Amnesty Report Jemen 20. Mai 2009

Jemen 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Jemen Staatsoberhaupt: ’Ali Abdullah Saleh Regierungschef: ’Ali Mohammed Mujawar Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 23,1 Mio. Lebenserwartung: 61,5 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 83/72 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 54,1%

Hunderte von politischen Gefangenen, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, wurden 2008 freigelassen. Einige von ihnen kamen aufgrund einer Verfügung des Präsidenten frei, mit der die bewaffneten Zusammenstöße in der Region Sa’da für beendet erklärt wurden. Weitere Gefangene waren im Zusammenhang mit Protestaktionen im Süden des Landes inhaftiert worden. Es gab Hunderte neuer Festnahmen, und eine unbekannte Anzahl von Menschen, die in den vergangenen Jahren festgenommen worden waren, blieb weiterhin in Haft. Zahlreiche Gefangene wurden nach unfairen Gerichtsverfahren von einem Sonderstrafgericht (Specialized Criminal Court – SCC) verurteilt. Die Behörden leiteten keine Untersuchungen von möglichen außergerichtlichen Hinrichtungen und anderen Tötungsdelikten ein, die von Sicherheitskräften verübt wurden. Berichte über brutales Vorgehen der Polizei, Folterungen und Misshandlungen waren an der Tagesordnung. Gerichte verhängten Prügelstrafen, die auch vollstreckt wurden. Mindestens 13 Menschen wurden hingerichtet, und Hunderte von Gefangenen saßen weiterhin in den Todeszellen, darunter auch Minderjährige.

Hintergrund

Es gab mehrere Anschläge, die Al-Qaida und deren Anhängern zugeschrieben wurden. Dazu zählte ein Bombenanschlag in der Nähe der US-amerikanischen Botschaft in der Hauptstadt Sana’a, dem 16 Menschen zum Opfer fielen, darunter auch Zivilisten. Im Dezember kam ein Mitglied der jüdischen Minderheit in der Provinz ’Amran ums Leben. Weitere Gemeindemitglieder erhielten anonyme Drohungen, in denen sie aufgefordert wurden, zum Islam zu konvertieren oder den Jemen zu verlassen. Auch ausländische Touristen wurden Opfer von Angriffen: Im Januar wurden zwei belgische Touristen und ihre beiden jemenitischen Begleiter ermordet.

Zwei Japanerinnen sowie ein deutsches Ehepaar und dessen Tochter wurden entführt und kurzzeitig festgehalten. Die Entführer wollten damit gegen die Inhaftierung ihrer Verwandten durch die Behörden protestieren.

Im August verkündete die Regierung das Ende der bewaffneten Zusammenstöße zwischen Sicherheitskräften und den Anhängern des verstorbenen schiitischen Klerikers und Führers der Minderheit der Zaidi, Hussain Badr al-Din al-Huthi, die in der Provinz Sa’da seit 2004 immer wieder aufgeflammt waren. Im Gegenzug erklärten die Anhänger von Hussain Badr al-Din al-Huthi ebenfalls das Ende der Feindseligkeiten. Auf beiden Seiten kamen Hunderte Gefangene frei, darunter sowohl Personen, die bereits verurteilt waren, als auch solche, die von den Behörden oder Sicherheitskräften vor ihrem Prozess inhaftiert worden waren. Auf der Gegenseite wurden Anhänger der Regierung freigelassen, die von den Anhängern Hussain Badr al-Din al-Huthis in Gefangenschaft gehalten worden waren. Wie viele Personen noch vermisst wurden, blieb unklar. Der Präsident ordnete auch die Freilassung von Gefangenen an, die im Zusammenhang mit friedlichen Protesten vor allem im Süden des Landes inhaftiert worden waren. Darunter befanden sich auch gewaltlose politische Gefangene.

Die Regierung legte Entwürfe zur Änderung des Strafgesetzbuchs vor, die negative Auswirkungen auf die Umsetzung der Menschenrechte haben würden. Vorgesehen sind neue Vorschriften zu Körperstrafen, zur Diskriminierung von Frauen und zur Bestrafung von Kritik an der Religion. Die Regierung machte außerdem Vorschläge für ein Antiterrorgesetz und ein Gesetz bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Beide Gesetze definieren den Begriff "Terrorismus" sehr vage und könnten sich negativ auf den Schutz von verdächtigten Personen auswirken. Die Gesetze enthalten keine Garantien für die ungehinderte Ausübung der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.

