Amnesty Report Bulgarien 25. Mai 2009

Bulgarien 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Bulgarien Staatsoberhaupt: Georgi Parwanow Regierungschef: Sergej Stanischew Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 7,6 Mio. Lebenserwartung: 72,7 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 16/12 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 98,2%

Asylsuchende wurden weiterhin monate- oder sogar jahrelang in Gewahrsam gehalten, ohne dass ihnen Schutz gewährt wurde. Die Diskriminierung von Minderheiten hielt an. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen erfuhren nach wie vor Gewalt und Intoleranz. Während des ganzen Jahres gab es Berichte über Misshandlungen durch Polizeibeamte.

Politische Entwicklungen

Der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission von Juli 2008 forderte Bulgarien dazu auf, die Anstrengungen zur Bekämpfung von Korruption und Kriminalität zu steigern. Im Nachgang zu einem vorherigen Bericht des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) verurteilte die Kommission die nicht ordnungsgemäße Verwendung von EU-Finanzmitteln und verhängte Sanktionen gegen Bulgarien.

Asylsuchende und Migranten

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten blieben monate- oder sogar jahrelang in Abschiebehaft. Bulgarische Nichtregierungsorganisationen drückten weiterhin ihre Besorgnis darüber aus, dass derartige Inhaftierungen zur Routine geworden waren. Dies stehe im Widerspruch zur Gesetzgebung, laut der solche Maßnahmen nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollten.

Im Sonderzentrum für die vorübergehende Unterbringung von Ausländern (SCTAF) in Busmantsi, nahe der Hauptstadt Sofia, setzten irakische Asylsuchende im April Möbel in Brand. Dies geschah aus Protest gegen einen Politikwechsel, durch den der Umfang des Schutzes für irakische Asylsuchende in Bulgarien eingeschränkt worden war. Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) hatte kürzlich seine Besorgnis über diesen Wandel bekundet, den die Behörden mit dem Hinweis auf angeblichen Platzmangel in den Aufnahmezentren rechtfertigten. Die NGO Bulgarisches Helsinki Komitee (BHK) legte bei den Gerichten Rechtsmittel gegen mehr als 40 zwischen Dezember 2007 und März 2008 ergangene Ablehnungsbescheide auf Asylanträge ein.

  • Said Kadzoev, einem Russen tschetschenischer Abstammung, drohte weiterhin die Abschiebung in die Russische Föderation, wo er der Gefahr ausgesetzt wäre, misshandelt und gefoltert zu werden. Er war seit dem 1. November 2006 im SCTAF in Busmantsi in Gewahrsam und über längere Zeiträume hinweg in Einzelhaft gehalten worden, ohne dass ihm die Behörden irgendeine Erklärung für seine Inhaftierung gegeben hätten. Der Leiter des Migrationsdirektorats von Bulgarien kündigte im Mai 2008 an, dass ein sicheres Drittland für Said Kadzoev gesucht werde. Im Oktober wurde eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (European Court of Human Rights – ECtHR) eingereicht, die sich darauf gründete, dass die Ablehnung des Asylantrags von Said Kadzoev, seine administrative Inhaftierung über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren und seine willkürliche, exzessiv lange Unterbringung in Einzelhaft, verbunden mit mutmaßlicher körperlicher Misshandlung, eine Verletzung seiner Rechte darstellte.

Diskriminierung von Minderheiten

Gemeinschaft der Roma Die Minderheit der Roma war weiterhin Diskriminierung durch Behördenvertreter und Privatpersonen ausgesetzt. Das BHK berichtete über Fälle von Diskriminierung durch fehlende Bereitstellung von Wohnungen, Zwangsräumungen und mangelnden Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen.

Im Juni äußerte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes seine Sorge darüber, dass trotz der Anstrengungen der Regierung, Roma-Kindern gleiche Rechte zu sichern – z.B. durch den Nationalen Aktionsplan zur Dekade der Roma-Integration –, die negative Einstellung und die Vorurteile seitens der breiten Bevölkerung den Roma gegenüber anhielten. Auch sei die allgemeine Situation von Kindern der Minderheiten, insbesondere der Roma, besorgniserregend. Der UN-Ausschuss hob besonders die Diskriminierung und Ungleichheit wie den getrennten Schulunterricht und den ungleichen Zugang zu Gesundheitsversorgung, Wohnungen, Arbeitsplätzen und angemessenen Lebensbedingungen hervor.

Mazedonische Minderheit Im Mai berichteten Mitglieder der Partei OMO "Ilinden" – PIRIN, die die mazedonische Minderheit in Bulgarien vertritt, über eine von Polizeibeamten geführte Kampagne von Drangsalierungen und Einschüchterungen gegen Personen, die den erneuten Antrag der Partei auf Registrierung unterstützten. Nach Angaben der Partei bestellten Polizeibeamte diese Personen ohne eine schriftliche Anordnung zum Verhör in Polizeistationen ein und befragten sie über die Partei. Die Registrierung wurde trotz einer 2005 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getroffenen Entscheidung und verschiedener Aufforderungen seitens der EU im Jahr 2007 dreimal abgelehnt.

