Amnesty Report Marokko 19. Mai 2010

Marokko und Westsahara 2010

 

Amtliche Bezeichnung: Königreich Marokko Staatsoberhaupt: König Mohammed VI. Regierungschef: Abbas El Fassi Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft Einwohner: 32 Mio. Lebenserwartung: 71 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 43/29 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 55,6%

Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben auch 2009 im Zusammenhang mit der internen oder externen staatlichen Sicherheit stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten, deren Berichterstattung über die Monarchie als grenzüberschreitend gewertet wurde, Befürworter der Selbstbestimmung in der Westsahara und Mitglieder der nicht zugelassenen politischen Organisation Adl-wa al-Ihsan wurden schikaniert, festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Des Terrorismus verdächtigte Personen wurden inhaftiert, in einigen Fällen ohne Kontakt zur Außenwelt. Verhaftungen und kollektive Abschiebungen von Migranten wurden auch 2009 bekannt. Die Verantwortlichen für frühere und anhaltende Menschenrechtsverletzungen blieben fast ausnahmslos straffrei.

Hintergrund

Im Juni gewann die von Fouad Ali el Himma gegründete Partei der Authentizität und Modernität (Parti Authenticité et Modernité – PAM) die Mehrheit der Sitze in den Kommunalparlamenten. Die zweitstärkste Partei wurde die Istiqbal-Partei des amtierenden Ministerpräsidenten Abbas El Fassi. Im Juli wurde ein Oppositioneller zu zwei Jahren Haft verurteilt, vier Angehörige der Opposition und ein Journalist erhielten Gefängnisstrafen zwischen 20 und 25 Jahren. Dieser hochpolitische Fall, auch bekannt als die "Affäre Belliraj", war durchsetzt von Foltervorwürfen und Verfahrensfehlern.

Die Verhandlungen zwischen Marokko und der Frente Polisario um den Status der Westsahara stagnierten weiterhin. Die Frente Polisario fordert einen unabhängigen Staat auf dem Gebiet der Westsahara und hat in den Flüchtlingslagern im Südwesten Algeriens eine selbst ernannte Exilregierung gebildet. Der UN-Sicherheitsrat verlängerte das Mandat der UN-Mission für einen Volksentscheid in der Westsahara bis zum 30. April 2010. Das Mandat enthält keine Bestimmungen zur Beobachtung der Menschenrechtslage.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Regierung reagierte nach wie vor intolerant auf Meinungen oder Informationen, welche als Angriff auf die Monarchie gewertet wurden. Nationale und internationale Magazine, die Meinungsumfragen, Artikel oder Karikaturen über die königliche Familie veröffentlichten, wurden beschlagnahmt, unter Druck gesetzt und mussten ihr Erscheinen einstellen. Auch Journalisten wurden auf der Grundlage von Bestimmungen des Strafgesetzes und des Pressegesetzes strafrechtlich verfolgt. Beide Gesetze sehen Haftstrafen für die friedliche Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung vor.

  • Der Karikaturist Khaled Gheddar und der Direktor der Tageszeitung Akhbar Al-Youm, Tawfik Bouashrin, erhielten am 30. Oktober 2009 eine vierjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Sie hatten eine Karikatur veröffentlicht, die Prinz Moulay Ismail, einen Cousin des Königs, vor der marokkanischen Flagge stehend zeigt. Außerdem müssen die beiden eine hohe Geldbuße zahlen und Schadenersatz wegen Respektlosigkeit gegenüber der Nationalflagge und Beleidigung eines Mitglieds der königlichen Familie leisten. Im Dezember wurden die Strafen im Berufungsverfahren bestätigt. Der Prinz erließ den beiden Männern die Schadenersatzforderungen, nachdem sie sich entschuldigt hatten. Ihre Tageszeitung wurde auf Anordnung der Behörden geschlossen, konnte aber unter einem anderen Namen wieder erscheinen.

Gegen eine Reihe von Publikationen, die den Gesundheitszustand des Königs zum Gegenstand hatten, wurden gerichtliche Schritte eingeleitet.

  • Am 15. Oktober 2009 verurteilte ein erstinstanzlichen Gericht in Rabat den Herausgeber der Wochenzeitung Almichaal, Idriss Chahtane, zu einem Jahr Gefängnis. Ihm wurde zur Last gelegt, falsche Informationen in "bösartiger Absicht" verbreitet zu haben. Almichaal wurde im November verboten, nachdem die gegen Idriss Chahtane verhängte Strafe im Berufungsverfahren bestätigt worden war.

Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und weitere Personen wurden strafrechtlich verfolgt, weil sie Korruption angeprangert und die Behörden kritisiert hatten.

  • Der Menschenrechtsverteidiger Chekib El-Khiari wurde am 24. Juni zu drei Jahren Haft und einer hohen Geldbuße verurteilt. Die Anklage lautete auf Untergrabung und Beleidigung von öffentlichen Einrichtungen und Verstoß gegen die Finanzgesetze. Das Berufungsgericht von Casablanca bestätigte das Urteil am 24. November 2009. Chekib El-Khiari hatte öffentlich hochrangigen Beamten vorgeworfen, in den Drogenhandel involviert zu sein. Ende 2009 befand sich El-Khiari noch im Gefängnis.

Unterdrückung Andersdenkender

Sahrauische Aktivisten Die Behörden verschärften die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung in Bezug auf den Ruf nach Selbstbestimmung der Menschen auf dem Gebiet der Westsahara. Sahrauische Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten und andere Personen waren ständigen Schikanen ausgesetzt. Sie wurden streng überwacht, bedroht und von Sicherheitskräften angegriffen. Politisch motivierte Anklagen sollten sie davon abhalten oder sie dafür bestrafen, ihre Meinung zu äußern und Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren.

  • Sieben sahrauische Aktivisten, die die von der Frente Polisario verwalteten Tindouf-Flüchtlingslager in Algerien besucht hatten, wurden bei ihrer Rückkehr nach Marokko am 8. Oktober festgenommen und vor ein Militärgericht in Rabat gestellt. Unter den Gefangenen befinden sich die Menschenrechtsverteidiger Brahim Dahane und Ali Salem Tamek sowie Frau Dakja Lashgar, ein früheres Opfer des "Verschwindenlassens". Alle wurden wegen Bedrohung der Staatssicherheit und der "territorialen Integrität" Marokkos angeklagt. Ende 2009 befanden sich alle noch in Haft und warteten auf ihr Gerichtsverfahren.

  • Am 27. August 2009 wurde Ennaâma Asfari, der in Frankreich lebende Vizepräsident des Komitees zur Achtung der Freiheiten und Menschenrechte in der Westsahara (Comité pour le respect des libertés et des droits humains au Sahara occidental), wegen "Missachtung von Staatsbeamten im Dienst" zu vier Jahren Haft und einer Geldbuße verurteilt. Sein Mitangeklagter, Ali El-Rubia, erhielt eine Haftstrafe auf Bewährung und ebenfalls eine Geldbuße. Beide Angeklagten gaben an, bei ihrer Festnahme am 14. August von der Polizei misshandelt worden zu sein.

  • Als die Menschenrechtsverteidigerin Aminatou Haidar am 13. November 2009 nach einer Auslandsreise am Flughafen von Laayoune eintraf, warf man ihr vor, bei der Einreise ihre Staatsbürgerschaft verleugnet zu haben. Sie wurde daraufhin am 14. November auf die Kanarischen Inseln ausgewiesen. Sie konnte am 17. Dezember zurückkehren, nachdem sie aus Protest gegen ihre Ausweisung einen Monat im Hungerstreik am Flughafen von Lanzarote verbracht hatte.

Die Behörden schränkten die Bewegungsfreiheit von sahrauischen Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern ein, um sie so davon abzuhalten, Gerichtsverhandlungen zu verfolgen, Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren und sich mit Ausländern zu treffen. Einige der Aktivisten durften nicht mehr ins Ausland reisen. Ihre Personalausweise und Reisepässe wurden eingezogen.

  • Im Oktober 2009 hinderten die Behörden fünf sahrauische Studierende an einer Reise nach Mauretanien. Die Behördenvertreter zogen die Reiseunterlagen und Pässe der Studierenden ein, gaben aber keine Begründung für das Reiseverbot an.

Zahlreiche Sahrauis wurden wegen gewalttätigen Verhaltens in Verbindung mit Demonstrationen im Jahr 2009 und den Vorjahren strafrechtlich verfolgt. Die Prozesse entsprachen Berichten zufolge nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Einige Sahrauis, die sich für die Unabhängigkeit der Westsahara ausgesprochen hatten, waren Schikanen ausgesetzt und wurden von marokkanischen Sicherheitskräften verprügelt.

