Die Freiheit nutzen
Meinungsfreiheit ist grundlegend für eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft, sie wird jedoch in vielen Ländern der Welt nicht garantiert. Oft bleibt nur der Druck
der Öffentlichkeit, um gegen Verstöße vorzugehen.
Von Anna Catherin Loll
Dass Wissen Macht ist, wusste der englische Philosoph Francis Bacon bereits Ende des 16. Jahrhunderts. Im Zeitalter des Internets herrscht nun bisweilen ein regelrechter Krieg um Informationen. Egal ob es um die Internet-Plattform WikiLeaks geht, die um ihre Webpräsenz kämpfen muss oder um Dissidenten wie den diesjährigen Friedensnobelpreisträger Liu Xiaobo, dem sein Einsatz für die Menschenrechte zum Verhängnis wurde.
Im Dezember 2008 unterstützte der chinesische Schriftsteller das im Internet veröffentlichte Bürgerrechtsmanifest Charta 08. Er wurde daraufhin wegen "Untergrabung der Staatsgewalt" festgenommen und zu elf Jahren Haft verurteilt. Ähnliche Repressalien hatte das Engagement für Demokratie und Menschenrechte von Aung San Suu Kyi zur Folge, wenn auch mit einem vorerst glücklichen Ende. Am 13. November 2010 entließ die burmesische Militärjunta die 65-jährige Politikerin schließlich nach insgesamt 15 Jahren aus dem Hausarrest. In den Gefängnissen Myanmars sind allerdings weiterhin mindestens 2.100 Menschen inhaftiert, weil sie regimekritische Meinungen vertreten.
Meinungsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht für eine demokratische Gesellschaft und gilt als Indikator für die Achtung von Menschenrechten in einem Land. Wo sie nicht garantiert wird, werden meist auch andere Menschenrechte verletzt. Denn überall, wo konkurrierende Ideen nicht ausgetauscht werden können und gesellschaftlicher Pluralismus unterbunden wird, fehlt die Voraussetzung für ein freiheitliches Gemeinwesen. Öffentliche Kontrolle ist nur möglich, wenn über Machtmissbrauch und Korruption diskutiert werden kann.
In Deutschland ist die Meinungsfreiheit durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt; in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948 durch Artikel 19. Danach hat jeder das Recht, sich eine eigene Meinung zu bilden, diese frei zu äußern und zu verbreiten. Niemand darf unter Druck gesetzt, mit Zwang bedroht oder daran gehindert werden. Genau dies passiert aber, wenn Journalisten oder Oppositionelle geschlagen oder gar ermordet werden, weil sie kritisch berichten.
Bekannte Brennpunkte für die Meinungsfreiheit sind Länder wie China, Iran, Mexiko, Nordkorea und Russland. Weniger berichtet wird über die massiven Verstöße in Eritrea, Turkmenistan, Sri Lanka, Ägypten oder Syrien. Dort werden Menschen verfolgt, misshandelt oder sogar hingerichtet, wenn sie für Mächtige unliebsame Informationen verbreiten.
Im Falle Russlands wurde vor allem der Mord an der Journalistin Anna Politkowskaja im Oktober 2006 in Moskau bekannt. Seit einiger Zeit werden mit grausamer Regelmäßigkeit auch in Honduras und Mexiko Journalisten geschlagen oder umgebracht. Vor einem Jahr wurde ein türkischer Journalist auf offener Straße erschossen, weil er über einen Korruptionsskandal berichtet hatte. Der ägyptische Blogger Karim Amer musste vier Jahre ins Gefängnis, weil er angeblich den Islam beleidigte und Regierungschef Muhammad Husni Mubarak verleumdete. Ende November 2010 wurde der 26-jährige Student aus Alexandria aus dem Gefängnis entlassen. Sein Anwalt berichtete, dass Amer kurz vor seiner Freilassung nachts von Polizisten verprügelt worden sei. Der Blogger ist kein Einzelfall. Bei den Parlamentswahlen im Dezember 2010 wurden hunderte Oppositionelle verhaftet, es gab mehrere Tote bei Demonstrationen.
Verstöße gegen die Menschenrechte berechtigen zur Anrufung internationaler Gerichte, falls die nationale Gerichtsbarkeit nicht eingreift. Das geschieht jedoch selten. Die Unterdrückung der Meinungsfreiheit hat meist keine rechtlichen Konsequenzen. Insbesondere Großmächte wie China verbitten sich Kritik an Zensur oder am Umgang mit Dissidenten und betrachten dies als Einmischung in innere Angelegenheiten. Der UNO-Menschenrechtsausschuss kann lediglich allgemein feststellen, dass eine Verletzung vorliegt. Erst wenn Menschenrechtsverletzungen Ausmaße annehmen, die den Frieden bedrohen, können die Vereinten Nationen nach Artikel 2 der UNO-Charta kollektive Zwangsmaßnahmen ergreifen.
In den meisten Fällen, in denen die Meinungsfreiheit verletzt wird, bleibt also nur die Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit für Menschenrechte, um Druck auf Staaten oder Behörden auszuüben. Genau dies tut Amnesty International schon seit 50 Jahren, ganz im Sinne von Aung San Suu Kyi. "Bitte nutzt Eure Freiheit, um unsere voranzutreiben", appellierte sie 1997 in einem Zeitungsartikel an die westliche Welt.
Wem die Meinungsfreiheit verwehrt wird, der kann sich nicht für sie einsetzen. Daher ist das Engagement aller wichtig, die sich frei äußern können, um gegen die Verletzung von Menschenrechten zu protestieren. Internationaler Druck kann viel bewirken.
So ist mit der Vergabe des Friedensnobelpreises an Liu Xiaobo die Unterdrückung der Bürgerrechte durch die chinesische Führung in den weltweiten Fokus gerückt. Das internationale Eintreten für Freiheit sei nicht ohne Folgen für sein Land, sagte der Autor Yu Jie, ein Freund des Nobelpreisträgers. "Mehr Menschen werden sich ermutigt fühlen, für Menschenrechte und Demokratie einzutreten".
Die Autorin ist Journalistin und Mitglied der Anmesty-Gruppe Meinungsfreiheit. Mehr Informationen auf www.amnesty-meinungsfreiheit.de