Türkische Minderheit Im April befand das Stadtgericht in Sofia Volen Siderov, den Vorsitzenden der politisch weit rechts stehenden Partei Ataka, wegen feindseliger und diskriminierender Äußerungen gegenüber der Minderheit ethnischer Türken für schuldig. Auch habe er eine Atmosphäre der Feindseligkeit gegenüber dieser Gruppe geschaffen. Ihm wurde eine Geldstrafe für den Fall angedroht, dass er den Gerichtsbeschluss, wonach er derartige Äußerungen zu unterlassen habe, außer Acht ließe.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen

Im Juni richtete die Organisation Gemini, die sich für die Rechte von Homo- und Bisexuellen sowie Transgender-Personen einsetzt, die erste Großveranstaltung für sexuelle Minderheiten in Bulgarien aus. Es gab Berichte über verstärkte Einschüchterung von Angehörigen sexueller Minderheiten in Bulgarien im Vorfeld der Veranstaltung, gegen die einige Vertreter von Religionsgemeinschaften und rechtsextreme Gruppen opponierten. Etwa 150 friedliche Parade-Teilnehmerinnen und -teilnehmer waren der Gewalt von Gegendemonstranten ausgesetzt, die Steine, Flaschen und Molotow-Cocktails warfen. Die Polizei nahm mehr als 60 Personen fest. Obwohl der Ministerpräsident das Recht, friedlich zu demonstrieren, grundsätzlich anerkannte, sprach er sich gegen die Parade aus.

Folter und Misshandlung

Im Februar gab das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) einen Bericht über seinen Besuch in Bulgarien vom September 2006 heraus. Darin stellte er fest, dass erhöhte Anstrengungen erforderlich seien, um Misshandlungen von Gefangenen zu bekämpfen und die Haftbedingungen zu verbessern.

Im April prangerte das BHK an, dass die internationalen Rechtsstandards in Bezug auf den Gebrauch von Schusswaffen durch Ordnungskräfte nicht beachtet worden seien. Das BHK berichtete auch über Fälle von Misshandlungen durch Polizeibeamte bei der Festnahme oder während der Inhaftierung; hiervon waren vor allem Angehörige der Roma betroffen. Diesen Vorwürfen wurde nicht angemessen nachgegangen.

  • Am 2. Oktober 2008 verurteilte das Militärgericht in Sofia fünf Polizeibeamte zu insgesamt 82 Jahren Haft, nachdem diese für schuldig befunden worden waren, den 38-jährigen Angel Dimitrov im Jahr 2005 erschlagen zu haben. Die Polizei hatte seinen Tod ursprünglich auf die Folgen einer Herzattacke zurückgeführt. Eine zweite, von Verwandten geforderte Autopsie zeigte aber, dass Angel Dimitrov durch die Auswirkungen von Schlägen auf den Kopf gestorben war. Das Rechtsmittelverfahren vor dem Militärischen Berufungsgericht war Ende 2008 noch anhängig. Das Militärgericht in Sofia hatte die fünf Polizeibeamten bereits im November 2007 verurteilt; das militärische Berufungsgericht hob dieses Urteil jedoch auf.

Misshandlungen in der Haft

Im Februar berichtete das CPT, dass im Jahr 2006 besuchte Gefängnisse überbelegt waren und Inhaftierte beschimpft worden seien. Auch habe es Vorwürfe wegen körperlicher Misshandlung durch Vollzugsbedienstete gegeben.

Das BHK berichtete auch, dass die Bedingungen in vielen Gefängnissen nach wie vor nicht den internationalen Standards entsprachen.

  • Am 6. März 2008 befand der ECtHR, dass Bulgarien das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung verletzt habe. Nikolai Kirilov Gavazov, ein der Vergewaltigung beschuldigter Gefangener, verbrachte nahezu zwei Jahre in Untersuchungshaft. Er war in einer winzigen, fensterlosen Zelle im Gefängnis von Pazardzhik in Zentralbulgarien untergebracht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beurteilte die siebenjährige Dauer des Gerichtsverfahrens als übermäßig lang.

Psychiatrische Einrichtungen

Nachdem das CPT im Jahr 2006 Psychiatrie- und Sozialhilfeeinrichtungen besucht hatte, äußerte er im Februar seine ernste Besorgnis wegen der Aufnahmeverfahren, Misshandlungen und Lebensbedingungen in den besuchten Institutionen.

Das CPT hob vor allem den Mangel an Personal, die unzureichende Fortbildung des Personals und fehlende Betriebsmittel in diesen Institutionen hervor. Diese Bedingungen hatten zu gewalttätigen Handlungen, eingeschränkten therapeutischen Möglichkeiten und unzureichender Bereitstellung von Rehabilitationsprogrammen geführt. Trotz der im Jahr 2002 vom CPT ausgesprochenen Empfehlungen, auf eine Verbesserung der Lebensbedingungen in diesen Institutionen zu achten, waren diese nach wie vor unangemessen.

Nachdem in einer BBC-Fernsehdokumentation auf die äußerst schlechten Bedingungen in der Kinderbetreuungseinrichtung von Mogilino aufmerksam gemacht worden war, kündigte die Ministerin für Arbeit und Sozialpolitik im Februar an, dass diese und sechs ähnliche Einrichtungen geschlossen würden.

Amnesty International: Berichte

Bulgaria: Fear of forcible return/fear of torture or ill-treatment: Said Kadzoev (EUR 15/001/2008)

Bulgaria: First Sofia Pride needs adequate protection (EUR 15/002/2008)

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