Mitglieder der Organisation Al-Adl wal-Ihsan Mitglieder der nicht zugelassenen politischen Organisation Al-Adl wal-Ihsan waren weiterhin Repressionen ausgesetzt. Der Sprecherin der Organisation, Nadia Yassine, stand seit 2005 ein Gerichtsverfahren bevor. Sie war wegen Beleidigung der Monarchie angeklagt worden. Ihr Prozess wurde erneut verschoben, diesmal auf Januar 2010.

  • Im Februar 2009 griffen Sicherheitskräfte Frau Hakima Moaadab Aloui, ein Mitglied von Al-Adl wal-Ihsan, bei einer Razzia im Büro der Tanwir-Vereinigung tätlich an. Zu dieser Vereinigung gehören auch Mitglieder von Al-Adl wal-Ihsan. Im Dezember erklärte die Staatsanwaltschaft, dass nicht genügend Beweise vorlägen, um Anklage gegen einen Regierungsbeamten zu erheben, dem Hakima Moaadab Aloui vorgeworfen hatte, sie geschlagen zu haben.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Im September berichtete die staatliche Nachrichtenagentur, dass ein "terroristisches Netzwerk" zerstört und 24 Verdächtige inhaftiert worden seien. Einige der Verdächtigen waren Berichten zufolge von Beamten des Geheimdienstes Direction de la Surveillance du Territoire inhaftiert worden. Der Geheimdienst ist seit Jahren berüchtigt für Folterungen und andere Misshandlungen von Gefangenen. Einige der Häftlinge wurden über mehrere Wochen hinweg ohne Kontakt zur Außenwelt gehalten. Nicht alle ihre Familien wurden über die Inhaftierung und den Aufenthaltsort der Gefangenen in Kenntnis gesetzt.

  • Am 4. Februar 2009 bestätigte ein Berufungsgericht in Rabat die zehnjährige Freiheitsstrafe gegen den ehemaligen Guantánamo-Häftling Said Boujaadia, der im Mai 2008 von den US-Behörden nach Marokko überstellt worden war. Seine Anwälte legten aus Protest ihr Mandat nieder und gaben an, dass es bei der Gerichtsverhandlung Verfahrensfehler gegeben habe. Gegen einen der Anwälte, Tawfik Moussaef, wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er Menschenrechtsverletzungen gegen inhaftierte Terrorverdächtige angeprangert hatte. Im April bestätigte der Oberste Gerichtshof das Urteil eines erstinstanzlichen Gerichts, wonach Moussaef die Vorschriften der Rechtsberufe verletzt habe.

  • Es ist nicht bekannt, ob die marokkanischen Behörden weitere Schritte unternommen haben, um die Vorwürfe des ehemaligen Guantánamo-Gefangenen Binyam Mohamed zu untersuchen. Er war im Februar aus Guantánamo entlassen worden und hatte angegeben, in Marokko während seiner geheimen Haft zwischen Juli 2002 und Januar 2004 gefoltert worden zu sein.

Hunderte islamistische Gefangene, die nach dem Bombenanschlag in Casablanca im Jahr 2003 verurteilt worden waren, forderten weiterhin die Prüfung ihrer Gerichtsverfahren. Einige von ihnen traten in einen Hungerstreik, um ihrem Protest gegen ihre Inhaftierung und die schlechten Haftbedingungen Ausdruck zu verleihen. Viele von ihnen waren aufgrund von "Geständnissen" verurteilt worden, die unter Folter zustande gekommen sein sollen.

Rechte von Migranten

Ausländische Staatsbürger, die unter Verdacht standen, keinen regulären Aufenthaltsstatus zu haben, wurden weiterhin festgenommen und abgeschoben, in den meisten Fällen unter Missachtung ihrer Schutzbedürftigkeit und ihres gesetzlich festgeschriebenen Rechts, die Entscheidung anzufechten oder die Rechtslage prüfen zu lassen. Einige Migranten waren Berichten zufolge bei ihrer Festnahme, während der Inhaftierung oder Abschiebung exzessiver Gewalt und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Einige sollen ohne ausreichende Nahrungs- und Wasservorräte an der Grenze zu Algerien oder Mauretanien ausgesetzt worden sein.

