Amnesty Report Polen 20. Mai 2010

Polen 2010

Amtliche Bezeichnung: Republik Polen Staatsoberhaupt: Lech Kaczynski Regierungschef: Donald Tusk Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 38,1 Mio. Lebenserwartung: 75,5 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 9/7 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,3%

Die Ergebnisse einer parlamentarischen Untersuchung über die mutmaßliche Beteiligung Polens an den von den USA geführten Überstellungsflügen und dem geheimen Inhaftierungsprogramm blieben weiterhin unter Verschluss. Polen wurde vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, da es die Regierung unterlassen hatte, die Gesetze der EU über das Verbot der Geschlechterdiskriminierung in nationales Recht zu überführen. Internationale Gremien kritisierten die Hindernisse, mit denen Frauen beim Zugang zu bestimmten Einrichtungen der reproduktiven Gesundheit konfrontiert waren. So blieb Abtreibung verboten, selbst wenn das Leben von Frauen in Gefahr war. Polen wurde wegen der Anwendung von Strafgesetzen über Verleumdung kritisiert.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Der Generalstaatsanwalt untersuchte weiterhin Vorwürfe, wonach Polen eine geheime Hafteinrichtung zugelassen habe, in der 2002 und 2003 "Gefangene von hohem Wert" vom US-amerikanischen Geheimdienst CIA verhört worden waren. Im April 2009 erklärte Roman Giertych, der ehemalige Leiter einer Parlamentskommission, er habe der Regierung 2006 dokumentarische Nachweise für potenzielle Straftaten vorgelegt. Die Ergebnisse der Kommission blieben unter Verschluss. Ehemalige Staatsvertreter, unter ihnen der frühere Präsident Aleksander Kwasniewski, bestritten die Anschuldigungen, räumten jedoch eine andauernde Zusammenarbeit zwischen der CIA und dem polnischen Geheimdienst ein.

Ebenfalls im April veröffentlichten der Fernsehsender TVP und die Zeitung Rzeczpospolita neue Beweise für die Beteiligung Polens, darunter ein Flugverzeichnis vom Flughafen Szymany, auf dem Berichten zufolge in den Jahren 2002 und 2003 regelmäßig US-amerikanische Maschinen gelandet sein sollen.

Im Juli unterrichtete der Generalstaatsanwalt Amnesty International davon, dass sein Büro im März 2008 im Zusammenhang mit geheimen CIA-Operationen in Europa Ermittlungen wegen möglicher Kompetenzüberschreitungen durch Staatsbeamte eingeleitet habe. Es war indes nicht geplant, Umfang und Methodik dieser Ermittlungen publik zu machen, da sie als geheime Daten eingestuft waren.

Diskriminierung

Im Mai 2009 wurde Polen von der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil das Land es versäumt hat, EU-Vorschriften zum Verbot von geschlechtsspezifischer Diskriminierung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen in nationales Recht umzusetzen. Bis Ende Dezember waren die Antidiskriminierungsgesetze noch immer nicht angenommen worden. Die Regierung bereitete indes eine Gesetzesvorlage vor, wonach die Zuständigkeit des Kommissars für den Schutz der Bürgerrechte auf die Befugnis als Gleichstellungsorgan erweitert wurde.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Frauen trafen auf Schwierigkeiten, wenn sie Zugang zu Abtreibungsmöglichkeiten innerhalb des Gesundheitssystems suchten, selbst in Fällen, wo dies gesetzlich erlaubt war, und sogar dann, wenn das Leben der betroffenen Frau in Gefahr war. Die Verantwortlichen für die Bereitstellung medizinischer Dienstleistungen und Gesundheitseinrichtungen wurden weder dafür, dass sie Frauen den Zugang zu gesetzlich erlaubten Gesundheitsdiensten verweigerten, noch für die Folgen dieser Verweigerung für Gesundheit und Leben der betroffenen Frauen zur Rechenschaft gezogen. Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte kritisierte Polen dafür, dass das Land keine grundlegende Gesundheitsfürsorge für die sexuelle und reproduktive Gesundheit gewährleiste wie etwa Verhütungsmittel und Einrichtungen zur Familienplanung.

