Amnesty Report Belgien 25. Mai 2009

Belgien 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Königreich Belgien Staatsoberhaupt: König Albert II. Regierungschef: Herman Van Rompuy (löste im Dezember Yves Leterme im Amt ab, der im März Guy Verhofstadt abgelöst hatte) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 10,5 Mio. Lebenserwartung: 78,8 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 6/5 pro 1000 Lebendgeburten

Mehrfach trafen Berichte über Misshandlungen und übermäßige Gewaltanwendung durch Polizeikräfte ein, vor allem bei Abschiebungen von Migranten und abgewiesenen Asylsuchenden. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) hat die Bedingungen in Hafteinrichtungen für Migranten und Asylsuchende massiv kritisiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die anhaltende Inhaftierung zweier Asylsuchender in einer Flughafen-Transitzone unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkam. Zahlreiche inhaftierte Migranten traten aus Protest gegen ihre Haftbedingungen in den Hungerstreik.

Folterungen und andere Misshandlungen

Immer wieder war die Rede von Misshandlungen durch Polizeikräfte, vor allem bei Abschiebungen von Migranten ohne gültige Papiere sowie Asylsuchenden, deren Asylantrag abgelehnt worden war. Im November äußerte sich der UN-Ausschuss gegen Folter besorgt über anhaltende Vorwürfe wegen Misshandlungen durch Polizisten, u.a. in Verbindung mit rassistischen Elementen. Im Februar zeigte sich auch der CERD beunruhigt über rassistisch motivierte Misshandlungen und Diskriminierungen durch Polizisten, darunter exzessive Gewaltanwendung bei Abschiebungen.

  • Am 26. April 2008 wurde Ebenizer Sontsa, ein abgelehnter Asylbewerber aus Kamerun, während einer versuchten Abschiebung über den Flughafen Brüssel von mehreren Polizisten gewaltsam niedergerungen. Nach Protesten anderer Passagiere über diese Behandlung wurde die Abschiebung abgebrochen und Ebenizer Sontsa in die Hafteinrichtung für Zuwanderer in Merksplas gebracht, wo er wegen der Misshandlungen Anzeige erstattete. Für den 9. Mai wurde ein neuer Abschiebungstermin anberaumt, doch am 1. Mai nahm sich Ebenizer Sontsa das Leben. Im Dezember stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zu seinem Tod ein.

  • Serge Fosso, einer der Passagiere, die Einwände gegen die Behandlung Ebenizer Sontsas erhoben hatten, wurde zusammen mit zwei anderen Fluggästen, die ebenfalls protestiert hatten, gewaltsam aus dem Flugzeug geholt und zehn Stunden lang in einer Zelle auf dem Flughafen Brüssel in Gewahrsam gehalten und dabei laut eigener Aussage von Polizisten beleidigt und bedroht, ehe sie ihn schließlich im "Schwitzkasten" aus der Zelle zerrten, wobei er Verletzungen im Gesicht sowie an Armen, Fingern und Rücken davontrug. Wegen der erlittenen Misshandlungen erstattete er Strafanzeige. Die Untersuchungen waren bis Ende 2008 noch nicht abgeschlossen.

Migranten und Asylsuchende

Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus organisierten öffentliche Protestaktionen und traten in Hungerstreiks, um gegen die fehlenden Möglichkeiten ihren Aufenthaltsstatus zu legalisieren zu protestieren.

Am 24. Januar entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Bedingungen, unter denen zwei abgelehnte palästinensische Asylsuchende im Februar 2003 elf Tage lang in der Transitzone des Flughafens Brüssel in Gewahrsam gehalten worden waren, mit unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichzusetzen seien. Das Gericht erklärte außerdem, dass die wiederholte Inhaftierung der beiden Männer trotz vorliegender richterlicher Entscheidungen, mit denen ihre Freilassung angeordnet wurde, eine Verletzung ihres Rechts auf Freiheit darstellte. Der CERD äußerte sich besorgt über die Inhaftierung von Asylsuchenden und kritisierte die Haftbedingungen.

Im Oktober rief die Ministerin für Asyl und Einwanderungspolitik ein Pilotprojekt ins Leben, dem zufolge Familien mit Kindern nicht mehr in geschlossenen Hafteinrichtungen in Gewahrsam gehalten würden, während sie auf ihre Abschiebung aus Belgien warteten. Diese Maßnahme betrifft allerdings nur Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus und abgelehnte Asylsuchende. Familien, die bei ihrer Ankunft auf einem Flughafen um Asyl ersucht haben, werden nach wie vor in Gewahrsam genommen.

Antiterrormaßnahmen

Am 7. Februar 2008 sprach das Appellationsgericht in Antwerpen Bahar Kimyongür, ükriye Akar Özordulu, Dursun Karataş und Zerrin Sari frei. Aufgrund ihrer Verbindungen zu einer oppositionellen türkischen Gruppierung, der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (Devrimci Halk Kurtuluş Partisi/Cephesi – DHKP-C), hatte man sie der Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer terroristischen Organisation beschuldigt. Der Richter entschied, es gebe keine Beweise dafür, dass sie mit terroristischen Anschlagsplänen in Verbindung stünden, und die Gruppe sei in Belgien keine kriminelle oder terroristische Organisation. Drei andere, unter ihnen Fehriye Erdal, wurden zwar vom Vorwurf des Terrorismus freigesprochen, jedoch wegen Schusswaffenbesitzes verurteilt.

Nachdem der Generalstaatsanwalt am 24. Juni Rechtsmittel eingelegt hatte, verwarf das Kassationsgericht den Freispruch. Ende 2008 warteten die Angeklagten auf ihre vierte Verhandlung, die im Mai 2009 vor dem Appellationsgericht in Brüssel stattfinden soll.

Schlagworte

Belgien Amnesty Report

Weitere Artikel