Amnesty Report Libyen 27. Mai 2013

Libyen 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Libyen Übergangspräsident: Mohammed Magarief (löste im August Mustafa Mohammed Abdul Dschalil im Amt ab) Regierungschef: Ali Zeidan (löste im Oktober Abdelrahim al-Kib im Amt ab)

Bewaffnete Milizen begingen 2012 erneut schwere Menschenrechtsverstöße, wie willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und rechtswidrige Tötungen, und gingen dabei straffrei aus. Tausende mutmaßliche Unterstützer der 2011 gestürzten Regierung Mu’ammar al-Gaddafis blieben ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren im Gefängnis und hatten keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Haft anzufechten. Die Mehrzahl der Häftlinge wurde in Gewahrsam geschlagen oder anderweitig misshandelt; zahlreiche Menschen starben infolge von Folter. Zehntausende Menschen, die 2011 aus Orten vertrieben worden waren, die als Gaddafi-treu galten, waren noch immer Binnenflüchtlinge. Ihnen drohten Vergeltungsmaßnahmen und andere Übergriffe. Ausländische Staatsbürger ohne Aufenthaltsgenehmigung wurden willkürlich und auf unbestimmte Zeit inhaftiert, ausgebeutet, gefoltert und anderweitig misshandelt. Vereinzelte bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Milizen forderten im ganzen Land Hunderte Todesopfer, unter ihnen Kinder und andere unbeteiligte Zivilpersonen. Die in den vergangenen Jahrzehnten verübten schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen wurden ebenso wenig geahndet wie die fortdauernden Menschenrechtsverstöße bewaffneter Milizen. Frauen wurden nach wie vor durch die Gesetzgebung sowie im täglichen Leben diskriminiert. Die Todesstrafe blieb weiterhin in Kraft, es gab jedoch keine Hinrichtungen.

Hintergrund

Am 7. Juli 2012 fanden die Wahlen zum Allgemeinen Nationalkongress statt, der 200 Sitze umfasst. Er hat die Aufgabe, Gesetze zu verabschieden, die nächsten Parlamentswahlen vorzubereiten, eine Regierung einzusetzen und möglicherweise die Ausarbeitung der neuen Verfassung zu überwachen – der ersten des Landes seit mehr als 40 Jahren. Der Nationale Übergangsrat, der am 27. Februar 2011 gebildet worden war und die Opposition gegen Mu’ammar al-Gaddafi angeführt hatte, übergab am 8. August 2012 formell seine Amtsgeschäfte an den Allgemeinen Nationalkongress.

Mehreren aufeinander folgenden Regierungen gelang es nicht, die Hunderte von Milizen in den Griff zu bekommen, die sich nach dem Sturz Gaddafis im Jahr 2011 gebildet hatten, als ein Sicherheitsvakuum herrschte. Viele dieser Milizen setzten sich weiterhin über Recht und Gesetz hinweg und weigerten sich, ihre Waffen abzuliefern und sich der Polizei oder der Armee anzuschließen. Ehemalige Kämpfer gegen Gaddafi konnten nicht in das Oberste Sicherheitskomitee (Supreme Security Committee – SSC) des Innenministeriums eingegliedert werden, da es an systematischen Überprüfungen mangelte. Somit konnte nicht ausgeschlossen werden, dass Personen, die für Folter und andere Verbrechen im Sinne des Völkerrechts verantwortlich waren, in Positionen gelangten, in denen sie erneut Verstöße begehen könnten.

Die Internationale Untersuchungskommission für Libyen stellte auf der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats im März 2012 fest, dass während des Konflikts im Jahr 2011 sowohl Anhänger als auch Gegner Gaddafis Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Menschenrechtsverstöße verübt hatten. Nach Erkenntnissen der Kommission begingen nach dem Ende der Kampfhandlungen bewaffnete Milizen schwerwiegende Menschenrechtsverstöße, dazu zählten willkürliche Inhaftierungen und Folter. Der UN-Menschenrechtsrat verabschiedete eine Resolution zur "Unterstützung Libyens auf dem Gebiet der Menschenrechte". Die libysche Regierung lehnte es jedoch ab, eine Überwachung der Menschenrechte in die Resolution aufzunehmen und die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in irgendeiner Weise zu erwähnen.

