Bulgarien 2010
Amtliche Bezeichnung: Republik Bulgarien Staatsoberhaupt: Georgi Parwanow Regierungschef: Bojko Borissow (löste im Juli Sergej Stanischew im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 7,5 Mio. Lebenserwartung: 73,1 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 17/13 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 98,3%
Die Gemeinschaft der Roma war nach wie vor vielfacher und verbreiteter Diskriminierung sowie immer wieder der Gefahr von Zwangsräumungen ausgesetzt. Die übermäßig lange Inhaftierung von Asylsuchenden stand im Widerspruch zu EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Bulgarien gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltene Verbot von Folter und erniedrigender Behandlung verstoßen hatte.
Hintergrund
Nach den Parlamentswahlen wurde im Juli 2009 eine neue Regierung unter Ministerpräsident Bojko Borissow ernannt. Die Regierungspartei Bürger für eine Europäische Entwicklung Bulgariens (GERB) wurde von drei kleineren Parteien flankiert, darunter die rechtsnationalistische Ataka-Partei, die in der Vergangenheit mit Äußerungen gegen Roma und Türken an die Öffentlichkeit getreten ist.
Diskriminierung von Roma
Die Gemeinschaft der Roma litt hinsichtlich des Zugangs zu Bildung, Wohnraum und Gesundheitsfürsorge weiterhin unter Diskriminierung. Im Januar monierten mehrere einheimische und internationale NGOs in Schattenberichten an den UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) die häufigen rechtswidrigen Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen. Roma in informellen Siedlungen fehlte es oft an gesicherten Wohnrechten, was sie der Gefahr von Zwangsräumungen und Obdachlosigkeit aussetzte. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz berichtete im Juni, dass Diskriminierung gegen Roma weit verbreitet war, u. a. wurde ihr Zugang zu öffentlichen Plätzen eingeschränkt.
Recht auf angemessenen Wohnraum
- Im September 2009 wurden in der Stadt Burgas nahezu 50 von Roma bewohnte Häuser abgerissen und die Familien vertrieben. Die Entscheidung des örtlichen Gemeinderats, illegal auf kommunalem oder privatem Grund errichtete Häuser zu zerstören, machte etwa 200 Personen obdachlos, die seit Jahren in der Gegend gelebt hatten. Die NGO Bulgarisches Helsinki-Komitee (BHK) berichtete, dass die Polizei bei den Zwangsräumungen übermäßige Gewalt anwandte. Trotz der Zusicherung des Bürgermeisters von Burgas, den Familien als Alternative Sozialwohnungen zu niedrigen Mietpreisen zur Verfügung zu stellen, wurde kein Ersatzwohnraum angeboten. Den zwangsgeräumten Roma wurde lediglich empfohlen, sich um Sozialwohnungen zu bewerben. Im September legte die Roma-Gemeinschaft, die von der internationalen NGO Centre on Housing Rights and Evictions und der bulgarischen Organisation Equal Opportunities Initiative vertreten wurde, beim UN-Menschenrechtsausschuss Individualbeschwerde wegen der Zwangsräumung ein.
Recht auf Gesundheitsfürsorge und Zugang zu Sozialhilfe Im April stellte der Europäische Ausschuss für soziale Rechte fest, dass Bulgarien gegen die Europäische Sozialcharta verstoßen hatte. Als Reaktion auf eine vom Europäischen Zentrum für Roma-Rechte und dem BHK eingereichte Beschwerde kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass die Regierung es versäumt habe, Menschen ohne ausreichende Mittel den Zugang zu Sozialleistungen zu ermöglichen. Die NGOs kritisierten eine Ergänzung zum Sozialhilfegesetz, durch die der Zeitraum verkürzt wird, innerhalb dessen Erwerbslose Sozialhilfe beziehen können. Sie hoben hervor, dass die Ergänzung sich in unverhältnismäßiger und ungerechtfertigter Weise auf Roma auswirken werde, die unter den Leistungsempfängern überrepräsentiert waren. Der Ausschuss erklärte, dass "angemessene Leistungen" jeder bedürftigen Person ohne ausreichende eigene Mittel zustehen müssten und der Zugang keinen zeitlichen Begrenzungen unterworfen werden dürfe, da dies dazu führen könne, dass Antragsteller nicht einmal über das Existenzminimum verfügen würden.
Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren
Bulgarien verletzte erneut das durch die Europäische Menschenrechtskonvention festgeschriebene Recht auf ein öffentliches Gerichtsverfahren innerhalb eines angemessenen Zeitraums.
- Das Strafverfahren gegen Valentin Ivanov begann im Mai 1992 und endete im November 2000; es dauerte somit über acht Jahre. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass dies den Rahmen eines "angemessenen Zeitraums" überschritt, und erklärte, er habe bei Verfahren gegen Bulgarien in der Vergangenheit häufig Verletzungen desselben Rechts festgestellt.
Folter und andere Misshandlungen
Bulgarien verletzte erneut das durch die Europäische Menschenrechtskonvention festgeschriebene Verbot von Folter und erniedrigender Behandlung.
- Im Januar 2009 befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Bulgarien habe gegen das Folterverbot verstoßen und nur mangelhafte Untersuchungen zu den Verletzungen durchgeführt, die zeigten, dass Georgi Dimitrov in Polizeigewahrsam gefoltert wurde. Georgi Dimitrov war 2001 unter dem Vorwurf des Betrugs festgenommen worden. Nach seiner Haftentlassung im Jahr 2004 gab er an, von Polizeibeamten geschlagen worden zu sein.
Im März äußerte sich der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) besorgt über Misshandlungen und übermäßigen Einsatz von Gewalt gegenüber Minderheiten, vor allem gegenüber Roma. Das BHK und das Europäische Zentrum für die Rechte der Roma reichten einen Schattenbericht beim CERD ein, in dem sie Fälle von Misshandlungen Einzelner durch die Polizei sowie den Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt durch die Polizei gegenüber Roma-Gemeinschaften anführten.
- Im August 2009 bestätigte das Militärberufungsgericht die gegen fünf "Anti-Mafia"-Polizisten verhängten Freiheitsstrafen zwischen 16 und 18 Jahren. Die Polizisten waren 2008 für schuldig befunden worden, in der Stadt Blagoewgrad den 38-jährigen Angel Dimitrov erschlagen zu haben. Die Polizisten legten beim Obersten Kassationsgericht Rechtsmittel gegen ihre Strafen ein.
Psychiatrische Einrichtungen NGOs äußerten sich unvermindert kritisch über Aufnahmeverfahren und Lebensbedingungen in den staatlichen Einrichtungen für Menschen mit psychischen Krankheiten.
- Im November 2009 wurden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zwei Fälle verhandelt, in denen es um Einweisungen und Lebensbedingungen in Fürsorgeheimen in den Städten Pastra und Pravda ging. In beiden Fällen wurde moniert, dass Personen entmündigt und zwangsweise unter Vormundschaft gestellt worden waren. Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter hatte bereits 2003 die Schließung der Einrichtung in Pastra empfohlen, da die Mängel hinsichtlich Lebensbedingungen und Pflege unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. 2004 hatte die Regierung ihr Einverständnis mit der Empfehlung signalisiert.
Flüchtlinge und Asylsuchende
Asylsuchende wurden weiterhin über mehrere Monate oder sogar Jahre hinweg in Haft gehalten.
- Der Europäische Gerichtshof ordnete im November 2009 die unverzügliche Freilassung von Said Kadzoev an, einem Asylsuchenden tschetschenischer Abstammung mit russischer Staatsbürgerschaft, der bei einer Abschiebung in die Russische Föderation der Gefahr von Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt wäre. In einem richtungsweisenden Urteil entschied das Gericht, dass die vom Verwaltungsgericht Sofia vorgeschlagene Ausnahme von dem für die Inhaftierung Asylsuchender gültigen Zeitlimit von 18 Monaten der EU-Richtlinie über Standards und Verfahrensweisen für die Rückführung illegal im Land befindlicher Staatsbürger von Drittländern widersprach. Said Kadzoev war 2006 festgenommen worden und trotz der Anträge seines Anwalts auf weniger strikte Maßnahmen in Haft geblieben. Das Gericht erklärte, dass Asylsuchende nicht als Strafe für das Fehlen gültiger Papiere oder aggressives Verhalten inhaftiert werden sollten.
Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen
Im Juni 2009 fand in Sofia die zweite Pride-Parade von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen statt. Im Vorfeld der Parade rief der Parteichef der weit rechts stehenden Bulgarischen Nationalunion als Reaktion auf die Veranstaltung eine "Woche der Intoleranz" aus. Die Parade wurde von der Polizei geschützt, und es wurden keine Zwischenfälle gemeldet.