Norwegen 2012
Amtliche Bezeichnung: Königreich Norwegen Staatsoberhaupt: König Harald V. Regierungschef: Jens Stoltenberg Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 4,9 Mio. Lebenserwartung: 81,1 Jahre Kindersterblichkeit: 3,3 pro 1000 Lebendgeburten
Der Schutz für Opfer sexueller Gewalt war unzureichend, außerdem hatten die Betroffenen nicht in erforderlichem Maße Zugang zur Justiz. Die Behörden schoben weiterhin abgelehnte Asylsuchende in den Irak ab. Die Bedingungen in den Aufnahmezentren für unbegleitete minderjährige Asylsuchende boten Anlass zur Sorge.
Flüchtlinge, Migranten und Asylsuchende
Entgegen den Richtlinien des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) schoben die Behörden 2011 das ganze Jahr über abgewiesene irakische Asylsuchende in die irakische Hauptstadt Bagdad ab. In manchen Fällen erfolgten die Rückführungen mit Charterflügen, die gemeinsam mit anderen europäischen Staaten organisiert wurden.
Im April äußerte sich der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung besorgt über die Bedingungen in den norwegischen Aufnahme- und Haftzentren für Asylsuchende und abgewiesene Asylsuchende. Die Bedenken galten auch den Aufnahmezentren für unbegleitete Minderjährige, die Asyl suchten. Der Ausschuss forderte die Regierung mit Nachdruck auf, die Bedingungen in diesen Einrichtungen an internationale Menschenrechtsstandards anzupassen.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Frauen waren 2011 weder durch die Gesetzgebung noch in der alltäglichen Praxis ausreichend gegen Gewalt geschützt. Die Zahl der Vergewaltigungen, die bei der Polizei zur Anzeige gebracht wurden, stieg an. Mehr als 80% dieser Verfahren wurden jedoch eingestellt, ohne dass sie vor Gericht kamen. Im Allgemeinen Bürgerlichen Strafgesetzbuch war der Tatbestand der Vergewaltigung weiterhin mit dem nachgewiesenen Einsatz physischer Gewalt durch den Täter verknüpft.
Im November äußerte sich der UN-Menschenrechtsausschuss besorgt über die Anzahl der Vergewaltigungen und anderer Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt. Er drängte die Behörden, dafür zu sorgen, dass die Täter ermittelt, strafrechtlich verfolgt und im Falle eines Schuldspruchs bestraft würden.
Internationale Strafgerichtsbarkeit
Im April 2011 bestätigte das Oberste Gericht das Urteil gegen den eingebürgerten norwegischen Staatsbürger Mirsad Repak, der während des Krieges in Bosnien und Herzegowina einer kroatischen paramilitärischen Einheit angehört hatte und wegen "Freiheitsberaubung" für schuldig befunden worden war. In seiner Entscheidung erhöhte das Oberste Gericht aufgrund der extremen Schwere des Verbrechens das Strafmaß auf acht Jahre Haft.
Im Mai 2011 wurde ein 45-jähriger ruandischer Staatsbürger verhaftet, dem Beteiligung am Völkermord in Ruanda im April 1994 vorgeworfen wurde. Die norwegische Sonderpolizeieinheit KRIPOS hatte seit 2008 in dem Fall ermittelt, nachdem die ruandischen Behörden einen internationalen Haftbefehl ausgestellt hatten. Er befand sich Ende des Jahres weiterhin in Haft. Eine Entscheidung, ob der Verdächtige in Norwegen strafrechtlich verfolgt werden soll, wird für 2012 erwartet.
Am 24. November 2011 entschied das Oberste Gericht, dass ein 58-jähriger ruandischer Staatsangehöriger von Norwegen nach Ruanda ausgeliefert werden darf, um dort wegen Beteiligung am Völkermord im Jahr 1994 vor Gericht gestellt zu werden.