Afghanistan 2010
- Hintergrund
- Straflosigkeit – Wahlen
- Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen
- Menschenrechtsverletzungen afghanischer und internationaler Truppen
- Freie Meinungsäußerung – Journalisten
- Gewalt gegen Frauen und Mädchen
- Rechtliche Entwicklungen
- Kein Zugang für humanitäre Hilfsorganisationen
- Recht auf Gesundheit
- Willkürliche Inhaftierungen
- Justiz
- Todesstrafe
- Amnesty International: Missionen und Berichte
Amtliche Bezeichnung: Islamische Republik Afghanistan Regierungschef: Hamid Karzai Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 28,2 Mio. Lebenserwartung: 43,6 Jahre Kindersterblichkeit (m/w):233/238 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 28%
Mehr als sieben Jahre nach der Entmachtung der Taliban durch die USA und ihre Verbündeten litt die afghanische Zivilbevölkerung noch immer unter Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht. Die Eskalation des bewaffneten Konflikts zwischen afghanischen und internationalen Streitkräften auf der einen Seite sowie den Taliban und anderen bewaffneten Gruppen auf der anderen Seite führte vor allem im Süden und Südosten des Landes zu einer weiteren Verschlechterung des Zugangs zu medizinischer Versorgung, Bildungseinrichtungen und humanitärer Hilfe. Auch in den Gebieten im Norden und Westen Afghanistans, die früher als relativ sicher galten, kam es im Zuge des Konflikts verstärkt zu Menschenrechtsverletzungen.
Hintergrund
Die Taliban und andere bewaffnete oppositionelle Gruppen verstärkten im ganzen Land ihre Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Einrichtungen wie Schulen und Ambulatorien. Im Vorwurf des Wahlbetrugs bei den Präsidentschaftswahlen 2009 kam die generelle Unzufriedenheit über die Arbeit der Regierung und die verbreitete Korruption im Staatsapparat zum Ausdruck. Das Leben der Afghanen war durch Gesetzlosigkeit und einen blühenden Drogenhandel, eine schwache, kaum arbeitsfähige Justiz und fehlende Rechtsstaatlichkeit geprägt. Auch 2009 galt bei Menschenrechtsverstößen für die Täter weiterhin Straflosigkeit. Die Regierung veranlasste gegen hochrangige Beamte, von denen allgemein vermutet wurde, dass sie in Menschenrechtsverletzungen und illegale Aktivitäten verwickelt waren, weder Ermittlungen noch Strafverfolgungsmaßnahmen.
Die Vereinten Nationen stuften Afghanistan im Index der menschlichen Entwicklung als zweitärmstes von insgesamt 182 Ländern ein. Afghanistan verzeichnete zudem die zweithöchste Müttersterblichkeit weltweit. Nur 22% der Afghanen hatten Zugang zu sauberem Trinkwasser.
Straflosigkeit – Wahlen
Aufgrund des Versagens der Regierung bei der Umsetzung des Aktionsplans für Frieden, Versöhnung und Gerechtigkeit von 2005 und bei der Auflösung aller illegalen bewaffneten Gruppen konnten auch Personen, die schwerer Menschenrechtsverletzungen verdächtigt wurden, für öffentliche Ämter kandidieren und diese bekleiden.
Der afghanischen Regierung und ihren internationalen Verbündeten gelang es nicht, vor den Wahlen im August wirkungsvolle Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte zu schaffen. Die Wahlen waren von Gewalt begleitet sowie vom Vorwurf verbreiteten Wahlbetrugs durch gefälschte Stimmzettel, mehrfache Stimmabgabe, Einrichtung illegaler, nicht registrierter Wahllokale und vorzeitige Schließung von Wahllokalen.
Trotz heftiger Kritik in der Öffentlichkeit gehörten Präsident Hamid Karzais neuem Kabinett auch mehrere Mitglieder an, gegen die der glaubwürdige Vorwurf erhoben wurde, während des afghanischen Bürgerkriegs und in der Zeit nach dem Fall der Taliban für Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zu sein. Bewaffneter Konflikt
Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen
Die Zahl der zivilen Opfer von Angriffen der Taliban und anderer aufständischer Gruppen nahm zu. Nach Angaben des Afghanischen Sicherheitsbüros der NGOs führten bewaffnete Gruppen von Januar bis September im ganzen Land mehr als 7400 Angriffe durch. Die Vereinten Nationen registrierten mehr als 2400 zivile Opfer, etwa zwei Drittel davon wurden von Taliban getötet.
Unmittelbar vor der Wahl im August erreichte die Gewalt ihren Höhepunkt. Immer wieder waren Angriffe bewusst gegen die Zivilbevölkerung gerichtet und trafen vor allem Schulen und Ambulatorien, in denen Wahllokale eingerichtet worden waren. Nach Angaben der Vereinten Nationen wurden am Wahltag mindestens 16 Schulen und ein Ambulatorium von Taliban-Einheiten und aufständischen Gruppen angegriffen.
