Deutschland 2012
Amtliche Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland Staatsoberhaupt: Christian Wulff Regierungschefin: Angela Merkel Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 82,2 Mio. Lebenserwartung: 80,4 Jahre Kindersterblichkeit: 4,2 pro 1000 Lebendgeburten
Es gab weiterhin keine unabhängigen Beschwerdestellen für Fälle polizeilichen Fehlverhaltens. Einige Bundesländer schoben nach wie vor Roma in den Kosovo ab, obwohl ihnen dort bei ihrer Rückkehr Verfolgung und Diskriminierung drohten. Der ehemalige Anführer der ruandischen bewaffneten Oppositionsgruppe Forces Démocratiques de Libération du Rwanda und sein Stellvertreter mussten sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor Gericht verantworten.
Internationale Kontrolle
Im Mai 2011 forderte der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Deutschland auf, das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu unterzeichnen. Damit soll u.a. sichergestellt werden, dass deutsche Unternehmen bei Investitionen im Ausland die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Menschen in den betroffenen Ländern respektieren und dass Asylsuchende in Deutschland einen gleichberechtigten Zugang zu Sozialleistungen, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung erhalten.
Der UN-Ausschuss gegen Folter empfahl im November 2011, Deutschland solle nicht automatisch auf Erkenntnisse ausländischer Geheimdienste vertrauen, um so Folter und andere Misshandlungen im Zusammenhang mit erzwungenen Geständnissen zu vermeiden. Außerdem empfahl er, allen deutschen Behörden und Sicherheitsdiensten Ermittlungen im Ausland zu verbieten, wenn diese zu einer Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten führen können, die im Verdacht stehen, Zwangsmaßnahmen anzuwenden. Der Ausschuss zeigte sich besorgt darüber, dass die Beteiligung deutscher Behörden am US-Programm für außerordentliche Überstellungen nicht mit der erforderlichen Entschiedenheit untersucht wurde. Zudem sprach er die Empfehlung aus, alle Vorwürfe über Folter und andere Misshandlungen durch Polizeibeamte von unabhängigen Stellen untersuchen zu lassen, und kritisierte, dass in den meisten Bundesländern keine Kennzeichnungspflicht für Polizisten bestand.
Folter und andere Misshandlungen
Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen Vorwürfen über Misshandlungen führten nicht immer zu einem Ergebnis. Dies lag zum einen daran, dass es in allen Bundesländern an unabhängigen Beschwerdestellen fehlte, aber auch an Schwierigkeiten bei der Identifizierung von Polizeibeamten. Im Juli führte das Land Berlin die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte durch Namens- oder Nummernschilder ein.
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Die Ermittlungen zum Einsatz exzessiver Gewalt während einer Demonstration in Stuttgart im September 2010 waren noch nicht abgeschlossen. Im März 2011 verurteilte das Amtsgericht Stuttgart einen Polizisten zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro wegen des Einsatzes von Pfefferspray gegen die Teilnehmerin einer Sitzblockade. Der Anwalt von vier Demonstranten, die durch den Strahl eines Wasserwerfers schwere Augenverletzungen erlitten hatten, forderte, den Oberstaatsanwalt wegen Befangenheit aus dem Verfahren abzuziehen.
- Am 4. August 2011 sprach das Landgericht Frankfurt Markus Gäfgen eine Entschädigung zu, weil ihm zwei Polizisten 2002 "unerträgliche Schmerzen" angedroht hatten, nachdem er unter dem Verdacht festgenommen worden war, einen elfjährigen Jungen entführt zu haben. Das Gericht wertete die Drohung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention als "unmenschliche Behandlung".
Flüchtlinge und Asylsuchende
Am 13. Januar 2011 entschied das Bundesministerium des Innern, die Überstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland auf der Grundlage der Dublin-II-Verordnung für ein Jahr auszusetzen (siehe Länderbericht Griechenland). Im November wurde die Aussetzung um ein weiteres Jahr verlängert und galt nun bis 12. Januar 2013.
Am 9. Dezember 2011 entschieden die Behörden, ein dauerhaftes Programm zur Aufnahme und Neuansiedlung von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen einzurichten (Resettlement-Programm) und in den kommenden drei Jahren jeweils 300 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen.
Asylsuchende, die auf dem Luftweg nach Deutschland einreisten und ein beschleunigtes Flughafen-Asylverfahren durchliefen, wurden routinemäßig im Transitbereich der Flughäfen inhaftiert. Die Behörden betrachteten die Inhaftierung von Asylbewerbern nicht als Freiheitsentzug.