Das Parlament verabschiedete im Juni 2009 das Gesetz über Patientenrechte und über die Ombudsperson für Patientenrechte, wonach jeder Patient das Recht hat, Einspruch gegen die Meinung oder Entscheidung eines Arztes einzulegen. Die Verabschiedung folgte einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2007 im Verfahren Tysiac gegen Polen. Danach verletze Polen das Recht auf Schutz der Privatsphäre, da es keine zeitnahen oder effektiven Mittel für Frauen bereitstelle, Einspruch gegen ärztliche Entscheidungen einzulegen, die ihnen den Zugang zu Abtreibungsmöglichkeiten verweigern. Laut dem neuen Gesetz ist der Gesundheitsausschuss verpflichtet, binnen 30 Tagen über eine Beschwerde zu entscheiden, ein Zeitraum, der für bestimmte ärztliche Eingriffe zu lang sein und dadurch eine Verletzung des Rechts auf Gesundheit darstellen könnte. Darüber hinaus hatte der Gesundheitsausschuss das Recht, die Klage einer Patientin unbearbeitet abzuweisen, wenn die Antragstellerin die rechtliche Grundlage der beanspruchten Rechte oder Pflichten nicht nennen konnte. Die Notwendigkeit, einen Anwalt einzuschalten, bedeutete ein massives Hindernis für Patientinnen aus den unteren und mittleren Einkommensgruppen.

  • Im Juni 2009 forderte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Regierung auf, die Umstände des Todes einer 25 Jahre alten Schwangeren namens Z. im September 2004 aufzuklären. In den Monaten vor ihrem Tod waren bei der Frau eine chronische Darmentzündung sowie ein Abszess diagnostiziert worden, zu dessen Entfernung drei Operationen erforderlich waren. Z. wurde in mehreren Krankenhäusern behandelt, doch trotz entsprechender Bitten ihrer Familie war aus Angst um das Leben des Fötus keine der Kliniken bereit, eine vollständige Endoskopie und weitere diagnostische Untersuchungen vorzunehmen. Am 5. September 2004 erlitt Z. im fünften Schwangerschaftsmonat eine Fehlgeburt und starb am 29. September 2004 an einer Blutvergiftung.

Justiz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fällte 2009 Entscheidungen zur Untersuchungshaft und zur Überbelegung von Haftanstalten in Polen.

  • Im Februar entschied das Gericht im Verfahren Kauczor gegen Polen, dass zahlreiche Fälle von übermäßiger Dauer der Untersuchungshaft ein "Versagen der polnischen Strafjustiz" belegten, das eine Vielzahl von Einzelpersonen betreffe.

  • Im Fall Jamrozy gegen Polen entschied das Gericht im September, dass die übermäßige Länge der Untersuchungshaft von mehr als zwei Jahren das Recht auf Verhandlung binnen einer vertretbaren Frist oder auf Freilassung bis Verfahrensbeginn verletzt.

  • Im Oktober befand das Gericht Polen für schuldig, das Verbot von Folter oder erniedrigender Behandlung verletzt zu haben. Krzysztof Orchowski hatte den größten Teil seiner Haftstrafe in einer Zelle verbracht, in der ihm weniger als 3m² und manchmal sogar nur 2m² privater Raum zur Verfügung standen. Die Regierung räumte ein, dass die Überbelegung von Gefängnissen verbreitet war.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Kriminalisierung von Verleumdung, einer Straftat, die mit bis zu zwei Jahren Haft für Journalisten belegt ist (Paragraph 212 des Strafgesetzbuchs), hatte in mindestens einem Fall kontraproduktive Auswirkungen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung.

  • Im Februar 2009 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Polen das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt habe. Im Jahr 2000 war der Journalist Jacek DÊugoÊecki wegen Beleidigung eines Politikers nach Paragraph 212 verurteilt und mit einer Geldstrafe belegt worden. In der Entscheidung des Gerichtshofs hieß es, dass die Bestrafung einer Form von Zensur gleichkäme und das Urteil die Gefahr berge, Journalisten davon abzuhalten, sich an öffentlichen Diskussionen zu beteiligen oder ihre Aufgabe als öffentliches Kontrollorgan wahrzunehmen.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Flüchtlinge und Asylsuchende sahen sich beim Zugang zu Gesundheitsfürsorge und zum Arbeitsmarkt nach wie vor Schwierigkeiten ausgesetzt. Im Dezember reisten etwa 200 Asylsuchende, überwiegend Menschen aus Georgien und Tschetschenien, ohne Fahrkarten oder Personaldokumente nach Straßburg, um so gegen die Bedingungen für Flüchtlinge und Asylsuchende in Polen zu protestieren.

Amnesty International: Bericht

Poland: Briefing to the UN Committee on Economic, Social and Cultural Rights (EUR 37/002/2009)

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