Amnesty Report Dänemark 04. Mai 2012

Dänemark 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Königreich Dänemark Staatsoberhaupt: Königin Margrethe II. Regierungschefin: Helle Thorning-Schmidt (löste im Oktober Lars Løkke Rasmussen im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 5,6 Mio. Lebenserwartung: 78,8 Jahre Kindersterblichkeit: 4 pro 1000 Lebendgeburten

Eine neue Untersuchung der Nutzung des dänischen Staatsgebiets für Überstellungsflüge der CIA wurde angekündigt. Das damit beauftragte Institut verfügte jedoch über zu wenige Befugnisse, und die Maßnahme hatte einen viel zu geringen Umfang. Die Praxis des Zuwanderungsgewahrsams erregte Besorgnis, da nach wie vor Personen aus besonders schutzbedürftigen Gruppen inhaftiert wurden. Frauen erhielten durch die Gesetzgebung nicht den gleichen effektiven Schutz vor Gewalt wie Männer.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Im Februar 2011 fand eine Anhörung über den aus dem Vorjahr stammenden Bericht der Regierung über die Antiterrorgesetze statt, nachdem der Bericht mehrfach als unzureichend und nicht gründlich genug kritisiert worden war.

Am 2. November kündigte die Regierung an, dass das Dänische Institut für Internationale Studien (DIIS) die Nutzung des dänischen Staatsgebiets für seit 2001 von der CIA durchgeführte Überstellungsflüge überprüfen werde.

Die Untersuchung sollte sich jedoch auf Flüge über Grönland beschränken. Darüber hinaus sollte das DIIS lediglich Dokumente aus einer früheren dänischen Untersuchung aus dem Jahr 2008 einsehen dürfen, während es den Ermittlern verwehrt bleiben sollte, Zeugen vorladen zu lassen oder neue Informationen anzufordern. Angesichts dieser Einschränkungen würde die Erhebung keine unabhängige, unparteiische, gründliche und effektive Untersuchung darstellen, wie sie das humanitäre Völkerrecht sowie internationale Menschenrechtsstandards verlangen.

Folter und andere Misshandlungen

  • Im Juni 2011 bestätigte das ostdänische Landesgericht eine frühere Entscheidung, wonach Niels Holck nicht nach Indien ausgeliefert werden dürfe, da die zwischen Dänemark und Indien vereinbarten diplomatischen Zusicherungen ihn nicht ausreichend vor der Gefahr von Misshandlungen schützten.

  • Im November 2011 entschied das Kopenhagener Stadtgericht, dass der irakische Staatsangehörige Qais J. Khaled die dänischen Behörden auf Schadenersatz verklagen könne, nachdem sie ihn im Jahr 2004 nach Basra in Polizeigewahrsam überstellt hatten, obwohl ihnen vermutlich bekannt war, dass ihm dort Folter und andere Misshandlungen drohten.

Im Dezember wurden weitere Informationen bekannt, denen zufolge mindestens 500 irakische Staatsangehörige unter ähnlichen Umständen an die irakischen Behörden überstellt worden sind. Zudem sollen Informationen, die bestätigen, dass die dänische Armee von der Foltergefahr für die überstellten Gefangenen wusste, dem Parlament vorenthalten worden sein.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Der Umgang mit Flüchtlingen und Asylsuchenden gab nach wie vor Anlass zur Sorge.

Im Anschluss an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der feststellte, dass Griechenland nicht über ein funktionierendes Asylverfahren verfügt (siehe Länderbericht Griechenland), wurden im Januar 2011 Überstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland gemäß der Dublin-II-Verordnung gestoppt. Die Behörden unternahmen keinerlei Anstrengungen, die 20 Personen ausfindig zu machen, die auf Grundlage der Verordnung im Jahr 2010 nach Griechenland überstellt worden waren.

Entgegen den Richtlinien des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) wurden mindestens 43 irakische Staatsangehörige nach Bagdad abgeschoben.

Personen, die besonders schutzbedürftigen Gruppen angehörten, darunter auch Opfer von Folter und Menschenhandel, wurden nach wie vor aufgrund von Zuwanderungsbestimmungen inhaftiert.

Zu Jahresbeginn stellte sich heraus, dass 36 staatenlosen palästinensischen Jugendlichen die Staatsbürgerschaft verweigert worden war, was im Widerspruch zur Genfer Flüchtlingskonvention steht, die die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, auf ihrem Staatsgebiet geborenen Kindern die Staatsbürgerschaft zu gewähren. Später wurde bekannt, dass man bis zu 500 staatenlose palästinensische Jugendliche falsch informiert und ihnen die Staatsbürgerschaft verweigert hatte. Daraufhin trat die dänische Ministerin für Flüchtlinge, Immigration und Integration zurück. Ein unabhängiger Untersuchungsausschuss wurde eingerichtet, und einige Betroffene leiteten rechtliche Schritte gegen die Regierung ein, um eine Entschädigung zu erwirken.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die Gesetze garantierten nicht den gleichen ausreichenden Schutz für alle Opfer sexueller Gewalt. Verschiedene sexuelle Gewaltverbrechen und Misshandlungen waren auch weiterhin nicht strafbar, wenn Täter und Opfer verheiratet waren, darunter z.B. sexuelle Handlungen ohne gegenseitiges Einvernehmen, wenn sich das Opfer aufgrund von Krankheit oder Drogeneinfluss in einem hilflosen Zustand befand.

Eine Expertenkommission, die von der Regierung 2009 einberufen worden war, um die bestehenden Gesetze über Vergewaltigung zu überprüfen, hatte ihre Ergebnisse bis zum Ende des Berichtsjahres noch immer nicht vorgelegt. Im Mai legte die Regierung jedoch Gesetzentwürfe vor, wonach die Haftstrafen für von Fremden verübte Vergewaltigungen erhöht werden sollen. Es wurden Bedenken laut, dass diese Vorschläge die Behandlung von Vergewaltigung als weniger schwere Straftat in unangemessener Weise begünstigen würden, sollten Opfer und Täter sich kennen.

Diskriminierung – Roma

Im März 2011 stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass die im Jahr 2010 erfolgte Ausweisung von zwei männlichen Angehörigen der Roma aus Rumänien wegen Aufenthalts ohne Genehmigung in öffentlichen Parks und Gebäuden ungesetzlich war. Die Entscheidung, die Roma des Landes zu verweisen, war von mehreren Politikern und Angehörigen der Zivilgesellschaft als diskriminierend angeprangert worden. Aufgrund des Gerichtsurteils setzte die Regierung die Ausweisungsanordnungen gegen 14 weitere Angehörige der Roma außer Kraft.

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