregten die Überprüfungen der Büros deutscher politischer Stiftungen und der Außenstelle des Internationalen Sekretariats von Amnesty International besondere Aufmerksamkeit, obwohl sie als nicht-russische Organisationen vom "Agentengesetz" selbst nicht unmittelbar betroffen sind. Bei einigen Kontrollen war das offenbar vorab informierte staatliche Fernsehen dabei und berichtete in den Abendnachrichten über den Kampf der Behörden gegen "ausländische Umtriebe".

Und die Ergebnisse? Nach Angaben von Jens Siegert, dem Leiter des Moskauer Büros der Heinrich-Böll-Stiftung, die seit Jahren eng mit vielen russischen Organisationen zusammenarbeitet, haben (Stand Mai) 43 NGOs nach den Überprüfungen Bescheide erhalten, die von einer möglichen "Agententätigkeit" ausgehen. Allerdings hätten nicht alle betroffenen Organisationen die Ergebnisse der Überprüfung öffentlich gemacht. Laut Siegert stellte die Staatsanwaltschaft in zehn Fällen fest, dass NGOs unter das "Agentengesetz" fallen. Ihnen wurde eine Frist zur Registrierung gesetzt. In einigen Fällen wurden bereits Strafzahlungen angeordnet. Einige der betroffenen NGOs wandten sich daraufhin an Gerichte und erzielten teilweise juristische ­Erfolge. So sind inzwischen drei Urteile aus St. Petersburg und Perm bekannt, in denen die Richter Bescheide aufhoben, weil sie im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft keine "politische Tätigkeit" der Organisationen feststellen konnten.

Es ist bemerkenswert, dass es quer durch alle russischen NGOs eine unabgesprochene Übereinstimmung gab, sich keinesfalls als "ausländische Agenten" zu registrieren. Man verstand die Absicht des Gesetzgebers genau: Mit der Selbstregistrierung sollten sich die Organisationen vor der eigenen Gesellschaft demütigen und als "ausländische Agenten" außerhalb eines Gemeinwesens stellen, das Präsident und Regierung als das ihre begreifen.

Die Idee, das eigene Staatsvolk in schwieriger Zeit hinter sich zu bringen und Minderheiten auszugrenzen, dürfte auch hinter einem weiteren neu verabschiedeten Gesetz stehen. Es verbietet unter Androhung von Geldbußen, Propaganda für "nicht-traditionelle" sexuelle Beziehungen, wenn Minderjährige davon Kenntnis nehmen können. Was unter einer solchen "Propaganda" im Einzelnen zu verstehen ist, bleibt offen. Das vom Parlament einstimmig beschlossene und von Präsident Putin Ende Juni 2013 unterzeichnete Gesetz schürt die ohnehin verbreitete und insbesondere von der russisch-orthodoxen Kirche unterstützte homophobe Stimmung in der russischen Gesellschaft. Angriffe auf Homosexuelle, die zudem im Internet gegen ihren Willen "geoutet" werden, zeigen, wie schwer es sexuelle Minderheiten in Russland mittlerweile haben. Wenn der russische Staat solchen Übergriffen nicht öffentlich und deutlich begegnet, kommt er seinen Schutzpflichten nicht ausreichend nach.

Durch exemplarisch hartes Vorgehen gegen Einzelne wird Druck auf all jene ausgeübt, die sich in Russland eine eigene Meinung bilden und diese unabhängig in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen wollen. Die Verurteilung der Frauen von "Pussy Riot" zu zweijährigen Haftstrafen war zwar nach russischem Recht gar nicht möglich (Amnesty Journal 10-11/ 2012). "Die Macht" konnte sich jedoch auf ihre Gerichte verlassen und ungeachtet weltweiter Proteste sind zwei der drei verurteilten Frauen noch immer in Haft. Mit dem von Präsident Putin Ende Juni 2013 unterzeichneten "Blasphemie-Gesetz" wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass künftig in vergleichbaren Fällen nicht erst der Vorwurf des "Rowdytums" bemüht werden muss, um zu einer Verurteilung zu gelangen.

"Funktioniert" hat die Justiz auch im Fall des Oppositionsführers Alexej Nawalny. Der Rechtsanwalt wurde im Juli 2013 in erster Instanz wegen angeblicher Veruntreuung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Anschließend wurde er aber überraschend freigelassen, bis das Urteil rechtskräftig ist. Er kandidierte im September für das Amt des Moskauer Oberbürgermeisters. Ein Mitangeklagter erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Amnesty bewertete die Anklagen, die nach einem bereits zweimal eingestellten Ermittlungsverfahren schließlich doch noch erhoben wurden, als völlig inkonsistent und setzte sich für die beiden Männer ein.