Im Juli befasste sich der UN-Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau mit dem sechsten Bericht des Landes zur Umsetzung der UN-Frauenkonvention (CEDAW). Nach Ansicht des Ausschusses sind Diskriminierungen und Gewalt gegen Frauen noch immer tief in den Gesetzen und Traditionen der jemenitischen Gesellschaft verankert. Das Gremium rief die Regierung dringend auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um diese Missstände rechtzeitig vor der nächsten regelmäßigen Überprüfung im Jahr 2013 abzustellen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Trotz der Freilassung von gewaltlosen politischen Gefangenen wurden 2008 Hunderte von Menschen nach friedlichen Protesten festgenommen. Man verdächtigte sie, Anhänger von Hussain Badr al-Din al-Huthi, Anhänger oder Mitglieder von Al-Qaida, vom islamischen Glauben Abgefallene oder Spione zu sein. Einige der Festgenommenen waren gewaltlose politische Gefangene.

  • Der Rechtsanwalt und Universitätsdozent Dr. Mohamed al-Saqaf wurde am 11. August 2008 in Sana’a von Beamten des Nationalen Sicherheitsdienstes festgenommen, als er das Land mit seiner Familie für eine Urlaubsreise verlassen wollte. Er wurde mehrere Tage lang im Untersuchungsgefängnis der Kriminalpolizei ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, bevor man ihn gegen Kaution freiließ, um auf seinen Prozess zu warten. Ihm wurde vorgeworfen, die "nationale Einheit untergraben" zu haben. Al-Saqaf hatte die Regierung kritisiert, weil diese friedliche Protestkundgebungen von pensionierten Soldaten im Süden des Landes unterdrückt hatte. Er war auch der Rechtsbeistand von Hassan Ba’oom, einem Mitglied der sozialistischen Partei, der mehrere Male festgenommen worden war und jeweils kurzzeitig ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert war.

  • Haitham bin Sa’ad wurde dem Vernehmen nach zusammen mit vier weiteren Personen im Juli in der Region Hadramaut im Zusammenhang mit gewaltsamen Angriffen im Südosten des Jemens verhaftet. Allen fünf Gefangenen wurde vorgeworfen, sie seien Anhänger von Al-Qaida.

Freilassungen von Gefangenen

Unter den im Jahr 2008 freigelassenen politischen Gefangenen befanden sich auch gewaltlose politische Gefangene.

  • Der Künstler Fahd al-Qirni kam im September frei. Er war zu 18 Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er mit einem satirischen Beitrag angeblich den Präsidenten beleidigt hatte. Außerdem hatte er die Regierung kritisiert, weil sie die Demonstrationen im Süden des Landes gewaltsam aufgelöst hatte.

Unfaire Gerichtsverfahren

Zahlreiche vermeintliche Spione und Anhänger von Hussain Badr al-Din al-Huthi oder Al-Qaida wurden in unfairen Prozessen vor dem SCC verurteilt. Viele Urteile wurden vom Sonderberufungsgericht (Appeal Specialized Court – ASC) bestätigt. Verteidiger beschwerten sich, weil ihnen kein vollständiger Zugang zu Prozessakten ermöglicht wurde. Angeklagte gaben an, dass die "Geständnisse", die sie während ihrer langen Untersuchungshaft ohne Kontakt zur Außenwelt abgelegt hätten, unter Folterungen und Misshandlungen zustande gekommen seien.

  • Im sogenannten "Sana’a Zelle 2"-Fall wurden 14 mutmaßliche Anhänger von Hussain Badr al-Din al-Huthi wegen Gewaltverbrechen und anderer Vergehen im Zusammenhang mit den Unruhen in Sa’da im Jahr 2007 angeklagt. Einige von ihnen bekamen Haftstrafen, ein Gefangener wurde zum Tode verurteilt. Unter den Verurteilten befand sich auch der Journalist Abdul Karim al-Khaiwani. Der gewaltlose politische Gefangene wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Im September kam er aufgrund einer Begnadigung durch den Präsidenten frei.