-
Am 11. Februar 2009 kamen bei Selbstmordanschlägen und bewaffneten Angriffen der Taliban auf drei Regierungsgebäude in Kabul mindestens 26 Menschen ums Leben, mehr als 60 wurden verletzt. 20 der Todesopfer und die meisten Verletzten waren Zivilpersonen.
-
Am 17. September 2009 starben bei einem Selbstmordanschlag mit einer Autobombe gegen einen ISAF-Konvoi mindestens 18 Menschen, darunter zehn Zivilisten. Mehr als 30 weitere Zivilpersonen wurden verletzt. Die Taliban übernahmen die Verantwortung für den Anschlag.
-
Angriffe der Taliban forderten am Wahltag unter der Zivilbevölkerung mindestens 30 Todesopfer und 31 Verletzte.
-
Am 8. Oktober 2009 explodierte vor der indischen Botschaft in Kabul die Autobombe eines Taliban-Selbstmordattentäters. Bei dem Anschlag kamen 13 Zivilisten und zwei Polizeibeamte zu Tode, weitere 60 Zivilisten und 13 Polizeibeamte wurden verletzt.
- Am 28. Oktober 2009 töteten Taliban-Kämpfer bei einem Angriff auf ein Gästehaus der Regierung in Kabul fünf ausländische UN-Mitarbeiter, einen afghanischen Zivilisten und zwei afghanische Sicherheitsleute. Nach diesem schlimmsten Überfall auf die Vereinten Nationen in Afghanistan seit Jahren zogen die UN über 600 ausländische Mitarbeiter aus dem Land ab.
Auch 2009 griffen die Taliban und andere bewaffnete Gruppen zahlreiche Schulgebäude an und verübten Gewaltakte gegen Lehrer und Schüler. Aus Sicherheitsgründen wurden über 458 Schulen mit etwa 111180 Schülern geschlossen, die meisten davon im Süden des Landes. Die Angriffe der Taliban richteten sich insbesondere gegen Mädchenschulen.
- Im Mai mussten nach einem Gasangriff gegen eine Mädchenschule in der Provinz Kapisa mehr als 84 Schülerinnen ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Menschenrechtsverletzungen afghanischer und internationaler Truppen
Zwar überarbeiteten die internationalen Truppen ihre Einsatzrichtlinien, um die Zahl der zivilen Opfer so gering wie möglich zu halten, aber dennoch stieg in der ersten Jahreshälfte die Anzahl der Zivilisten, die bei den Operationen internationaler und afghanischer Sicherheitskräfte getötet wurden. Weder die NATO noch die US-amerikanischen Streitkräfte verfügten über klare, konsequente Mechanismen zur Untersuchung von Vorfällen, die zivile Opfer gefordert hatten, damit die Verantwortlichkeiten geklärt und Entschädigung geleistet werden kann.
-
Am 4. September 2009 kamen bei Luftschlägen der NATO in der Nähe des Dorfes Amerkhiel in der Provinz Kunduz bis zu 142 Menschen ums Leben, davon Berichten zufolge 83 Zivilisten. Die NATO hatte es versäumt, die Zivilbevölkerung wirksam vor dem bevorstehenden Angriff zu warnen (siehe Länderbericht Deutschland).
-
Am 27. August 2009 griffen NATO-Einheiten, die in der Provinz Paktika die afghanische Armee unterstützten, ein Krankenhaus an, in dem Berichten zufolge ein Taliban-Kommandant behandelt wurde. Das Vorgehen der NATO verstieß gegen das humanitäre Völkerrecht, das Angriffe auf verletzte Kombattanten verbietet, die nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen.
- Am 4. Mai 2009 starben bei Luftschlägen der US-Streitkräfte im Bezirk Bala Baluk (Provinz Farah) im Westen des Landes mehr als 100 Zivilisten. Vertreter der NATO und des US-Militärs erklärten, die Taliban würden sich bewusst unter die Zivilbevölkerung mischen, um Angriffe auf Zivilisten zu provozieren.
Freie Meinungsäußerung – Journalisten
Die Taliban und andere bewaffnete Gruppen verstärkten ihre Angriffe auf afghanische Journalisten, so dass eine Berichterstattung aus den von ihnen kontrollierten Gebieten kaum mehr möglich war. Auch die Regierung war für Einschüchterungsmaßnahmen und Angriffe gegen Journalisten verantwortlich.
