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Litauen 2015
Im Februar 2014 eröffnete der Generalstaatsanwalt eine Untersuchung zu den Vorwürfen, der US-amerikanische Geheimdienst CIA habe einen saudi-arabischen Staatsbürger mit Hilfe litauischer Geheimdienstmitarbeiter rechtswidrig nach Litauen überstellt. Ein Gesetz, das zum "Schutz Minderjähriger" vor schädlichen öffentlichen Informationen dienen sollte, hatte Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen zur Folge.
Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen
Im Januar 2014 befand das Regionalgericht Vilnius, dass der litauische Generalstaatsanwalt sich zu Unrecht geweigert habe, eine Voruntersuchung zu den Vorwürfen durchzuführen, denen zufolge der saudi-arabische Staatsbürger Mustafa al-Hawsawi illegal in ein CIA-Haftzentrum in Antaviliai in der Nähe von Vilnius gebracht und dort festgehalten wurde.
Die Rechtsbeistände von Mustafa al-Hawsawi hatten den Vorwurf erhoben, dass er zwischen 2004 und September 2006 in Litauen gefoltert und Opfer des Verschwindenlassens geworden sei. Im Februar eröffnete der Generalstaatsanwalt eine Voruntersuchung über die mutmaßliche rechtswidrige Überstellung von Mustafa al-Hawsawi nach Litauen.
Der Generalstaatsanwalt hatte sich zuvor auch geweigert, ähnliche Beschwerden zu untersuchen, die die Rechtsanwälte des Palästinensers Zayn al-Abidin Muhammad Husayn (bekannt unter dem Namen Abu Zubaydah) vorgebracht hatten. Der Fall Abu Zubaydah gegen Litauen war Ende 2014 noch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Mustafa al-Hawsawi und Abu Zubaydah blieben weiterhin in Guantánamo Bay inhaftiert.
Im Mai 2014 forderte der UN-Ausschuss gegen Folter die Regierung auf, die Untersuchung der mutmaßlichen Überstellung von Mustafa al-Hawsawi zeitnah und transparent zu Ende zu bringen. In dem im Dezember 2014 vom US-Senat veröffentlichten Bericht über Geheimgefängnisse der CIA wurde auch ein sogenanntes Haftzentrum Violett erwähnt, von dem man annimmt, dass es sich in Litauen befunden hat.
Berichten zufolge haben die litauischen Behörden die USA um weitere Informationen gebeten, um feststellen zu können, ob in Litauen Personen gefangen gehalten und gefoltert wurden. Die Informationen über das "Haftzentrum Violett" aus dem Bericht des US-Senats deckten sich mit einer 2009 in Litauen durchgeführten parlamentarischen Untersuchung, die zu dem Schluss kam, dass die CIA zwei geheime Gefängnisse in Litauen unterhalten hatte.
Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen
Im Mai 2014 kam das Büro des Inspektors für journalistische Ethik zu dem Schluss, dass ein Märchenbuch, in dem Geschichten über gleichgeschlechtliche Beziehungen enthalten waren, den "traditionellen Werten der Familie" zuwiderlaufe, die durch das Gesetz über den Schutz Minderjähriger vor schädlichen Einflüssen durch öffentliche Informationen geschützt werden sollen.
Der Vertrieb des Buchs wurde daraufhin gestoppt. Im September befand das Büro des Inspektors für journalistische Ethik außerdem, dass ein Video, das für Toleranz gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen warb und in dem gleichgeschlechtliche Familien porträtiert wurden, gegen das Gesetz über den Schutz Minderjähriger verstieß.
Transgendern wurde aufgrund von Gesetzeslücken nach wie vor keine Möglichkeit einer rechtlichen Anerkennung ihres Geschlechts gewährt. Zwei Vorschläge waren vor dem Parlament anhängig: Einer der Vorschläge zielte darauf ab, die amtliche Geschlechtsanerkennung zu unterbinden, der andere wollte Transgendern zugestehen, unter gewissen gesetzlichen Auflagen, darunter Geschlechtsumwandlung, die amtliche Anerkennung ihres Geschlechts beantragen zu können.