  • Im Februar 2008 wurden Ahmad ’Ali al-Dhohouk und ’Abdul ’Aziz al-Hatbani wegen Spionage zum Tode verurteilt. Sie wurden für schuldig befunden, den ägyptischen Behörden mitgeteilt zu haben, dass die Regierungen Saudi-Arabiens und Kuwaits mit Billigung der jemenitischen Behörden bewaffnete Gruppen im Jemen finanziert hätten, die ausländische Touristen in Ägypten angreifen sollten. Im Oktober bestätigte das ASC das Todesurteil gegen Ahmad ’Ali al-Dhohouk, sprach jedoch ’Abdul ’Aziz al-Hatbani frei. Ende 2008 lag der Fall noch beim Obersten Gerichtshof zur endgültigen Entscheidung.

  • Drei Personen, denen man Spionage für den Iran vorwarf, wurde im Oktober 2008 vor dem SCC der Prozess gemacht. Die Angeklagten sollen zuvor zwei Monate lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und während der Haft geschlagen worden sein. Sie hatten Verbindungen zu einer legalen schiitischen Vereinigung in Aden, die über Jahre hinweg ohne Einschränkungen arbeiten konnte. Das Verfahren war Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen.

  • Die Fälle von mindestens 37 angeblichen Mitgliedern oder Sympathisanten von Al-Qaida wurden vor dem SCC verhandelt oder, wenn Rechtsmittel eingelegt wurden, vom ASC überprüft. Im Februar wurde Bashir Rawah Nnu’man zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, weil er mit gefälschten Papieren in den Irak reisen wollte, um dort an den Kämpfen teilzunehmen. Im Oktober bestätigte der ASC eine Entscheidung des SCC vom November 2007 und befand 36 Angeklagte für schuldig, einer bewaffneten Gruppierung anzugehören und Anschläge auf Erdölförderanlagen verübt zu haben. 33 von ihnen erhielten Haftstrafen zwischen drei und 15 Jahren, drei wurden in Abwesenheit zum Tode verurteilt.

Folterungen und Misshandlungen

Brutales Vorgehen der Polizei und Folterungen von Häftlingen, die sich wegen politisch motivierter Aktivitäten oder Protesten in Gewahrsam befanden, aber auch von einfachen Strafverdächtigen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. "Geständnisse", die dem Vernehmen nach unter Folter oder Nötigung zustande gekommen waren, wurden von den Gerichten als Beweismittel anerkannt. Den Vorwürfen wurde – wenn überhaupt – nicht ausreichend nachgegangen. Zu den geschilderten Foltermethoden gehörten Stock- und Faustschläge, Fußtritte, langes Aufhängen an Hand- oder Fußgelenken und Verbrennen mit Zigaretten. Die Gefangenen wurden nackt ausgezogen, bekamen keine Nahrung und hatten keinen Zugang zu umgehender medizinischer Behandlung. Außerdem drohte man ihnen mit sexuellem Missbrauch.

  • Tawfiq al-Masouri, der im Januar 2008 vom SCC wegen Mordes zum Tode verurteilt wurde, den er im Alter von 17 Jahren begangen haben soll, wurde Berichten zufolge gefoltert, als er drei Monate lang ohne Kontakt zur Außenwelt in einer Polizeiwache in Sana’a inhaftiert war. Er sagte aus, er habe aufgrund von Folterungen ein "Geständnis" abgelegt. Bei einer medizinischen Untersuchung, die auf Antrag seines Rechtsanwalts erfolgte, fanden Ärzte Spuren von Verletzungen, die die Vorwürfe des Angeklagten bestätigten. Trotzdem leiteten die Behörden offenbar keine weiteren Ermittlungen ein.

Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen

Es wurden häufig Prügelstrafen vollstreckt. Gerichte verhängten sie wegen Sexual- und Alkoholdelikten.

Widerrechtliche Tötungen

Mehrere Demonstranten wurden vorsätzlich getötet oder starben, weil die Sicherheitskräfte mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Kundgebungen vorgingen. Soweit bekannt, fand keine unabhängige Untersuchung dieser Fälle statt, und es wurde auch niemand strafrechtlich verfolgt.