Bewaffnete Milizen zerstörten im August 2012 religiöse Heiligtümer der Sufis in den Städten Tripolis und Zliten. Soweit bekannt, wurde niemand wegen dieser Angriffe festgenommen oder strafrechtlich verfolgt. Insbesondere in Libyens zweitgrößter Stadt Bengasi kam es zu Bombenanschlägen und anderen Angriffen auf Regierungsgebäude, Justizeinrichtungen und Polizeiwachen sowie auf diplomatische Vertretungen und Büros internationaler Organisationen.

Bei einem Angriff auf das US-Konsulat in Bengasi wurden am 11. September der Botschafter der USA, J. Christopher Stevens, sowie drei weitere US-Bürger getötet. Die libysche Regierung verurteilte die Tat und kündigte Festnahmen an. Ende 2012 war jedoch noch niemand zur Verantwortung gezogen worden.

Willkürliche Festnahmen
und Inhaftierungen

Im Mai 2012 verabschiedete der Nationale Übergangsrat das Gesetz 38 zur Regelung von Verfahren während der Übergangsperiode. Es räumte dem Innen- und dem Verteidigungsministerium eine Frist von maximal 60 Tagen ein, um Fälle von Inhaftierten, die von bewaffneten Milizen festgehalten wurden, an die zivile oder militärische Gerichtsbarkeit zu übergeben. Dennoch befanden sich weiterhin Tausende mutmaßliche Unterstützer oder Soldaten Gaddafis im Gewahrsam von Milizen und inoffiziellen Sicherheitsorganen. Obwohl mehr als 30 Gefängnisse offiziell den Justizbehörden unterstellt wurden und das Justizministerium im Dezember ein Konzept erarbeitete, um die wirksame Kontrolle über die Einrichtungen zu übernehmen, waren in vielen Haftanstalten weiterhin Angehörige der Milizen als Aufseher oder Verwaltungskräfte tätig. Ende 2012 saßen die meisten der während der Kampfhandlungen 2011 inhaftierten Personen noch immer ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Manche durften keinen Besuch von ihren Familien erhalten. Nur wenige hatten Zugang zu einem Rechtsbeistand.

Bewaffnete Milizen nahmen weiterhin mutmaßliche Unterstützer von Mu’ammar al-Gaddafi gefangen, entführten sie aus ihren Häusern, ergriffen sie an ihren Arbeitsplätzen, auf offener Straße oder an Kontrollpunkten. Viele wurden bei ihrer Festnahme geschlagen, ihre Häuser wurden geplündert und zerstört. Vor allem die Einwohner von Orten, die als Gaddafi-treu galten, gerieten ins Visier der Milizen. Besonders betroffen waren die Bewohner von Tawargha. Häftlinge wurden häufig von einem provisorischen Haftort zum nächsten gebracht, bevor sie an offizielle und oder halboffizielle Gefängnisse oder Haftzentren überstellt wurden. Erst dann konnten Angehörige den Aufenthaltsort der Inhaftierten in Erfahrung bringen. Das Schicksal einiger Personen, die von Milizen entführt worden waren, blieb im Dunkeln.

  • Bashir Abdallah Badaoui, der ehemalige Leiter der Kriminalpolizei von Tripolis, und sein 19-jähriger Sohn Hossam Bashir Abdallah wurden am 13. April 2012 in der Nähe ihrer Wohnung in Tripolis von bewaffneten Milizangehörigen entführt. Hossam Bashir Abdallah wurde nach fünf Tagen wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Aufenthaltsort seines Vaters blieb jedoch unbekannt, obwohl die Familie alles daran setzte, ihn zu finden.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen waren vor allem in den von Milizen kontrollierten Haftzentren weit verbreitet. Die Gefangenen sollten auf diese Weise bestraft und zu "Geständnissen" gezwungen werden. Besonders gefährdet waren die Häftlinge während der ersten Tage ihrer Haft und bei Verhören. Viele unterzeichneten "Geständnisse", die unter Folter oder Zwang erpresst worden waren. Artikel 2 des Gesetzes 38 gewährte Richtern einen weiten Ermessensspielraum, was die Verwendung von Verhörprotokollen bewaffneter Milizen betraf.

