Österreich 2012
Amtliche Bezeichnung: Republik Österreich Staatsoberhaupt: Heinz Fischer Regierungschef: Werner Faymann Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 8,4 Mio. Lebenserwartung: 80,9 Jahre Kindersterblichkeit: 4,1 pro 1000 Lebendgeburten
Der Straftatbestand Folter war noch immer nicht in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Für Jugendliche erhöhte sich die Gefahr, in Schubhaft (Abschiebehaft) genommen zu werden.
Internationale Kontrolle
Im Januar 2011 bewertete der UN-Menschenrechtsrat die Lage der Menschenrechte in Österreich im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR). Die Regierung nahm 131 der insgesamt 161 Empfehlungen an und sagte zu, diese in Abstimmung mit der Zivilgesellschaft umzusetzen.
Rechtliche und institutionelle Entwicklungen
Nach Beratungen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen wurde im November 2011 ein Gesetz zur Einrichtung eines Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) angenommen, wie ihn das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter vorsieht. Der NPM wurde bei der österreichischen Volksanwaltschaft angesiedelt. Zivilgesellschaftliche Organisationen äußerten jedoch Zweifel hinsichtlich der vollständigen politischen Unabhängigkeit des NPM.
Geplante Änderungen des Sicherheitspolizeigesetzes, die eine polizeiliche Überwachung von Personen ohne richterliche Genehmigung ermöglichen würden, waren Ende des Jahres noch nicht verabschiedet worden.
Folter und andere Misshandlungen
Österreich hatte den Straftatbestand der Folter noch immer nicht in das Strafgesetzbuch aufgenommen, trotz mehrfacher Empfehlungen des UN-Ausschusses gegen Folter.
-
Der gambische Staatsangehörige Bakary J., der 2006 nach einem erfolglosen Abschiebeversuch von vier Polizeibeamten gefoltert worden war, hatte Ende 2011 noch immer keine Wiedergutmachung erhalten und war nach wie vor von Abschiebung bedroht. Seine beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereichte Beschwerde war noch anhängig.
- Im Januar 2011 fällte das Landesgericht für Strafsachen Wien seine Entscheidung im Verfahren gegen einen Polizeibeamten, der im Februar 2009 bei einem Polizeieinsatz in Zivil den US-Bürger Mike B., einen afroamerikanischen Lehrer, verletzt hatte. Der Polizist wurde wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Im September reduzierte der Oberste Gerichtshof die Höhe der Geldstrafe.
Polizei und Sicherheitskräfte
Im Juni 2011 verurteilte das Landesgericht für Strafsachen Wien drei Männer wegen Mordes an dem tschetschenischen Flüchtling Umar Israilov am 13. Januar 2009. Einer der Männer erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe, die beiden anderen wurden zu 19 bzw. 16 Jahren Haft verurteilt. Im März wies der Unabhängige Verwaltungssenat eine Beschwerde ab, die der Polizeibehörde vorgeworfen hatte, dem Opfer keinen ausreichenden Polizeischutz gewährt zu haben. Die gegen diese Entscheidung erhobenen Beschwerden vor dem Verfassungs- und dem Verwaltungsgerichtshof waren noch anhängig.
Rassismus
Im Berichtszeitraum trafen erneut Meldungen über rassistisch motivierte Übergriffe gegen ausländische Staatsbürger und Angehörige ethnischer Minderheiten ein. Den strukturellen Defiziten im Strafrechtssystem beim Umgang mit Diskriminierung wurde nicht die nötige Aufmerksamkeit gewidmet. So fehlte es weiterhin an einem umfassenden, einheitlichen System zur Erfassung rassistisch motivierter Straftaten.
Rechte von Migranten und Asylsuchenden
Die Überstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland auf Grundlage der Dublin-II-Verordnung wurden zwar nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Sache M. S. S. gegen Belgien und Griechenland nicht offiziell ausgesetzt, doch fanden sie danach nicht mehr statt (siehe Länderberichte Belgien und Griechenland).
Im Juli traten Änderungen des österreichischen Fremdenrechts in Kraft, die dazu führten, dass für Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren die Gefahr stieg, in Schubhaft genommen zu werden.
- Nach dem Tod des afghanischen Asylsuchenden Reza H. im Juli 2010 in einer Schubhaftzelle in Wien veranlasste das Innenministerium eine interne Untersuchung. Reza H., der nach eigenen Angaben 16 Jahre alt war, starb an Verletzungen, die er bei einem Selbstmordversuch einige Monate zuvor erlitten hatte. Das Innenministerium ergriff in der Folge Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Asylbehörden und Fremdenpolizei. Eine von der österreichischen Volksanwaltschaft eingeleitete Untersuchung war Ende 2011 noch nicht abgeschlossen.