  • Im Mai 2008 wurde Scheich Yahya Muhammad Hassan al-Sawmali offenbar in Tor al-Baha in der Provinz Lehj im Süden des Jemen von Soldaten geschlagen und angeschossen. Die Täter überließen ihn anschließend schwer verletzt seinem Schicksal, so dass er starb. Berichten zufolge war er unbewaffnet und stellte keinerlei Gefahr für die Soldaten dar. Mehrere Soldaten wurden dem Vernehmen nach im Zusammenhang mit seinem Tod festgenommen. Es gab jedoch keine unabhängige Untersuchung, und die Verantwortlichen waren bis Ende des Jahres noch nicht vor Gericht gestellt worden.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Die Regierung kündigte an, ein Flüchtlingsgesetz auszuarbeiten, gab aber keine Einzelheiten bekannt. Es war unklar, ob der Gesetzentwurf im Einklang mit den internationalen Standards für den Schutz von Flüchtlingen stehen würde, an die sich die Regierung auch im Berichtsjahr noch immer nicht hielt. Im August 2008 wurden mindestens acht Personen nach Saudi-Arabien abgeschoben, obwohl ihnen dort Folterungen und Hinrichtungen drohten.

Über 40000 somalische Flüchtlinge, die die gefährliche Passage über den Golf von Aden überlebt hatten, befanden sich 2008 noch immer im Jemen. Sehr viele weitere Flüchtlinge ertranken wahrscheinlich bei der Überfahrt oder wurden von Menschenhändlern getötet. Rund 1300 Asylsuchende wurden offiziellen Angaben zufolge in ihre Heimatländer abgeschoben, darunter auch der sudanesische Staatsbürger Mohamadain ’Abdel Hameed Haroun aus der Region Darfur. Es gab Anlass zu der Befürchtung, dass er bei seiner Rückkehr in den Sudan gefoltert und misshandelt werden könnte.

Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauen wurden weiterhin diskriminiert, sowohl durch die Gesetze als auch im Alltag. Außerdem waren sie nicht ausreichend gegen familiäre und andere Formen von Gewalt geschützt.

Im April billigte das Parlament offenbar Gesetzesänderungen, die sich positiv auf Sozialversicherung, Renten und Urlaubsgeld für Frauen auswirken sollen. Die Regierung unternahm jedoch keine Schritte, um dem Problem der Diskriminierung von Frauen grundsätzlich zu begegnen.

In einem "Schattenbericht", den jemenitische Frauenrechtsorganisationen parallel zum offiziellen Bericht der Regierung an den CEDAW-Ausschuss der UN richteten, machten sie auf viele Formen von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen aufmerksam. Sie beklagten u.a. die Praxis, Mädchen bereits im Alter von acht Jahren zu verheiraten.

  • Der Fall von zwei Polizeibeamten, die angeklagt waren, im Jahr 2002 Anissa al-Shu’aybi vergewaltigt zu haben, während diese im Gefängnis der Kriminalpolizei in Sana’a inhaftiert war, wurde abgeschlossen. Im April 2008 sprach ein erstinstanzliches Gericht in Sana’a einen der Beamten frei und verurteilte den anderen zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Das Gericht sprach außerdem Anissa al-Shu’aybi eine Entschädigung in Höhe von 1 Mio. Yemen Rial (ca. 5000 US-Dollar) zu. Anschließend sprach ein Berufungsgericht beide Polizisten frei, hielt jedoch die Entschädigungszahlung aufrecht.

Todesstrafe

Mindestens 13 Menschen wurden hingerichtet, und Hunderte von Verurteilten saßen in den Todeszellen, darunter auch Jugendliche und Personen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen. Hörgeschädigte Angeklagte wurden nach Prozessen verurteilt, in denen man ihnen eine Unterstützung durch Gebärdendolmetscher verweigerte.

  • Walid Haykal, der wegen Mordes zum Tode verurteilt worden war, den er im Alter von 16 Jahren begangen haben soll, saß 2008 immer noch in der Todeszelle. Nachdem alle Rechtsmittel ausgeschöpft waren, stand die Unterzeichnung des Urteils durch den Präsidenten noch aus.

Amnesty International: Mission und Bericht

Ein Delegierter von Amnesty International besuchte den Jemen im Januar, um an einer Konferenz teilzunehmen, die sich mit jemenitischen Staatsbürgern im US-Gefangenenlager Guantánamo u.a. von der US-Regierung unterhaltenen geheimen Haftzentren befasste.

Yemen: Amnesty International submission to the UN Universal Periodic Review, May 2009 (MDE 31/012/2008)

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Jemen Amnesty Report

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