Amnesty Report Slowakei 12. Mai 2009

Slowakei 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Slowakische Republik Staatsoberhaupt: Ivan Gasparovic Regierungschef: Robert Fico Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 5,4 Mio. Lebenserwartung: 74,2 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 9/8 pro 1000 Lebendgeburten

Roma waren weiterhin mit Diskriminierung in Bezug auf Bildung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung konfrontiert. Der Umstand, dass die Regierung nach wie vor diplomatische Zusicherungen als Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen akzeptierte, bot nach wie vor Anlass zur Sorge.

Politische Entwicklungen

Im Februar 2008 hob die Sozialdemokratische Partei Europas im Europaparlament den Ausschluss des größeren Koalitionspartners in der slowakischen Regierung, der "Richtung – Sozialdemokratie" (Smer-SD) auf, nachdem sich der Ministerpräsident dazu verpflichtet hatte, die rechtliche Stellung von Minderheiten zu verbessern. Nach den Wahlen im Juni 2006 hatte die Smer-SD zusammen mit der Slowakischen Nationalpartei (SNS) und der "Volkspartei – Bewegung für eine demokratische Slowakei" (HZDS) eine Koalitionsregierung gebildet.

Diskriminierung von Roma

Recht auf Bildung

Die Regierung propagierte verschiedene Maßnahmen, um Roma-Kindern den Zugang zu Bildung zu erleichtern, doch erfolgte kein tatsächliches Bemühen, die Segregation in den Schulen aufzuheben. Die Behörden behaupteten nach wie vor, dass die unverhältnismäßig hohe Zahl von Roma-Kindern in Sonderschulen für geistig behinderte Kinder an deren sozial benachteiligter Herkunft liege.

Im März verabschiedete die Regierung ein Fünfjahresprogramm mit dem Ziel, den mangelhaften Lebensstandard und das schlechte Bildungsniveau der großen slowakischen Roma-Minderheit zu verbessern. Zu den dargelegten Maßnahmen zählten die Einführung des verpflichtenden Besuchs von Vorschulen für alle Fünfjährigen bis spätestens 2013, die Bereitstellung von Schulbüchern in Romani sowie strengere Regeln hinsichtlich der Unterbringung von Roma-Kindern in Sonderschulen.

Im Mai verabschiedete das slowakische Parlament das neue Gesetz über Erziehung und Bildung (Schulgesetz), das bereits für das Schuljahr 2008/2009 gilt. Es verbietet jede Form der Diskriminierung, einschließlich Segregation. Eine Klausel, die nach einer unklaren Einstufung eine vorübergehende Unterbringung (diagnostický pobyt) von Schülern in Sonderschulen gestattete, was oft zu willkürlichen Aufteilungen führte, wurde aus dem Gesetz gestrichen. Im September löschte die Regierung die Klausel über motivationsbedingte Stipendien aus dem Sozialhilfegesetz. Die auf den Leistungen der Schüler beruhende Klausel verschaffte Roma-Eltern einen finanziellen Vorteil, wenn sie ihre Kinder in Sonderschulen anmeldeten. An ihre Stelle tritt nun eine universelle Unterstützung für alle Schüler aus Familien in materieller Not, die als Bedingung regelmäßigen Schulbesuch voraussetzt.

Das Schulgesetz sieht indes keine wirksamen Maßnahmen zur Beendigung der Diskriminierung von Roma vor. Internationale und nationale Nichtregierungsorganisationen forderten, Maßnahmen wie die verpflichtende Bereitstellung von einjährigen Vorschulklassen und den Einsatz von Hilfslehrern in Erwägung zu ziehen sowie die Kriterien und das Verfahren eindeutig zu definieren, anhand derer ein Kind in einer Sonderschule untergebracht wird.

Die Kategorie "sozial benachteiligte Kinder" blieb weiterhin auf der Liste, mit der im Rahmen des Schulgesetzes besondere schulische Förderbedürfnisse definiert werden. Infolgedessen blieb die Verknüpfung zwischen sozialer Benachteiligung und geistiger Behinderung in der Praxis bestehen.

  • In Pavlovce nad Uhom waren 99,5% der ungefähr 200 Schüler der Sonderschule Roma. Dies machte über die Hälfte der grundschulpflichtigen Roma-Kinder des Ortes aus. Nach Inspektionen im Jahr 2007 wurde von amtlicher Seite eingeräumt, dass 17 Schüler der Sonderschule falsch eingestuft worden waren, woraufhin man sie in Regelschulen versetzte. Von Rechts wegen können Kinder nur aufgrund einer diagnostizierten geistigen Behinderung und mit ausdrücklicher Einwilligung der Eltern in Sonderschulen untergebracht werden. Viele Kinder waren jedoch überhaupt nicht getestet worden, und die Einwilligung der Eltern erfolgte oft weder freiwillig noch auf Grundlage umfassender Informationen. Zu Beginn des Schuljahrs 2008/2009 diente die Sondergrundschule in Pavlovce nad Uhom in der Praxis nach wie vor der Ausgrenzung von Schülern.

Wohnsituation

Im Januar verabschiedete der Parlamentsausschuss für Menschenrechte, Nationalitäten und die Stellung von Frauen eine Resolution über Zwangsräumungen aufgrund von Mietzahlungsrückständen, die unverhältnismäßig oft Roma betreffen. Gemäß der Resolution muss die Regierung eine Reihe von Maßnahmen treffen, um das Recht auf Schutz vor Armut und gesellschaftlicher Ausgrenzung sowie das Recht auf angemessenen Wohnraum zu schützen.

