Amnesty Report Deutschland 25. Mai 2009

Deutschland 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland Staatsoberhaupt: Horst Köhler Regierungschefin: Angela Merkel Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 82,5 Mio. Lebenserwartung: 79,1 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 5/5 pro 1000 Lebendgeburten

Wie in den Vorjahren gingen die deutschen Behörden auch 2008 nicht entschieden gegen Menschenrechtsverletzungen vor, die im Rahmen des von den USA angeführten "Kriegs gegen den Terror" begangen wurden. Dies betraf auch die Rolle der Behörden bei geheimen rechtswidrigen Gefangenenüberstellungen in andere Länder. Bei geplanten Abschiebungen von Personen in Länder, in denen diesen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten, berief sich Deutschland weiterhin auf "diplomatische Zusicherungen" der betreffenden Staaten und verstieß damit gegen seine Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts. Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden nach wie vor ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte vorenthalten.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Der stellvertretende Generalbundesanwalt erklärte im September 2008, dass Beweisergebnisse, die unter "zweifelhaften Umständen" im Ausland erzielt wurden – wenn auch mit besonderer Vorsicht – in einem strafrechtlichen Verfahren verwendet werden dürften, insbesondere im Rahmen der Terrorismusbekämpfung. Er erklärte nicht nur, dass die ein Beweisverwertungsverbot begründenden Umstände vom Angeklagten voll nachgewiesen werden müssten, sondern machte auch geltend, dass diese so erlangten Beweismittel verwendet werden könnten, um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Er hat Beweismittel, die unter Folter erlangt wurden, nicht von einer Verwertung ausgeschlossen.

Das Innenministerium legte im Oktober einen Entwurf für Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz vor. Unter anderem sah der Entwurf vor, dass diplomatische Zusicherungen eingeholt werden können, um für diejenigen Personen, die in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden sollen, die Gefahr der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung auszuschließen. Nach Auffassung von Amnesty International und anderen Menschenrechtsorganisationen verstoßen derartige Zusicherungen gegen internationale Verpflichtungen zur Verhinderung von Folter.

Zwei tunesische Staatsbürger waren weiterhin in Gefahr abgeschoben zu werden, weil das Innenministerium die Zusicherungen der tunesischen Regierung für ausreichend hielt, um die Risiken für die Männer bei ihrer Rückkehr auszuschließen. Die gerichtliche Überprüfung der beiden Fälle war Ende 2008 noch anhängig. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen einen der Tunesier wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung wurden im März eingestellt.

Im Juni schloss der parlamentarische Untersuchungsausschuss seine Voruntersuchungen zur Beteiligung der deutschen Behörden am US-amerikanischen Programm geheimer rechtswidriger Gefangenenüberstellungen (renditions) ab. Sowohl Regierungsstellen als auch Vertreter der Geheimdienste weigerten sich, ergebnisorientiert mit dem Ausschuss zusammenzuarbeiten. Verzögerungen und Weigerungen, einige der vom Ausschuss angeforderten Unterlagen auszuhändigen, behinderten die Ermittlungstätigkeit des Gremiums entscheidend.

Der Sonderermittler des parlamentarischen Untersuchungsausschusses erklärte, dass die ägyptischen Staatsbürger Ahmed Agiza und Mohammed El Zari im Dezember 2001 im Rahmen des US-amerikanischen Programms geheimer rechtswidriger Gefangenenüberstellungen über deutschen Luftraum nach Ägypten überstellt worden waren. Zudem sei eines der CIA-Flugzeuge mit dem im Februar 2003 in Italien entführten ägyptischen Staatsbürger Abu Omar an Bord auf dem Flug nach Ägypten auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein zwischengelandet. Die deutschen Behörden leiteten keine Maßnahmen ein, um zukünftig derartige Gefangenüberstellungen durch deutsches Hoheitsgebiet, einschließlich des Luftraums, zu unterbinden.

Im Juni 2008 stellte die Staatsanwaltschaft Tübingen die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Misshandlung von Murat Kurnaz während seines US-Gewahrsams in Afghanistan durch Angehörige des deutschen Kommandos Spezialkräfte (KSK) aus Mangel an Beweisen ein. Die Aussagen von Murat Kurnaz bewertete die Staatsanwaltschaft jedoch als glaubwürdig. Einen Antrag, Angehörige der US-amerikanischen Armee als Zeugen vorzuladen, hatten die US-Behörden abgelehnt. Eine im Zusammenhang mit dem Fall Kurnaz eingeleitete parlamentarische Untersuchung wurde im September aus den selben Gründen eingestellt. Mitglieder von Oppositionsparteien sprachen jedoch von überzeugenden Indizien, die die Vorwürfe von Murat Kurnaz gegen die deutschen Soldaten stützten.

