Amnesty Report 16. Februar 2017

Eritrea 2017

Amnesty Report 2016 / 2017

Auch 2016 verließen Tausende Menschen das Land, viele von ihnen, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen. Das Recht, Eritrea zu verlassen, war nach wie vor eingeschränkt. Die Einschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit bestanden fort. Die Sicherheitskräfte verübten rechtswidrige Tötungen. Nach wie vor befanden sich Tausende gewaltlose politische Gefangene, die willkürlich inhaftiert worden waren, ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft.

HINTERGRUND

Die Umstellung auf neue Geldscheine hatte negative Auswirkungen auf die Einkommenssituation eritreischer Familien. Aufgrund staatlicher Bestimmungen konnten Einzelpersonen monatlich maximal 5000 Nakfa (etwa 317 Euro) von ihrem Bankkonto abheben.

Im Zeitraum vom 12. bis 14. Juni 2016 kam es zwischen eritreischen und äthiopischen Truppen zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Dabei sollen Hunderte Soldaten getötet worden sein. Die Regierungen beider Länder beschuldigen einander, den Konflikt provoziert zu haben. Zwischen den beiden Staaten herrschen Spannungen, seit Äthiopien vor der Umsetzung der Entscheidung der Grenzkommission für Eritrea und Äthiopien neue Verhandlungen gefordert hatte.

ZWANGSARBEIT – MILITÄRDIENST

Der obligatorische Militärdienst konnte nach wie vor auf unbestimmte Zeit verlängert werden, obwohl die Regierung bereits 2014 angekündigt hatte, das System abzuschaffen. Ein großer Teil der Bevölkerung war auf unbestimmte Zeit – in einigen Fällen bis zu 20 Jahre lang – zum Militärdienst eingezogen. Obwohl das Mindestalter für die Einberufung bei 18 Jahren lag, mussten auch weiterhin alle Schüler das letzte Schuljahr im militärischen Ausbildungslager Sawa verbringen. Damit wurden de facto auch Minderjährige zum Militärdienst eingezogen. Die Lebensumstände in dem Ausbildungslager waren hart. Die Schüler unterlagen militärischer Disziplin und erhielten ein Waffentraining. Von den etwa 14000 Personen, deren Ausbildung in Sawa im Juli 2016 endete, waren 48% Frauen. Für diese waren die Bedingungen besonders hart: Sie waren u. a. sexueller Versklavung und Folter sowie anderen Formen sexueller Übergriffe ausgesetzt.

Die Militärdienstleistenden erhielten nur eine geringe Besoldung. Zudem gewährte man ihnen nur selten und willkürlich Urlaub, was in vielen Fällen dazu führte, dass ihnen kein geregeltes Familienleben möglich war. Die Wehrpflichtigen dienten in den Streitkräften und wurden zu Arbeiten in der Landwirtschaft, der Bauindustrie, im Schul- und öffentlichen Dienst sowie in anderen Bereichen verpflichtet. Es gab nach wie vor keine rechtliche Regelung für eine Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen.

Auch ältere Frauen und Männer wurden weiterhin zur "Volksarmee" eingezogen, wo man ihnen eine Waffe gab und ihnen Aufgaben zuwies, die sie unter Androhung von Strafen verrichten mussten. Männer konnten bis zum Alter von 67 Jahren zum Militärdienst verpflichtet werden.

RECHT AUF FREIZÜGIGKEIT

Das Recht der Bewohner Eritreas, das Land zu verlassen, wurde eingeschränkt. Die Behörden ließen Menschen im Alter von fünf bis 50 Jahren nach wie vor nicht ins Ausland reisen. Jeder, der bei einem Ausreiseversuch aufgegriffen wurde, kam in willkürliche Haft. Menschen, die das Land verlassen wollten, um mit ihren im Ausland lebenden Familien zusammenzuleben, mussten auf dem Landweg ausreisen und Flüge von anderen Ländern aus nehmen. Fing das Militär sie auf dem Weg ab, wurden sie ohne Anklageerhebung so lange in Haft gehalten, bis sie exorbitant hohe Geldstrafen bezahlt hatten. Die Höhe der Geldstrafen hing u. a. davon ab, von welchem befehlshabenden Offizier und zu welcher Zeit im Jahr die Betroffenen festgenommen wurden. Personen, die während der nationalen Feiertage zum Gedenken an die Erlangung der Unabhängigkeit aufgegriffen wurden, mussten höhere Strafen zahlen.