Viele Gefangene wurden immer wieder mit Gummischläuchen, Gewehrkolben, Elektrokabeln, Wasserleitungsrohren und Gürteln geschlagen. Dabei wurden sie häufig in schmerzhaften Positionen aufgehängt. Häftlinge erhielten Elektroschocks, sie wurden mit Zigaretten oder heißen Metallteilen verbrannt und mit heißem Wasser verbrüht. Außerdem drohte man ihnen mit Ermordung oder Vergewaltigung und führte Scheinhinrichtungen durch. Zahlreiche Menschen starben im Gewahrsam der Milizen, des SSC und in offiziellen Gefängnissen unter Umständen, die darauf schließen ließen, dass Folter zu ihrem Tod beigetragen oder ihn verursacht hatte.

  • Tarek Milad Youssef al-Rifa’i, ein ehemaliger Polizeibeamter aus Tawargha, starb am 19. August 2012, nachdem man ihn vom Wehda-Gefängnis an den SSC in Misrata zum Verhör überstellt hatte. Im Oktober 2011 war er von bewaffneten Milizen aus Misrata aus seiner Wohnung in Tripolis entführt worden. Die Angehörigen von Tarek Milad Youssef al-Rifa’i fanden seinen mit Blutergüssen übersäten Körper in einem Leichenschauhaus in Misrata. Laut Obduktionsbericht wurde er erschlagen. Seine Familie legte bei den Behörden Beschwerde ein, doch wurden bisher keine gründlichen Ermittlungen eingeleitet, um die Todesumstände aufzuklären.

  • Die Familie von Ahmed Ali Juma’ fand dessen Leiche im Juli in einer Leichenhalle in Tripolis. Er war wenige Tage zuvor zu einem Verhör beim Militärrat von Abu Salim einbestellt worden. Ein Obduktionsbericht stellte "mehrfache Blutergüsse am ganzen Körper, am Kopf, am Rumpf, an Armen und Beinen sowie an den Genitalien" fest und kam zu dem Schluss, dass er "erschlagen" worden sei. Niemand wurde für seinen Tod zur Verantwortung gezogen.

Bewaffnete Auseinandersetzungen

Bei vereinzelten Zusammenstößen zwischen bewaffneten Milizen wurden sowohl Kämpfer als auch unbeteiligte Passanten und Anwohner getötet oder erlitten Verletzungen. Zu Auseinandersetzungen dieser Art kam es im Februar, April und Juni in Kufra, im März in Sabha, im Juni in den Nafusa-Bergen, im September in Barak al-Shat und im Oktober in Bani Walid. Milizen feuerten mit "Grad"-Raketen, Mörsern und Flugabwehrgeschützen auf Wohngebiete und verletzten dabei Menschen und beschädigten oder zerstörten ihr Eigentum. Im Juni setzten bewaffnete Milizen in Sgeiga Berichten zufolge weiße Phosphormunition ein, trotz der damit verbundenen lebensbedrohlichen Gefahr für die Bevölkerung.

Am 24. Oktober 2012 endeten die wochenlange Belagerung und ein bewaffneter Angriff auf Bani Walid durch die Armee und Milizen. Bei den Auseinandersetzungen wurden offiziellen Angaben zufolge 22 Menschen getötet. Die tatsächliche Zahl der Todesopfer dürfte jedoch höher sein. Zu den Opfern zählten auch Bewohner Bani Walids, die nicht an den Kämpfen beteiligt gewesen waren, darunter Kinder. Der neunjährige Mohamed Mustafa Mohamed Fathallah erlitt tödliche Verletzungen durch Granatsplitter, als das Haus seiner Familie am 10. Oktober von Granaten getroffen wurde. Am 30. Oktober räumte Verteidigungsminister Osama al-Juwaili ein, die Armee habe die Lage nicht unter Kontrolle. Für die zahlreichen Verstöße machte er Milizen verantwortlich. Die Behörden setzten eine Kommission ein, die einige der bewaffneten Auseinandersetzungen untersuchen sollte. Bis Ende 2012 waren jedoch noch keine Ergebnisse veröffentlicht worden. Außerdem war keiner der Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und keines der Opfer entschädigt worden.