Im Juni veröffentlichte die Milan-Simecka-Stiftung eine Erhebung über 57 Sozialwohnungsprojekte für Bewohner von Roma-Siedlungen. In 91% der untersuchten Gemeinden entstanden neue Wohnungen, durch die aber die bestehende geografische Ausgrenzung der betroffenen Roma aufrecht erhalten oder verstärkt wurde.

Zwangssterilisierungen von Roma-Frauen

Im Februar stoppte die Regionalstaatsanwaltschaft von Kosice (Kaschau) erneut die Ermittlungen im Fall der mutmaßlich widerrechtlichen Sterilisierungen von drei Roma-Frauen in den Jahren 1999, 2000 und 2002 in der Ostslowakei. Die Staatsanwaltschaft äußerte die Ansicht, dass die Sterilisierungen mit der freiwillig erteilten Einverständniserklärung der betroffenen Frauen erfolgt seien. Die 2003 eingeleiteten Ermittlungen wurden dreimal abgebrochen, jedoch infolge von Klagen vor dem Verfassungsgericht wieder aufgenommen, welches feststellte, dass keine nachhaltigen Ermittlungen stattgefunden hatten. Im April erhob die nichtstaatliche Beratungsstelle für Bürger- und Menschenrechte (Poradna pre obcianske a l’udské práva) im Namen der drei Frauen erneut Klage vor dem Verfassungsgericht, doch wurde diese im Juli abgewiesen.

Im Juli empfahl der UN-Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau der Slowakei, "alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass von Roma-Frauen wegen Zwangssterilisierungen eingereichte Klagen ernst genommen werden und die Opfer solcher Praktiken wirksame Rechtshilfe erhalten".

Folterungen und Misshandlungen

  • Im März 2008 bestrafte das Regionalgericht von Banská Bystrica (Neusohl) sieben Polizeibeamte wegen der Misshandlung und Tötung von Karol Sendrei, einem 51 Jahre alten Roma, im Jahr 2001 in Polizeigewahrsam. Zwei der Polizisten, Ján K. und Miroslav S., wurden für grundsätzlich schuldig erklärt und wegen Folterungen und grausamer Handlungen zu je achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Ladislav K., ein Polizist, der Karol Sendrei auf die Brust gesprungen war, erhielt für dieselben Anklagepunkte sieben Jahre Freiheitsentzug. Der diensthabende Beamte Roman R. wurde wegen Folterungen mit vier Jahren Haft belegt. Das Gericht stellte fest, dass er sich zwar nicht an den Folterungen an Karol Sendrei beteiligt hatte, jedoch seine Pflicht verletzt hatte, indem er die Tat nicht verhinderte. Drei weitere Polizisten erhielten Bewährungsstrafen von ein bis zwei Jahren. Alle Angeklagten legten beim Obersten Gerichtshof Rechtsmittel gegen ihre Strafen ein.

Antiterrormaßnahmen

  • Am 26. Juni 2008 gab das Verfassungsgericht seine Entscheidung im Fall von Mustapha Labsi bekannt, einem algerischen Staatsbürger, der ursprünglich aufgrund eines Auslieferungsantrags vonseiten Algeriens in der Slowakei festgehalten wurde. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Oberste Gerichtshof mit seiner Entscheidung vom 22. Januar, in der die Auslieferung Mustapha Labsis erlaubt worden war, dessen Recht auf juristischen Schutz verletzt und es versäumt habe, die Menschenrechtssituation in Algerien umfassend in Betracht zu ziehen.

Das Gericht bekräftigte die unbedingte Pflicht der Behörden, niemanden in ein Land abzuschieben, in dem er der realen Gefahr von Folterungen oder anderen Misshandlungen ausgesetzt wäre. Die in dem Urteil dargelegte Kritik an den Entscheidungen des Regionalgerichts und des Obersten Gerichtshofs hat somit implizit auch die Verpflichtung der Slowakei bestätigt, nicht auf diplomatische Zusicherungen zu vertrauen.

Anschließend verhandelte der Oberste Gerichtshof erneut über den Fall von Mustapha Labsi und entschied am 7. August, dass man ihn nicht nach Algerien abschieben könne, wo er der Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wäre, darunter auch Folterungen und andere Misshandlungen. Nachdem er freigekommen war, wurde er aufgrund eines Abschiebungsbefehls von 2006 sofort wieder festgenommen. Mustapha Labsi stellte erneut einen Antrag auf Asyl, der am 6. Oktober abgewiesen wurde. Über Rechtsmittel gegen die Ablehnung seines Asylantrags sowie ein Verfahren gegen seine Inhaftierung war bis Ende des Jahres noch nicht entschieden worden.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Vertreter von Amnesty International besuchten die Slowakei im März und April. NGOs call on Slovakia on International Roma Day to address discrimination of Roma in education (EUR 72/003/2008) Slovakia: NGOs joint open letter on the occasion of the second reading of the draft new Schools Act at the Slovak National Council (EUR 72/004/2008) Slovakia: Constitutional Court upholds the absolute prohibition of torture (EUR 72/005/2008) A tale of two schools: Segregating Roma into special education in Slovakia (EUR 72/007/2008) Slovakia: Submission to the UN Universal Periodic Review – Fifth session of the UPR Working Group of the Human Rights Council – May 2009 (EUR 72/009/2008)

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