Auch Menschen, die versuchten, die Grenze zu Äthiopien zu überschreiten, mussten eine höhere Strafe zahlen als andere. Nach wie vor gab es einen Schießbefehl gegen jeden, der versuchte, sich der Gefangennahme zu entziehen und die Grenze nach Äthiopien zu überqueren. Wurden Minderjährige kurz vor Erreichen des für den Militärdienst erforderlichen Mindestalters bei einem Ausreiseversuch aufgegriffen, schickte man sie in das militärische Ausbildungslager Sawa.

RECHTSWIDRIGE TÖTUNGEN

Im April 2016 erschossen Angehörige der Sicherheitskräfte in der eritreischen Hauptstadt Asmara mindestens elf Menschen, als mehrere Militärdienstpflichtige in einem Lkw der Armee zu fliehen versuchten. Dabei sollen auch Unbeteiligte getötet worden sein. Eine Untersuchung des Vorfalls hatte bis zum Jahresende noch nicht stattgefunden.

GEWALTLOSE POLITISCHE GEFANGENE

In Eritrea waren nach wie vor Tausende gewaltlose und andere politische Gefangene ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren inhaftiert. Unter ihnen befanden sich ehemalige Politiker, Journalisten und Menschen, die ihren Glauben praktizierten und deren Religionsgemeinschaft nicht anerkannt war. Sie hatten weder Zugang zu einem Rechtsbeistand noch durften sie Besuch von Angehörigen erhalten. Viele befanden sich bereits seit weit über einem Jahrzehnt in Haft.

Der Außenminister gab im Juni 2016 bekannt, dass 21 Politiker und Journalisten, die im September 2001 festgenommen worden waren, am Leben seien und vor Gericht gestellt würden, "wenn die Regierung die entsprechende Entscheidung treffe". Er weigerte sich, die Angehörigen über den Aufenthaltsort und den Gesundheitszustand der Gefangenen zu informieren. Die 21 Gefangenen – unter ihnen eine Frau – waren in Haft genommen worden, nachdem sie die Regierung und Präsident Afewerki in einem offenen Brief zu Reformen und einem "demokratischen Dialog" aufgefordert hatten. Bei elf von ihnen handelt es sich um ehemalige Mitglieder des Zentralrats der regierenden Volksfront für Demokratie und Gerechtigkeit. Sie befanden sich zum Jahresende weiterhin ohne Verfahren im Gefängnis.

RECHTE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTEN

Nach wie vor suchten Tausende Eritreer im Ausland Zuflucht. Allein zwischen Januar und Juli 2016 wurden beim Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) 17147 eritreische Asylsuchende in 44 Staaten registriert. Auf den Routen nach Europa und nach Ankunft in den Zielländern waren sie schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Im Mai 2016 schob der Sudan auf einen Schlag Hunderte Migranten nach Eritrea ab, die auf dem Weg zur Grenze nach Libyen festgenommen worden waren. Eritreer liefen auf der Flucht nach Europa außerdem Gefahr, willkürlich inhaftiert, verschleppt, sexuell missbraucht und misshandelt zu werden.

INTERNATIONALE KONTROLLE

Die von den Vereinten Nationen beauftragte Kommission zur Untersuchung der Menschenrechtssituation in Eritrea legte dem UN-Menschenrechtsrat im Juni 2016 ihren zweiten Bericht vor. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die eritreischen Behörden die Verantwortung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Versklavung, Verschwindenlassen, willkürliche Inhaftierung, Folter, Vergewaltigung und Mord trage, die seit Erlangung der Unabhängigkeit 1991 begangen wurden.

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