Die Taliban bemühten sich nach Kräften, die Berichterstattung der Medien über die Wahlen zu stören. Anhänger von Präsident Karzai und anderen Bewerbern um das Präsidentenamt, vor allem die des Gegenkandidaten Abdullah Abdullah, versuchten, die Mitarbeiter von Medienorganen einzuschüchtern und sie in ihrer Arbeit zu behindern. Vier Medienmitarbeiter, zwei davon Journalisten, wurden von den afghanischen Streitkräften bzw. von bewaffneten Gruppen getötet, viele weitere wurden körperlich attackiert.
Wie bereits in den Vorjahren sorgte die Regierung auch 2009 nicht für eine gründliche Untersuchung der Übergriffe gegen Journalisten.
-
Im Juli prügelten Polizisten in Herat auf fünf Journalisten ein, die über eine Demonstration und über Korruption im Polizeiapparat berichtet hatten.
-
Am 11. März 2009 wurde in der Provinz Kandahar der für eine internationale Nachrichtenagentur tätige afghanische Journalist Jawed Ahmad von Aufständischen getötet.
- Im September begnadigte Präsident Karzai den Journalisten Sayed Parwiz Kambakhsh, der nach den Blasphemiegesetzen zu einer 20-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war, weil er angeblich einen kritischen Artikel zur Rolle der Frau im Islam verbreitet hatte.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Auch 2009 litten afghanische Frauen und Mädchen unter Diskriminierung und häuslicher Gewalt und mussten damit rechnen, von bewaffneten Männern entführt und vergewaltigt zu werden. Mädchenhandel und die Zwangsverheiratung auch minderjähriger Frauen zur Streitbeilegung und zur Begleichung von Schulden waren nach wie vor gängige Praktiken. Taliban und andere bewaffnete Gruppen griffen immer wieder gezielt Frauen und Mädchen an.
Menschenrechtsverteidigerinnen wurden auch 2009 zum Opfer von Gewalt, Schikanierung, Diskriminierung und Einschüchterung sowohl durch Angehörige der Staatsorgane als auch durch Mitglieder der Taliban und anderer bewaffneter Gruppen.
- Im April 2009 wurde in Kandahar die bekannte Frauenrechtlerin und Provinzrätin Sitara Achekzai von Taliban getötet.
Rechtliche Entwicklungen
Im Berichtsjahr erließ die Regierung zwei für Frauen relevante Gesetze: Im März 2009 wurde ein schiitisches Personenstandsgesetz verabschiedet, das eine Reihe von Bestimmungen enthält, durch die schiitische Frauen diskriminiert werden. Nach heftiger Kritik afghanischer Frauengruppen und der internationalen Gemeinschaft wurde das Gesetz im Juli geändert, einige der diskriminierenden Bestimmungen blieben jedoch in Kraft.
Im August legten Regierung und Präsident ein Gesetz über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen vor, mit dem alle Formen von Gewalt gegen Frauen, auch häusliche Gewalt, unter Strafe gestellt wurden. Die Verabschiedung des Gesetzes durch das Parlament stand Ende 2009 noch aus.
Kein Zugang für humanitäre Hilfsorganisationen
Die Aktivitäten aufständischer Gruppen vor allem im Süden und Osten des Landes hielten viele humanitäre Hilfsorganisationen davon ab, dort tätig zu werden. Auch im Norden nahm die Zahl der von Taliban und anderen bewaffneten Gruppen verübten Anschläge erheblich zu. Bei 122 Angriffen auf NGOs und Hilfsorganisationen wurden 19 Menschen getötet, 18 weitere wurden verletzt und 59 entführt. Der Konflikt beeinträchtigte den Zugang der Hilfsorganisationen zu einigen der am stärksten betroffenen Gebiete im Süden und Osten Afghanistans – mit gravierenden Folgen für Millionen von Menschen, die auf Hilfsgüter und medizinische Hilfe angewiesen waren. Allein im März wurden 13 Hilfskonvois von bewaffneten Gruppen überfallen und geplündert.
Recht auf Gesundheit
Wie in den Vorjahren wurde auch 2009 die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems durch die bewaffneten Auseinandersetzungen erheblich beeinträchtigt. Vor allem im Süden litten manche Ambulatorien und Gesundheitsstationen sehr unter den Aktivitäten beider Konfliktparteien, so dass die Zivilbevölkerung kaum noch Zugang zur Gesundheitsversorgung hatte.
-
Im August 2009 wurden zwei Gesundheitszentren in den Bezirken Nawa und Garamseer (Provinz Helmand) von afghanischen und internationalen Truppen besetzt und als Militärstützpunkte genutzt. Im September wurde die Klinik im Bezirk Nawa am selben Ort und jene im Bezirk Garamseer an einem anderen Standort wieder eröffnet.
