Griechenland 2015
Es gab nach wie vor Vorwürfe wegen exzessiver Gewaltanwendung und Misshandlungen durch Ordnungskräfte, denen nur unzureichend nachgegangen wurde. Die Haftbedingungen waren weiterhin sehr schlecht. Die maximale Dauer der Verwaltungshaft von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurde über 18 Monate hinaus verlängert. Rechtswidrige Push-back-Operationen, bei denen Migranten über die Grenze zwischen Griechenland und der Türkei zurückgeschoben wurden, setzten sich fort. Im September 2014 wurden aus Sorge über zunehmende rassistische Gewalt neue Gesetze gegen Hassverbrechen verabschiedet.
Hintergrund
Im Oktober 2014 beantragte die Staatsanwaltschaft die Anklageerhebung gegen 67 Mitglieder und Führungspersönlichkeiten der rechtsextremen Partei Goldene Morgenröte wegen Bildung, Leitung oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. 57 Personen, darunter sechs Parlamentarier, wurden einer Reihe weiterer Straftaten beschuldigt, u.a. des Mordes an dem antifaschistischen Sänger Pavlos Fyssas im September 2013 sowie "grundloser Körperverletzung an Migranten" und widerrechtlichen Waffenbesitzes.
Der Anarchist Nikos Romanos, der im Korydallos-Gefängnis in der Nähe der Hauptstadt Athen inhaftiert ist, trat im November 2014 in einen dauerhaften Hungerstreik, um dagegen zu protestieren, dass die Behörden ihm verwehrt hatten, zu Bildungszwecken die Haftanstalt zu verlassen, um einen Kurs an der Universität zu besuchen. Er war im Oktober inhaftiert worden, nachdem man ihn zusammen mit drei weiteren Männern wegen eines bewaffneten schuldig gesprochen verurteilt hatte.
Im Februar 2013 berichteten Nikos Romanos und zwei der anderen Männer, man habe sie nach ihrer Festnahme in der nordgriechischen Stadt Veroia in Gewahrsam gefoltert. Nikos Romanos beendete seinen Hungerstreik am 10. Dezember 2014, nachdem eine Gesetzesänderung verabschiedet worden war, nach der Gefängnisinsassen Universitätskurse besuchen dürfen, solange sie eine elektronische Fußfessel tragen.
Rechte von Flüchtlingen und Migranten
Verschärfte Grenzkontrollen und eine intensivere Zusammenarbeit mit türkischen Grenzbeamten führten zu einer massiven Abnahme der Zahl von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus und Asylsuchenden, die über die Landesgrenzen nach Griechenland einreisten. Infolgedessen stieg die Zahl derer, die Griechenland auf dem Seeweg zu erreichen versuchten, in den ersten acht Monaten des Jahres 2014 merklich an. Bis Ende 2014 waren über 103 Flüchtlinge und Migranten, darunter auch viele Kinder, durch Ertrinken ums Leben gekommen oder wurden vermisst.
Es sind mehrere Fälle belegt, in denen Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus widerrechtlich über die griechisch-türkische Grenze zurückgeschoben wurden.
Am 20. Januar 2014 kamen drei Frauen und acht Kinder ums Leben, als ein Fischerboot mit 27 Flüchtlingen an Bord nahe der Insel Farmakonisi sank. Überlebende sagten aus, dass das Boot gesunken sei, als die griechische Küstenwache es im Zuge einer Push-back-Operation in Richtung Türkei schleppte. Die Überlebenden berichteten überdies, dass man sie nach ihrer Ankunft auf Farmakonisi nackt ausgezogen und geschlagen habe. Die Behörden bestritten die Push-back-Operation und die Misshandlungen. Im August stellte das Seegericht Piräus das Verfahren nach einer Voruntersuchung ein.
Griechische NGOs dokumentierten erneut sehr schlechte Haftbedingungen in Einrichtungen, in denen Migranten und Asylsuchende in Gewahrsam gehalten wurden. Die Inhaftierten sahen sich bei ihren Asylanträgen mit erheblichen Hindernissen konfrontiert. Im März 2014 genehmigte der Minister für Öffentliche Ordnung die Inhaftierung von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, die von Abschiebung bedroht sind, über die nach EU-Recht gestattete Dauer von 18 Monaten hinaus.