Kurz nach dem Prozess gegen Nawalny gab es Berichte, ­wonach der als Beratungsgremium Putins fungierende "Menschenrechtsrat" beschlossen habe, das Urteil solle von Experten nach seiner Rechtskraft öffentlich untersucht werden. Eine ähnliche Untersuchung hatte der Rat im Auftrag von Präsident Medwedew bereits nach der zweiten Verurteilung von Michail Chodorkowski und Platon Lebedew durchgeführt. Der im Dezember 2011 von der früheren Verfassungsrichterin Tamara Morschtschakowa vorgestellte Bericht kam zu dem Ergebnis, dass die Verurteilungen nicht gerechtfertigt gewesen seien, und regte an, die Urteile aufzuheben. Die Zivilcourage der Experten hatte jedoch keinen Einfluss auf die Situation der beiden Männer, deren Inhaftierung sich 2013 zum zehnten Mal jährt.

Stattdessen geht das Ermittlungskomitee der Staatsanwaltschaft gegen sechs Autoren des Berichts vor. Ende Juni 2013 musste Tamara Morschtschakowa zur Vernehmung erscheinen. Die Ermittler begründen ihr Vorgehen damit, das Umfeld Chodorkowskis habe den Autoren des Berichts Geld zukommen lassen, um das Ergebnis zu beeinflussen. Sergej Gurijew, langjähriger Rektor der "New Economic School" in Moskau, renommierter Wirtschaftswissenschaftler und Berater der russischen Regierung, hatte ebenfalls an dem Bericht mitgewirkt. Nach seiner Vernehmung in Moskau reiste er nach Frankreich aus und kündigte im Mai 2013 an, er werde nicht mehr nach Russland zurückkehren. Es sei besser, in Paris zu sein als in Krasnokamensk, soll er per Twitter unter Anspielung auf einen früheren Haftort Chodorkowskis mitgeteilt haben.

In Moskau hat inzwischen das "Bolotnaja-Verfahren" begonnen, in dem zwölf Demonstranten, die angeblich an körperliche Auseinandersetzungen bei der Demonstration anlässlich der Amtseinführung Putins beteiligt gewesen sein sollen, vor Gericht stehen. Es spricht viel dafür, dass gezielte Provokationen die Zusam­men­stöße mitausgelöst haben. Bei einigen Angeklagten fehlen zudem Hinweise darauf, dass sie an den Auseinan­dersetzungen überhaupt beteiligt waren. Außerdem werden sie wegen des schwerwiegenden Delikts der "Teilnahme an Massenunruhen" verfolgt. Damit drohen ihnen Freiheitsstrafen von bis zu acht Jahren. Nach allen bisherigen Erfahrungen ist zu bezweifeln, dass sie ein faires Verfahren erhalten werden.

Aber nicht nur die Metropolen des Landes sind betroffen. Auch in der Region Perm, zu der die deutsche Sektion von Amnesty seit über zehn Jahren intensive Kontakte pflegt, ist die zunehmende politische Kontrolle zu spüren. In diesem Jahr sahen sich die Organisatoren des seit vielen Jahren im Gulag-Museum "Perm 36" veranstalteten Menschenrechtsfestivals "Pilorama" (Amnesty Journal 6-7/2010) gezwungen, das Kulturereignis kurzfristig abzusagen. Die Behörden hatten ihnen die Hälfte der vom Parlament dafür bewilligten Mittel entzogen, nachdem sie nicht den gewünschten Einfluss auf das Programm bekommen hatten. Von offizieller Seite wurden die zivilgesellschaftlichen Veranstalter für die Absage verantwortlich gemacht: Man könne mit öffentlichen Geldern keine Veranstaltung unterstützen, auf der voraussichtlich die Regierung kritisiert werde, hieß es.

Der Fall "Pilorama" macht deutlich, dass die Repräsentanten des russischen Staates den Bürgern grundsätzlich zutiefst miss­trauen. Die Vorstellung, dass diese unabhängig handeln und dabei auch die Regierung kritisieren, ohne von außen "gesteuert" zu sein, ist der Vorstellungswelt vieler, die derzeit in Russland Macht ausüben, fremd. Es bleibt zu hoffen, dass sich insbesondere die jungen Menschen in Russland, die sich einmischen und ihr Gemeinwesen kreativ mitgestalten wollen, nicht mehr einschüchtern lassen. Und dass die NGOs, mit denen Amnesty International seit langer Zeit zu­sam­men­arbeitet, dem Druck standhalten.

Der Autor ist Sprecher der Russland-Ländergruppe der deutschen ­Amnesty-Sektion.

Weitere Artikel