Ein 29 Jahre alter Migrant aus Kamerun starb am 1. Januar, nachdem er von marokkanischen Sicherheitsbeamten angeschossen worden war. Zuvor hatte eine Gruppe von etwa 50 Migranten versucht, den Sperrzaun zwischen Marokko und der spanischen Enklave Melilla zu erreichen. 14 Migranten der Gruppe wurden verhaftet, geschlagen und schließlich an der Grenze zu Algerien in der Nähe der Stadt Oujda ausgesetzt. Es gibt keine Hinweise auf eine Untersuchung dieser Vorfälle.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Obwohl Marokko ein Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen von 1951 und des Zusatzprotokolls von 1967 ist, stellten die Behörden vom UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) anerkannten Flüchtlingen keine Aufenthaltsgenehmigungen oder andere notwendige Dokumente aus. Am 15. Juni veranstaltete eine Gruppe von Flüchtlingen vor dem Büro des UNHCR in Rabat einen Sitzstreik, um gegen ihre Lebensbedingungen zu protestieren und ihre Umsiedlung in andere Länder zu fordern. Zwei Wochen später folgten Zusammenstöße zwischen Polizeikräften und Flüchtlingen, als Letztere sich weigerten, die Demonstration aufzulösen. Fünf Flüchtlinge wurden festgenommen und wegen gewalttätigen Verhaltens angeklagt. Sie wurden zu einem Monat Gefängnis und einer Geldbuße verurteilt. Von der Anklage des unrechtmäßigen Aufenthalts sprach man sie allerdings frei. Berichten zufolge sind die Gefangenen während ihrer Haftzeit geschlagen worden.

Recht auf Religionsfreiheit

Die Behörden hinderten Mitglieder der Alternativen Bewegung für persönliche Freiheiten (Mouvement alternatif pour les libertés individuelles) daran, am 13. September 2009 im Mohammadia öffentlich das Ramadan-Fastenbrechen zu zelebrieren. Mindestens sechs Mitglieder der Bewegung sollen festgenommen oder zu Vernehmungen vorgeladen worden sein. Anklagen wurden jedoch nicht erhoben. Die Staatsanwaltschaft in Rabat ordnete für zwei der Gruppenorganisatoren ein Reiseverbot ins Ausland an. Davon betroffen waren Frau Ibtissame Lashgar und Frau Zineb El-Razoui.

Nachdem die Behörden im März iranische Diplomaten in Rabat beschuldigt hatten, Aktionen durchgeführt zu haben, die den "religiösen Grundsätzen" von Marokko schadeten, gab es Berichte über Verhöre einer Reihe von verdächtigten schiitischen Muslimen. Die Behörden beschlagnahmten schiitische Dokumente und schlossen eine Schule für irakische Kinder.

Aufarbeitung der Vergangenheit

Eine Liste von Fällen von "Verschwindenlassen", die von der Marokkanischen Wahrheitskommission (Instance Equité et Réconciliation – IER) untersucht worden waren, ist immer noch nicht veröffentlicht worden. Die Kommission hatte die Aufgabe, Fällen von schweren Menschenrechtsverletzungen nachzugehen, die in der Zeit von 1956 bis 1999 begangen worden waren. Im November 2005 beendete die Kommission ihre Arbeit, und die Liste sollte durch die staatliche Menschenrechtsorganisation (Conseil Consultatif des Droits de l’Homme – CCDH), welche die Arbeit der IER fortführte, veröffentlicht werden. Im September teilte der CCDH mit, dass auf Veranlassung der Kommission 17012 Überlebende und Angehörige der Opfer eine finanzielle Entschädigung erhalten hätten. 2886 Personen hätten Karten des staatlichen Gesundheitssystems erhalten. Opfer und Überlebende haben aber immer noch keinen sicheren Zugang zu Rechtsmitteln, und die Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen sind noch immer nicht zur Rechenschaft gezogen worden. Im Juni stattete die UN-Arbeitsgruppe für das Verschwindenlassen von Personen Marokko einen Besuch ab. Am 20. August sprach sich der König auf Anraten der Kommission für eine Justizreform aus. Es wurden jedoch keine Reformmaßnahmen eingeführt.

Polisario-Flüchtlingslager

Soweit bekannt, wurde seitens der Frente Polisario nichts gegen die Straffreiheit derjenigen unternommen, denen Menschenrechtsverstöße in den 1970er und 1980er Jahren in den Flüchtlingslagern zur Last gelegt werden.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Die Generalsekretärin von Amnesty International und andere Delegierte statteten Marokko im März einen Besuch ab. Sie diskutierten mit dem Justizminister und dem Innenminister über die Lage der Menschenrechte.

Morocco/Western Sahara: No more half measures – addressing enforced disappearances in Morocco and Western Sahara (MDE 29/005/2009)

Morocco/Western Sahara: Expulsion of human rights defenders reflects growing intolerance (MDE 29/012/2009)

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