Mehrere Bundesländer schoben nach wie vor Roma, Aschkali und Ägypter in den Kosovo ab, obwohl ihnen dort weiterhin Verfolgung und Diskriminierung drohten. Im August meldete eine Nachrichtenagentur, Baden-Württemberg habe die Abschiebungen für eine gewisse Zeit gestoppt. Nordrhein-Westfalen entschied im Dezember, die Abschiebung schutzbedürftiger Roma in den Kosovo bis zum 1. April 2012 auszusetzen.
Von der Regelung waren insbesondere Familien mit minderjährigen Kindern, alleinstehende Frauen sowie ältere Menschen betroffen. Asylsuchende wurden weiterhin diskriminiert, was den Zugang zu Sozialleistungen betraf. Ihre Sozialleistungen lagen deutlich unter dem Existenzminimum und waren 31% niedriger als diejenigen von deutschen Staatsbürgern bzw. Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht. Das Asylbewerberleistungsgesetz lag dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.
Rechte von Migranten
Die Sozialämter waren 2011 nach wie vor verpflichtet, die Daten von Personen ohne regulären Aufenthaltsstatus der Ausländerbehörde zu melden, wenn sie ihnen Krankenscheine für eine medizinische Behandlung aushändigten, die keinen Notfall darstellte. Für die Betroffenen bedeutete die Regelung eine Einschränkung ihres Rechts auf Gesundheit. Durch eine Neuregelung des Aufenthaltsgesetzes wurden Schulen sowie Erziehungs- und Bildungseinrichtungen von der Übermittlungspflicht ausgenommen.
Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
Verschiedene staatliche Maßnahmen zur Terrorbekämpfung boten weiterhin Anlass zur Besorgnis. Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz sehen vor, dass "diplomatische Zusicherungen" genutzt werden können, um die Rückführung von Terrorverdächtigen in Länder zu rechtfertigen, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten.
Die Bundesregierung wollte sich nicht darauf festlegen, die geheimdienstliche Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit Ländern auszuschließen, die dafür berüchtigt sind, Folter anzuwenden.
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Im April 2011 berichtete die Tageszeitung TAZ, dass der inhaftierte usbekische Zeuge A. S. in einem Gefängnis in Taschkent gestorben sei. Nach Angaben der usbekischen Behörden starb er an Herzversagen. Er war von deutschen Ermittlungsbeamten im Juni und September 2008 in Taschkent in Anwesenheit des usbekischen Sicherheitsdienstes verhört worden, obwohl der UN-Sonderberichterstatter über Folter festgestellt hatte, dass in usbekischen Gefängnissen Folter systematisch zur Anwendung komme.
- Im Januar 2011 zog der deutsche Staatsbürger Khaled El-Masri sein Rechtsmittel gegen ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts vom 7. Dezember 2010 zurück. Das Gericht hatte eine Klage von Khaled El-Masri abgewiesen, mit der er die Bundesrepublik Deutschland verpflichten wollte, sich um die Auslieferung von 13 US-Staatsbürgern zu bemühen. Sie stehen im Verdacht, ihn im Jahr 2004 rechtswidrig nach Afghanistan überstellt zu haben.
Internationale Strafgerichtsbarkeit
Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart begann im Mai 2011 das Verfahren gegen Ignace Murwanashyaka, den ehemaligen Anführer der ruandischen bewaffneten Oppositionsgruppe Forces Démocratiques de Libération du Rwanda, und seinen Stellvertreter Straton Musoni. Den beiden ruandischen Staatsbürgern werden 26 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 39 Kriegsverbrechen zur Last gelegt, die von Januar 2008 bis November 2009 in der Demokratischen Republik Kongo verübt wurden. Die Anklage wirft ihnen vor, die Verbrechen über Telefon und Internet angeordnet zu haben. Es war der erste Prozess auf der Grundlage des 2002 in Deutschland eingeführten Völkerstrafgesetzbuches.
Waffenhandel
Obwohl die Bundesregierung für ein umfassendes internationales Abkommen zur Kontrolle des Waffenhandels eintrat, genehmigte sie wiederholt Rüstungsexporte, die möglicherweise zu Menschenrechtsverletzungen beitrugen. Im Juli 2011 meldeten verschiedene Medien, dass die Regierung der Lieferung von rund 200 Leopard-2-Panzern an Saudi-Arabien grundsätzlich zugestimmt habe.