Im Juni 2008 strengte der deutsche Staatsbürger Khaled el-Masri ein Verfahren an, um die Regierung dazu zu zwingen, die Auslieferung von 13 US-Bürgern zu beantragen, die unter Verdacht standen, ihn rechtswidrig nach Afghanistan gebracht zu haben. Ein Münchner Gericht hatte im Januar 2007 Auslieferungsanträge ausgestellt, die aber nicht an die US-Regierung übermittelt wurden.

Flüchtlinge und Asylbewerber

Nachdem die Asylanträge der beiden eritreischen Staatsbürger Yonas Haile Mehari und Petros Aforki Mulugeta in einem beschleunigten Verfahren am Flughafen Frankfurt/Main als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden waren, wurden die beiden Männer am 14. Mai 2008 nach Eritrea abgeschoben. Bei ihrer Ankunft nahmen die eritreischen Behörden sie fest. Am 20. Juli wurden beide Männer ins Gefängnis Adi Abeto überstellt. Am 30. Juli verlegten die Behörden Petros Aforki Mulugeta in das Gefängnis von Wia. Yonas Haile Mehari, den die Behörden als Deserteur einstuften, wurde zu seiner Militäreinheit gebracht, wo er in Gefahr war, gefoltert oder in anderer Weise misshandelt zu werden.

Amnesty International kritisierte die diskriminierende Herangehensweise der deutschen Regierung bei der Aufnahme irakischer Flüchtlinge. Der Bundesinnenminister hatte im April 2008 eine Kontroverse ausgelöst, als er bekanntgab, nur irakische Christen würden aufgenommen. Nach einer öffentlichen Debatte wurde diese Vorgabe abgeändert und bezog sich von nun an auf religiöse Minderheiten und andere schutzbedürftige irakische Flüchtlinge. Auf Bitte des irakischen Ministerpräsidenten stellte Bundeskanzlerin Angela Merkel im Juli jedoch die Vorbereitungen für die Aufnahme irakischer Flüchtlinge sowie die Bemühungen um eine Entscheidung über deren Ansiedlung in anderen EU-Staaten ein. Auf Grundlage der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates für Justiz und Inneres vom November hat der Innenminister im Dezember zugestimmt, 2500 besonders schutzbedürftige irakische Flüchtlinge aus Jordanien und Syrien in Deutschland aufzunehmen.

Migranten

Alle öffentlichen Einrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, den Behörden die Identität aller Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus zu melden. Diese Bestimmungen schränken den Zugang der Migranten zu gesundheitlicher Versorgung ein und behindern sie in Fällen von Verstößen gegen ihre Arbeitsrechte, rechtliche Schritte einzuleiten. Auch der Zugang der Kinder zu Schulen und anderen Bildungseinrichtungen wird dadurch erheblich eingeschränkt.

Polizei und Sicherheitskräfte

  • A. Ö. starb am 5. März 2008 im Krankenhaus, nachdem er am 17. Februar in Polizeigewahrsam in Hagen ins Koma gefallen war. Dort war er auf dem Bauch liegend fixiert worden. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein und kam zu dem Schluss, dass die von den Polizisten angewandte Gewalt angemessen war, obwohl Polizisten seit 2000 in Aus- und Fortbildungen geschult werden, Personen nicht in Bauchlage zu fixieren, um dem "lagebedingten Erstickungstod" vorzubeugen.

  • Im Dezember sprach das Landgericht Dessau zwei Polizisten frei, die wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen im Fall von Oury Jalloh angeklagt waren. Der aus Sierra Leone stammende Mann war 2005 infolge eines Brandes in seiner Polizeizelle an einem Hitzeschock gestorben. In der mündlichen Urteilsbegründung kritisierte das Gericht scharf das Aussageverhalten der Mehrzahl der Polizisten, die als Zeugen geladen worden waren.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Im Gegensatz zu den Vorjahren unterstützte Deutschland 2008 aktiv den Entwurf des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und stimmte im Dezember in der UN-Generalversammlung für dessen Annahme.

Amnesty International: Berichte

State of denial: Europe’s role in rendition and secret detention (EUR 01/003/2008)

Germany: Submission to the UN Universal Periodic Review – Fourth session of the UPR Working Group of the Human Rights Council, February 2009 (EUR 23/004/2008)

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