Erfolge und Reaktionen
Kuba/Berlin: 12.600 Unterschriften für politische Gefangene
"Ob die Jalousien wohl zu unseren Ehren runtergelassen wurden?" Was von den Amnesty-Mitgliedern vor der kubanischen Botschaft in Berlin eigentlich als Scherz gemeint war, wurde von den anwesenden Wachpolizisten tatsächlich bejaht. Die Republik Kuba scheint sich wohl weltoffener und freundlicher zu geben, wenn nicht gerade Mitglieder von Amnesty International zu Besuch kommen, um Petitionslisten für die Freilassung politischer Gefangener abzugeben.
Im März 2003 hatte die kubanische Polizei in einer groß angelegten Aktion zahlreiche Regimekritiker verhaftet, 75 wurden später in unfairen Verfahren zu bis zu 28 Jahren Haft verurteilt. Einer der Dissidenten ist Juan Adolfo Fernández Saínz, der von der deutschen Amnesty-Sektion im Rahmen der EinSatz-Kampagne betreut wird. Der Journalist erhielt 2003 wegen seiner regierungskritischen Texte eine 15-jährige Haftstrafe. Sein Gesundheitszustand ist wegen der miserablen Haftbedingungen sehr schlecht, seine Angehörigen werden drangsaliert und eingeschüchtert. So wie Saínz und seiner Familie ergeht es vielen unbequemen Kubanern. Seit 50 Jahren missachtet die Regierung die bürgerlichen und politischen Freiheiten. Künstler, Intellektuelle und Kritiker werden unterdrückt und inhaftiert.
Für Saínz’ Freilassung hatten Amnesty-Gruppen 11.000 Unterschriften gesammelt. Bei der Übergabe kamen noch einmal 1.600 Unterschriften hinzu, die eine Aachener Amnesty-Gruppe für vier ebenfalls 2003 inhaftierte Bibliothekare gesammelt hatte. "Raúl Castro muss die politischen Gefangenen auf Kuba endlich bedingungslos freilassen und tiefgreifende Reformen umsetzen, die den Schutz der Menschenrechte gewährleisten", forderte Maja Liebing, Kuba-Expertin von Amnesty. "Auch wenn das in den letzten 50 Jahren nicht gelungen ist – er sollte sich heute ans Herz fassen und sagen: 'Sí se puede! – Ja, wir können.'" Weitere Informationen unter www.amnesty-kuba.de
USA/Kanada: US-Soldat verweigert Kriegsdienst
Dean William Walcott lehnte den Irak-Krieg aus Gewissensgründen ab, und dennoch musste der US-amerikanische Marine-Infanterist Reservisten ausbilden, die in diesen Krieg geschickt wurden. Schon vor seiner ersten Stationierung im Irak im März 2003 hatte Walcott die Gründe für den US-Einmarsch in Frage gestellt. Im Dezember 2006 floh er schließlich nach Kanada, wo er als Kriegsdienstverweigerer Asyl beantragte. Doch dieser Antrag blieb ebenso erfolglos wie seine Versuche, in Kanada zumindest ein Bleiberecht zu erhalten. Amnesty International startete eine Urgent Action für ihn, da ihm bei einer Rückkehr in die USA ein Militärprozess und eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren Haft drohen. Eigentlich hätte Walcott spätestens am 30. Januar 2009 wieder in die USA ausreisen müssen. Doch wenige Tage vor Ablauf der Frist gab das kanadische Bundesgericht seinen Einsprüchen statt. Er darf nun in dem Land bleiben, so lange sein Fall noch einmal überprüft wird.
In Kanada sprach sich Dean Walcott wiederholt öffentlich gegen den Krieg im Irak aus. Er wurde Mitglied der kanadischen Organisation "War Resisters Support Campaign", die sich dafür einsetzt, dass die kanadische Regierung Angehörigen der US-Armee Zuflucht gewährt, die wegen ihrer Ablehnung des Irak-Feldzuges den Kriegsdienst verweigern. Walcott will ihnen und sich selbst das Schicksal ersparen, das einige Kriegsdienstverweigerer erleiden mussten, die wieder zu ihrer Einheit zurückkehrten: Mobbing und körperliche Misshandlung.
Türkei: Erfolg vor Gericht
Wer in der Türkei als Homosexueller seine sexuelle Identität frei ausleben möchte, lebt gefährlich. Sexuelle Minderheiten werden nicht nur gesetzlich diskriminiert – oft werden_ sie auch Opfer von Gewalt. Nicht selten kommen die Täter aus der eigenen Familie. Jahrelang setzte sich der Verein Lambda erfolgreich für die Rechte von Schwulen, Lesben, Bi- und Transsexuellen ein – bis er im Mai 2008 von einem Istanbuler Gericht verboten wurde. Die Begründung: seine Arbeit sei "unmoralisch" und "untürkisch" (siehe Amnesty Journal, 10-11/2008). Anfang dieses Jahres hob ein Berufungsgericht das Verbot jedoch wieder auf. Die Richter erklärten, dass die Arbeit und Ziele von Lambda keineswegs im Gegensatz zu türkischen Werten stünden. Außerdem betonten sie, dass auch Angehörige sexueller Minderheiten das Recht hätten, Verbände und Vereine zu gründen. Die Aktivisten von Lambda haben sich durch das Verbot nicht einschüchtern lassen. Das Verfahren hatte sogar eine positive Seite: Verschiedene zivilgesellschaftliche Gruppen solidarisierten sich mit ihnen, und zur Gay-Pride-Parade 2008 in Istanbul kamen mehr Teilnehmer als jemals zuvor.