Flüchtlinge, Asylsuchende
und Migranten

Obwohl in der "Verfassungserklärung" vom August 2011 das Recht auf Asyl verankert war, hatte die libysche Regierung die Genfer Flüchtlingskonvention noch immer nicht ratifiziert. Sie hatte außerdem weder eine Vereinbarung mit dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge unterzeichnet noch ein Asylgesetz erlassen.

Bewaffnete Milizen und Polizeikräfte nahmen nach wie vor ausländische Staatsangehörige ohne Aufenthaltsgenehmigung willkürlich fest. Ihnen wurden "Verstöße" im Zusammenhang mit Migration zur Last gelegt, wie z.B. die "illegale" Einreise in das Land. Dies betraf auch Menschen, die internationalen Schutz benötigten. Ende 2012 waren Tausende Menschen in überfüllten Haftzentren unter unzumutbaren hygienischen Bedingungen auf unbestimmte Zeit inhaftiert und warteten auf ihre Abschiebung. Sie hatten keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung oder ihrer Behandlung sowie der Haftbedingungen prüfen zu lassen. Personen, die der "illegalen" Einreise verdächtigt wurden, waren in Gewahrsam regelmäßig Beschimpfungen, Schlägen und anderen Misshandlungen ausgesetzt, die in einigen Fällen Folter gleichkamen. Mindestens zwei ausländische Staatsbürger starben im Gewahrsam der Milizen.

  • Am 13. September 2012 schlugen elf Männer in Zivil im Tweisha-Haftzentrum in Tripolis mit Gummischläuchen und anderen Gegenständen auf eine Gruppe nigerianischer Frauen ein, die dort inhaftiert waren. Einige der Frauen wurden mit Elektroschocks gequält. Die Behörden leiteten keine Verfahren gegen die Täter ein.

Binnenflüchtlinge

Die Regierung unternahm 2012 keine ernsthaften Anstrengungen, um die sichere Rückkehr ganzer Gemeinden zu ermöglichen, die während des Konflikts im Jahr 2011 vertrieben worden waren. Dies betraf u.a. die Einwohner von Tawargha, Mashashiya, Gawalish und anderen Orten, die als Gaddafi-treu galten. Bewaffnete Milizen richteten in diesen Gebieten weitere Verwüstungen an, um sie unbewohnbar zu machen. Sie inhaftierten und misshandelten willkürlich Personen aus diesen Orten, insbesondere Einwohner Tawarghas.

  • Am 6. Mai 2012 wurden am Flughafen von Tripolis vier Männer aus Tawargha festgenommen, die aus Bengasi zurückkamen. Einem Verwandten, der sie begleitete, sagte man, die Männer kämen bald wieder frei. Ende 2012 waren sie jedoch noch immer ohne Gerichtsverfahren in Misrata inhaftiert.

Berichten zufolge gab es Ende 2012 rund 58000 Binnenflüchtlinge im Land. Tausende waren in Lagern in Tripolis und Bengasi untergebracht, die völlig unzureichend ausgestattet waren.

Straflosigkeit

Die Behörden versprachen, die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, die während der Regierungszeit Mu’ammar al-Gaddafis verübt worden waren. Es wurden strafrechtliche Ermittlungen gegen eine Reihe ehemaliger hochrangiger Beamter und mutmaßlicher Anhänger Gaddafis eingelei-
tet. Die andauernden Verstöße bewaffneter Milizen wurden jedoch nicht untersucht, und die dafür Verantwortlichen gingen straffrei aus.

Im Mai 2012 erließ der Nationale Übergangsrat das Gesetz 17, das die Bildung einer Untersuchungs- und Versöhnungskommission vorsieht. Es war nicht klar ersichtlich, ob das Mandat der Kommission lediglich die Aufklärung von Verbrechen der Regierung Gaddafis umfasste oder auch Menschenrechtsverletzungen, die von anderen begangen worden waren. Ende 2012 gab es keine Hinweise darauf, dass die Kommission mit wirksamen Untersuchungen begonnen hatte.

