Amnesty Journal 28. Januar 2010

Einsatz mit Erfolg

Aminatou Haidar mit ihrer Tochter nach ihrer Rückkehr in die Westsahara, 18. Dezember 2009.

Aminatou Haidar mit ihrer Tochter nach ihrer Rückkehr in die Westsahara, 18. Dezember 2009.

Weltweit beteiligen sich viele tausend Menschen mit Appellschreiben an den "Urgent Actions" und "Briefen gegen das Vergessen" von Amnesty International. Dass dieser Einsatz drohende Menschenrechtsverletzungen verhindert und Menschen in Not hilft, zeigen diese Beispiele.

Marokko/Westsahara: Aminatou Haidar darf zurück in ihre Heimat

Seit den achtziger Jahren setzt sich Aminatou Haidar für die Unabhängigkeit ihrer Heimat ein, der von Marokko 1976 annektierten Westsahara. Ein seit 1991 unter Aufsicht der UNO geplantes Referendum über die Zukunft des Gebiets hat bisher nicht stattgefunden. Haidar saß mehrfach wegen ihres friedlichen Engagements im Gefängnis und wurde gefoltert. Ende 2009 konnte sie erst nach einem 32-tägigen Hungerstreik in die Westsahara zurückkehren.

Im Oktober hatte die 47-Jährige in den USA den Preis für Zivilcourage 2009 entgegengenommen. Auf ihrer Rückreise wurde sie am 13. November am Flughafen Laayoune in der Westsahara festgenommen. Die Grenzpolizisten fragten sie, warum sie auf dem Einreiseformular als Heimatland "Westsahara" und nicht "marokkanische Sahara" angegeben habe. Haidar zufolge boten ihr die Beamten an, sie freizulassen, wenn sie öffentlich anerkennen würde, dass die Westsahara zum marokkanischen Staatsgebiet gehöre. Sie weigerte sich jedoch und wurde wenige Stunden später ohne gültige Reisepapiere nach Lanzarote, einer der Kanarischen Inseln, abgeschoben. Aus Protest trat sie dort am 15. November in den Hungerstreik. Die zweifache Mutter war teilweise so geschwächt, dass Ärzte um ihr Leben fürchteten. Amnesty International ging davon aus, dass sie mit der Ausweisung für ihr Engagement bestraft werden sollte, und forderte in einer Eilaktion ihre sichere Rückkehr in die Westsahara. Auch die EU und die UNO erhoben diese Forderung.

Am 18. Dezember gaben die marokkanischen Behörden dem internationalen Druck nach. Nach einer Vereinbarung mit Spanien durfte Haidar schließlich in die Westsahara zurückkehren. Dort angekommen, sagte sie gegenüber Amnesty: "Meine Rückkehr ist ein Sieg für die Menschenrechte."

Russland: Nein zur Todesstrafe

Die Abschaffung der Todesstrafe in Russland rückt näher. Das russische Verfassungsgericht verlängerte Ende November 2009 das bestehende Hinrichtungsmoratorium und empfahl die Abschaffung der Todesstrafe. Amnesty International begrüßte die Entscheidung als wichtigen Schritt und forderte Russland auf, die Todesstrafe ganz aus den Gesetzbüchern zu streichen. "Mit dieser Entscheidung nimmt das Verfassungsgericht den russischen Bürgern die Angst, von ihrem eigenen Staat getötet zu werden", sagte Peter Franck, Russland-Experte von Amnesty International. Die Vollstreckung der Todesstrafe ist in Russland seit 1999 ausgesetzt. Dieses Moratorium sollte auslaufen, sobald alle Gebiete der Russischen Föderation Geschworenengerichte eingerichtet haben. Am 1. Januar führte Tschetschenien als letzte Republik die Neuerung ein. Das Verfassungsgericht verlängerte das Moratorium jedoch mit der Begründung, der Weg zur Abschaffung der Todesstrafe sei unumkehrbar. Russland trat 1996 dem Europarat mit dem Versprechen bei, die Todesstrafe binnen drei Jahren aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Seit 1998 hat Russland niemanden mehr hingerichtet und setzte sich auch international für eine Welt ohne Todesstrafe ein.

Turkmenistan: Umweltschützer wieder in Freiheit
Wer sich in Turkmenistan für den Schutz der Umwelt einsetzt, lebt gefährlich. Immer wieder erhält Amnesty International Berichte über Folter, Misshandlungen und willkürliche Festnahmen von Menschen, die sich friedlich für Umweltschutz oder andere Anliegen engagieren. So wie im Fall des international bekannten Umweltschützers Andrej Satoka.

