Amnesty Report 23. Mai 2018

Mali 2017/18

Report Cover 17/18

Im Dezember 2017 nahm die Nationalversammlung einen Gesetzentwurf über den Schutz von Menschenrechtsverteidigern an. Nach Protesten verschob die Regierung eine geplante Verfassungsreform. Nach wie vor gelang es nicht, das 2015 unter Vermittlung von Algerien abgeschlossene Friedensabkommen vollständig umzusetzen. Auf Grundlage des im Friedensabkommen vorgesehenen Operativen Koordinierungsmechanismus nahmen malische Streitkräfte und verschiedene bewaffnete Gruppen gemeinsame Operationen in Gao auf.

Internationale Kontrolle

Der unabhängige UN-Experte für die Menschenrechtssituation in Mali und die Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) äußerten sich besorgt über schwerwiegende Bedrohungen der Sicherheit im Norden und im Zentrum des Landes. Die dort herrschende Unsicherheit gefährdete die Zivilbevölkerung und behinderte ihren Zugang zu grundlegenden staatlichen Leistungen. 2017 dokumentierte die MINUSMA 252 Fälle von Menschenrechtsverletzungen bzw. -verstößen durch Sicherheitskräfte und bewaffnete Gruppen, die mehr als 650 Opfer forderten. Darunter waren u. a. 21 Fälle außergerichtlicher Hinrichtungen sowie vorsätzlicher und willkürlicher Tötungen, zwölf Fälle von Verschwindenlassen und 31 Fälle von Folter und anderen Misshandlungen.

Im Zusammenhang mit dem Tod eines Minderjährigen, der im November 2016 im Zuge der französischen Militäroperation Barkhane getötet worden war, nahmen die Behörden Frankreichs eine Untersuchung der Todesumstände auf. Ende 2017 waren noch keine Ergebnisse veröffentlicht worden, und im Dezember sagte ein Sprecher der französischen Armee, dass die interne Untersuchung keine individuelle oder kollektive Verantwortlichkeit aufgezeigt habe.

Verstöße bewaffneter Gruppen

In den Regionen Mopti und Ségou im Landesinneren nahmen die Angriffe im Verlauf des Jahres 2017 zu. Die verstärkte Präsenz bewaffneter Gruppierungen und die zunehmende Rekrutierung von Kämpfern in den betroffenen Regionen verschärfte die Spannungen zwischen ethnischen Gruppen. Bei einem Angriff unbekannter Bewaffneter im Februar 2017 auf die Gemeinschaft der Fulani wurden 20 Menschen getötet und 18 weitere verletzt. Zuvor war in der Region Ségou ein prominenter Gegner radikaler Einflüsse ermordet worden.

Die MINUSMA verzeichnete von Januar bis September 2017 mindestens 155 Anschläge gegen ihre eigenen Soldaten, die malischen Sicherheitskräfte und französische Soldaten, die aufgrund der Operation Barkhane in Mali stationiert waren. Bewaffnete Gruppen töteten 2017 mehr als 30 Personen, die für die MINUSMA tätig waren, darunter auch Zivilpersonen und Dienstleister. Zu den meisten Anschlägen bekannte sich die Gruppe für die Unterstützung des Islams und der Muslime (Dschamāʿat Nusrat al-Islām wa-l-Muslimīn). Auch acht Kinder waren unter den Opfern.

Bei dem Angriff einer bewaffneten Gruppe auf ein Hotel am Stadtrand der Hauptstadt Bamako wurden im Juni 2017 fünf Menschen getötet und zehn verletzt.

Im Juli 2017 misshandelten Bewaffnete zehn Frauen, die an einer Hochzeitsfeier teilnahmen, mit Schlägen. Im August wurden in Mopti zwölf Frauen ausgepeitscht, die keinen Schleier trugen.

Ende 2017 befanden sich nach wie vor mindestens acht Frauen und Männer, die in den vergangenen drei Jahren aus Mali, Burkina Faso und Niger entführt worden waren, als Geiseln in der Gewalt bewaffneter Gruppierungen. Bei ihnen handelte es sich um die schweizerische Missionarin Beatrice Stockly, die kolumbianische Missionarin Gloria Cecilia Agoti Narvaez, die Französin Sophie Petronin, den Rumänen Julian Ghergut, den US-Amerikaner Jeffery Woodke, den Australier Ken Eliott und die beiden malischen Staatsangehörigen Mamadou Diawara und Soungalo Koné.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im Vorfeld einer Volksabstimmung über Verfassungsänderungen war die Meinungsfreiheit gefährdet.

Bei Zusammenstößen zwischen der Polizei und Demonstrierenden, die gegen die Verfassungsänderungen protestierten, wurden im Juni 2017 mindestens acht Menschen verletzt. Die Polizei setzte Tränengas und Schlagstöcke gegen die Demonstrierenden ein.

