Amnesty Report Japan 09. Mai 2011

Japan 2011

Amtliche Bezeichnung: Japan Staatsoberhaupt: Kaiser Akihito Regierungschef: Naoto Kan (löste im Juni Hatoyama Yukio im Amt ab) Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 127 Mio. Lebenserwartung: 83,2 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 5/4 pro 1000 Lebendgeburten

Das Untersuchungshaftsystem (daiyo kangoku) blieb weiterhin in Kraft und begünstigte missbräuchliche Verhörmethoden. Die Bewegung, die sich um Entschädigungen für die sogenannten Trostfrauen bemüht, machte spürbare Fortschritte, da mehrere japanische Städte auf die Regierung einwirkten, Überlebenden des "Trostfrauen"-Systems Entschädigungen zu zahlen und sich bei ihnen zu entschuldigen. Die Justizministerin setzte im Juli 2010 eine Arbeitsgruppe über die Todesstrafe ein; indes wurden im selben Monat zwei Personen hingerichtet. Flüchtlinge und Asylsuchende waren nach wie vor in Gefahr, Opfer von Übergriffen zu werden. Ein Mann kam bei seiner Abschiebung ums Leben; zwei Personen in Zuwanderungsgewahrsam verübten Selbstmord.

Hintergrund

Im Mai 2010 besuchte die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Japan und forderte die Regierung auf, eine nationale Menschenrechtskommission einzurichten, die Todesstrafe abzuschaffen und die Frage nach Entschädigungen für die sogenannten Trostfrauen zu klären. Nachdem im Juni Hatoyama Yukio nach nur neunmonatiger Amtszeit als Ministerpräsident zurückgetreten war, löste ihn Naoto Kan im Amt ab. Die Sozialdemokratische Partei zog sich infolge der gescheiterten Verhandlungen über die Verlegung der US-amerikanischen Luftwaffenbasis in Futenma in der Präfektur Okinawa aus der Regierungskoalition zurück. Nach den Wahlen vom Juli verlor die Regierungskoalition ihre Mehrheit im Oberhaus an die Liberaldemokratische Partei.

Justizsystem

Das Untersuchungshaftsystem (daiyo kangoku) ermöglichte weiterhin Folterungen und andere Misshandlungen, die darauf abzielten, bei Verhören "Geständnisse" zu erzwingen. Das daiyo kangoku-System gestattet der Polizei die Inhaftierung Verdächtiger über einen Zeitraum von bis zu 23 Tagen.

  • Sugaya Toshikazu wurde im März 2010 nach über 17-jähriger Haft von der Mordanklage freigesprochen. Man gewährte ihm eine Neuverhandlung, nachdem sich erwiesen hatte, dass die DNA-Indizien in seinem ersten Verfahren fehlerhaft gewesen waren und sein "Geständnis" während der Untersuchungshaft erzwungen worden war.

Der Oberste Gerichtshof verwarf eine Entscheidung des Hohen Gerichts in Nagoya im Fall von Okunishi Masaru und ordnete an, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens noch einmal zu überprüfen. Dies war das erste Mal in 34 Jahren, dass der Oberste Gerichtshof die Entscheidung eines untergeordneten Gerichts in Bezug auf die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten eines zum Tode Verurteilten aufgehoben hat. In seinem ersten Verfahren hatte Okunishi Masaru angegeben, man habe ihn zu einem "Geständnis" gezwungen. Aus Mangel an Beweisen war er freigesprochen worden. Das Hohe Gericht Nagoya hob anschließend seinen Freispruch auf und verurteilte ihn 1969 zum Tod.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im Mai 2010 erklärte die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen, dass überlebende Opfer von sexueller Gewalt "nicht ohne eine offizielle Entschuldigung und die offizielle Anerkennung der Verantwortung des Staates eine finanzielle Entschädigung annehmen wollen". Sie beurteilte die Bewegung für die Entschädigung der sogenannten Trostfrauen als eine der am besten organisierten und am umfassendsten dokumentierten Gruppierungen. 21 kommunale Ratsversammlungen verabschiedeten Resolutionen, in denen sie sich zugunsten einer Entschuldigung und einer Entschädigung für überlebende Opfer des "Trostfrauen"-Systems aussprachen.

Todesstrafe

Im Juli 2010 wurden zwei Personen hingerichtet, genau ein Jahr nach den letzten Hinrichtungen. Mindestens 111 Gefangene, darunter mehrere psychisch Kranke, blieben unter besonders harten Haftbedingungen von der Vollstreckung der Todesstrafe bedroht. Hinrichtungen finden gewöhnlich heimlich und durch Erhängen statt. Die Häftlinge werden meist erst wenige Stunden vor ihrer Hinrichtung oder überhaupt nicht informiert. Angehörige werden erst nach der Hinrichtung verständigt.

Im März 2010 verabschiedete das japanische Parlament ein Gesetz zur Abschaffung der gesetzlich vorgeschriebenen Verjährungsfrist in Mordfällen, bei denen die Todesstrafe verhängt werden kann. Im Juli richtete die Justizministerin innerhalb des Ministeriums eine Arbeitsgruppe ein, die sich mit der Todesstrafe befassen sollte. Die Arbeitsgruppe hielt im August, September und Oktober Sitzungen ab, ohne Schlussfolgerungen zu veröffentlichen.

  • Im November 2010 wurde im Bezirksgericht Yokohama die erste Todesstrafe wegen Mordes unter dem saiban-in-System (Laienrichtersystem) verhängt.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Die Bearbeitung von Anträgen auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus unterlag unvermindert erheblichen Verzögerungen, wobei über manche Anträge erst nach bis zu zehn Jahren entschieden wurde.

Anerkennungsverfahren für Asylsuchende fielen weiterhin nicht unter die Zuständigkeit richterlicher oder anderer unabhängiger Kontrollinstanzen. Bis Dezember 2010 hatten schätzungsweise 1000 Personen Asylanträge gestellt, während etwa 30 Personen der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden war. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Kontrolle der Zuwanderung und zur Anerkennung von Flüchtlingen wurden Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus sowie Asylsuchende, darunter auch Kinder, auf unbestimmte Zeit in Gewahrsam genommen, ohne die Möglichkeit einer unabhängigen Überprüfung der Notwendigkeit ihrer Inhaftierung. Japan nahm als erstes asiatisches Land Flüchtlinge auf, über deren Status außerhalb des Landes entschieden worden war, indem es 27 Flüchtlinge aus Myanmar akzeptierte, die zunächst in Thailand Aufnahme gefunden hatten.

  • Im März 2010 kam der ghanaische Staatsangehörige Abubakar Awudu Suraj ums Leben, als er von Mitarbeitern der japanischen Zuwanderungsbehörde zwecks Abschiebung in ein Flugzeug gebracht wurde. Bis Ende des Jahres waren die Ermittlungen in dem Fall abgeschlossen, Festnahmen hatten indes nicht stattgefunden.

  • Zwei in der ostjapanischen Haftanstalt der Einwanderungsbehörden inhaftierte Personen verübten Selbstmord. Inhaftierte in der westlichen und der östlichen Haftanstalt der Einwanderungsbehörden traten im Februar bzw. Mai 2010 in den Hungerstreik und forderten, dass seit langem inhaftierte Personen sowie Minderjährige und Kranke aus der Haft entlassen und die Haftbedingungen, so auch der Zugang zu medizinischer Versorgung, verbessert werden sollen.

Amnesty International: Mission

Delegierte von Amnesty International besuchten Japan im November.

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