Der 53-jährige Biologe war Ende Oktober 2009 wegen Körperverletzung in einem unfairen Gerichtsverfahren zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Am 6. November prüfte das Regionalgericht von Dashoguz den Fall erneut und wandelte seine Haftstrafe in eine Geldstrafe um. Nach der Zahlung von umgerechnet etwa 235 Euro wurde Satoka einen Tag später freigelassen. Turkmenischen Quellen zufolge jedoch nur unter der Bedingung, dass er seine turkmenische Staatsbürgerschaft abgibt und das Land verlässt.

Amnesty ist der Auffassung, dass Satoka nur wegen seines friedlichen Engagements für den Umweltschutz angeklagt wurde, und betrachtete ihn daher als gewaltlosen politischen Gefangenen.

Bereits im Dezember 2006 war er am Flughafen in Dashoguz wegen angeblicher Störung der öffentlichen Ordnung von der Polizei festgenommen worden. Worauf sich diese Anschuldigung gründete, blieb unklar. Vor Gericht warf ihm die Staatsanwaltschaft vier Vergehen vor, unter anderem illegalen Erwerb oder Besitz von Waffen oder Sprengstoff. Im Januar 2007 verurteilte das Stadtgericht von Dashoguz den Biologen zu einer dreijährigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Schon damals äußerte Amnesty die Befürchtung, dass Satoka durch die Anklage für seine friedliche Tätigkeit als Umweltschützer bestraft werden sollte. Die Bewährungsstrafe wurde später im Rahmen der Begnadigung von etwa 9.000 Gefangenen durch Staatspräsident Berdymuchammedow aufgehoben.

Ab Juni 2008 verweigerten die Behörden Satoka, der sowohl die turkmenische als auch die russische Staatsbürgerschaft besitzt, die Ausreise. Daher konnte er seine Verwandten in Russland, unter anderem seine Kinder, über zwei Jahre lang nicht sehen. Mehrfach schrieb er Briefe an die Behörden, um zu erfahren, weshalb ihm die Ausreise verwehrt wurde. Eine Erklärung erhielt er nie. Nach Zahlung der Geldstrafe reisten Andrej Satoka und seine Frau am 7. November 2009 nach Russland aus. Amnesty wird die Entwicklungen im Fall Andrej Satoka ­weiter beobachten.

Iran: Kein Tod durch Steinigung

Mehrere Jahre lang drohte der Iranerin Gilan Mohammadi und dem Iraner Gholamali Eskandari der Tod durch Steinigung. Ihr "Vergehen": Ehebruch. Seit dem 4. Oktober 2009 sind beide wieder in Freiheit. Nachdem der Oberste Gerichtshof das Urteil aufgehoben hatte, wurden beide freigesprochen und aus dem Zentralgefängnis von Isfahan entlassen, wo sie seit 2003 inhaftiert waren. Wahrscheinlich 2005 oder 2006 wurden sie zum Tode verurteilt.

Im Januar 2009 reisten eine Anwältin und ein Anwalt nach Isfahan, in der Hoffnung, die Inhaftierten zu sehen und ihre Verteidigung übernehmen zu können. Gefängnis- und Justizangestellte hinderten sie jedoch ­daran. Die Anwälte legten daraufhin ­Beschwerde ein, weil Mohammadi und Eskandari das Recht auf eine anwaltliche Vertretung verweigert wurde. Nach einer Überprüfung ordnete die Oberste Justizautorität des Irans eine Neuverhandlung an, die mit dem Freispruch endete.

China: »Verschwundene« wieder aufgetaucht

Wie erst Ende November 2009 bekannt wurde, lebt die Chinesin Zhuang Lu inzwischen im Haus ihrer Eltern in der Provinz Fujian im Südosten Chinas. Fast einen Monat lang fehlte von der Mitarbeiterin der in Peking ansässigen Nichtregierungsorganisation Open Constitution Initiative (OCI), die Opfer von Menschenrechtsverletzungen juristisch berät, jede Spur.

Die 27-Jährige war am 29. Juli 2009 zusammen mit dem Gründer der Organisation, dem Rechtsanwalt Xu Zhiyong, festgenommen worden. Nach mehr als drei Wochen wurden beide aus der Haft entlassen, die Ermittlungen gegen Xu Zhiyong laufen jedoch noch. Zhuang Lu wurde einen Tag nach ihrer Entlassung von der Polizei in ihre Heimatprovinz geschickt. Seit ihrer Rückkehr hatte sie nur wenig Kontakt zu Freunden und Verwandten. Die Polizei hat ihr nahegelegt, sich gegenüber den Medien nicht zu ihrer Haft zu äußern.

Schlagworte

Amnesty Journal

Weitere Artikel