- Am 6. September 2009 durchsuchten ISAF-Einheiten in der Provinz Wardak bei einer Razzia ein vom schwedischen Afghanistan-Komitee betriebenes Krankenhaus. Binnenflüchtlinge
Nach Schätzungen des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) wurden etwa 297000 Afghanen aus ihren Häusern vertrieben; allein 2009 traf dieses Schicksal mehr als 60000 Menschen. Die meisten von ihnen waren auf der Flucht vor den anhaltenden Kämpfen im Süden, Osten und Südosten des Landes. In der Mitte und im Norden Afghanistans wurden zudem Tausende von Menschen durch anhaltende Trockenheit, plötzlich einsetzende verheerende Überschwemmungen und Lebensmittelknappheit zum Verlassen ihres Wohnorts gezwungen.
Tausende von Vertriebenen lebten in Kabul und Herat in Behelfslagern, wo sie kaum Schutz fanden und nur sehr begrenzten Zugang zu Lebensmitteln und Trinkwasser, Gesundheitsversorgung und Bildung erhielten.
Nach Angaben des UNHCR kehrten im Laufe des Jahres 368786 Flüchtlinge aus dem Iran und Pakistan nach Afghanistan zurück. Einige von ihnen konnten wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage und dem begrenzten Zugang zu Land, Wohnraum und Wasser, zu Gesundheitsleistungen und zum Bildungssystem nicht an ihren alten Wohnort zurückkehren. In einigen Fällen hatten mit der Regierung verbündete örtliche Milizen das Land und das Eigentum der Rückkehrer besetzt.
Tausende pakistanische Staatsbürger, die vor den militärischen Auseinandersetzungen im Nordwesten ihres Landes – den unter Bundesverwaltung stehenden Stammesgebieten und dem Swat-Tal – geflohen waren, suchten in den Provinzen Kunar, Khost und Paktika im Osten Afghanistans Zuflucht (siehe Länderbericht Pakistan).
Willkürliche Inhaftierungen
2009 wurden Hunderte von Afghanen willkürlich und ohne rechtliche Grundlage oder ordnungsgemäßes Verfahren in Haft gehalten. Auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Bagram saßen noch immer etwa 700 afghanische Staatsbürger ohne Anklage und Verfahren in "Sicherheitsverwahrung" ohne zeitliche Begrenzung ein. Am 15. November eröffneten die USA unweit vom Stützpunkt Bagram eine neue, "verbesserte" Hafteinrichtung, aber auch dort wurde den Gefangenen das Recht auf ein ordentliches Verfahren vorenthalten (siehe Länderbericht Vereinigte Staaten von Amerika).
Auch 2009 überstellten die NATO-Truppen und die US-amerikanischen Streitkräfte weiterhin Häftlinge an den afghanischen Geheimdienst NDS (National Directorate of Security), wo sie von Folter und Misshandlung, willkürlicher Inhaftierung und unfairen Verfahren bedroht waren.
Die Strafverfolgungsbehörden hielten zahlreiche Menschen unter Vorwürfen wie Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen, wegen Familienstreitigkeiten und sogenannter "moralischer Verbrechen", die im Strafgesetz nicht erfasst waren, ohne rechtliche Grundlage in Haft und sprachen in einigen Fällen sogar Urteile. Der NDS nahm Journalisten und andere Personen in Haft, die als "Gefahr für die Sicherheit des Staates" galten, ein im afghanischen Recht nur sehr vage definierter Tatbestand.
Justiz
Die afghanische Regierung räumte in ihrem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat im Februar Schwächen im Justizsystem ein, darunter unzureichenden Zugang zu den Gerichten für die afghanischen Frauen, Korruption und Verletzung der Unschuldsvermutung. Die Gerichtsverfahren entsprachen nicht den internationalen Standards für einen fairen Prozess. Häufig erhielten die Beschuldigten weder einen Rechtsbeistand noch genug Zeit für die Vorbereitung ihrer Verteidigung, oft wurden die Urteile trotz unzureichender Beweislage oder aber auf der Grundlage von Beweisen gefällt, die durch Folter und andere Misshandlungen erpresst worden waren. Auch das Recht der Angeklagten, Zeugen zu benennen und zu befragen, wurde missachtet.
Todesstrafe
2009 verurteilten Gerichte niederer Instanz 133 Menschen zum Tode; der Oberste Gerichtshof Afghanistans bestätigte 24 dieser Urteile. Mindestens 375 Menschen waren vom Vollzug der Todesstrafe bedroht.
Amnesty International: Missionen und Berichte
Delegierte von Amnesty International besuchten Afghanistan im April, Mai, Oktober und Dezember.
Getting away with murder? The impunity of international forces in Afghanistan (ASA 11/001/2009)
Afghanistan: Three concrete steps to improve conditions for Afghans (ASA 11/004/2009)
Afghanistan: 10-point human rights agenda for President Karzai (ASA 11/017/2009)