Der Nationale Übergangsrat verabschiedete im Mai das Gesetz 35 über Amnestie. Es steht im Widerspruch zu Libyens völkerrechtlicher Verpflichtung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, das Verschwindenlassen von Personen und außergerichtliche Hinrichtungen zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Das ebenfalls im Mai verabschiedete Gesetz 38 gewährt Angehörigen von Milizen eine umfassende strafrechtliche Immunität für alle Taten, die angeblich zum "Schutz der Revolution vom 17. Februar" begangen wurden.

Es gab keine nennenswerten Untersuchungen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und schwerer Menschenrechtsverstöße, wie Folter und rechtswidrige Tötungen, die Milizangehörige während und nach dem bewaffneten Konflikt verübt hatten. Die Behörden veröffentlichten keine Untersuchungsergebnisse bezüglich der allem Anschein nach außergerichtlichen Hinrichtung von Mu’ammar al-Gaddafi, seinem Sohn Mu’tassim und anderen mutmaßlichen Anhängern und Soldaten Gaddafis nach ihrer Ergreifung im Jahr 2011.

Die libyschen Behörden lehnten es ab, Saif al-Islam al-Gaddafi und den am 5. September 2012 von Mauretanien nach Libyen ausgelieferten ehemaligen Sicherheitschef Abdallah al-Senussi an den Internationalen Strafgerichtshof (International Criminal Court – ICC) zu überstellen. Der ICC hatte gegen die beiden Männer einen Haftbefehl wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgestellt. Im Juni wurden vier Mitarbeiter des ICC bei einem Besuch in Sintan von Milizen festgenommen und mehr als drei Wochen inhaftiert. Man warf ihnen vor, die nationale Sicherheit gefährdet zu haben. Ende 2012 hatte die zuständige Voruntersuchungskammer des ICC noch nicht über den Antrag der libyschen Regierung vom 1. Mai entschieden, den Prozess gegen Saif al-Islam al-Gaddafi in Libyen führen zu können.

Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit

Die Anzahl neuer Medienerzeugnisse wie auch neuer zivilgesellschaftlicher Gruppen stieg 2012 stark an. Libysche und ausländische Journalisten sowie andere Personen, die Kritik an den bewaffneten Milizen äußerten, wurden bedroht, eingeschüchtert, schikaniert und inhaftiert. Es bestand eine wachsende Gefahr von Selbstzensur.

  • Am 25. August 2012 wurde Nabil Shebani, der Direktor des Fernsehsenders al-Assema, mehrere Stunden lang vom SSC in Tripolis verhört. Anlass war die Berichterstattung des Senders über die Zerstörung religiöser Stätten der Sufis in Tripolis. Er kam ohne Anklageerhebung wieder frei.

  • Am 19. Juli 2012 nahmen bewaffnete Milizionäre die britische Journalistin Sharron Ward in Tripolis fest. Die freie Journalistin hatte Binnenflüchtlinge aus Tawargha gefilmt, die in der Marineakademie in Janzour, am Rande von Tripolis, untergebracht waren. Am 21. Juli wurde sie erneut inhaftiert und am 24. Juli gezwungen, das Land zu verlassen. Teile ihrer Ausrüstung wurden beschlagnahmt.

Im Juni erklärte der Oberste Gerichtshof das 2012 verabschiedete Gesetz 37, das die "Verherrlichung von Gaddafi" unter Strafe stellte und unzulässige Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung enthielt, für verfassungswidrig.

Im November verabschiedete der Allgemeine Nationalkongress das Gesetz 65 über Demonstrationen aus dem Jahr 2012. Durch dieses Gesetz wurde das Recht auf friedliche Versammlung in unzulässiger Weise eingeschränkt.

Frauenrechte

Frauen wurden in Libyen nach wie vor durch die Gesetzgebung sowie im täglichen Leben diskriminiert.

