Japan 2012
Amtliche Bezeichnung: Japan Staatsoberhaupt: Kaiser Akihito Regierungschef: Yoshihiko Noda (löste im September Naoto Kan im Amt ab) Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 126,5 Mio. Lebenserwartung: 83,4 Jahre Kindersterblichkeit: 3,3 pro 1000 Lebendgeburten
Am 11. März 2011 löste ein Erdbeben der Stärke 9,0 östlich der japanischen Küste einen Tsunami aus. Die gewaltige Flutwelle hatte katastrophale Folgen und führte u.a. zum weltweit schwersten Atomunglück seit 25 Jahren. Die Polizei benutzte nach wie vor missbräuchliche Verhörmethoden im Rahmen des Untersuchungshaftsystems (daiyo kangoku). Die Regierung versäumte es, sich bei den überlebenden Frauen zu entschuldigen, die Opfer der systematischen sexuellen Versklavung durch das japanische Militär geworden waren, und ihnen Entschädigungen gemäß internationalen Standards zu zahlen. Der Justizminister wurde massiv gedrängt, er solle Todesurteile vollstrecken lassen. Die Anzahl der Asylsuchenden, die in Japan eintrafen, stieg, doch nur sehr wenigen von ihnen wurde ein Flüchtlingsstatus gewährt.
Hintergrund
Am 11. März 2011 verwüsteten ein Erdbeben und ein nachfolgender Tsunami die Region Tohoku im Osten Japans. Etwa 20000 Personen kamen ums Leben oder wurden als vermisst gemeldet. Das Atomkraftwerk Fukushima-Daiichi erlitt erhebliche Schäden. Die austretende radioaktive Strahlung lag deutlich über den zulässigen Grenzwerten, so dass Anlass zu ernster Sorge bezüglich der langfristigen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung und die Sicherheit der Lebensmittel bestand. In einem Radius von 20 km um das Atomkraftwerk wurde eine Sperrzone eingerichtet und die Bevölkerung evakuiert. Viele hielten die Sperrzone jedoch für zu gering bemessen. Zehntausende von Menschen verloren ihr Zuhause und wurden auf unbestimmte Zeit in Behelfsunterkünften und Häusern in der Präfektur Fukushima untergebracht, darunter auch Personen aus der evakuierten Zone. Die japanische Regierung und das Betreiberunternehmen Tokyo Electric Power Company (TEPCO) wurden für ihren Umgang mit der Krise massiv kritisiert, insbesondere weil sie es versäumten, zeitnah über Gefahren zu informieren. Dies gab Anlass zu der Befürchtung, dass das Recht auf Gesundheit der betroffenen Bevölkerung beeinträchtigt werden könnte.
Justizwesen
Im April 2011 wies der Justizminister die Generalstaatsanwaltschaft an, versuchsweise alle aufgezeichneten Verhöre zu kontrollieren, die von zwei Spezialeinheiten der Polizei geführt worden waren. Außerdem sollten sämtliche Vernehmungen von Straftatverdächtigen mit Lernbehinderungen oder psychischen Krankheiten überprüft werden. Das Justizministerium und die Polizei diskutierten über eine Reform des Gesetzes, das Hafteinrichtungen und die Behandlung von Gefangenen regelt. Die Debatte führte jedoch zu keinerlei Veränderungen des Gesetzes oder des Untersuchungshaftsystems (daiyo kangoku), das es der Polizei gestattet, Verdächtige über einen Zeitraum von bis zu 23 Tagen festzuhalten.
- Shoji Sakurai und Takao Sugiyama, die ursprünglich wegen Mordes und Raubes verurteilt worden waren, wurden im Mai 2011 freigesprochen, nachdem sie 29 Jahre im Gefängnis verbracht hatten. In ihrem Wiederaufnahmeverfahren stellte das Gericht fest, dass Bandaufnahmen – auch jene vom Geständnis – manipuliert worden waren. Es blieben Zweifel darüber, ob das Geständnis freiwillig abgelegt worden war.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Am 30. August 2011 fällte das südkoreanische Verfassungsgericht ein Urteil in Bezug auf die koreanischen Frauen, die vor und während des Zweiten Weltkriegs Opfer der sexuellen Versklavung durch das japanische Militär geworden waren. Das Gericht entschied, es sei verfassungswidrig, dass die südkoreanische Regierung keine konkreten Schritte unternehme, um den Streit mit Japan über Entschädigungszahlungen für die Überlebenden zu klären. Japan lehnte es weiterhin ab, die koreanischen Opfer der sexuellen Versklavung durch das japanische Militär zu entschädigen. Das Verfassungsgericht stellte fest, dass Südkorea mit seiner Untätigkeit die grundlegenden Rechte der sogenannten Trostfrauen verletze. Im Oktober brachte die südkoreanische Regierung das Thema der vom japanischen Militär systematisch betriebenen sexuellen Sklaverei vor den Vereinten Nationen zur Sprache. Dabei vertrat Südkorea die Auffassung, die systematische Vergewaltigung und sexuelle Sklaverei komme Kriegsverbrechen und unter bestimmten Umständen auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleich. Die japanische Regierung verwies in ihrer Antwort darauf, dass alle Fragen im Rahmen von Verträgen geregelt worden seien.
Am 14. Dezember 2011 versammelten sich politisch engagierte Menschen und überlebende Frauen zum eintausendsten Mal zu einer Protestkundgebung vor der japanischen Botschaft in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul. Die Kundgebung findet seit 1992 jede Woche statt.
Flüchtlinge und Asylsuchende
Schätzungsweise 1800 Personen stellten 2011 in Japan einen Asylantrag. Aus Anlass des 30. Jahrestags der Ratifizierung der Genfer Flüchtlingskonvention durch Japan verabschiedete das Parlament am 17. November eine Resolution, in der es sich zu dem Übereinkommen bekannte. Im Rahmen eines 2010 eingerichteten Programms zur Wiedereingliederung nahm Japan im Berichtsjahr 18 Flüchtlinge aus Myanmar auf, deren Status in Thailand geklärt worden war.
Einige Flüchtlinge aus Myanmar, die 2010 im Zuge des Programms aufgenommen worden waren, beklagten sich öffentlich, man würde sie zwingen, zehn Stunden am Tag zu arbeiten, sie würden von der Regierung nur unzureichend unterstützt und seien vor ihrer Ankunft in Japan von den Behörden gezielt falsch informiert worden.
Todesstrafe
Im Berichtsjahr wurden keine Todesurteile vollstreckt. 130 Gefangenen drohte weiterhin die Hinrichtung. Unter ihnen befanden sich auch mehrere psychisch Kranke. Im Oktober erklärte Justizminister Hideo Hiraoka, er werde die Todesstrafe nicht abschaffen, aber jeden Fall unter individuellen Gesichtspunkten prüfen. Vonseiten seiner Kabinettskollegen wurde Druck auf ihn ausgeübt, er solle die Hinrichtungen wieder aufnehmen. Am 31. Oktober 2011 urteilte das Bezirksgericht Osaka, die Exekution durch Erhängen sei verfassungskonform.