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Togo 2015
Die Sicherheitskräfte gingen bei der Auflösung von Demonstrationen mehrfach mit exzessiver Gewalt vor. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert und auf andere Weise misshandelt, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Gefangenen wurde eine rechtzeitige medizinische Behandlung verweigert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor bedroht. Journalisten wurden gezielt misshandelt.
Hintergrund
Im Juli 2013 fanden die seit Oktober 2012 mehrfach verschobenen Parlamentswahlen statt. Dabei erreichte die Partei von Staatspräsident Faure Gnassingbé Union für die Republik (Union pour la République) die absolute Mehrheit. Die Oppositionsparteien fochten die Ergebnisse an, das Verfassungsgericht erklärte sie jedoch für rechtmäßig. Ministerpräsident Kwesi Ahoomey-Zunu wurde im September 2013 erneut in das Amt berufen.
Im Februar 2013 verabschiedete die Nationalversammlung ein Gesetz, durch das die Medienkontrollbehörde (Haute Autorité de l’Audiovisuel et de la Communication) nach Ermessen Sanktionen gegen die Medien verhängen durfte, ohne dass die Gerichte eingebunden werden mussten. Journalistenverbände protestierten gegen das Gesetz. Das Verfassungsgericht urteilte einen Monat später, dass sechs Artikel des Gesetzes verfassungswidrig seien.
Im Februar 2014 lehnte die Nationalversammlung einen von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf über eine Begrenzung der Amtszeit des Staatspräsidenten ab.
Im Juli 2014 billigte die Nationalversammlung die vorbehaltlose Ratifizierung des UN-Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen.
Im Januar 2013 brachen in Kara und der Hauptstadt Lomé zwei Großbrände aus, in deren Folge zwei Märkte verwüstet wurden. Im Laufe desselben Monats hob die Nationalversammlung die Immunität des ehemaligen Ministerpräsidenten und Präsidenten der Nationalversammlung Agbéyomé Kodjo auf und ermöglichte so, dass er ebenso wie andere Angehörige der Opposition wegen Vorwürfen in Verbindung mit den Bränden festgenommen werden konnte. Agbéyomé Kodjo wurde Ende Februar 2013 wieder auf freien Fuß gesetzt.
Abass Kaboua, Vorsitzender der Republikanischen Zentrumsbewegung (Mouvement des Républicains Centristes), kam im September 2014 frei. Ende 2014 befanden sich von den ursprünglich 33 formell angeklagten Männern noch 20 in Haft. Eine Reihe von ihnen war wegen Verschwörung in Tateinheit mit verbrecherischen Absichten angeklagt.
Exzessive Gewaltanwendung
Im April 2013 wurden in der Stadt Dapaong im Norden des Landes zwei Schüler getötet, als Sicherheitskräfte mit scharfer Munition auf Demonstrierende schossen. Eines der Opfer, Anselme Sindare Gouyano, war erst zwölf Jahre alt. Obwohl die Regierung angekündigt hatte, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, waren bis Ende 2014 weder Untersuchungen noch eine strafrechtliche Ermittlung eingeleitet worden.
Im November 2014 gingen Sicherheitskräfte in der Nähe von Aného, 45 km von Lomé entfernt, gegen den Verkauf von illegalem Benzin vor. Als die Verkäufer Widerstand leisteten und Steine warfen, schossen Sicherheitskräfte in die Menge. Ayovi Koumako starb durch die Schüsse, vier weitere Personen wurden verletzt. Der Justizminister gab am selben Tag eine Erklärung ab, in der er eine Untersuchung des Vorfalls ankündigte.
Folter und andere Misshandlungen
Angehörige der Sicherheitskräfte folterten Untersuchungshäftlinge und misshandelten sie auch auf andere Weise. Zu den Opfern gehörte auch Mohamed Loum, der wegen der Brände auf den Märkten festgenommen worden war. Er wurde im Gewahrsam der Gendarmerie geschlagen und der als Waterboarding bekannten Folter unterzogen. Er wurde außerdem mehrfach für längere Zeit – zum Teil 24 Stunden lang – mit Handschellen gefesselt und erhielt weder Nahrung noch Wasser.