Im September kritisierte die Nationale Menschenrechtskommission das Ministerium für Öffentliche Ordnung und Bürgerschutz dafür, die Unabhängigkeit der Berufungsstelle für Asylangelegenheiten beeinträchtigt zu haben, indem es keinen der von ihr vorgeschlagenen Kandidaten ernannt hatte.
Die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge gaben weiter Anlass zu großer Sorge. Ende November initiierten 200 bis 250 syrische Flüchtlinge, unter ihnen viele Frauen und Kinder, eine Protestaktion mit einem anschließenden Hungerstreik auf dem Parlamentsplatz in Athen und verlangten von den Behörden, ihnen Unterkünfte und Reisedokumente zur Verfügung zu stellen.
Im Juli 2014 erklärte ein Gericht in Patras zwei Vorarbeiter der schweren Körperverletzung für schuldig, weil sie im April 2013 nach einer Auseinandersetzung über Bezahlung und Arbeitsbedingungen auf einer Erdbeerfarm in Nea Manolada auf Arbeitsmigranten aus Bangladesch geschossen hatten. Der Besitzer der Farm und ein weiterer Vorarbeiter wurden freigesprochen. Ende Oktober verwarf die Staatsanwaltschaft des Obersten Gerichtshofs den Antrag zweier NGOs, der Hellenischen Liga für Menschenrechte und des Griechischen Flüchtlingsrats, das Urteil aufgrund von Verfahrensfehlern in den Ermittlungen und bei der Verhandlung aufzuheben.
Diskriminierung
Hassverbrechen Zwischen Oktober 2011 und Januar 2014 verzeichnete das Netzwerk für die Registrierung rassistischer Gewalttaten über 350 Fälle von rassistisch motivierter Gewalt. Das Netzwerk registrierte 2014 eine Abnahme organisierter rassistischer Übergriffe gegen Migranten und eine Zunahme von Hassverbrechen gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen. Zwischen Januar und Juni 2014 verzeichneten Polizeireviere und Stellen zur Bekämpfung rassistischer Gewalt 31 Vorfälle mit einem möglichen rassistischen Motiv.
Die Reaktion der Strafjustiz auf Hassverbrechen blieb unzureichend. Ermittler versäumten es nach wie vor, möglichen Hassmotiven nachzugehen, Strafverfolger versäumten es, bei Gericht entsprechende Beweise vorzulegen, und Richter versäumten es, bei der Verurteilung von Straftätern rassistische oder andere Hassmotive als erschwerende Umstände zu berücksichtigen.
In einer einstimmigen Entscheidung verhängte ein Gericht in Athen im April 2014 lebenslange Haftstrafen gegen zwei griechische Staatsbürger, nachdem es sie für schuldig befunden hatte, im Januar 2013 den pakistanischen Staatsbürger Shehzad Luqman erstochen zu haben. Obwohl der Staatsanwalt das rassistische Motiv hinter dem Übergriff hervorhob, wertete das Gericht es bei der Festsetzung des Strafmaßes nicht als erschwerenden Umstand.
Ein im Juni 2014 verabschiedeter gemeinsamer Ministerialbeschluss veranlasste die Aussetzung von Verwaltungshaft und Ausweisungsbefehlen gegen Opfer und Zeugen von Hassverbrechen. Zugleich wurden auch besondere Aufenthaltsgenehmigungen gewährt, um den für Strafverfolgung und Verurteilung von Tätern benötigten Zeitraum abzudecken.
Im September wurden Änderungen der Gesetze gegen Hassverbrechen verabschiedet, die das Strafmaß für das Verüben von und das Anstacheln zu Hassverbrechen erhöhten und die Leugnung des Holocaust unter Strafe stellten. Zudem wurde das Diskriminierungsverbot um die Gründe sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität und Behinderung erweitert. Ein Gesetzentwurf zur offiziellen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften wurde abgelehnt.
Roma Roma-Familien waren nach wie vor von rechtswidrigen Zwangsräumungen bedroht. Viele Roma-Kinder hatten keinen Zugang zu Bildung oder wurden innerhalb des Bildungssystems ausgegrenzt. Diskriminierende Polizeirazzien in Roma-Siedlungen setzten sich fort.