Der Übergangsregierung von Ministerpräsident Ali Zeidan gehörten zwei Frauen an. Bei den Wahlen zum Libyschen Allgemeinen Nationalkongress errangen Frauen 33 von insgesamt 200 Sitzen: 32 Frauen wurden über Listen von Parteien gewählt, eine Frau aus Bani Walid kandidierte unabhängig. Bei der Übergabe der Amtsgeschäfte an den Allgemeinen Nationalkongress am 8. August wurde eine Moderatorin gezwungen, die Bühne zu verlassen, weil sie keinen Schleier trug.

Mächtige Milizenführer und andere einflussreiche Personen kritisierten im Februar öffentlich kleinere Protestaktionen von Frauen in Tripolis und Bengasi. Die Demonstrierenden hatten die rechtliche Gleichstellung von Frauen gefordert und sexuelle Belästigung und Gewalt gegen Frauen angeprangert. Einige der Organisatorinnen erhielten Drohungen und stellten ihre öffentlichen Aktivitäten daraufhin ein.

Justizwesen

Es gab nach wie vor kein funktionierendes Justizwesen. Tausende von offenen Fällen konnten nicht bearbeitet werden, weil Polizeiwachen und Gerichtsgebäude in Teilen des Landes weiterhin geschlossen blieben. In einigen Fällen, bei denen ein großes öffentliches Interesse bestand, wurden Verfahren in die Wege geleitet. Sie wurden dann jedoch vertagt, weil kein faires Verfahren gewährleistet werden konnte. Dies betraf beispielsweise den Fall des ehemaligen Chefs des Geheimdienstes für äußere Sicherheit, Abdelaziz Dorda.

Staatsanwälte, Kriminalbeamte, Mitarbeiter der Justizbehörden und Rechtsanwälte, die mutmaßliche Gaddafi-Anhänger verteidigten, waren Einschüchterungen, Bedrohungen und Gewalt von Milizen ausgesetzt.

  • Im August 2012 tauchte in der Gegend von Misrata ein Plakat mit den Namen von 34 Rechtsanwälten auf, denen vorgeworfen wurde, mutmaßliche Gaddafi-Anhänger vor Gericht zu vertreten. Den Rechtsanwälten wurde vorgeworfen, sie würden ihr Geld damit verdienen, "auf Kosten des Blutes der Märtyrer, der Verletzten und der Vermissten" die Freilassung von "Dregs" (Schimpfwort für Gaddafi-Anhänger) zu erwirken. Nachdem u.a. der Anwaltsverband gegen das Plakat protestiert hatte, wurde es entfernt. Einige der 34 Rechtsanwälte erhielten jedoch anonyme Drohungen.

Es gab keine Bemühungen um eine Justizreform. Außerdem stand die Einführung einer systematischen Sicherheitsüberprüfung von Richtern aus, um diejenigen ihres Amtes zu entheben, die während der Regierungszeit Mu’ammar al-Gaddafis in unfaire Gerichtsverfahren, willkürliche Festnahmen und andere Menschenrechtsverstöße verwickelt waren.

Todesstrafe

Die Todesstrafe blieb weiterhin für eine große Anzahl von Vergehen in Kraft. Mindestens fünf Menschen wurden im November 2012 in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Es gab jedoch keine Hinrichtungen.

Rechtswidrige Tötungen

Im Osten des Landes wurden zahlreiche Sicherheitsbeamte, darunter Angehörige der ehemaligen Regierung von Mu’ammar al-Gaddafi, erschossen oder Opfer von Sprengstoffanschlägen. Die offensichtlich politisch motivierten Anschläge fanden hauptsächlich in Bengasi und Derna statt. Soweit bekannt, wurden keine ernsthaften Untersuchungen dieser Todesfälle eingeleitet.

  • Am 30. Oktober erschossen in Derna unbekannte Attentäter Khaled al-Safi al-Adli. Er hatte Gaddafis Revolutionskomitee angehört.

NATO

Es wurden keine Einzelheiten über zivile Opfer der NATO-Luftangriffe gegen die Truppen Gaddafis im Jahr 2011 veröffentlicht. Die NATO blieb bei ihrer Auffassung, dass die Verantwortung für mögliche Entschädigungszahlungen an die Opfer bei den libyschen Behörden liege.

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