Mehrere Männer, die im September 2011 wegen der Beteiligung an einem Putschversuch im Jahr 2009 verurteilt worden waren, legten beim Gerichtshof der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (Economic Community of West African States – ECOWAS) Beschwerde ein mit der Begründung, dass sie während der Verhöre gefoltert worden seien.
Der Gerichtshof entschied im Juli 2013, dass der togoische Staat sich der Folter schuldig gemacht habe, und ordnete eine Entschädigung der Opfer an. Die Nationale Kommission für Menschenrechte (Commission Nationale des Droits de l'Homme – CNDH) hatte ebenfalls festgestellt, dass die inhaftierten Männer im Februar 2012 unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt waren.
Die CNDH empfahl der Regierung, alle Personen exemplarisch zu bestrafen, die direkt oder indirekt an den Taten beteiligt waren. Die Regierung wies die Foltervorwürfe nicht zurück und zahlte allen Klägern in diesem Fall Entschädigungen. Außer einer Versetzung der für die Folterungen Verantwortlichen wurden keine weiteren Schritte unternommen, um gegen die Täter zu ermitteln und diese strafrechtlich zu verfolgen.
Drei der Verurteilten – Adjinon Kossi Lambert, Towbeli Kouma und Pali Afeignindou – wurden im Februar 2013 begnadigt. Sieben weitere – unter ihnen der Bruder des Präsidenten, Kpatcha Gnassingbé, Hauptmann Kokou Tchaa Dontema und der frühere Gendarmerieleutnant Efoé Sassouvi Sassou – waren Ende 2014 weiterhin im Gefängnis.
Haftbedingungen
Nach wie war das Leben von Gefängnisinsassen in Gefahr, da ihnen eine medizinische Versorgung häufig verweigert oder nicht rechtzeitig gewährt wurde. Etienne Yakanou Kodjo, Mitglied des oppositionellen Nationalen Bündnisses für Veränderung (Alliance Nationale pour le Changement) starb im Mai 2013 im Gefängnis, nachdem man ihm eine rechtzeitige ärztliche Behandlung verwehrt hatte. Bis Ende 2014 waren noch keine Ermittlungen zu seinem Tod eingeleitet worden.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor bedroht. Journalisten wurden von Polizeibeamten verletzt, wenn sie bei Protestaktionen berichteten, und mit Tränengas und Geschossen attackiert. Im März 2013 wurde der Journalist Zeus Aziadouvo, der berichtet hatte, dass die der Marktbrände verdächtigten Männer gefoltert worden seien, formell der Mittäterschaft bei den Bränden angeklagt. Im Juli 2013 wurde der Radiosender Radio Légende FM von der Polizei geschlossen.
Studentenverbände wurden mit Demonstrationsverboten belegt. Der Verband der Folteropfer in Togo (Association des Victimes de Tortures au Togo – ASVITTO) durfte keine Sitzblockaden organisieren. Im März 2014 wurde eine Sitzblockade mit Tränengas aufgelöst, mit der die Entschädigungen eingefordert wurden, die der ECOWAS-Gerichtshof den wegen der Beteiligung an einem Putschversuch im Jahr 2009 verurteilten Männern zuerkannt hatte (siehe oben). Die Entschädigungen wurden dann im Verlauf des Monats März ausgezahlt.
Amah Olivier, Vorsitzender der ASVITTO, wurde im September 2013 festgenommen und wegen Anstiftung zum Aufruhr angeklagt, weil er sich bei einer Demonstration offen über die politische Lage geäußert hatte. Im Februar 2014 wurde er unter Auflagen freigelassen. Im September lud ihn der Untersuchungsrichter jedoch erneut vor. Berichten zufolge erhielt er in der Haft Morddrohungen.