Im Juli 2017 sollen Gegner der Volksabstimmung physisch und verbal bedroht worden sein. Ebenfalls im Juli wurde der für den Radiosender Maliba FM tätige Journalist Mohamed Youssouf Bathily (genannt Ras Bath) wegen "Aufruf zum militärischen Ungehorsam" zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Er hatte sich 2016 kritisch über das Militär geäußert. Im November 2017 wurde er im Berufungsverfahren freigesprochen.

Haftbedingungen

Die Gefängnisse waren nach wie vor überfüllt und die Haftbedingungen schlecht. Ende 2017 waren im Zentralgefängnis von Bamako 1947 Personen inhaftiert, obwohl die Einrichtung nur für 400 Häftlinge ausgelegt war. 581 Häftlinge waren bereits verurteilt, 1366 befanden sich noch in Untersuchungshaft. Gefangene, die seit 2013 wegen Terrorismusvorwürfen im Gefängnis waren, durften ihre überfüllten und kaum belüfteten Zellen nicht einmal zur körperlichen Betätigung verlassen.

Nach wie vor wurden inhaftierte Personen in einer inoffiziellen Hafteinrichtung festgehalten, die als "Staatssicherheit" (Sécurité d’État) bezeichnet wurde.

Straflosigkeit

Die Bemühungen zur Bekämpfung der Straflosigkeit gerieten ins Stocken, da in mehreren wichtigen Gerichtsverfahren kein Durchbruch erzielt wurde. In den Verfahren ging es um Menschenrechtsverstöße, die 2012/13 während der Besetzung des Nordens Malis begangen worden waren. Das 2015 geschlossene Friedensabkommen, das die Bildung einer internationalen Kommission zur Untersuchung völkerrechtlicher Verbrechen wie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Menschenrechtsverletzungen empfahl, war Ende 2017 immer noch nicht umgesetzt.

Im August 2017 verurteilte das Schwurgericht in Bamako den ehemaligen Leiter der Polizeieinheit der Bewegung für Einheit und Dschihad in Westafrika (Mouvement pour l’unicité et le jihad en Afrique de l’Ouest), Aliou Mahamane Touré, wegen "Verstößen gegen die innere Sicherheit, illegalen Besitzes von Kriegswaffen, krimineller Verschwörung und schwerer Körperverletzung" zu zehn Jahren Gefängnis.

Der im Dezember 2016 vertagte Prozess gegen General Amadou Haya Sanogo, der sich wegen der Beteiligung an der Entführung und Ermordung von 21 Soldaten im April 2012 verantworten musste, wurde 2017 nicht wiederaufgenommen. Der Prozess war ausgesetzt worden, nachdem eine Entscheidung ergangen war, dass vorliegende DNA-Tests unzulässig seien, da bei ihrer Durchführung die rechtlich korrekte Verfahrensweise nicht beachtet worden war.

Recht auf Bildung

Der unabhängige UN-Experte für die Menschenrechtssituation in Mali äußerte sich besorgt über die hohe Zahl von Schulen im Zentrum und im Norden des Landes, die wegen der unsicheren Lage geschlossen waren. Dadurch konnten mehr als 150000 Kinder ihr Recht auf Bildung nicht wahrnehmen.

Mehr als 500 Schulen in Gao, Kidal, Ségou, Mopti und Timbuktu blieben 2017 geschlossen. Bewaffnete Gruppierungen drohten zahlreichen Schulen mit Anschlägen, falls sie nicht schlössen oder nach den Lehren des Korans unterrichteten. Dies war vor allem in Niono, Macina und Tenenkou der Fall. Im Mai 2017 setzte eine bewaffnete Gruppe in Mopti eine Schule in Brand und drohte mit weiteren Anschlägen auf Schulen, in denen nicht nach dem Koran unterrichtet wurde.

Obwohl Artikel 39 des Friedensabkommens sämtliche Unterzeichner verpflichtete, Bildung für alle zu gewährleisten, hielten bewaffnete Gruppen nach wie vor einige Schulen besetzt.

Internationale Strafverfolgung

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) verurteilte im August 2017 Ahmad Al Faqi Al Mahdi zur Zahlung einer individuellen und kollektiven Wiedergutmachung von 2,7 Mio. Euro. Ahmad Al Faqi Al Mahdi war 2016 vor dem IStGH zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er vorsätzlich Angriffe auf religiöse und historische Denkmäler in Timbuktu befehligt hatte. Der IStGH setzte seine Ermittlungen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen, die seit Januar 2012 in Mali begangen worden waren, fort.

Weitere Artikel