Ende 2014 waren 74 Roma-Familien in einer Siedlung in Chalandri, einem Vorort von Athen, nach wie vor von Zwangsräumung bedroht. Anfängliche Pläne, die Familien bereits im Februar zu vertreiben, wurden nach einer entsprechenden Verfügung des UN-Menschenrechtsausschusses aufgeschoben. Im September versuchten die städtischen Behörden von Chalandri trotz einer Erneuerung der einstweiligen Verfügung, zwölf Häuser abzureißen. Nach Protesten der Roma-Bewohner wurden nur fünf Häuser abgerissen, die zu diesem Zeitpunkt unbewohnt waren. Die dezentralisierte Verwaltung von Attika verpflichtete sich, angemessenen alternativen Wohnraum für die Umsiedlung der Familien bereitzustellen.
Im November verurteilte ein Gericht in der Stadt Mesolongi drei Männer wegen der schweren Körperverletzung, die sie Romni Paraskevi Kokoni und deren Neffen im Oktober 2012 zugefügt hatten, zu acht Monaten Haft auf Bewährung. Es war nicht klar, ob das Gericht in Bezug auf das Strafmaß das Hassmotiv angerechnet hat.
Folter und andere Misshandlungen
Im Oktober 2014 veröffentlichte der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter den Bericht über seinen Besuch in Griechenland im Jahr 2013. Hervorgehoben wurde darin die hohe Zahl von Misshandlungsvorwürfen von Personen, die auf Polizeirevieren und in Grenzstationen von Angehörigen der Sicherheitskräfte in Gewahrsam gehalten worden waren, sowie eine Reihe von Beschwerden wegen verbaler Beschimpfungen, darunter einige rassistischen Inhalts. Der Bericht kritisierte außerdem Überbelegung, unhygienische Bedingungen sowie unzureichende Gesundheitsversorgung in griechischen Gefängnissen.
Nach wie vor gab es Vorwürfe wegen Folter und anderer Misshandlungen an Häftlingen, Migranten und Flüchtlingen. Im März 2014 sollen Wachleute im Nigrita-Gefängnis in Nordgriechenland Ilia Kareli, einen albanischen Häftling, zu Tode gefoltert haben. Im Oktober wurden 13 Gefängniswärter wegen "schwerer Folter mit Todesfolge" unter Anklage gestellt.
Die Polizei setzte im Laufe des Jahres 2014 immer wieder exzessive Gewalt und chemische Reizstoffe gegen Demonstrierende und Journalisten ein. Viele der gemeldeten Menschenrechtsverletzungen fanden während zweier Proteste von Studierenden statt: einem gegen die Aussperrung aus einer Universität am 13. November und einem zweiten am 17. November anlässlich des Jahrestages des Studierendenaufstands von 1973. Nur wenige der für Verstöße verantwortlichen Polizisten wurden verurteilt; die seit langem verwurzelte Kultur der Straflosigkeit blieb im Großen und Ganzen bestehen.
Trotz im März 2014 verabschiedeter Gesetzesänderungen, die das Mandat des sogenannten Büros für Fälle von Willkürhandlungen durch Vollzugsbeamte auf die Untersuchung rassistischer Vorfälle ausdehnen und die Möglichkeit eröffnen, dass die Ombudsperson an Anhörungen teilnehmen kann, blieben Bedenken in Bezug auf die Effektivität und Unabhängigkeit des Büros bestehen.
Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen
Festnahmen und Verurteilungen von Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen setzten sich 2014 fort. Mindestens vier Militärdienstverweigerer wurden wegen Befehlsverweigerung zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Sechs Personen, die sowohl den Kriegsdienst als auch den Ersatzdienst verweigerten, wurden festgenommen und für kurze Zeit inhaftiert.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Im Januar 2014 verurteilte ein Gericht in Athen einen Blogger wegen "religiöser Beleidigung". Seine zehnmonatige Haftstrafe wurde im Berufungsverfahren zur Bewährung ausgesetzt. Der Blogger hatte eine Facebook-Seite eingerichtet und dort einen verstorbenen orthodoxen Mönch parodiert.