Amnesty Report Norwegen 10. Mai 2011

Norwegen 2011

 

Amtliche Bezeichnung: Königreich Norwegen Staatsoberhaupt: König Harald V. Regierungschef: Jens Stoltenberg Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 4,9 Mio. Lebenserwartung: 81 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 5/4 pro 1000 Lebendgeburten

Asylsuchende wurden auf der Grundlage der Dublin-II-Verordnung zwangsweise nach Griechenland zurückgeführt. Daneben gab es auch Abschiebungen in den Irak. Der Schutz für weibliche Opfer sexueller Gewalt war unzureichend.

Flüchtlinge, Migranten und Asylsuchende

Trotz schwerwiegender Bedenken wegen unzureichender Asylverfahren und schlechter Haftbedingungen in Griechenland wurden bis zum 30. September 2010 insgesamt 277 Asylsuchende auf der Grundlage der Dublin-II-Verordnung von Norwegen nach Griechenland überstellt. Im Oktober setzten die Migrationsbehörden die nach dieser Verordnung durchgeführten Rückführungen nach Griechenland aus und begannen damit, diese Asylanträge inhaltlich zu überprüfen.

Im Widerspruch zu den Richtlinien des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) wurden 140 Iraker – u.a. in gemeinsam mit anderen europäischen Staaten organisierten Charterflügen – von Norwegen in den Irak abgeschoben.

Im Oktober forderte das Justizministerium NGOs dazu auf, sich an der Ausarbeitung eines Vorschlags zur Asylpolitik zu beteiligen, um die Lage von Asyl suchenden Kindern zu verbessern. Im gleichen Monat gab der Justizminister Pläne zur Verbesserung des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asyl suchende Familien mit Kindern bekannt. Im Dezember kündigte die zentrale Regierungsbehörde für Migration die Schließung von bis zu 292 Plätzen für Asyl suchende Kinder in mehreren Aufnahmezentren an.

Im April unterzeichnete die Regierung mit afghanischen Behörden und dem UNHCR eine Drei-Parteien-Vereinbarung über die Rückkehr von Asylsuchenden nach Afghanistan. Die Vereinbarung enthielt auch Pläne für ein Aufnahmezentrum für Asyl suchende Kinder, die nach Afghanistan zurückgeführt worden waren.

  • Im August 2010 wurde Abd al-Karim Hussein, ein syrischer Kurde, dessen Asylantrag abgelehnt worden war, nach Syrien abgeschoben, wo man ihn 15 Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft hielt. Seinen Angaben zufolge wurde er während dieser Zeit gefoltert. Er kam ohne Anklage frei und flüchtete danach aus Syrien.

Gewalt gegen Frauen

Der Schutz für Opfer von Vergewaltigungen und anderer sexueller Gewaltanwendung sowie ihr Zugang zur Justiz blieben in Gesetz und Praxis unzureichend. Die Definition von Vergewaltigung im Allgemeinen Bürgerlichen Strafgesetzbuch verknüpfte weiterhin den Tatbestand der Vergewaltigung mit dem Gebrauch oder der Androhung von physischer Gewalt durch den Täter. Die Strafverfolgungs- und Verurteilungsquote in Fällen von Vergewaltigung war weiterhin niedrig, und es gab keine offiziellen Statistiken über Vergewaltigungen.

Internationale Strafgerichtsbarkeit

Im März 2010 sprach das Borgarting-Berufungsgericht in Oslo den eingebürgerten norwegischen Staatsbürger Mirsad Repak, der in einer kroatischen paramilitärischen Einheit aktiv gewesen war, schuldig, 1992 während des Krieges in Bosnien und Herzegowina im Haftlager Dretelj Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Im Dezember verwarf das Oberste Gericht das Urteil des Berufungsgerichts mit der Begründung, dass diese Verbrechen zu dem Zeitpunkt, zu dem sie begangen wurden, nicht Bestandteil des norwegischen Strafgesetzbuchs gewesen seien. Die Entscheidung des Obersten Gerichts über den Anklagepunkt "Freiheitsberaubung" soll im Jahr 2011 erfolgen.

Rechtliche, verfassungsmäßige und institutionelle Entwicklungen

Bis Ende 2010 hatte Norwegen das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte noch nicht unterzeichnet. Norwegen schob auch weiterhin die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter auf.

Amnesty International: Berichte

Case closed: Rape and human rights in the Nordic countries – summary report (ACT 77/001/2010)

European states must stop forced returns to Iraq (EUR 01/028/2010)

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